Parlamentskorrespondenz Nr. 932 vom 10.12.2004

VOM ABGABENÄNDERUNGSGESETZ BIS ZUR DIENSTRECHTSNOVELLE

Die restlichen Tagesordnungspunkte

Wien (PK) - Im Rahmen der Debatte über das Abgabenänderungsgesetz 2004 und einem Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen kündigte Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S) seitens der SPÖ an, Teilen des Abgabenänderungsgesetzes zuzustimmen. Grundsätzlich kritisierte er aber, dass bei derartigen umfangreichen Gesetzen nicht immer mit größter Sorgfalt vorgegangen werde. Das sehe man auch bei jener Reparatur, indem man nun einen höchst zulässigen Betrag für die Begünstigung nicht entnommener Gewinne einführt. Er forderte die Regierung auf, die Scheuklappen abzulegen und es in Zukunft besser zu machen. Auch die Gruppenbesteuerung bedürfe vor Inkrafttreten umfangreicher Reparaturen, sagte er. Er erwarte sich auch große Reparaturen bei der Körperschaftssteuer. Dabei würden Steuergeschenke gemacht, und dieses Geld werde man dann suchen.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) entgegnete, die Regierung mache keine Steuergeschenke, sondern eine Steuersenkung. Das vorliegende Abgabenänderungsgesetz sei eine Sammlung von Vorschlägen und notwendiger Anpassungen, die sich ergeben hätten. Stummvoll sprach unter anderem die Darlehensgewährung der Gebietskörperschaften an. Was steuerlich bisher möglich gewesen sei, werde auch in Zukunft möglich sein. Darüber hinaus gebe es einen ökologisch innovativen Ansatz durch das Bonus-Malus-System. Dazu werde es aber noch einen Abänderungsantrag geben, der auf eine Verschiebung für kleinere Pkws abziele. Ausländische Investmentfonds würde in Zukunft gleich gestellt. Stummvoll schlug aber vor, in Zukunft nicht alle notwendigen Änderungen auf einmal zu machen, sondern zu überlegen, einen Teil notwendiger Änderungen schon im Juli einzubringen.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) erklärte, es seien in diesen Punkten Teile - wie die Gruppenbesteuerung -, die seine Fraktion leider ablehnen müsse, zumal es hier im Vergleich zum Ursprungstext zu einem Rückschritt und damit zu einer Scheinkosmetik gekommen sei. Den Novellen zur Mineralölsteuer und zur Normverbrauchsabgabe könne seine Fraktion hingegen zustimmen, auch wenn es sich bei letzterer um einen eher kleinen Schritt handle.

Abgeordneter BUCHER (F) erläuterte den Inhalt des Abgabenänderungsgesetzes anhand konkreter Beispiele und meinte, in Summe seien dies notwendige Änderungen, die auch eine Erleichterung im Steuerrecht darstellten. Sodann erteilte der Redner Plänen, das Trinkgeld besteuern zu wollen, als nicht zweckdienlich eine Absage.

Abgeordneter EDER (S) sprach zu den Themen Luftpartikelfilter, wo seine Fraktion nicht zustimmen werde, sowie Beimischung von Biodiesel und Bioäthanol ins Benzin, wo seine Fraktion die geplante Vorgangsweise als sinnvoll erachte.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) nannte die geplanten Veränderungen, die er beispielhaft ausführte, positiv, weshalb er die vorliegende Novelle begrüße, da dieser Entwurf eine Maßnahme zur Stärkung des Standortes unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Umwelt darstelle.

Abgeordnete SBURNY (G) mahnte Aktivitäten im Hinblick auf LKW und Busse sowie hinsichtlich Nachrüstung von Filtern bei PKW ein und konstatierte auf diesem Gebiet großen Nachholbedarf. Hier bestehe noch Handlungsbedarf. Sodann setzte sich die Rednerin mit Aspekten des Gender Mainstreaming auseinander.

