Parlamentskorrespondenz Nr. 715 vom 18.10.2004
ÖSTERREICH-KONVENT: KOMPETENZVERTEILUNG UND VERWALTUNGSREFORM
Wien (PK) - Bernd-Christian Funk, Vorsitzender des Ausschusses VI (Grundrechtskatalog), sprach hinsichtlich der Grundrechte von einer sukzessiven Verdünnung der Konsensbasis seit der Sommerpause. Dissens bestehe vor allem in politisch-ideologischen Fragen, wobei derzeit die Hauptstreitpunkte das Recht auf existentielle Mindestversorgung betreffen. Es gehe darum, ob die Mindestversorgung als subjektiv verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht verankert werden soll oder ob der Anspruch erst durch ein Gesetz zu transportieren sei. Funk ging davon aus, dass angesichts der divergierenden Auffassungen die Aussicht des Ausschusses auf Erfüllung seiner Aufgabe "nicht gerade gestiegen ist".
Anna Maria Hochhauser präsentierte den Vorschlag der Sozialpartner auf Verankerung von sozialen Grundrechten und betonte, dabei müsse sowohl auf die Bedürfnisse des Staatsbürgers als auch auf die volkswirtschaftliche Vernunft und die wirtschaftlichen Herausforderungen an den Standort Bedacht genommen werden. Wichtig waren für Hochhauser die Koalitionsfreiheit und die unternehmerische Freiheit. Ablehnend äußerte sie sich hingegen über eine Verbandsklage in Grundrechtsangelegenheiten.
Fritz Verzetnitsch gab zu bedenken, bei den sozialen Grundrechten reiche es nicht aus, allgemeine Grundsätze aufzustellen, die Ausformulierung dann aber dem Gesetzgeber zu überlassen. Soziale Grundrechte müssen verfassungsrechtliche Garantien bieten und den Gesetzgeber binden, stand für ihn fest.
Von einer "Verdünnung der Konsensbasis" im Ausschuss IV zu reden, sei eine sehr noble Untertreibung, stellte Terezija Stoisits eingangs ihrer Wortmeldung fest. Die Sozialpartner hätten ein Jahr für ihren Vorschlag gebraucht, und man vermisse neue soziale Grundrechte; die Instrumente des Rechtsschutzes seien mehr als dürftig ausgefallen. Im Detail kritisierte Stoisits u.a. die Ausschließung von Verbandsklagen und Verfassungsbeschwerden. Die Sozialpartner hätten nicht einmal das Recht auf gleiches Entgelt für gleiche Arbeit vorgeschlagen. Bezüglich der weiteren Arbeit zeigte sich Stoisits "mehr als skeptisch", man stünde "am Beginn der Mitte der Diskussion".
Johanna Ettl kam in ihrer Wortmeldung zu einer gänzlich anderen Beurteilung: Die Einigung der Sozialpartner sei richtungsweisend und müsse in die künftige Verfassung Eingang finden, betonte sie. Als weiteres Grundrecht skizzierte sie den Anspruch auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die nicht dem Zufall - in Form des Wohnorts, der Familien- und der Einkommenssituation - überlassen bleiben dürfe. Der Anspruch auf adäquate Kinderbetreuung müsse durchsetzbar werden, ebenso eine berufliche Chancengleichheit von Männern und Frauen.
Christine Gleixner begrüßte die Vorschläge der Sozialpartner zu den sozialen Grundrechten im Bereich Arbeit und wies auf den Beitrag der christlichen Kirchen zur Überwindung der parteipolitisch bestimmten Positionen hin. Im Entwurf der Sozialpartner fände sich weithin Übereinstimmung mit dem Vorschlag der ökumenischen Expertengruppe. Im weiteren kam Gleixner dann auf das Thema Volksgruppenrechte zu sprechen und skizzierte den Standpunkt der Kirchen: Offenheit für zukünftige Entwicklungen, Berücksichtigung der tatsächlichen Lage (auch in den einzelnen Gemeinden und in den Kirchengemeinden) und Berücksichtigung der veränderten Lage der ethnischen Minderheiten.
Michael Holoubek hält die im Ausschuss IV aufgetretenen Differenzen für überbrückbar, auch wenn die Diskussion über soziale Grundrechte mit Missverständnissen beladen sei. Der Vorschlag der Sozialpartner sei wesentlich und sei geeignet, das "Eis zu brechen", betonte der Redner. Der Katalog an sozialen Grundrechten sei damit allerdings nicht erschöpft. 1920 sei der Versuch, einen Katalog sozialer Grundrechte in der Verfassung zu verankern, gescheitert - dies sollte sich nicht wiederholen.
