Parlamentskorrespondenz Nr. 785 vom 03.11.2004

ÖSTERREICHISCHES SFOR-KONTINGENT IN BOSNIEN WIRD VERSTÄRKT

Wien (PK) - Österreich erweitert seine Beteiligung an der in Bosnien und Herzegowina stationierten UN-Friedenstruppe SFOR (Stabilisation Force). Der Hauptausschuss des Nationalrates stimmte heute mehrheitlich einem Antrag von Außenministerin Ursula Plassnik zu , das österreichische SFOR-Kontingent - bis vorerst 31. Dezember 2004 - um weitere 150 Personen aufzustocken. Anlass dafür ist die für Jahresende geplante Übernahme des von der UNO geleiteten SFOR-Einsatzes durch die EU-Mission "ALTHEA". Österreich soll dabei gemeinsam mit Finnland die Führungsverantwortung für die multinationalen Einsatzkräfte im Sektor Nord übernehmen.

Bis zu 50 der vorgesehenen 150 zusätzlichen Soldaten können aus Personen rekrutiert werden, die bei der KFOR-Mission im Kosovo im Einsatz oder für einen solchen Einsatz vorgesehen sind. Insgesamt sollen jedoch nicht mehr als 850 Angehörige des Bundesheeres im Rahmen von SFOR und KFOR tätig sein, heißt es im Antrag der Außenministerin.

Im Interesse der Sicherheit der österreichischen SFOR- und KFOR-Kontingente ist es außerdem bei künftigen Krisenfällen möglich, bis zu 100 freiwillige Personen des KFOR-Kontingents zur SFOR nach Bosnien und Herzegowina zu verlegen und umgekehrt. Eine solche Verlegung darf dabei für maximal drei Monate erfolgen. Diese beiden Anträge der Außenministerin erhielten ebenfalls die mehrheitliche Genehmigung des Hauptausschusses.

Von der Opposition wurden die neuen Flexibilisierungsmöglichkeiten skeptisch beurteilt. Ihrer Ansicht nach widersprechen sie den gesetzlichen Grundlagen für Auslandsentsendungen. Abgeordneter Peter Schieder (S) bekräftigte allerdings, dass die SPÖ für die Entsendung zusätzlicher Soldaten nach Bosnien und Herzegowina sei und sowohl den SFOR- als auch den KFOR-Einsatz für wichtig erachte. Es sei richtig, dass sich Österreich daran beteilige, betonte er.

Seitens der ÖVP begrüßte Abgeordneter Michael Spindelegger die Aufstockung des österreichischen SFOR-Kontingents. Er wies darauf hin, dass aktive Friedenspolitik in Südosteuropa zu den außenpolitischen Schwerpunkten Österreichs zähle. In Richtung Opposition hielt Spindelegger fest, dass nur Teile des SFOR- bzw. KFOR-Kontingents verschoben werden könnten und etwaige Verlegungen auf Freiwilligkeit der Betroffenen beruhten.

Außenministerin Ursula Plassnik führte aus, im Mittelpunkt der Überlegungen sei die persönliche Sicherheit der Soldaten gestanden. Es sei in Krisenfällen wichtig, rasch reagieren zu können.

Einhelligkeit unter den Abgeordneten herrschte in Bezug auf die Verlängerung und teilweise Ausweitung weiterer internationaler Friedenseinsätze des Bundesheeres bzw. der Exekutive. So wird Österreich in Hinkunft bis zu zwei Angehörige des Bundesheeres zur Unterstützungsmission der UNO nach Afghanistan (UNAMA) als Verbindungsoffiziere entsenden. Bislang versah lediglich ein Österreicher in Afghanistan Dienst. Der Einsatz ist vorerst bis 30. September 2005 begrenzt. Einsatzort ist Kabul, die betreffenden Personen können aber - je nach Bedarf - auch in Teheran oder Islamabad tätig sein. Die im Rahmen der UNAMA tätigen Verbindungsoffiziere gehören dem Büro des Militärberaters an und unterstützen diesen bei dessen Aufgaben.   

Die Entsendung von bis zu drei ExekutivbeamtInnen im Rahmen der Polizeimission der EU in Mazedonien (EUPOL "Proxima") wird vorerst bis zum 15. Dezember 2005 fortgesetzt. Die Mission wurde auf Ersuchen Mazedoniens verlängert, mit dem Ziel, Mazedonien auch weiterhin beim Aufbau eines effizienten und professionellen Polizeiapparats zu unterstützen, der europäischen Standards entspricht.

