Parlamentskorrespondenz Nr. 885 vom 01.12.2004

DISSENS IM JUSTIZAUSSCHUSS

Drei Anträge der Opposition neuerlich vertagt

Wien (PK) - Drei Anträge der Oppositionsfraktionen, die zum Teil schon eine längere Geschichte hinter sich haben - sie betreffen Opfer der NS-Justiz, der Dollfuß-Schuschnigg-Jahre sowie Homosexuelle -, wurden heute im Justizausschuss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen den Protest der Opposition neuerlich vertagt.

Zunächst ging es um die Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz, wie dies seit 1999 von den Grünen in einem Antrag gefordert wird. Konkret sollen "verurteilende militärstrafgerichtliche Entscheidungen der NS-Militärgerichte aufgehoben" und damit den Opfern und ihren Familien Achtung und Mitgefühl ausgedrückt werden. In der Begründung des Antrags verweisen die Antragsteller auf analoge Beschlüsse des Deutschen Bundestags, aus denen sich für Österreich "sofortiger Handlungsbedarf" ergebe.

Ausschuss-Vorsitzende Maria Theresia Fekter legte dem Ausschuss zunächst einen Brief von Sozialminister Herbert Haupt vor. Darin stellt Haupt fest, dass aus der Anerkennung von Ersatzzeiten im ASVG für den betreffenden Personenkreis sogar Schlechterstellungen resultieren könnten.

SP-Abgeordneter Johannes Jarolim äußerte Zweifel an den Aussagen des Sozialministers und forderte ein "Mindestmaß an Seriosität" in den angesprochenen Fragen ein. Kritisch wandte sich Jarolim auch gegen die Tatsache, dass der Brief des Sozialministers

nicht einmal ein Datum aufweise. Die "krampfhaften Versuche", eine Stellungnahme abzugeben, dienten offenbar nur dazu, keine Entscheidung zu treffen.

Sie halte an ihrem Anliegen fest, betonte Abgeordnete Terezija Stoisits (G). Sie habe seinerzeit an die Möglichkeit eines Vier-Parteien-Antrags geglaubt, doch sprächen jetzt die Signale aus den Regierungsfraktionen eindeutig dagegen. Es gehe nicht um Geld, sondern darum, ein Zeichen zu setzen, um eine politische Meinungsäußerung, wie Österreich mit der NS-Zeit und den 60 Jahren seither umgehe, gerade im Hinblick auf das bevorstehende Jubiläumsjahr 2005. Scharf wandte sie sich dagegen, dass "Zeiten bei der SS" als Ersatzzeiten anerkannt würden, nicht aber Zeiten im Anschluss an eine Desertion. Dies sei ein "internationales Thema", und das werde nicht lustig, kündigte Stoisits an, vor allem nicht für die ÖVP. Es gehe um das "Wesen der NS-Militärjustiz", und dies gehe die Justiz an und nicht nur das Sozialressort, wie Abgeordneter Dieter Böhmdorfer eingeworfen hatte. Auch wenn Einzelnes getan worden sei, sei kein Punkt des Antrags erfüllt, kritisierte Stoisits.

Abgeordnete Fekter (V) stellte in Abrede, dass "nichts geschehen" sei. Es gebe auch aktuelle Anträge, die im Sozialressort bearbeitet würden. In ähnlichem Sinn äußerte sich ihr Fraktionskollege Heribert Donnerbauer, der einen Vertagungsantrag stellte.

Der Vertagungsantrag wurde mehrheitlich angenommen.

Nach kurzer Debatte, in der Abgeordneter Johannes Jarolim bedauerte, dass die in Rede stehenden Fragen vor dem Jubiläumsjahr nicht gelöst seien, weil die Regierungsfraktionen sich dieser Verantwortung nicht zu stellen bereit wären, wurde auch der SP- Entschließungsantrag vertagt, in dem der Justizminister aufgefordert werden soll, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, der die Rehabilitierung der Opfer des Dollfuß-Schuschnigg-Regimes vorsieht.

Schließlich wurde auch der letzte Punkt der Tagesordnung vertagt: Der G- Antrag, dass alle rechtskräftigen Verurteilungen allein nach Paragraph 209 StGB aufgehoben, Untersuchungs- und Strafgefangene freigelassen und rechtskräftige Freiheitsstrafen nicht mehr angetreten werden müssen. D ie Aufhebung des § 209 StGB durch den VfGH gilt nur im Anlassfall; bereits rechtskräftige Verurteilungen bleiben aufrecht, noch nicht angetretene Freiheitsstrafen müssen vollzogen werden.

Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) erinnerte daran, dass der Antrag seit zwei Jahren zur Diskussion stehe, dass Österreich vom EuGH bereits dreimal einschlägig verurteilt worden sei und dass der VfGH den Paragraphen als verfassungswidrig aufgehoben habe. Abgeordnete Gisela Wurm (S) stimmte bei und betonte, es sei an der Zeit, diese Justizopfer zu rehabilitieren. Sie erinnerte daran, dass bis 1971 Homosexualität grundsätzlich strafbar gewesen sei; diesen Zustand hätten die Sozialdemokraten beendet.

Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) wollte "hier und heute" nicht beurteilen, welche Konsequenzen die geforderte Vorgangsweise hätte, zeigte sich aber zu einer Prüfung bereit. Abgeordneter Dieter Böhmdorfer (F) stellte grundsätzlich fest, dass die Justiz gesellschaftliche Entwicklungen "nachvollziehe". Im übrigen sitze "in Österreich niemand wegen Homosexualität allein in Strafhaft". Die Richtigkeit dieser Behauptung Böhmdorfers wurde von Abgeordneter Lunacek bezweifelt. (Schluss)