Ewald Wiederin bezog sich in seinem Beitrag auf das Recht auf Existenzsicherung, das er als "Grundrecht ohne Wenn und Aber" qualifizierte: als "das Recht, nicht verhungern zu müssen". Wiederin erinnerte daran, dass dieses Grundrecht in einem Großteil der Verfassungen der europäischen Staaten enthalten sei, wenn es nicht aus noch älteren Rechten stamme. In der Schweiz habe man es 1999 in die Verfassung aufgenommen, in Österreich sei es durch Art. III der Menschenrechtskonvention im Kern auch schon enthalten. "Ringen wir uns dazu durch, allen Menschen, die sich in Österreich aufhalten, ein Recht auf Existenzsicherung einzuräumen", forderte Wiederin.
Der Ausschuss V (Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden) habe 18 Mal getagt, berichtete dessen Vorsitzender Peter Bußjäger. In den nächsten Tagen werde auch der Ergänzungsbericht über die Mandatserweiterung vorliegen. Ziel des Ausschusses sei es gewesen, die Kleinteiligkeit der Kompetenzverteilung durch die Schaffung von Kompetenzfeldern zu überwinden. Diskutiert worden seien ein Zwei-Säulen-Modell (Kompetenz entweder Bund oder Länder) und ein Drei-Säulen-Modell (Kompetenz Bund, Kompetenz Länder, geteilte Kompetenz Bund/Länder). Schwieriger sei es schon, die Kompetenzen zuzuordnen; dabei habe man 23 Kompetenzfelder dem Bund und 16 den Ländern zugeordnet - dies zum Teil im Dissens, wie Bußjäger erklärte. Zudem sei man um Rechtsbereinigung bemüht gewesen und habe auch Kompetenztatbestände außerhalb der Verfassung in den Blick genommen. Befriedigt zeigte sich der Vorsitzende des Ausschusses darüber, dass keine Kompetenz "übrig geblieben" sei; bei der Opferfürsorge könne es Übergangsbestimmungen geben.
Der Ausschuss neige dem Drei-Säulen-Modell zu, berichtete Bußjäger weiter. Hinsichtlich der Flexibilitätsmechanismen bei den Materien, bei denen es sowohl eine Zuständigkeit des Bundes wie auch der Länder gebe, gebe es keinen Konsens, sondern verschiedene Varianten, wobei zwei den Schwerpunkt auf die Politik (Mitwirkung der Länder über den Bundesrat oder Mitwirkung über Bundesrat und Länder) und eine auf rechtliche Entscheidungen (Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof) legten. Es sei im Ausschuss gelungen, wesentliche Grundlagen für eine neue Kompetenzverteilung zu bringen, sagte Bußjäger abschließend, und die Zahl der Regelungsalternativen zu beschränken.
Johannes Schnizer legte einen SPÖ-Vorschlag zur Kompetenzverteilung vor, der - wie er betonte - auf den bisherigen Beratungen und auf dem Drei-Säulen-Modell beruht und 37 Kompetenzfelder umfasst. Die flexible Säule (gemeinsame Kompetenz) umfasst nach Schnizer zwei Kategorien: In der ersten sei jede Gebietskörperschaft regelungsberechtigt (z.B. Vergabewesen, Dienstrecht, Statistik), in der zweiten sei ein Mechanismus vorgesehen, wonach zunächst das Land regelungsberechtigt sei, diese Berechtigung aber auf den Bund übertragen könne, dies durch eine qualifizierte Mehrheit im Bundesrat.
Hanspeter Hanreich befasste sich in seiner Wortmeldung mit dem umfassenden Kompetenzbereich Wirtschaft. Bei diesem Bereich gelte es zu bedenken, dass Österreich Teil des europäischen Binnenmarktes sei. Hahnreich plädierte daher für eine umfassende Vertretung der Interessen der Wirtschaft in einem Vertretungsorgan.
Kurt Stürzenbecher bezeichnete die Arbeit im Ausschuss als "echte Knochenarbeit" und sprach sich für den von Johannes Schnizer eingebrachten Vorschlag zur Kompetenzverteilung aus. Kritisch wandte sich der Redner gegen die zuletzt öffentlich von der ÖVP vorgebrachten Vorschläge. Die Autonomie der Landesgesetzgebung solle erhalten bleiben, meinte Stürzenbecher, und sprach sich für eine Erneuerung des Bundesrats und für eine Ausweitung der Landeswahlgesetzgebung aus.