Abgeordneter Dr. SPINDELEGGER (V) setzte sich mit der Darlehensgewährung bei Gebietskörperschaften auseinander und bedankte sich beim Minister und dem Staatssekretär, dass hier eine praxisnahe Regelung gefunden werden konnte. Dies gelte auch für die Feinpartikelfilter, meinte der Redner.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) begrüßte die Neuregelung, dass Aufwendungen für Universitäten und höhere Schulen nunmehr als Werbekosten abgesetzt werden können, was auf ein entsprechendes Erkenntnis des VfGH zurückgehe. In diesem Sinne brachte die Rednerin einen Abänderungsantrag ein, wonach dies auch für Hauptschulabschlüsse und Berufsreifeprüfungen gelten sollte.

Abgeordneter SCHULTES (V) zeigte sich erfreut darüber, dass nunmehr geplant sei, verstärkt auf Biokraftstoffe zu setzen. Dafür gebe es gute Gründe, man gehe hier also den richtigen Weg, zumal man damit auch dem Kyoto-Ziel ein kleines Stück näher komme.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) signalisierte Zustimmung zur Normverbrauchsabgabe, wiewohl man seitens ihrer Fraktion mit der gewählten Lösung nicht restlos zufrieden sei. Sie brachte einen Entschließungsantrag ein, wonach umgehend Förderanreize zur Nachrüstung von dieselbetriebenen PKW mit Partikelfiltern baldmöglichst geschaffen werden sollten. Ähnliches gelte dem Antrag gemäß auch für LKW und Busse.

Abgeordneter Dr. FASSLABEND (V) brachte einen V-F-Abänderungsantrag betreffend Finanzmittelüberlassung an eigene oder fremde Tochterunternehmungen ein.

Abgeordneter KRAINER (S) kritisierte die geplante Regelung bei den Partikelfiltern für Diesel-PKW, weil diese nicht auch Busse und LKW betreffe. Zudem sei die Steuer nach wie vor bei jenen PKW höher, die über Filter verfüge. Das sei der falsche Weg, betonte der Redner.

Abgeordneter Mag. IKRATH (V) unterstrich die Bedeutung der Gleichbehandlung von in- und ausländischen Fonds für den Finanzplatz Österreich. Man habe hier eine vernünftige und sachorientierte sowie praxisgerechte Lösung gefunden.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) sprach zur Novelle des Mineralölsteuergesetzes und erläuterte, weshalb seine Fraktion diesem Entwurf zustimmen werde. Ein Entschließungsantrag des Redners zielte auf die Stärkung der Rolle der Biolandwirtschaft ab.

Abgeordneter Dr. MAIER (V) erklärte, er könne dem eingebrachten Antrag der SPÖ zu den Partikelfiltern nicht zustimmen, da dieser inhaltlich wichtige Fakten nicht berücksichtige.

Abgeordnete TAMANDL (V) zeigte sich zufrieden mit den geplanten Änderungen bei den Abgaben, die sich als vorteilhaft für die heimische Wirtschaft erweisen würden.

Abgeordneter NEUDECK (F) begrüßte die geplante Änderung bei der Normverbrauchsabgabe, von der er sich positive Effekte erwarte.

Die Vorlagen wurden in der Fassung des Zusatz- bzw. Abänderungsantrages der Regierungsparteien mehrheitlich angenommen; die oppositionellen Anträge verfielen hingegen der Ablehnung.

Gemäß der Tagesordnung gelangten hierauf das Budgetüberschreitungsgesetz 2004 und die Änderung des Bundesfinanzgesetz es 2004 zur Behandlung.

Abgeordneter Mag. MOSER (S) führte aus, mit dem Budgetüberschreitungsgesetz 2004 würden zum prognostizierten Budgetdefizit von 3,5 Mrd. € noch weitere 1,5 Mrd. € hinzukommen. Das sei eine Steigerung um fast 40 %, das Haushaltsdefizit erhöhe sich dadurch auf 1,9 % des BIP. Moser wollte wissen, was die Ursachen für dieses Budgetloch seien, und warf dem Finanzminister vor, dieses mit "Geldbeschaffungsaktionen" stopfen zu wollen. Die Sozialdemokraten machten bei diesem "Täuschungsspiel" nicht mit, sagte der Abgeordnete und kündigte die Ablehnung sowohl des Budgetüberschreitungsgesetzes 2004 als auch der Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2004 durch die SPÖ an.

