Parlamentskorrespondenz Nr. 822 vom 12.11.2004

ZIELSETZUNG DER HARMONISIERUNG: LÄNGER ARBEITEN SOLL SICH LOHNEN

Haupt im Sozialausschuss: Beim Übergangsrecht Kanten glätten

Wien (PK) – Der Ausschuss für Arbeit und Soziales verhandelte heute wiederum das Pensionsharmonisierungsgesetz. Auch Unterlagen des Ressorts zeigten auf, dass die Abschläge teilweise sehr hoch sind. Minister Herbert Haupt äußerte die Absicht, etwaige „Kanten“ glätten zu wollen. An der Substanz der Vorlage werde sich nichts ändern, betonte V-Abgeordneter Walter Tancsits.

Die Debatte leitete Otto Pendl (S) mit seinem Beitrag zur Harmonisierung der Beamten ein, machte auf das Schreiben der GÖD aufmerksam, in dem u.a. darauf hingewiesen werde, dass eine Harmonisierung eine langfristige Systemumstellung darstelle und keine Budgetmaßnahme sei und dass einige Fragen geklärt werden müssten. Der Redner hielt es für notwendig, die Gespräche zwischen Dienstgeber und GÖD abzuwarten.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) verwies auf die Stellungnahme des Vereins der Verwaltungsrichter, in der von sehr hohen Abschlägen gesprochen werde. Die Verwaltungs- und Verfassungsrichter und die Universitätsprofessoren werden das Problem der Übergänge zum VfGH bringen, mutmaßte der G-Sozialsprecher, gehe es aufgrund von Verlusten von 1.000 € doch um Eingriffe in wohlerworbene Rechte. Aber eine „saubere“ Stichtagsregelung ohne Parallelrechnung sei aus politisch taktischen Gründen nicht erwünscht. Am eklatantesten seien die Verluste bei den höchsten Pensionen, hier werde die Regierung an der verfassungsrechtlichen Problematik scheitern, sagte Öllinger.

Abgeordneter Walter Tancsits (V) legte vorerst einen F-V-Abänderungsantrag ein, der, wie er sagte, lediglich technische Veränderungen beinhalte. Im Zusammenhang mit der Abschlagsproblematik wies der Redner darauf hin, dass es in diesem Bereich Kumulierungen vor allem im Zeitraum 1014 bis 1016 geben soll, die „mathematisch abzuklären sind, weil sie politisch nicht gewünscht sind“. Sollten diese hohen Verluste wirklich vorliegen, dann werden Änderungen vorgenommen werden. Die Pensionssicherungsreform 2003 zusammen mit dem Harmonisierungsgesetz entspreche den Zielvorstellungen der Regierung, sei sozial richtig und werde von den Menschen als gerecht empfunden. So gibt es für flache Einkommensverläufe und niedrige Pensionen kaum bzw. keine Abschläge, im Bereich stark steigender Einkommensverläufe und hoher Pensionen habe man mit den stärksten Abschlägen zu rechnen. Aus diesem Grund habe man mehrere Schutzmechanismen eingezogen. Die Ungleichbehandlung aufgrund eines Stichtages sei keine Ungleichheit im Sinne der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Hätte man keine Schutzmechanismen in die Übergangsregelungen eingebaut, wäre es eine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes; diese wäre auch gegeben, hätte man die Regelungen „morgen“ für alle beschlossen.

S-Abgeordneter Richard Leutner sprach von Gerüchten über einen substantiellen Abänderungsantrag und wollte Näheres darüber erfahren. Der Ausschuss befinde sich in einer schwierigen Lage, beklagte er, denn sollten substantielle Änderungen geplant sein, dann diskutiere man über Bestimmungen, die nicht mehr der Realität entsprechen. Er wiederholte seine Kritik, dass es beim Korridor bei den über 50-Jährigen zu einer Aufdoppelung der Verluste komme, und bedauerte, dass man auf der Pensionsreform 2003 aufsetze und nicht auf der Rechtslage vor 2003, wodurch sich die Abschläge anders auswirken würden. Das Übergangsrecht bringe viele Ungerechtigkeiten mit sich, konstatierte er. Wenn der Ausschuss keine Korrekturen vornimmt, dann werde das der VfGH machen.

