Parlamentskorrespondenz Nr. 892 vom 01.12.2004

INDIVIDUELLE BERUFSWOCHEN UND -TAGE FÜR SCHÜLERiNNEN

Unterrichtsausschuss diskutiert Anträge der Opposition

Wien (PK) - Schülerinnen und Schüler der 8. Klasse der Volks-, Haupt- und Sonderschule, des Berufsvorbereitungsjahres der Sonderschule, der Polytechnischen Schule sowie der 4. Klasse der AHS sollen die Möglichkeit einer "individuellen Berufs(bildungs)orientierung" erhalten. Das beschlossen heute die Mitglieder des Unterrichtsausschusses einstimmig. Grundlage dafür bot ein von Bundesministerin Elisabeth Gehrer vorgelegter Vorschlag zur Änderung des Schulunterrichtsgesetzes.

Weitere Tagesordnungspunkte betrafen fünf Anträge der Opposition zu den Themen Bildungsdokumentationsgesetz, Sicherstellung des Sportunterrichts in den Schulen, Schaffung von 100.000 Ganztagsplätzen in Schulen, Existenzsicherung nichtkonfessioneller Schulen in freier Trägerschaft und Anhebung der LehrerInneneinstiegsgehälter. Alle Anträge wurden mit den Stimmen der Regierungsfraktionen ÖVP und FPÖ abgelehnt, was Abgeordneten Erwin Niederwieser (S) zur Bemerkung veranlasste, dass die Opposition im Gegensatz dazu der Regierungsvorlage zugestimmt habe und er sich eine Kooperation im Ausschuss anders vorstelle.

SCHÜLER SOLLEN UNMITTELBARE EINBLICKE IN DAS BERUFSLEBEN SAMMELN KÖNNEN

Schülerinnen und Schüler der 8. Klasse der Volks-, Haupt- und Sonderschule, des Berufsvorbereitungsjahres der Sonderschule, der Polytechnischen Schule sowie der 4. Klasse der AHS werden ab 2005 die Möglichkeit einer "individuellen Berufs(bildungs)orientierung" erhalten.

Die bisherigen Angebote im Rahmen der (Schul-)Veranstaltungen "Berufspraktische Tage" bzw. "Berufspraktische Wochen" würden den konkreten Bedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler nicht gerecht werden, heißt es in den Erläuterungen, weshalb nun vorgesehen sei, Interessierten das Fernbleiben vom Unterricht bis zu fünf Tagen zu erlauben, um etwa in Betrieben unmittelbare Eindrücke von der Berufswelt sammeln zu können. Dabei darf es selbstverständlich nicht zu einer Eingliederung in den Arbeitsprozess kommen. Die Erlaubnis zum Fernbleiben soll der Klassenvorstand nach einer Interessenabwägung von schulischem Fortkommen und beruflicher bzw. berufsbildender Orientierung erteilen.

Gleichzeitig wird in der gegenständlichen Regierungsvorlage das so genannte "Frühwarnsystem" verbessert. Sollte in einem Pflichtgegenstand ein "Nicht genügend" drohen, so können bereits Ende des ersten Semesters der betreffende Schüler bzw. die betreffende Schülerin sowie die Erziehungsberechtigten zu einem beratenden Gespräch, das verpflichtend ist, eingeladen werden. (687 d.B.)

Die Abgeordneten der SPÖ begrüßten grundsätzlich die Möglichkeit, individuelle Einblicke in die Berufswelt zu erhalten. Einige Fragen schienen ihnen aber noch aufklärungsbedürftig.