Abgeordneter AUER (V) hielt dem gegenüber fest, die SPÖ wolle die "hervorragenden Budgetzahlen" offenbar nicht wahrhaben. Er ortet beim Budgetvollzug eine "Punktlandung". Auer appellierte an die Opposition, die Erfolge der Regierung anzuerkennen. Eine gute Stimmung sei wichtig für das Wirtschaftsklima und damit für künftige Budgeterfolge, bekräftigte er.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) betonte, beim Budgetvollzug 2003 könne von einer Punktlandung keine Rede sein. Immerhin seien "ein paar Milliarden pfutsch" und das Defizit sei beinahe doppelt so hoch ausgefallen wie ursprünglich präliminiert. In Richtung der Koalition meinte Kogler, diese werde sich nicht wundern, wenn die Grünen dem Budgetüberschreitungsgesetz und der Änderung des Bundesfinanzgesetzes unter diesen Voraussetzungen nicht zustimmten.

Abgeordneter BUCHER (F) machte geltend, dass immer wieder Budgetüberschreitungsgesetze notwendig seien. Seiner Meinung ist für eine "Trauerstimmung" oder für ein "Horrorszenario" kein Anlass. Bucher verwies unter anderem auf die Konjunkturbelebungspakete und die niedrige Inflationsrate.

Finanzstaatssekretär Dr. FINZ machte geltend, dass im Budgetüberschreitungsgesetz lediglich Mehrausgaben von insgesamt 39 Mill. € vorgesehen seien, die alle bedeckt sind. Auch bei der Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2004 gehe es ausschließlich um Umschichtungen. Die Milliarde, von der Abgeordneter Moser gesprochen habe, sei, so Finz, nur eine Reserve für den Fall, dass die Steuereinnahmen unter den prognostizierten Zahlen liegen und der Bund Kredite aufnehmen müsse.

Abgeordneter Ing. GARTLEHNER (S) nannte mehrere Gründe für die Ablehnung des Budgetüberschreitungsgesetzes und der Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2004 seitens der SPÖ. U.a. verwies er darauf, dass die Gesetzesvorlagen auch "Mietzahlungen" für Abfangjäger enthalten würden.

Abgeordneter Dr. MAIER (V) machte darauf aufmerksam, dass die Gesetzesvorlagen auch zusätzliche Mittel für die Flughafenüberwachung am Flughafen Wien Schwechat enthielten. "Große Freude" zeigte er über die vorgesehenen Mittel für ein Genom-Forschungsprogramm.

Abgeordnete LENTSCH (V) hielt fest, das Budgetüberschreitungsgesetz 2004 trage eigentlich einen falschen Namen, da es lediglich um Umschichtungen gehe. Die zusätzlichen 39 Mill. € würden etwa für eine Finanzakademie, für eine Lehrlingsoffensive oder und für die Umbauarbeiten beim Parlament benötigt.

Sowohl das Budgetüberschreitungsgesetz 2004 als auch die Änderung des Bundesfinanzgesetzes wurden in dritter Lesung vom Nationalrat mehrheitlich angenommen.

Im Zuge der Diskussion über das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen und die Änderung des Handelsstatistischen Gesetzes hielt Abgeordnete SBURNY (G) fest, die Grünen würden dem Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen nicht zustimmen. Sie wies darauf hin, dass Österreich vier entsprechende EU-Richtlinien längst hätte umsetzen müssen. Deswegen sei Österreich bereits in zwei Fällen verurteilt worden. In manchen Punkten bringt das neue Gesetz nach Auffassung Sburnys überdies Rückschritte gegenüber der geltenden Gesetzeslage. Ausständig ist ihr zufolge auch eine neue Luftreinhalteverordnung. 