Der Antrag von Leutner, der Bundeskanzler solle an den Ausschussberatungen teilnehmen, wurde von den beiden Regierungsparteien abgelehnt.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) machte darauf aufmerksam, dass die vom Ministerium vorgelegte Tabelle die Kritik der Opposition voll bestätige, teilweise sei die Situation noch schlimmer, da die Arbeitnehmer mit den längsten Versicherungszeiten die höchsten Abschläge haben.

Einen „Entwurf aus einem Guss“ und die Verlegung des Stichtages auf das Jahr 2007 oder 2008 hätte sich der Redner gewünscht, eine solche Frist wäre auch vom VfGH als angemessen angesehen worden, fügte er hinzu. Auch glaubt er nicht, dass der VfGH die Bestimmung, wonach ein Unterschied von einem Tag bei der Geburt einen Pensionsverlust von 30 und 40 % nach sich zieht, unverändert lässt.

Abgeordneter Dietmar Keck (S) erkundigte sich danach, welche Vorschläge aus der Stellungnahme des Landes Oberösterreich in das Gesetz übernommen wurden.

Abgeordneter Franz Riepl (S) hält es für einen Fehler, die Harmonisierung auf der vorigen Pensionsreform aufzusetzen, und bemängelte die kurze Zeit zwischen Ende der Begutachtung und der Vorlage des Gesetzentwurfes – „ein längeres Wochenende“, so Riepl – und die Tatsache, dass die Regierungsparteien erst im Rahmen der Verhandlungen draufkommen, dass manche Bestimmungen so nicht zu beschließen sind. Niemand versteht die Logik der Reform, meinte er.

Abgeordneter Walter Tancsits (V) bekräftigte, dass es keine substantiellen Änderungen in der Vorlage geben werde. Der Entwurf „passe“. Er verwies auf die Zielsetzung der Vorlage: länger arbeiten soll sich lohnen.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (F) brachte einen § 27-Antrag ein, wonach auch im Falle der Selbstkündigung der Anspruch auf Abfertigung gewahrt bleibt. Er gab bekannt, dass man bezüglich der sehr hohen Abschläge in den Jahren 2014 bis 2016 eine Neuregelung überlege, damit auch diese Abschläge eine „flachere Kurve“ aufweisen. Auch sein Fraktionskollege Maximilian Walch gab bekannt, man stelle Überlegungen an, was an der Vorlage geändert gehöre. Den Sozialpartnern warf er vor, noch keine Vorschläge vorgelegt zu haben, welche Berufsgruppen zu den Schwerarbeitern zählen sollen.

Abgeordneter Reinhold Mitterlehner (V) erinnerte an die gestrige Pressekonferenz der Pensionsexperten, in der sie die Wichtigkeit des Maßnahmenpakets unterstrichen und als gelungen bezeichnet haben. Auch er sprach davon, die Kanten bei den Abschlägen abrunden zu wollen, und bekräftigte die Zielsetzung, dass sich länger arbeiten lohnen muss. Auch die Betriebe werden umlernen und auf Arbeitnehmer zwischen 62 und 65 Jahren zurückgreifen müssen.

Bundesminister Herbert Haupt gab bekannt, dass bei Zwillingsgeburten Verbesserungen eingeführt werden sollen. Die Kanten in der Übergangsregelung, vor allem in den Jahren 2013 bis 2016, werden geglättet, den Entwurf bezeichnete er als verfassungskonform. Im Zusammenhang mit dem Pensionskorridor meinte der Ressortleiter, es handle sich um eine freiwillige Maßnahme, jeder müsse für sich selbst abschätzen, ob das Geld ausreicht oder nicht. Zu der Behauptung, ein Aufsetzen vor der Rechtslage 2003 wäre günstiger, meinte Haupt, aufgrund der Deckelung seien die Unterschiede nicht hoch, sodass die Forderung nach einem anderen Ansatz nicht gerechtfertigt sei.