Schließlich sollen bis Ende 2005 weiterhin bis zu vier ExekutivbeamtInnen an der Außenstelle der irakischen Polizeiakademie in Jordanien an der Ausbildung irakischer Polizisten mitwirken.

Insgesamt nehmen derzeit laut Auskunft von Außenministerin Ursula Plassnik 1.095 Österreicherinnen und Österreicher an Auslandseinsätzen teil.

NEUES MITGLIED IM WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS DER EU

Vom Hauptausschuss zur Kenntnis genommen wurde die Nominierung von Hans Kletzmayr als neuen Vertreter der Landwirtschaft in der Gruppe III des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Europäischen Union durch die Bundesregierung. Der frühere Präsident der Oberösterreichischen Landwirtschaftskammer löst Rudolf Strasser ab, der kürzlich sein Mandat zurückgelegt hat.

 

AUSFUHRFÖRDERUNG IM 2. QUARTAL 2004

Auf der Tagesordnung des Hauptausschusses stand auch der Bericht des Finanzministers über die im 2. Quartal 2004 übernommenen Haftungen, Haftungsinanspruchnahmen und Rückflüsse aus Haftungsinanspruchnahmen. Er wurde mit VP-SP-FP-Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) begründete die Ablehnung des Berichts durch die Grünen mit einer fehlenden qualitativen Bewertung der vorliegenden Daten und erkundigte sich wie Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) nach konkreten Projekten. Abgeordnete Karin Hakl (V) wollte wissen, ob bei der Ausfuhrförderung die entwicklungspolitischen Zielsetzungen Österreichs berücksichtigt würden.

Finanzstaatssekretär Alfred Finz erläuterte, dass es sich bei den Projekten mit China, Russland und der Türkei unter anderem um ein Rostfreistahlwerk, eine Papiermaschine, Turbinenkomponenten für Wasserkraftwerke, eine Beteiligungsgarantie für ein Spannplattenwerk und eine Produktionsanlage für Kunststoffprofile handle. In Richtung Abgeordneter Hakl meinte er, Ausfuhrförderungen dienten der Unterstützung der österreichischen Wirtschaft, die Einhaltung von Umweltstandards werde allerdings berücksichtigt. Pläne, Entwicklungshilfebestimmungen in das Ausfuhrförderungsgesetz aufzunehmen, bestünden seitens des Finanzministeriums nicht.

Laut Bericht wurden zwischen dem 1. April und 30. Juni 2004 15 Garantien übernommen, die im Einzelfall den Betrag von 7 Mill. € überstiegen haben. Als Abnehmerländer werden im Bericht angeführt: Algerien (1), Bulgarien (1), China (4), Deutschland (1), Estland (1), Rumänien (1), Russland (3), Türkei (1), USA (1), Vietnam (1).

Gegliedert nach Regionen beziffern sich die Haftungsstände über 25 Mill. € per 31. März 2004 wie folgt (Beträge auf Mill. € gerundet): Afrika - 1.956; Asien - 5.119; Amerika-gesamt - 612 und Europa - 9.072.

Der Haftungsrahmen von 35 Mrd. € wurde zum Quartalsultimo mit 30,436 Mrd. € ausgenützt, davon entfielen 6,751 Mrd. € auf Umschuldungskredite. Neuzusagen gab es in der Höhe von 896 Mill. €.

EHEMALIGE HEERESWIRTSCHAFTSANSTALT GRAZ WIRD VERKAUFT

Schließlich genehmigten die Mitglieder des Hauptausschusses einstimmig den vom Verteidigungsministerium beantragten Verkauf der ehemaligen Heereswirtschaftsanstalt Graz. Diese geht damit in den Besitz der Grazer Bau- und Grünlandsicherungs GmbH über.

Wie Finanzstaatssekretär Alfred Finz auf eine Frage von Abgeordnetem Kurt Eder (S) mitteilte, wird der Verkaufserlös aller Voraussicht nach zur Gänze dem Heeresbudget zugute kommen. Er verwies auf eine im Bundesfinanzgesetz verankerte Vereinbarung zwischen Finanz- und Verteidigungsminister, wonach Erlöse aus Liegenschaftsveräußerungen des Heeres in den Jahren 2005 und 2006 zu 100 Prozent in das Verteidigungsressort fließen. (Schluss)

Stichworte