Parlamentskorrespondenz Nr. 668 vom 06.10.2004
ENQUETE ÜBER ZIELE UND INHALTE KÜNFTIGER INVESTITIONSSCHUTZABKOMMEN
Wien (PK) - Ziele und Inhalte künftiger Investitionsschutzabkommen sind das Thema einer parlamentarischen Enquete, die heute im Hohen Haus abgehalten wird. Die Abgeordneten wollen gemeinsam mit Regierungsvertretern und Expertinnen und Experten unter anderem darüber diskutieren, welchen Zweck bilaterale Investitionsschutzabkommen haben und inwieweit in Hinkunft Umweltschutz und Arbeitnehmerschutz in solchen Abkommen berücksichtigt werden sollten.
Eingeleitet wurde die Enquete durch Statements von Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein. Grasser wies darauf hin, dass für Unternehmen, die mit Direktinvestitionen im Ausland Neuland betreten, Fragen der Risikoabsicherung eine zentrale Rolle spielten. In Österreich gibt es ihm zufolge dabei verschiedene Instrumente, um Risken zu minimieren. So erfolge etwa über die Kontrollbank eine Absicherung der politischen Risken, während über die Austria Wirtschafts Service (AWS) wirtschaftliche Risken abgesichert würden. Bilaterale Investitionsschutzabkommen sorgten für zusätzliche Investitionsgarantien.
Nach Ansicht Grassers haben Investitionsschutzabkommen einen wesentlichen Beitrag zur Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft geleistet. Österreichische Unternehmen investierten dabei vor allem in Zentral- und Osteuropa, aber zunehmend auch im asiatischen und im arabischen Raum. Laut Grasser wurden die strategischen Beteiligungen österreichischer Unternehmen im Ausland mit Ende 2003 bereits auf einen Wert von 47 Mrd. € geschätzt, dem steht ein Wert ausländischer Investitionen in Österreich von 46,7 Mrd. € gegenüber.
Als Ziel und Zweck der bilateralen Investitionsschutzabkommen nannte Grasser unter anderem die Förderung und den Schutz von Auslandsinvestitionen, die Schaffung günstiger wechselseitiger Rahmenbedingungen für Investitionen, die Risikobeseitigung bzw. Risikominimierung unter gleichzeitiger Schaffung erhöhter Rechtssicherheit und die völkerrechtliche Absicherung von Auslandsinvestitionen. Als Schutzmechanismen enthalten die Abkommen etwa Diskriminierungsverbote, Meistbegünstigungsklauseln, das Gebot der Inländergleichbehandlung, umfassenden Eigentumsschutz, Entschädigungspflichten im Enteignungsfall, eine Garantie des freien Transfers in frei konvertierbarer Währung hinsichtlich aller Zahlungen im Zusammenhang mit einer Investition sowie Rechtswegegarantien. Ein hoher Schutzstandard sei in diesem Sinn nicht nur im Interesse der Entwicklungsländer, sondern auch im Interesse Österreichs, betonte er.
Nach Auskunft Grassers gibt es derzeit mit 67 Staaten bilaterale Investitionsschutzabkommen, 56 davon sind bereits in Kraft getreten. Ausdrücklich betonte der Finanzminister, dass es bei den Abkommen um den Schutz schon getätigter Investitionen gehe, es jedoch den Staaten überlassen bleibe, ob und unter welchen Bedingungen Investitionen zugelassen werden. Es gebe keinen Zwang zur Marktöffnung.
Die österreichischen Erfahrungen mit Investitionsschutzabkommen beurteilte Grasser als bisher durchwegs positiv. Es gebe keine schiedsgerichtlich ausgetragenen Streitfälle unter Berufung auf Investitionsschutzabkommen, skizzierte er. Auch internationale Experten würden bilaterale Investitionsschutzabkommen äußerst positiv bewerten.
Wirtschaftsminister Martin Bartenstein führte aus, dass die Dynamik bei internationalen Direktinvestitionen eine sehr bemerkenswerte sei, wobei seiner Meinung nach die immer stärkere Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft positive Auswirkungen habe. Das Wirtschaftsressort schätzt, dass durch die in Österreich getätigte Auslandsinvestitionen bisher rund 245.000 Arbeitsplätze geschaffen und gesichert worden sind, gleichzeitig wurden durch österreichische Investitionen im Ausland 300.000 Arbeitsplätze geschaffen.