So merkten die Abgeordneten Erwin Niederwieser, Franz Riepl und Elisabeth Grossmann (alle S) an, dass die Haftungsfragen noch ungeklärt seien, zumal man es auch teilweise mit Strafunmündigen zu tun habe. Darüber hinaus bedürfe es der Regelung der Aufsichtspflicht und einer Nachbetreuung, meinten sie. Abgeordneter Robert Rada (S) forderte in diesem Sinne, einen verantwortlichen Lehrer bzw. eine verantwortliche Lehrerin zu benennen. Die SPÖ-Abgeordneten vertraten auch die Ansicht, dass es zur Vorbereitung derartiger individueller Berufserfahrung einer Berufsorientierung im Rahmen des Lehrplans bedürfe. Abgeordneter Christian Faul (S) ergänzte dazu, man müsse alles tun, damit Schülerinnen und Schüler nicht wahllos in Betriebe gingen oder die Möglichkeit lediglich als einen schulfreien Tag betrachteten. Abgeordneter Riepl (S) wies auch darauf hin, dass es sinnvoll wäre, mehrere Betriebe in diesen Tagen aufzusuchen und nicht die ganze Zeit in einem Betrieb zu bleiben. Abgeordnete Grossmann (S) regte darüber hinaus an, Ansätze zu überlegen, um eine geschlechtsspezifische Spezialisierung zu vermeiden.

Auch Abgeordneter Dieter Brosz (G) äußerte sich grundsätzlich positiv zur individuellen Berufsorientierung, forderte jedoch eine Klärung der Unfallversicherung.

Die Bedenken der Abgeordneten Andrea Kuntzl (S), die Schülerinnen und Schüler könnten zu sehr zu Hilfstätigkeiten herangezogen werden, beantwortete Abgeordnete Carina Felzmann (V) mit dem Hinweis, dass es ganz klare Regeln gebe, wonach Schülerinnen und Schüler nicht an die Maschinen heran gelassen werden dürften.

Abgeordnete Mares Rossmann (F) sah in der neuen Möglichkeit der individuellen Berufsorientierung eine noch bessere Verankerung des dualen Ausbildungssystems.

Ebenso wurde der zweite Punkt der Regierungsvorlage, das Frühwarnsystem bereits an das Ende des ersten Semesters vorzuverlegen, grundsätzlich gut geheißen. Abgeordneter Riepl (S) wandte jedoch ein, dass dieses nicht wirkungsvoll sein werde, wenn kein Förderunterricht angeboten werde. Abgeordnete Kuntzl hegte die Befürchtung, dass der Nachhilfeunterricht, den die Eltern finanzieren müssten, nun früher einsetzen werde. Abgeordnete Mares Rossmann (F) merkte wiederum an, dass viele Eltern auf das Frühwarnsystem leider nicht reagierten und man dagegen etwas tun müsse.

Bundesministerin Elisabeth Gehrer begegnete den Einwänden der Opposition mit dem Hinweis, dass in der dritten und vierten Klasse Hauptschule 38 Stunden Berufsorientierung verpflichtend vorgesehen seien. Die Haftung sei ebenso geklärt wie die Unfallversicherung und die Amtshaftung. Die Aufsichtspflicht obliege dem Betrieb. Alle in Frage kommenden Betriebe würden eine Information erhalten, in der selbstverständlich darauf hingewiesen werde, dass die Eingliederung der Schülerinnen und Schüler in den Arbeitsprozess unzulässig sei.

ZANKAPFEL BILDUNGSDOKUMENTATIONSGESETZ

Das Bildungsdokumentationsgesetz war auch heute wieder Thema des Unterrichtsausschusses. Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) machte abermals den Standpunkt der sozialdemokratischen Abgeordneten klar, wonach diese die Verpflichtung kritisieren, für Zwecke der Bildungsdokumentation die Sozialversicherungsnummer und das Religionsbekenntnis bekannt geben zu müssen. Die entsprechenden Bestimmungen sollen laut Antrag (129/A) im Bildungsdokumentationsgesetz gestrichen werden. Außerdem soll in Hinkunft eine Befragung der Schülerinnen und Schüler bzw. der Studierenden über die Stellung der Eltern im Beruf nicht mehr zulässig sein.   

Dem schloss sich Abgeordneter Dieter Brosz (G) grundsätzlich an, indem er meinte, die Sozialversicherungsnummer brauche man keineswegs für die durch die Bildungsdokumentation auszuwertenden Fragen. Sie zu verlangen, halte er deshalb für problematisch und verfassungsrechtlich bedenklich, weil Daten an andere Behörden weitergegeben und verknüpft würden. Nicht einverstanden erklärte er sich aber mit der dritten Forderung des Antrages, da Auskünfte über die soziale Stellung der Eltern wichtige Indikatoren für die soziale Segregation im Bildungsbereich darstellten. Dennoch unterstützte er den Antrag.