Abgeordneter KOPF (V) bedauerte, dass heute im Wirtschaftsausschuss kein Konsens bezüglich einer Novellierung des Ökostrom-Gesetzes erzielt werden konnte. Er hoffe aber, dass bei der SPÖ "noch Einsicht einkehren wird", sagte er.

Abgeordneter Mag. MOSER (S) führte das Scheitern der Verhandlungen über eine Novellierung des Ökostrom-Gesetzes darauf zurück, dass die Koalition ursprünglich Zugesagtes wieder zurückgenommen habe. Dem Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen will die SPÖ Moser zufolge trotz der Zeitverzögerungen zustimmen. Er verwies u.a. auf technische Verbesserungen.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) hielt der SPÖ vor, sie würde mit der Ablehnung des neuen Ökostrom-Gesetzes eine ordentliche Regelung für den künftigen Ausbau erneuerbarer Energieträger verhindern. Seiner Meinung nach sind der SPÖ sehr wohl Zugeständnisse gemacht worden. Positiv äußerte sich Hofmann zum neuen Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, auch wenn er einräumte, dass Österreich hier säumig sei.

Wirtschaftsminister Dr. BARTENSTEIN bekräftigte, mit dem Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen würden keine Emissionsgrenzwerte nach oben gesetzt. Die Schuld am Scheitern der Verhandlungen über ein neues Ökostrom-Gesetz gab er der SPÖ.

Abgeordneter EDER (S) sieht, wie er sagte, durchaus noch einen "Hoffnungsschimmer" in Bezug auf die geplante Novellierung des Ökostrom-Gesetzes. Es könnte im Jänner oder Februar zu einer Einigung kommen, zeigte er sich zuversichtlich. Zum Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen merkte Eder an, es sei richtig, sich auf Großanlagen zu konzentrieren.

Abgeordneter WITTAUER (F) äußerte sich verwundert darüber, dass die Grünen einem Gesetz die Zustimmung verwehrten, das auf eine Vermeidung und Verminderung von Emissionen aus Kesselanlagen abziele. Man habe zwar etwas länger gebraucht, meinte er, dafür sei ein "gescheites Gesetz" herausgekommen. Wittauer zufolge hat man die EU-Vorgaben übererfüllt.

Abgeordneter OBERHAIDINGER (S) führte aus, die Koalition habe bei den Verhandlungen über das neue Ökostrom-Gesetz begonnen, bereits zugesagte Inhalte wieder "zurückzuverhandeln". Auch ihm tue es leid, dass es zu keiner Einigung gekommen sei, unterstrich er.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) sicherte zu, dass die Verhandlungen über das Ökostrom-Gesetz weitergehen werden. Das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen stellt für ihn eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung dar. Generell kritisierte Bauer, dass Österreich keine Vorreiterrolle im Umweltschutzbereich mehr einnehme.

Abgeordneter Ing. GARTLEHNER (S) signalisierte Zustimmung der SPÖ zur Änderung des Handelsstatistischen Gesetzes 1995. In diesem Zusammenhang äußerte er allerdings die Befürchtung, dass die Unabhängigkeit des österreichischen Patentamtes in Gefahr sei.

Der Nationalrat verabschiedete das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen mit Stimmenmehrheit. Die Änderung des Handelsstatistischen Gesetzes 1995 wurde von den Abgeordneten einstimmig beschlossen.

Die nächsten Verhandlungsgegenstände: V-F- Antrag 477/A betreffend Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes, Änderung des Arbeitszeitgesetz es und des Arbeitsruhegesetzes sowie Änderung des Landarbeitsgesetz es 1984.