Der Schwerpunkt der österreichischen Auslandsinvestitionen liegt auch laut Bartenstein in Mittel- und Osteuropa. So sei Österreich etwa in Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina sowie in Rumänien Direktinvestor Nummer 1, in der Slowakei, Ungarn und Tschechien liege es auf Rang 3. Gerade für den Mittelstand hätten bilaterale Investitionsschutzabkommen dabei besondere Bedeutung.
Bedauern äußerte Bartenstein darüber, dass bisher alle multilateralen Versuche zum Abschluss von Investitionsschutzabkommen gescheitert seien und daher in absehbarer Zeit keine multilateralen Abkommen zu erwarten seien. Österreich würde sich durch multilaterale Abkommen bilaterale Verhandlungen ersparen, skizzierte er.
Nicht teilen will Bartenstein Meinungen, wonach es sich bei Investitionsschutzabkommen im Regelfall um totes Recht handle. Es stimme zwar, dass es auf Grund von Klagen österreichischer Unternehmer noch nie zu einer Verurteilung des Gastlandes gekommen sei, erklärte er, seiner Ansicht nach darf man aber die präventive Wirkung von Investitionsschutzabkommen nicht unterschätzen. Überdies gebe es international eine deutliche Steigerung bei Streitbeilegungsfällen.
Abgeordneter Hannes Missethon (VP) ging in seinem Statement besonders auf die KMU ein, die vor allem in die neue Mitgliedsstaaten, aber auch in den südosteuropäischen Raum gehen. Die Hauptfragen, die man sich, wenn man in einen anderen Kulturkreis geht, seien: Wie werden dort Geschäfte abgewickelt, wie stelle ich sicher, dass meine Finanzierungsflüsse wirklich von Österreich aus sichergestellt werden, und vor allem wie schauen die Rechtssysteme aus. Missethon sprach dann seine persönlichen Erfahrungen in der Türkei und in Bulgarien, wo er selbst tätig ist, an. So seien die Rechtsordnungen, die das Wirtschaftsleben betreffen, nicht in den Ausprägungen, wie man sie in Österreich hat, vorhanden und die politischen Rahmenbedingungen seien zum Teil sehr „wechselhaft und lebendig“. Was bei uns stabile Faktoren sind, Inflation und Währung, seien in diesen Ländern auch in Bewegung. Gerade für KMU, die nicht wie große Konzerne über eigene Rechts- und Finanzabteilungen verfügen, sei es aus seiner Sicht wichtig, dass es geordnete Regeln gibt. Investitionsschutzabkommen sind wichtig, betonte er, wies darauf hin, dass man auch ältere Abkommen auf den letzten Stand bringen sollte, und forderte Abkommen auf multilateraler Ebene ein, denn „globales Wirtschaften erfordere globale Spielregeln“.
Abgeordneter Christoph Matznetter (SP) wies darauf hin, dass bislang einzelne sehr große Unternehmen die Nutznießer solcher Abkommen waren. Vor allem die Exploration der Bodenschätze in den verschiedenen Ländern waren mit ein Anlass, eine Absicherung gegen Risken zu bekommen, die auf dem Kapitalmarkt nicht absicherbar sind. In der langen Geschichte von Schutzabkommen seien immer wieder die selben Problemstellungen aufgetaucht; klar müsse sein, dass mit einem Investitionsschutzabkommen, der nachfolgenden Schiedsgerichtsbarkeit, die wünschenswert sei, mit der Möglichkeit, Schadenersatz zu bekommen, letztlich ein Teil der Souveränität des jeweiligen Vertragspartners wegfällt. Solche Abkommen können, machte er aufmerksam, dazu dienen, Entscheidungen auszuhebeln, die ein Volk in einem anderem Land oder auch das österreichische trifft. Es kann seiner Meinung nach Grenzen geben, bei denen es zu Einschränkungen kommt. In diesem Sinne sollte eine Modernisierung auch jenes Musterabkommens aus dem Jahr 1962 angepeilt werden. Österreichs Unternehmen profitieren nämlich von solchen Abkommen mehr als von solchen, die nur auf die Kapitalgarantie ausgerichtet sind.