Im Gegensatz dazu vertrat der Vorsitzende des Ausschusses, Werner Amon (V), die Auffassung, dass die Erfassung der Daten für die Bildungssteuerung von essentieller Bedeutung sei. Er gehe auch von einer Datensicherheit aus. Über die Notwendigkeit der Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer und die auftretenden Probleme könne man diskutieren, meinte Amon, der Antrag gehe aber weit darüber hinaus.

IST DAS SPORTANGEBOT AN SCHULEN AUSREICHEND ?

Ein weiterer Punkt betraf das Sportangebot an Österreichs Schulen. SPÖ-Abgeordnete kritisieren in einem Entschließungsantrag Kürzungen des Sportunterrichts und treten dafür ein, dass Stundenkürzungen keinesfalls den Sportunterricht betreffen sollen. Des weiteren fordern sie eine Erhöhung des Bewegungs- und Sportangebots, nicht nur innerhalb sondern auch außerhalb der Schulen. Auch sollten ihrer Meinung nach Kooperationsmodelle mit Sportvereinen und Sportdachverbänden unterstützt werden. (167/A[E])

Abgeordnete Mares Rossmann (F) begründete ihre Ablehnung dazu mit dem Hinweis auf die Aktivitäten von Staatssekretär Schweitzer. Dieser habe ausführliche Programme wie "Fit für die Schule" oder "Fit für Österreich" ausgearbeitet und auch budgetär sei einiges für schulische Sportaktivitäten am Nachmittag vorgesehen. Den Antrag halte sie daher für obsolet.

Über diese Aussage empörte sich Abgeordnete Beate Schasching (S). Die durchaus positiven Maßnahmen des Staatssekretärs könnten die Kürzung der Sportstunden und die Streichung der unverbindlichen Übungen im Sport nicht kompensieren. Vor dem Hintergrund des schlechten Gesundheitszustandes der Schülerinnen und Schüler und der Beteuerung der Gesundheitsministerin, man müsse viel mehr für die Prävention tun, verstehe sie das Verhalten der Regierungsfraktionen nicht. Dem schloss sich Abgeordnete Sabine Mandak (G) an, die festhielt, dass die motorischen Erfahrungen in der Schule nicht nachgeholt werden könnten.

Die Schule könne nicht alle Defizite ausgleichen, entgegnete Bundesministerin Gehrer. Sie zeigte sich überzeugt davon, dass durch die ersten Ergebnisse der Bildungsdokumentation deutlich werde, wie viele unzählige Zusatzangebote es gebe. Durch eine enge Kooperation mit dem Sportstaatssekretariat würden die Schulen zahlreiche Angebote in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen nützen, sagte Gehrer. Jedenfalls liege Österreich mit seinem Angebot an Sportstunden innerhalb des OECD-Raumes, bei den 9-bis 11-Jährigen am zweiten Platz, bei den 12- bis 14- Jährigen am ersten Platz.

NEUERLICHE DISKUSSION UM DAS ANGEBOT AN GANZTÄGIGEN SCHULFORMEN

Abermals thematisiert wurde das Angebot an ganztägigen Schulformen. Während Abgeordnete der Regierungsfraktionen mit der Gewährleistung der Wahlfreiheit argumentierten, orteten SPÖ und Grüne einen Mangel an ganztägigen Schulformen.

In dem der Diskussion zugrunde liegenden Entschließungsantrag argumentieren die SPÖ-Abgeordneten, 780.000 Kindern an Volks- und Hauptschulen sowie an AHS-Unterstufen stünden lediglich 45.000 Plätze für eine ganztägige Betreuung zur Verfügung. Dem müsste, so die SPÖ, ein gemeinsam mit den Bundesländern erarbeitetes "Impulsprogramm" entgegenwirken, indem 100.000 Ganztagsplätze in den nächsten 10 Jahren geschaffen werden. Über die Einrichtung von ganztätigen Schulformen soll am Schulstandort auf Grund der Bedürfnisse von SchülerInnen und Eltern im Rahmen der Schulpartnerschaft entschieden werden. (239/A[E])

Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) sah die Wahlfreiheit derzeit nicht gegeben. Diese werde es erst bei einem zusätzlichen Angebot geben. Wie ihre Klubkollegin Beate Schasching und Abgeordnete Sabine Mandak (G) unterstrich sie, dass die Ganztagsschule nicht mit einer einfachen Nachmittagsbetreuung verwechselt werden dürfe. Die Ganztagsschule verfolge ein eigenes pädagogisches Konzept. Dennoch wolle die SPÖ keineswegs Strukturen starr vorgeben und niemandem zwingen, seine Kinder in eine Ganztagsschule zu geben. Kuntzl und Schasching warfen den Regierungsfraktionen vor, ein Familienbild zu zeichnen, das mit der Realität nicht übereinstimme. In diesem Zusammenhang wies Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (S) darauf hin, dass die Scheidungsrate österreichweit derzeit bei 47% liege. Als Frau wolle sie sich aussuchen können, arbeiten zu gehen oder nicht. Wenn man arbeiten gehe, sei man keineswegs eine schlechtere Mutter.

Die Probleme des ländlichen Raumes wurden von Abgeordnetem Robert Rada (S) angesprochen. Da weit über 60 % der Hauptschulen eine Fünftagewoche hätten, habe man dort de facto einen Nachmittagsunterricht, sagte er. Die Wahlmöglichkeit in ländlichen Gebieten seien auch deshalb geringer, da nicht ausreichend öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stünden. Außerdem brauche man die Betreuungseinrichtungen auch zu schulfreien Zeiten, da die Eltern nicht so viel Urlaub hätten.

Ähnlich argumentierten die Grünen. Abgeordnete Sabine Mandak meinte auch, dass der Bedarf größer als das derzeitige Angebot sei, weshalb man mit fachlichen und didaktischen Argumenten über den Antrag diskutieren sollte. Dieter Brosz glaubte, dass die soziale Selektion durch Ganztagsschulen vermindert werden könnte und bedauerte, dass es keine Untersuchung hinsichtlich eines Zusammenhangs zwischen Ganztagsschule und Lernerfolg gibt.

Dem gegenüber beteuerte Abgeordneter Werner Amon (V), dass man sich mit der Opposition durchaus in der Forderung treffen könne, die Nachmittagsbetreuung auszubauen. Man wolle auch bis 2006 20 % mehr Plätze schaffen. Die Nachmittagsbetreuung müsse vielfältig aber freiwillig und in der Entscheidung der Eltern bleiben. Gegenüber Abgeordnetem Brosz stellte er fest, keine Studie beweise einen automatischen Zusammenhang zwischen Ganztagsschule und besserer Leistung. Sein Klubkollege Nikolaus Prinz betonte ebenfalls, dass es den Eltern überlassen bleiben müsse, ob sie ihr Kind zu Hause betreuen wollen oder nicht. Er stimme Abgeordnetem Rada zwar zu, dass es oft auch Nachmittagsunterricht gebe, dies sei aber nicht jeden Tag der Fall. Auch Abgeordnete Gertrude Brinek (V) meinte, man könne den Eltern durchaus zumuten zu entscheiden, wie man den Schulalltag meistere. Jedenfalls sei es wissenschaftlich nicht begründbar, wenn man behaupte, ein Modell habe Vorteile.

Für Abgeordnete Mares Rossmann (F) geht es darum, den Bedarf zu decken. Man müsse aber respektieren, wenn Eltern Kindern im Pflichtschulalter Nestwärme bieten wollten.

Im Hinblick auf die Argumentation der SPÖ betonte Bundesministerin Gehrer, dass im Mittelpunkt das Wohl des Kindes stehen müsse. Wo es notwendig sei, werde die Nachmittagsbetreuung angeboten. Sie werde aber keine Planspiele machen, zumal noch 1.800 Plätze in der Nachmittagsbetreuung frei seien.

Gehrer griff auch die Bemerkung von Abgeordnetem Rada zu den Ferien auf und meinte, diese Diskussion sei legitim, aber sensibel. Man müsse sich die Grundsatzfrage stellen, ob man die gesamte Ferienzeit ändern wolle. Wenn man sie nicht verkürze, sondern die Zeiten nur verlege, bleibe jedenfalls das Betreuungsproblem gleich.

MEHR GELD FÜR ALTERNATIVSCHULEN ?