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (S) sprach die fehlenden Verbesserungen für Frauen an. Sie hätten eine schlechte Ersatzzeitenregelung, können nicht in den Pensionskorridor gehen, fielen aus der Schwerarbeiterregelung heraus und die weiblichen Beamten unter 50 Jahre hätten mit Pensionskürzungen bis zu 45 % zu rechnen. Ihr Fraktionskollege Richard Leutner betonte, 5 Tage vor der Beschlussfassung habe der Ausschuss keine Ahnung, wie die Regelung bei den Abschlägen aussehen werde. Dann sprach er die Bauarbeiter an, die nicht unter die Hacklerregelung und wahrscheinlich auch nicht unter die Schwerarbeiterregelung fallen. Gehen sie früher in Pension, hätten sie die Abschläge voll zu tragen, zudem würden ihre Arbeitslosenzeiten nur unvollständig als Ersatzzeiten angerechnet. Für diese Berufsgruppe werde nichts getan.

Bundesminister Herbert Haupt ging auf eine Wortmeldung des Abgeordneten Leutner ein. Die Situation der Bauarbeiter sei ihm persönlich immer ein wichtiges Anliegen gewesen, betonte er, und er sei überzeugt davon, dass die neue Schwerarbeiterregelung für viele Bauarbeiter eine erreichbare Lösung darstelle. Wenn man davon ausgehe, dass die Pension eine Nachbildung der Einkommenssituation zu Zeiten der Berufsausübung sein soll, dann müsse man auch Perioden heranziehen, in denen etwa Arbeitslosengeld bezogen wurde. Hinsichtlich der Zeiten, in denen Notstandshilfe bezogen wurde, komme es sogar zu einer Besserstellung, meinte Haupt.

Abgeordnete Barbara Riener (V) wies darauf hin, dass die Regelungen des Pensionskorridors auch für Beamtinnen gelten, da sie mit 65 Jahren in Pension gehen. Grundsätzlich werde auch von den Beamtenvertretern das Prinzip der Harmonisierung befürwortet, allerdings seien noch einige Fragen, z.B. die Absenkung der Pensionsbeiträge, zu klären.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) forderte, dass die Regierungsfraktionen ihre Kritik an den angeblich falschen Berechnungen der Arbeiterkammer nun zurücknehmen, da die Beamten des Ressorts auf fast genau dieselben Ergebnisse gekommen sind. Was die Stellungnahmen der Experten betrifft, so sei es richtig, dass sie sich nicht grundsätzlich negativ geäußert haben. Bei bestimmten Teilbereichen sehen sie aber noch große Probleme, gab Öllinger zu bedenken. Der ÖVP-Experte Marhold, der im Ausschuss noch von einem "Supergesetz" gesprochen hat, sei jetzt überhaupt zu der Auffassung gelangt, dass es ein Riesenproblem gibt. Grundsätzlich hätte er sich gewünscht, dass bei so einem großen Reformvorhaben die Opposition von Anfang an eingebunden gewesen wäre. Solange man jedenfalls nicht die Auswirkungen hinsichtlich der Übergänge und Abschläge seriös beurteilen könne, werde er der Vorlage sicherlich nicht zustimmen können. Er forderte daher die Vertreter von ÖVP und FPÖ auf, die Pensionsreform zurückziehen.

Die ganze Debatte erinnere ihn an die Diskussion über die Unfallrentenbesteuerung, wo die Regierung überfallsartig Maßnahmen beschloss, die sie später wieder zurücknehmen musste, meinte Abgeordneter Walter Posch (S). Er habe den Eindruck, dass auch bei der Pensionsreform niemand genau darüber Bescheid weiß, welche Auswirkungen die Regelungen auf die Betroffenen haben werden. Froh sei er, dass nun das Papier des Ministeriums vorliege, weil damit belegt werde, dass gegenüber der Rechtslage 2003 in fast allen Bereichen mit Verlusten bis zu 20 % gerechnet werden müsse. Nachgewiesen wurde auch, dass keine dramatische Finanzierungskrise vorliege und man sich daher fragen müsse, ob derart dramatische Einschnitte in die Lebensbedingungen gerechtfertigt sind. Bei den Richtern führe die so genannte Harmonisierung - seiner Meinung nach ein "übler Euphemismus" - dazu, dass die Pension statt 5.200 € nur mehr 2.418 € betrage, also um 53 % gekürzt wird. Generell wird es für Akademiker kaum möglich sein, 45 Beitragsjahre zu erreichen, gab Posch zu bedenken. Und was könne ein 49-jähriger Beamter machen, um noch wirksam für seine Pension vorsorgen zu können? Jetzt müsse endlich auch die GÖD, die einen umfangreichen Forderungskatalog präsentiert hat, Farbe bekennen.