Abgeordneter Maximilian Hofmann (FP) strich heraus, dass die Bedeutung der grenzüberschreitenden Investitionen für die Weltwirtschaft insbesondere in den letzten drei Jahrzehnten in enormem Ausmaß zugenommen hat; die jährlichen Investitionsströme seien zwischen 1973 und 2000 von 25 Mrd. US-Dollar auf 1.271 Mrd. US-Dollar gestiegen, wobei der Bestand der Auslandsinvestitionen im Jahr 2000 die Schwelle von 6 Billionen US-Dollar durchbrochen hat. Damit sei der Bedarf an funktionierenden internationalen Investitionsregeln gestiegen. In Österreich seien 56 Abkommen in Kraft. Besonders begrüßt wurde von ihm, dass diese bilateralen Investitionsschutzabkommen Rechtssicherheit insbesondere für die kleinen und mittleren Betriebe bieten. So wie Bundesminister Bartenstein wies auch er darauf, dass die bestehenden Abkommen einer regelmäßigen Anpassung bedürften.
Abgeordnete Michaela Sburny (G): Investitionsschutzabkommen, Wirtschaftsabkommen insgesamt, werde unterstellt, dass sie zu Wohlstand und Wachstum beitragen und per se positiv sind. Die betriebswirtschaftliche Sicht stehe bei diesen Abkommen im Vordergrund, was aber von den Grünen kritisch gesehen werde, denn es müssen die gesamten volkswirtschaftlichen Auswirkungen gesehen werden, gleichgültig ob im Gastland oder in Österreich. Ihre Fragen betrafen die Form der bilateralen Abkommen – mit den in Österreich üblichen standardisierten Abkommen werde nicht auf die Bedingungen der Gastländer Bezug genommen -, die Schiedsgerichtsbarkeit und die Rechtssicherheit, die offensichtlich nicht mehr existiere.
Rainer Geiger von der OECD meinte im Rahmen seines Impulsreferates, der Zeitpunkt für diese Enquete sei günstig gewählt, könne man sich doch der Bestandsaufnahme schon bestehender multilateraler Investitionsinstrumentarien wie auch neuer Denkansätze bei der Fortbildung bilateraler Abkommen widmen. Geiger durchleuchtete die Thematik aus der Sicht der OECD, die bereits seit 1961 auf diesem Feld tätig sei. Der Redner kam auf die vorhandenen Instrumentarien zu sprechen, die er als ausgewogen und flexibel bezeichnete, wie er insgesamt eine positive Bilanz über die OECD-Aktivitäten zog.
Sodann setzte er sich mit den jüngsten Verhandlungen über ein Abkommen auseinander, die gescheitert seien. Dies sei bedauerlich, da es hier neue Ansätze gegeben habe, die durchaus unterstützenswert gewesen wären. Mittlerweile gebe es innerhalb der OECD neue Konzepte, die seines Erachtens in die richtige Richtung gingen und die der Redner in ihren Details darlegte. Man sollte gegenwärtig keine genauen Regeln für multilaterale Investitionsschutzabkommen anstreben, doch brauche es generell Vertrauensbildung und Rechtssicherheit, weshalb es einer entsprechenden Politik bedürfe. Die österreichische, schloss Geiger, erweise sich hier als sehr nützlich.
August Reinisch vom Institut für Völkerrecht der Universität Wien setzte sich mit dem Effekt von Investitionsschutzabkommen auf die diversen Ökonomien auseinander und verwies auf eine aktuelle Studie, die zu einer differenzierten Antwort auf diese Frage komme, wie der Vortragende anhand einzelner Beispiele illustrierte. Vor allem in juristischer Hinsicht komme es oft zu widersprüchlichen Ergebnissen, was die Erkenntnis evoziere, dass eine Vervielfachung von Investitionsschutzabkommen auch zu einer Vervielfachung von Klagsrisken führen könne. Daher brauche es hier eine exakte Determinierung der einzelnen Begriffe, so Reinisch.
In diesem Zusammenhang verwies der Vortragende auf den Weg Kanadas und der USA, die sich in den letzten Jahren verstärkt darum bemüht hätten, entsprechende Leitlinien zu entwickeln, um die Rechtssicherheit zu bestärken. Es handle sich dabei um ernsthafte Versuche, exakte Definitionen zu finden, und in diese Richtung sollte im Sinne von mehr Transparenz weitergearbeitet werden, meinte Reinisch.
Im Anschluss an diese Impulsreferate entspann sich eine Diskussion, an der sich die nominierten Experten ebenso beteiligten wie die einzelnen Vertreter der geladenen Institutionen. Der Teilnehmerkreis der Enquete umfasste neben Mitgliedern von Nationalrat und Bundesrat Repräsentanten der zuständigen Ministerien, namentlich des Außen-, Finanz-, Wirtschafts- und Sozialministeriums, sowie Exponenten von Wirtschafts- und Arbeiterkammer, Industriellenvereinigung und ÖGB sowie diverser NGOs. (Schluss)