Wieder aufgenommen wurden auch die Beratungen über einen Entschließungsantrag der SPÖ und der Grünen zu einer besseren Dotierung nichtkonfessioneller Schulen in freier Trägerschaft. 

Die Abgeordneten Dieter Brosz, Sabine Mandak (beide G) und Erwin Niederwieser (S) beklagten den Rückgang der Fördermittel für die Schulen in freier Trägerschaft. Sie forderten daher, den Schulen in freier Trägerschaft jährlich 5 Mill. € als Sofortmaßnahme und zur Absicherung zur Verfügung zu stellen. Längerfristig sollte für Schulen in freier Trägerschaft das Modell der Basisfinanzierung eingeführt werden, meinten sie, wonach 80 % der Kosten für Kinder im gleichen Alter in öffentlichen Schulen ersetzt werden. Außerdem soll das Recht auf freie Schulwahl und eine Qualitätssicherung festgeschrieben werden. (419/A[E])

Abgeordneter Dieter Brosz sowie Abgeordnete Sabine Mandak wiesen in diesem Zusammenhang auch auf die positive, pädagogisch innovative Tätigkeit dieser Schulen hin. Deren Arbeit hätte auch Einfluss auf das Regelschulwesen. Mandak sprach darüber hinaus den Wunsch aus, dass der Besuch von Alternativschulen allen Kindern möglich sein sollte.

Nachdem Abgeordneter Alfred Brader (V) aus seiner Sicht kritisiert hatte, das Leistungsbild der Alternativschulen entspreche nicht den Anforderungen der Regelschule und es gebe keine geordnete Schulaufsicht, erwiderte Abgeordneter Erwin Niederwieser (S), der Antrag sehe auch eine Qualitätssicherung vor. Wenn man diesen Schulen mehr Geld für eine längerfristige Planung zur Verfügung stelle, so seien damit auch Verpflichtungen verbunden. Abgeordnete Mares Rossmann (F) teilte die Meinung Braders nicht ganz und sprach sich dafür aus, mittelfristig Überlegungen zur Absicherung der Alternativschulen anzustellen. Dem vorliegenden Antrag könne sie nicht zustimmen, weil inzwischen Einiges geschehen sei. Auch Abgeordnete Carina Felzmann (V) würdigte die Konzepte von Alternativ-Schulen als positiv und interessant, wie ihre VorrednerInnen sprach sie sich für einen bestimmten Qualitätsstandard aus.

THEMA LEHRERiNNENEINSTIEGSGEHÄLTER

Grundlage für die Debatte über höhere LehrerInneneinstiegsgehälter war ein Entschließungsantrag der Grünen, in dem diese ein modernes Lehrerdienstrecht fordern, bei dem die Einstiegsgehälter um mindestens 25 % erhöht werden und die Differenz zwischen Einstiegs- und Höchstgehälter zumindest halbiert wird. (222/A[E])

Dazu berichtete Abgeordneter Fritz Neugebauer (V), dass die Erhöhung der Einstiegsgehälter einen fixen Punkt darstelle, der im Rahmen der Pensionsharmonisierung und der Gehaltsverhandlungen mit dem Bundeskanzler und dem Vizekanzler vereinbart worden sei. Die Kluft zwischen Anfangsgehalt und Endgehalt bei den Lehrerinnen und Lehrern liege derzeit bei ca. 1:2,2. Geplant sei eine maximale Spreizung von 1:1,5. Die Verhandlungen würden im Jänner, Februar des Jahres 2005 beginnen.

Dazu bekräftigter Abgeordneter Brosz, dass eine relevante Anhebung der Anfangsgehälter notwendig sei.

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (V) sowie Abgeordnete Mares Rossmann (F) wiesen darauf hin, dass sie die geplanten Maßnahmen zur Anhebung der Einstiegsgehälter unterstützten und dies auch schon lange gefordert hätten. Durch das Verhandlungsergebnis, das im Rahmen der Pensionsharmonisierung und des Gehaltsabschlusses erzielt worden sei, sei der Antrag nun nicht mehr notwendig. Dem widersprach Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) heftig, denn die Verhandlungen seien eine Absichtserklärung und eine parlamentarische Entschließung würde eine Stärkung darstellen. (Fortsetzung)