Abgeordneter RIEPL (S) führte aus, die SPÖ werde der Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes ihre Zustimmung erteilen. Er hält es für richtig, die bestehende Maluspflicht für Dienstgeber bei Kündigung älterer Mitarbeiter aufrechtzuerhalten, auch wenn diese die Korridorpension in Anspruch nehmen könnten. Ablehnend äußerte sich Riepl hingegen zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes. Ihm zufolge wird die entsprechende EU-Richtlinie nur zum Teil umgesetzt, überdies würde wirtschaftlichen Interessen wie so oft Vorrang vor Arbeitnehmerinteressen gegeben.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) hielt seinem Vorredner entgegen, bei der Änderung des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes gehe es lediglich um eine EU-konforme Formulierung der bestehenden Rechtslage. Erfreut zeigte er sich über die Zustimmung der SPÖ zur Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) hält es, wie er sagte, nicht für verwunderlich, dass die vorliegenden Gesetze so spät am Abend im Nationalrat behandelt werden. Seiner Auffassung nach handelt es sich um Vorlagen, "die man besser verstecken sollte". So ist es für ihn unerklärlich, warum man ein eigenes Landarbeitsgesetz braucht. Der Aufrechterhaltung der Maluspflicht für Dienstgeber bei Kündigung älterer Arbeitnehmer werden die Grünen, so Öllinger, allerdings zustimmen.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) erachtet die vorgesehene Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes als wichtige Maßnahme, um ein Abdrängen älterer Arbeitnehmer aus dem Arbeitsmarkt zu verhindern. Bei den Änderungen des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes handelt es sich Dolinschek zufolge lediglich um EU-Anpassungen.

Wirtschaftsminister Dr. BARTENSTEIN bedankte sich bei den Abgeordneten für die avisierte einhellige Zustimmung zur Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes. Zurückgewiesen wurden von Bartenstein Aussagen, wonach die Änderung des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes Verschlechterungen für ArbeitnehmerInnen bringe. Vielmehr enthalte die Gesetzesnovelle eine Reihe von Verbesserungen für das fliegende Personal, bekräftigte er.

Abgeordneter Dr. LEUTNER (S) erklärte, er sehe keinen Grund, der Änderung des Landarbeitsgesetzes zuzustimmen, da damit das im Jahr 2000 beschlossene Arbeitsrechtsänderungsgesetz nunmehr für Landarbeiter nachvollzogen werde. Ihm zufolge hat die teilweise vorgenommene Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten den ArbeitnehmerInnen "unterm Strich" 3 Mrd. € gekostet, da gleichzeitig bestimmte Urlaubsentschädigungen und Postsuchtage bei Selbstkündigung entfallen seien.

Abgeordnete Mag. SCHEUCHER-PICHLER (V) beurteilte die vorgesehenen Arbeitszeit-Sonderregelungen für fliegendes Personal positiv. Sie machte u.a. darauf aufmerksam, dass 96 arbeitsfreie Tage pro Jahr und mindestens 7 arbeitsfreie Tage pro Monat vorgesehen seien.

Abgeordnete KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) warf der Koalition vor, immer dann, wenn es um Rechte und den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehe, bei der Umsetzung von EU-Richtlinien säumig zu sein. Ihrer Ansicht nach werden die Vorgaben der EU außerdem nur zum Teil umgesetzt.

Abgeordneter WALCH (F) wies auf die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten hin, die die ÖVP-FPÖ-Koalition zustande gebracht habe. Nun gebe es Verbesserungen für die Landarbeiter, positiv sei vor allem die Korridorpension. Das vorliegende Gesetz sei arbeitnehmerfreundlich, stellte Walch fest.

Abgeordneter SCHOPF (S) hielt dem entgegen, die vorliegende Gleichstellung sehe eine Reihe sozialpolitischer Verschlechterungen vor. Vor allem würden unter dem Vorwand der Gleichberechtigung auf die Frauen Nachteile zukommen. Deshalb werde die SPÖ dem Gesetzentwurf auch keine Zustimmung geben.

Abgeordneter Ing. WINKLER (V) bezeichnete die vorliegenden Änderungen als vertretbare und vernünftige Kompromisse. In diesem Zusammenhang wies er auf die Problematik des Versteinerungsprinzips im Landarbeiterdienstrecht hin. Es wäre hoch an der Zeit, für jene eine Lösung zu finden, die auf Grund der Entwicklung auf dem Sektor von diesem Gesetz nicht erfasst seien.