Die Regierung nehme die Anregungen und die konstruktive Kritik der Opposition sehr ernst, meinte Abgeordneter Walter Tancsits (V), und es sei klar, dass so ein großes Gesetzesvorhaben laufend den geänderten Bedingungen angepasst werden müsse. Ihm gehe es vor allem um die Verteilungsgerechtigkeit, nicht nur zwischen Beziehern niedriger und höherer Einkommen, sondern vor allem zwischen Jung und Alt. Es sei nicht ganz fair, wenn immer mit extremen Einzelbeispielen operiert werde, weil sie die Gesamtrealität nicht darstellen. Außerdem bleiben Faktoren wie die Kaufkraftentwicklung, Aufwertungsgewinne oder Zusatzpensionen durch die Mitarbeitervorsorge meist unberücksichtigt, gab Tancsits zu bedenken.

Es sei klar, dass mit der Pensionsreform wesentliche Weichenstellungen erfolgen und dass jeder für sein Klientel am meisten herausholen will, erklärte Staatssekretär Franz Morak. Allerdings sei es unbestritten, dass alle für Verbesserungen eintreten und man daher von dem Alarmismus wegkommen müsse. So werde z.B. bei der Diskussion über die Beamten oft vergessen, dass sie sehr lange einen viel niedrigeren Pensionsbeitrag, nämlich nur 5 %, geleistet haben. Wenn man nun die Pensionen eines heute 49-jährigen Richters mit einem 50-jährigen Kollegen vergleicht, dann komme man auf einen Bruttoverluste von 15,3 %. Auf Basis der Lebensverdienstsumme ergeben die Berechnungen ein Minus von 4 %, informierte Morak. Beim "kleinen Polizisten" liegen die Verluste bei 2 % (Bruttopensionsverlust) bzw. 0,3 % (Lebensverdienstsumme). Es wurde nun schon so lange über dieses Thema verhandelt und er glaube, es sei Zeit, endlich zu handeln, um auch der jungen Generation Perspektiven zu bieten.

Abgeordnete Sabine Mandak (G) wandte sich mit einer Frage hinsichtlich der Korridorpension an den Sozialminister, die noch immer unbeantwortet sei. Warum müsse ein Mann, der mit 40 Versicherungsjahren in Pension geht, mit 4 % Verlusten rechen, ein Mann mit 46 Versicherungsjahre jedoch mit 5 %. Wenn der Regierung schon die Verteilungsgerechtigkeit so am Herzen liege, dann frage sie sich, warum dann den immer größer werdenden Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen nicht entgegengesteuert werde. Hier wäre ein echter Systemwechsel notwendig, forderte Mandak.

Abgeordneter Karl Donabauer (V) machte darauf aufmerksam, dass das derzeitige System viele Ungerechtigkeiten enthalte. Wenn jemand sehr unterschiedliche Einkommensverläufe hat, 15 Jahre aber sehr gut verdient hat, dann bekomme er die gleich hohe Pension wie jemand, der sein ganzes Leben ein höheres Gehalt bezogen und dafür hohe Pensionsbeiträge einbezahlt hat. Er halte es auch für unfair, wenn die jeweiligen Berufsgruppen unterschiedliche Zuverdienstregelungen haben. Der Regierung gehe es darum, ein Alterssicherungssystem zu schaffen, das auch in zehn, zwanzig Jahren noch hält und vor allem den jungen Menschen ihre Pensionen garantiert.

(Fortsetzung)