Parlamentskorrespondenz Nr. 89 vom 15.02.2005
HAUPTAUSSCHUSS: KFOR-KATASTROPHENEINSATZ IN ALBANIEN
Wien (PK) - Der Hauptausschuss des Nationalrates nahm heute in seiner Sitzung den Bericht des Verteidigungsministers über den Katastropheneinsatz von KFOR-Personal in Albanien zur Bewältigung der durch starke Schneefälle hervorgerufenen prekären Lage zur Kenntnis. Zwei weitere Tagesordnungspunkte betrafen Vergütungen an die Rechtsanwaltskammer.
KFOR HLFT MENSCHEN IN ALBANIEN NACH SCHNEECHAOS
Bundesminister Platter berichtete den Mitgliedern des Hauptausschusses über die bereits erfolgte Entsendung eines Hilfskontingents nach Albanien. Dort war es Ende Jänner zu derart starken Schneefällen gekommen, dass zahlreiche Dörfer und Regionen nicht erreichbar waren und infolgedessen Probleme hinsichtlich der Lebensmittelversorgung und sanitätsdienstlicher Hilfeleistung entstanden.
Auf Grund des Ersuchens albanischer Behörden um Unterstützung an die NATO erfolgte die Hilfeleistung durch Mitglieder der KFOR. Österreich hat sich mit 10 dazu freiwillig bereiten Angehörigen des Bundesheeres (2 Hubschrauberbesatzungen mit Hilfspersonal), die im Rahmen des österreichischen KFOR-Kontingnts entsendet sind, an dieser Hilfsaktion beteiligt. Dabei ging es darum, die betroffenen Menschen mit Lebensmitteln durch Abwurf notwendiger Güter zu versorgen und Erkrankte sowie Unfallopfer auszufliegen. Wie Bundesminister Günther Platter auf eine Frage der Abgeordneten Ulrike Lunacek (G) erläuterte, hatte der Einsatz am 4. Februar begonnen und wird voraussichtlich am 25. Februar enden.
Die Abgeordneten nahmen den Bericht des Verteidigungsministers einstimmigzur Kenntnis.
Einstimmig genehmigten die Mitglieder des Hauptausschusses den Antrag von Justizministerin Karin Miklautsch, wonach jene Verordnung aufgehoben wird, die eine Verpflichtung des Bundes vorsieht, dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag jährlich einen Betrag von 500.000 Schilling zu überweisen. Damit wurden bislang im Ausland lebende ehemalige Rechtsanwälte oder deren Hinterbliebene unterstützt, die vor dem 1. Juli 1927 in den Listen der Rechtsanwaltskammer eingetragen waren, aus rassischen oder politischen Gründen ausgewandert sind und in der Folge keinen Anspruch auf Sozialversicherung erworben haben. Da es nun keinen Anspruchsberechtigten und keine Anspruchsberechtigte mehr gibt, ist diese Verordnung gegenstandslos geworden.
Ebenfalls einhellige Zustimmung gab es für den Verordnungsentwurf der Justizministerin über die zusätzliche Festsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Rahmen der Verfahrenshilfe. Danach soll zusätzlich zu den bereits geleisteten Beträgen für die Jahre 2001 und 2002 ein Betrag von insgesamt 4,8 Mill. € geleistet werden. Diese Mittel werden ab 2005 in drei Raten zu 1,6 Mill. € ausbezahlt. (Schluss)