Abgeordneter KEUSCHNIGG (V) betonte die harte Arbeit der Land- und Forstarbeiter und meinte, diese hätten sich ein gutes Image erarbeitet. Das vorliegende Gesetz sei positiv zu bewerten.

Abgeordnete STEIBL (V) betonte, die Änderung des Landarbeitergesetzes bringe auch die Gleichstellung im Elternurlaubsgesetz.

Abgeordnete MAREK (V) strich die Arbeit der Landarbeiterkammern für die ArbeitnehmerInnen hervor. Sie hoffe, dass es gelingen werde, klare Zuständigkeiten zu schaffen.

Bei der Abstimmung wurde das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz einstimmig angenommen.

Die Regierungsvorlage zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes wurde mehrheitlich verabschiedet.

Die Novelle zum Landarbeitsgesetz wurde nach getrennter Abstimmung in zweiter Lesung, in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) kündigte die Zustimmung der Grünen zur Dienstrechts-Novelle an. Sie bedauerte jedoch, dass es nicht gelungen sei, die AbsolventInnen der Fachhochschulen und jene der Universitäten gleich zu stellen. Das unterschiedliche Abstimmungsverhalten gegenüber dem Ausschuss sei durch den vorliegenden Vier-Parteien-Entschließungsantrag begründet, der zwar nicht voll den Vorstellungen der Grünen entspreche, aber in die richtige Richtung weise. Sie begrüßte auch den Abschluss der Gehaltsverhandlungen für öffentlich Bedienstete.

Abgeordneter NEUGEBAUER (V) bezeichnete die Novelle als einen sozialrechtlichen Kompromiss. Auch er wertete den Gehaltsabschluss als positiv und wies darauf hin, dass es eine Umverteilung der Lebensverdienstkurve geben werde. Er brachte dann den von Abgeordneter Stoisits angesprochenen Vier-Parteien-Entschließungsantrag betreffend ein einheitliches Bundesmitarbeitergesetz ein. Darin ist auch die Forderung enthalten, die FachhochschulabsolventInnen und UniversitätsabsolventInnen im Rahmen der Neuregelung gleich zu stellen.

Auch Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) bezeichnete es als einen Wermutstropfen, dass die FachhochschulabsolventInnen mit den UniversitätsabsolventInnen im öffentlichen Dienst noch nicht gleich gestellt seien. Die SPÖ werde daher einen diesbezüglichen Abänderungsantrag einbringen, kündigte er an.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) begründete die Nichtgleichstellung mit dem noch geltenden veralteten Dienstrecht. Man wolle dies daher im Rahmen des neuen Bundesmitarbeiterrechts ändern. Dieser Aufgabe habe man sich raschest zu stellen, sagte er.

Abgeordneter Dr. LOPATKA (V) nannte die Dienstrechts-Novelle als einen guten Kompromiss und begrüßte den Gehaltsabschluss. Die Beamtinnen und Beamten hätten bereits einen großen Beitrag zur Posteneinsparung und zu größerer Effizienz im öffentlichen Dienst geleistet.

Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S) bemerkte, dass die Einsparungen auch zu einer großen Frühpensionierungswelle bei den Lehrerinnen und Lehrern geführt habe, was sich an den Schulen negativ auswirke und höhere Kosten bei den Pensionen verursache. Den Entschließungsantrag wertete er als ein deutliches Zeichen an die Regierung, dennoch sei dieser zu wenig, weshalb er einen Abänderungsantrag einbrachte, der die Gleichstellung der FachhochschulabsolventInnen und UniversitätsabsolventInnen vorsieht. Niederwieser kritisierte auch, dass der Bachelor nicht als akademischer Grad anerkannt werde.

Abgeordneter FAULAND (F) entgegnete, das derzeitige Dienstrechtssystem sei für derartige Änderungen aus praktischen Gründen nicht anwendbar. Die Ernennungserfordernisse, die derzeit im Dienstrecht vorhanden seien, seien veraltet, man müsse eher zu funktionsbezogenen Einstufungen hinkommen.