Die Integration der EU betreffe nicht allein die Wirtschaft, sagte Nikolaus Bachler als nächster Redner zum Bericht des Ausschusses V, sondern auch die Umwelt sowie die transeuropäischen Netze. Bachler verwies auf den Subsidiaritätsmechanismus und das Frühwarnsystem in der europäischen Verfassung; es gehe darum, die Interessen der Republik effektiv wahrzunehmen. Bei der Kompetenzverteilung müssten die geänderten Aufgabenbereiche und Sichtweisen berücksichtigt werden, forderte Bachler. Dies gelte für die Bereiche Wirtschaft, Umwelt, Verbraucherschutz und Landwirtschaft.
Angela Orthner erklärte eingangs, man habe natürlich gewusst, dass die Aufgabe nicht leicht sein werde, sei doch die Verteilung der Kompetenzen und die entsprechende finanzielle Zuordnung ein sehr komplexes Thema. Umso bedeutsamer sei, dass sich alle dieser Aufgabenstellung angenommen hätten und um eine zufrieden stellende Lösung bemüht seien. Wichtig dabei sei, dass Bund und Länder partnerschaftlich zusammenwirkten, wobei auch die Gebietskörperschaften entsprechend eingebunden sein müssten.
Wilhelm Brauneder äußerte sich gleichfalls zum Thema Kompetenzverteilung und ging in diesem Zusammenhang auf die Staatsaufgaben im Rahmen eines Bundesstaates ein. Hier stelle sich die Frage nach der Notwendigkeit des Formulierens von Staatszielen, wobei sich in anderen Staaten gezeigt habe, dass dies bei entsprechenden Kompetenzkatalogen nicht unbedingt nötig sei.
Johannes Abentung berichtete aus dem Ausschuss VI (Reform der Verwaltung) und nannte dabei sowohl die wesentlichsten gelösten, aber auch die noch zu lösenden Probleme. Gerade im Verwaltungsbereich gebe es Vorgaben aus der Legislative, während dieser gleichzeitig von der Gerichtsbarkeit kontrolliert werde. In verfassungsrechtlicher Hinsicht gebe es in Bezug auf die Verwaltung nur wenige Normen, was aber auch in der Ausschussdiskussion zu einer Vielzahl an Schlussfolgerungen und Meinungen geführt habe. Österreichs Beitritt zur EU habe hier eine nicht unmaßgebliche Veränderungen ergeben, auf die entsprechend reagiert werden sollte, meinte der Redner unter Verweis auf die zunehmende Europäisierung des Verwaltungsrechtes wie der nationalen Rechtsordnungen allgemein. In diesem Lichte müsse sich der Konvent mit den Auswirkungen dieses Normenverbundes auseinandersetzen, meinte der Referent, der sodann die einzelnen Vorschläge des Ausschusses darlegte und dafür plädierte, der Verwaltung nicht unnötige Fesseln aufzuerlegen, sei doch weniger oftmals mehr.
Theodor Öhlinger setzte sich mit der mittelbaren Bundesverwaltung auseinander und meinte, er glaube nicht, dass diese der Weisheit letzter Schluss sei. Der Trend zu einer Konzentration beim Bund sei evident und wohl auch unaufhaltsam, bestehe doch ein breites Bedürfnis nach einheitlichen Gesetzen. Gestaltungsspielraum bestehe aber auf der Ebene der Vollziehung, und darauf sollte man entsprechendes Augenmerk richten. Er bekenne sich hier zu einem Modell des Vollzugsföderalismus, schloss Öhlinger.
Hanspeter Hanreich thematisierte das Effizienzprinzip im Zusammenhang mit der Verwaltung. Man könne zwar nicht die Verwaltung an sich effizienter machen, der Konvent könne aber die Voraussetzung für eine solche effiziente Verwaltung schaffen, und darauf sollte man bei der entsprechenden Arbeit des Ausschusses abzielen.
Peter Bußjäger replizierte auf die Ausführungen Öhlingers im Zusammenhang mit dem Vollzugsföderalismus, um sich sodann mit dem Spannungsfeld mittelbare Bundesverwaltung versus Föderalismus zu befassen.
Manfred Matzka ging neuerlich auf die Frage ein, wie man die Verwaltung effektiver machen könne. Der Redner analysierte den Ist-Zustand und konstatierte Effizienzpotentiale, die zu nutzen seien. Sodann kam auch Matzka auf die mittelbare Bundesverwaltung zu sprechen, wo er gleichfalls seinen Standpunkt darlegte und für ein gewisses Maß an Regionalismus in der Verwaltung plädierte.
Eva Glawischnig sprach zum Fragenkomplex Zwei-Säulen- versus Drei-Säulen-Modell und fokussierte sodann auf den Themenkomplex der Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit im Rahmen der Verwaltung. Hier wäre ein Weg zu einer verstärkten Transparenz und Partizipation wünschenswert. (Forts.)