Parlamentskorrespondenz Nr. 702 vom 13.10.2004
KEIN UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS ZUM THEMA CHIPKARTE
Wien (PK) - Mit der Ersten Lesung des S-Antrags 454/A und einer Kurzen Debatte zum S-Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema Chipkarte endete die 78. Sitzung des Nationalrats.
ERSTE LESUNG DES S-ANTRAGS 454/A
Abgeordneter Mag. MAIER (S) forderte eine Änderung des Bauträgervertragsgesetzes und machte geltend, dass es immer wieder zu Konkursen von Bauträgern komme, von denen Wohnungskäuferinnen und Wohnungskäufer, aber auch Professionisten und Professionistinnen betroffen seien. Es handle sich dabei nicht um Einzelfälle, unterstrich er. Maier zufolge gibt es gemäß einem Gutachten mehr als zwanzig Schutzlücken im Bauträgervertragsgesetz. Den vorliegenden Antrag seiner Fraktion qualifizierte er als "Trägerrakete", um generell Defizite und Problemstellungen dieses Gesetzes zu beseitigen.
Abgeordnete FRANZ (V) unterstrich, die ÖVP stehe dem Antrag der SPÖ "offen und positiv" gegenüber. Ihrer Ansicht nach haben konkrete Fälle gezeigt, dass die derzeitigen Absicherungen im Bauträgervertragsgesetz nur eine begrenzte Sicherheit für Wohnungskäuferinnen und Wohnungskäufer bieten. Auch Franz erklärte, dass Konkurse von Bauträgern keine Einzelfälle seien.
Abgeordneter NEUDECK (F) hielt fest, seiner Meinung nach handle es sich beim Bauträgervertragsgesetz um ein gutes Gesetz, er kann sich aber durchaus vorstellen, "die eine oder andere Lücke" zu schließen.
Abgeordnete Dr. MOSER (G) skizzierte, auch die Grünen begrüßten den Vorstoß von SPÖ-Abgeordneten Maier. Ihr zufolge gilt es aber nicht nur Defizite im Bauträgervertragsgesetz aufzuarbeiten, sondern auch einen Blick in die Bankenwelt zu werfen.
Abgeordneter Dipl.-Ing. KUMMERER (S) unterstrich, die Bauträger würden einen wichtigen Beitrag zum sozialen Wohnbau leisten. Als "mehr als notwendig" qualifizierte er einen besseren Schutz für WohnungskäuferInnen.
Der Vorsitz führende Dritte Nationalratspräsident DI PRINZHORN wies den Antrag 454/A dem Justizausschuss zu.
KURZDEBATTE: UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS ZUR CHIPKARTE OHNE MEHRHEIT
Abgeordnete BURES (S) meinte, es sei im Zusammenhang mit der Einführung einer Chipkarte zu Vorfällen gekommen, die in ein Chaos geführt hätten. Es bestehe der Verdacht, dass es hier massive Geldverschwendung gegeben habe, während ein Produkt nach wie vor nicht vorliege. Diese Vorfälle seien untersuchungswürdig, weshalb es höchst notwendig sei, dass sich das Parlament damit befasse, zumal es auch permanent wechselseitige Schuldzuweisungen gebe, die geprüft werden sollten. Die Verantwortlichkeit für diese Causa müsse geklärt werden, betonte die Rednerin.
Abgeordneter Dr. RASINGER (V) bestritt die Vorwürfe seiner Vorrednerin und meinte, dieser Antrag sei ein "veritables Eigentor". Seine Fraktion lehne diesen Antrag jedenfalls ab, zumal er völlig substanzlos sei, habe die SPÖ doch kein einziges Faktum auf den Tisch gelegt. Zudem sei die Chipkarte auf dem richtigen Weg. Das Projekt sei verbessert, die Kritik der SPÖ sei "ein Fall für die Märchenstunde".
Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) unterstrich hingegen die Kritik seiner Fraktionskollegin und verwies auf einschlägige Pressemeldungen sowie auf Stellungnahmen aus dem Rechnungshof, die seines Erachtens nach einen eigenen Untersuchungsausschuss sehr wohl rechtfertigten, handle es sich hier doch um einen Skandal, für den die Regierungsparteien verantwortlich seien.
Abgeordnete ROSENKRANZ (F) erklärte, was die SPÖ hier geboten habe, sei dünn. Sie rekapitulierte die Geschichte rund um die Chipkarte und erinnerte daran, dass auch die SPÖ ihre Schuld an diversen Fehlern im Zusammenhang mit dieser Karte trage. Im übrigen laufe ohnehin ein entsprechendes internes Verfahren, weitere Schritte seien daher nicht nötig.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) meinte, allein die unterschiedlichen Aussagen zur Geschichte der Chipkarte belegten, dass es sinnvoll sei, einen Untersuchungsausschuss in dieser Causa einzusetzen. Für ihn habe ein solcher Ausschuss jedenfalls seine Berechtigung, weshalb er dem entsprechenden Antrag zustimmen werde.
Der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses blieb in der Minderheit. (Schluss)