Abgeordnete GRANDER (V) ging auf die dienstrechtliche Grundlage für die Telearbeit ein. Damit werde die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert. Grander hob in diesem Zusammenhang den guten sozialpartnerschaftlichen Dialog hervor.

Abgeordneter PENDL (S) hätte sich eine zusätzliche Absicherung der Exekutive gewünscht, etwa eine bessere Rückfallsregelung. Die Beamten und Beamtinnen dürften nicht immer nur als Kostenfaktor gesehen werden, denn sie leisteten hervorragenden Dienst für die Bürgerinnen und Bürger.

Abgeordneter PRASSL (V) sprach die Ausweitung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Ausweitung der Freizeitgewährung nach Kündigung für die Arbeitssuche als positiv an.

Abgeordnete Mag. GROSSMANN (S) bat, jene Bediensteten nicht zu vergessen, die bei ausgegliederten Rechtsträgern arbeiten, wie etwa die Postbediensteten. Auch bei diesen dürfe man nicht auf die Einführung der Pensionskassen vergessen. Zu diesem Thema brachte sie einen Entschließungsantrag ein.

Abgeordneter Dr. EINEM (S) freute sich über den konsensualen Abschluss. Denn all diese Regelungen sollten konsensual abgeschlossen werden. Die vorgebrachten Argumente, warum FachhochschulabsolventInnen mit UniversitätsabsolventInnen nicht gleich gestellt werden können, hielt er für nicht schlüssig.

Bei der Abstimmung wurde die Dienstrechts-Novelle 2004 einstimmig angenommen. Der SPÖ-Abänderungsantrag fand nicht die erforderliche Mehrheit. Der Vier-Parteien-Antrag betreffend ein einheitliches Dienstrecht wurde einstimmig beschlossen. Der S-Entschließungsantrag zu den Pensionskassen wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der vorletzte Punkt der Tagesordnung betraf die Änderung des Privatradiogesetzes und des Privatfernsehgesetzes (V-F-Antrag 472/A).

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) begründete die Ablehnung ihrer Fraktion damit, dass es sich bei der vorliegenden Änderung um eine Anlassgesetzgebung handelt. Die ursprünglich missglückte Legistik werde durch eine missglückte Reparatur ersetzt, sagte sie. Es gebe durchaus Punkte, wie die Patronanzsendungen, denen die Grünen zustimmen könnten, in Summe sei das Gesetz jedoch negativ zu beurteilen.

Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) glaubte, die negative Haltung der Grünen basiere auf einem Missverständnis. Es gehe jedoch darum, dass für zwei Bewerber die Lizenzen nicht verloren gehen. Durch diese Novelle werde der Branche die notwendige Rechtssicherheit gegeben.

Abgeordneter MARIZZI (S) hielt die Reparatur für wichtig und richtig, da Rechtssicherheit gefehlt habe. Er zeigte sich zuversichtlich, dass es bei den Privatradios und beim Privatfernsehen eine positive Entwicklung geben werde.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) schloss sich seinen beiden Vorrednern an.

Abgeordneter Mag. LANGREITER (V) wies darauf hin, dass die Zersplitterung verhindert und die Wirtschaftlichkeit der Privatradio und -fernsehbetreiber gestärkt werden sollte.

Abgeordneter Mag. REGLER (V) stellte fest, dass den Intentionen des Privatradio- und Privatfernsehgesetzes weiterhin entsprochen werden sollte. Regler ging dann näher auf den Inhalt des Gesetzes ein.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage, mit der das Privatradiogesetz und das Privatfernsehgesetz geändert werden, mehrheitlich angenommen.

Im Rahmen der Debatte über die Änderung des Filmförderungsgesetzes bedauerte Abgeordnete MUTTONEN (S), bei der Novellierung dieses Gesetzes sei kein großer Wurf gelungen. Sie begrüßte aber, dass der Filmwirtschaftsbericht künftig dem Nationalrat vorgelegt wird. Muttonen kritisierte den massiven Ausbau der Kompetenzen des Direktors des Filmförderungsfonds, der in direkter Abhängigkeit des Bundeskanzlers stehe. Sie fragte auch, was der Vizekanzler im Filmrat mache und warum der Bundeskanzler den Vorsitz führe. Das führe zu einem direkten Eingriffsrecht der Regierung. Diese Konstruktion hinterlasse aus demokratiepolitischer Sicht einen schalen Beigeschmack, so Muttonen.

Abgeordnete Dr. WOLFMAYR (V) bezeichnete dem gegenüber die Novelle als eine notwendige Anpassung an internationale Entwicklungen. Die Kritik der Opposition sei eher parteipolitisch als sachlich motiviert. Wolfmayr zählte aus ihrer Sicht einige positive Punkte der Novelle auf und nannte die Vorschläge der Opposition als kraus und antiquiert. Man wolle die Rechte der Filmschaffenden in Zukunft stützen und unterstützen, stellte sie fest.

Abgeordneter Dr. ZINGGL (G) konzedierte, dass viele der hier vorliegenden Änderungen längst notwendig gewesen seien, doch könne man mit der Vorlage nicht so ganz zufrieden sein. So habe der Filmrat nur beratende Funktion, wobei der Bundeskanzler als Vorsitzender dieses Rates sich quasi selbst berate. Dieser Filmrat hätte mehr Möglichkeiten haben sollen, doch hätten die Regierungsfraktionen diesbezügliche Vorschläge leider nicht aufgegriffen. Auch hinsichtlich der Frauenparität lasse dieser Entwurf zu wünschen übrig, was gleichfalls bedauerlich sei.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) signalisierte Zustimmung zu diesem Entwurf, von dem auch die Oppositionsparteien im Ausschuss erklärt hätten, er sei im Wesentlichen eine gute Novelle.

Staatssekretär MORAK erläuterte die Inhalte der vorliegenden Gesetzesänderung und verwies darauf, dass die Mittel für den heimischen Film erhöht worden seien und man neue Initiativen für die Filmlandschaft gesetzt habe, sodass gesagt werden könne, dass hier einiges im Interesse der Filmwirtschaft bewegt wurde. Auch die Nachwuchsförderung wurde verbessert, betonte Morak, der auch das geplante Modell des Filmrates als zweckmäßig verteidigte.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) erklärte, der Entwurf enthalte durchaus sinnvolle Änderungen, denen ihre Fraktion in zweiter Lesung auch zustimmen werde. Umso bedauerlicher sei es, dass hier Sinnvolles mit parteipolitischen Zielen vermischt wurde, wie sich am Beispiel der geplanten Struktur des ÖFI zeige.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) würdigte die geplanten Änderungen, mit denen den Bedürfnissen der Filmwirtschaft Rechnung getragen wurde. Auch sei es positiv, dass der Filmwirtschaftsbericht Gelegenheit bieten werde, regelmäßig über diese Themen im Hause zu sprechen.

Abgeordneter KRIST (S) brachte einen S-G-Abänderungsantrag betreffend angemessene Vertretung der Frauen ein, der auch auf einige strukturelle Änderungen im Filmrat abzielte.

Abgeordnete ROSSMANN (V) zeigte sich zufrieden mit dem Entwurf, der dem Wunsch der Filmschaffenden entspreche. Besonders wichtig sei die geplante Förderung von Kinder- und Jugendfilmen. Ihre Fraktion werde dieser Novelle zustimmen.

Abgeordnete FLECKL (S) begrüßte manche Teile der Novelle, kritisierte aber die Interessenpolitik der beiden Regierungsparteien, die in dieser Novelle deutlich zu erkennen sei.

Abgeordnete FELZMANN (V) begründete die Novelle mit Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen der Filmwirtschaft auf die aktuellen Bedingungen abzustellen.

Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) unterstrich die Ausführungen ihrer Fraktionskollegen.

Abgeordneter PACK (V) hob die Wichtigkeit der vorliegenden Novelle für die heimische Filmwirtschaft hervor.

Die Novelle wurde mehrheitlich angenommen; der oppositionelle Abänderungsantrag wurde abgelehnt. (Schluss)