Parlamentskorrespondenz Nr. 91 vom 15.02.2005

KEINE NAHVERKEHRSREFORM OHNE LÄNDER, GEMEINDEN UND ÖBB

Wien (PK) – Der Verkehrsausschuss hatte heute eine umfangreiche Tagesordnung zu bewältigen, auf der Themen wie das Führerscheingesetz, die StVO, die Schaffung eines Bundesamtes für Verkehr, das Tiertransportgesetz-Straße und die Telekommunikation, teilweise Inhalte von oppositionellen Anträgen, standen. Vorerst wurden aber der Bericht des Verkehrs-Arbeitsinspektorates und der Bericht des Verkehrsministers über die bis zum Ende des Jahres 2003 durch den Bund bei den ÖBB bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen zur Kenntnis genommen und zugleich einer Enderledigung zugeführt. Der Antrag der G-Abgeordneten, den Tätigkeitsbericht des Verkehrs-Arbeitsinspektorates keiner Enderledigung zuzuführen, sondern im Plenum des Nationalrates eine Debatte hierüber zu ermöglichen, fand ebenso keine Mehrheit wie ihr Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung um den G-Antrag 476/A(E) zu den Postdienstleistungen.

In seinem Einleitungsstatement zum Tätigkeitsbericht des Verkehrs-Arbeitsinspektorates für das Jahr 2003 wies Staatssekretär Helmut Kukacka darauf hin, dass im Berichtsjahr aus den Betrieben, die dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat unterliegen - Eisenbahnen, Straßenbahnen, Seilbahnen, Post- und Telekommunikationsunternehmen, Flughäfen, Luftfahrtunternehmen und Schifffahrtsbetriebe - 4.823 Unfälle gemeldet wurden, 11 davon hatten einen tödlichen Ausgang. Die Zahl der gemeldeten Unfälle sei leicht angestiegen (2002: 4.563), während bei den tödlichen Unfällen ein Rückgang (2002: 15) zu verzeichnen war.


Ein Blick auf die letzten zehn Jahre zeige nach Auskunft des Regierungsmitgliedes überdies einen stark rückläufigen Trend bei den Unfallzahlen. So wurden 2003 gegenüber 1993 um 46 % weniger Unfälle gemeldet. Im gleichen Zeitraum sei die Unfallrate von 53,5 % auf 34,8 % zurückgegangen, was eine Senkung um 35 % bedeute.

Darüber hinaus wurden 2003 48 Anzeigen auf Verdacht von Berufskrankheiten (2002: 39) übermittelt. 16 Personen wurden dem Arbeitsinspektorat mit anerkannten Berufskrankheiten gemeldet, davon 14 betreffend Lärmschwerhörigkeit und eine Person mit berufsbedingter Hauterkrankung.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) erkundigte sich danach, welche Lehren man aus dem Seilbahnvorfall in Sölden gezogen habe, schnitt die Bahnliberalisierung und den damit verbundenen Personalstand sowie das Problem der Strafanträge gemäß dem Verwaltungsstrafgesetz an.

Abgeordnete Elisabeth Hlavac (S) begrüßte die Tatsache, dass die Zahl der tödlichen Unfälle zurückgegangen sei ebenso wie die rückläufige Unfallhäufigkeit und Unfallrate. Ihre Fragen betrafen die Berufskrankheiten und den etwaigen Zusammenhang zwischen Personalabbau und Zunahme des Stresses und der Gefahr der zunehmenden Unfallgefahr.

Abgeordneter Klaus Wittauer (F) machte darauf aufmerksam, dass der schwarz-blauen Regierung die Arbeitnehmeranliegen sehr am Herzen liegen und man bestrebt sein werde, weitere Verbesserungen zu erzielen.

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (G) kam auf die Lokführer-Arbeitszeit und auf etwaige Verschlechterungen bei der Arbeit der Verkehrs-Arbeitsinspektoren durch die Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes zu sprechen.

Staatssekretär Helmut Kukacka sprach davon, dass sich von 1993 bis 2003 die Zahl der Arbeitsunfälle nahezu halbiert habe, und versprach, man werde bei den Unternehmungen, die mehrheitlich vom Bund geführt werden, darauf achten, dass bei allem Personalabbau keinerlei Sicherheitsgefährdung weder für die Mitarbeiter der ÖBB noch für die Kunden entstehe. Die Einsparungen im Bereich der Fahrdienstleiter, so Kukacka, ergeben sich aufgrund des technischen Fortschrittes, wodurch der „Unsicherheitsfaktor Mensch“ eher ausgeschaltet werde.

Seitens des Ressorts wurde darauf hingewiesen, dass es bei der Seilbahn Sölden keine Untersuchung durch die Arbeitnehmerschutzbehörde gegeben habe, weil kein Personal verletzt wurde. Schwerpunktmäßig werden dort die Inspektionen verstärkt, wo „nicht alles in Ordnung“ ist. Die meisten Strafanträge habe es 2003 zu der Arbeitszeitverletzung im Bereich der Schifffahrt gegeben. Die Steigerung der Unfallrate sei eine allgemeine Erscheinung der Arbeitsinspektion, bedingt durch die Änderung der Entgeltfortzahlung, was zu einer besseren Meldungsdisziplin geführt habe. Aufgrund der Verwaltungsstrafgesetz-Novelle 2002 könne das Arbeitsinspektorat keine Säumnisbeschwerde mehr erheben, wurde seitens des Ministeriums weiter mitgeteilt.

Weiters wurde der Bericht des Verkehrsministers behandelt, der eine Aufstellung der im Jahr 2003 durch den Bund bei den ÖBB bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen enthält. Der mehrjährige Bestellrahmen, nach dem diese Leistungen erbracht werden, sah für den Zeitraum von 1999 bis 2003 einen Betrag von 3,2702 Mrd. € vor. Abgedeckt werden dadurch vor allem Leistungen der ÖBB unter dem Titel "Ökobonus", "Verlagerungs- und Qualitätsbonus", "Kombinierter Verkehr" und "Gefährliche Güter".

Die Zahlungen des Bundes an die ÖBB für den Ökobonus, der Sozialtarife für Zeitkarten, Schüler- und Lehrlingsfreifahrten, Jugendgruppenbeförderungen und Umwelt- und Halbpreispässe für Lehrlinge, Schüler und Studenten, Familien, Senioren, Schwerkriegsbeschädigte, Zivilblinde und Behinderte vorsieht, betrugen demnach im Jahr 2003 347 Mill. €. Für den so genannten Verlagerung- und Qualitätsbonus zur Sicherung eines Grundangebots im Schienenpersonenverkehr wurden im Berichtsjahr insgesamt 110 Mill. € verrechnet. 45,914 Mill. € wiederum erhielten die ÖBB für Leistungen im Kombinierten Verkehr, während sich der Transport von gefährlichen Gütern auf der Schiene mit 64,7 Mill. € zu Buche schlug.

Dazu kommen noch sonstige gemeinwirtschaftliche Leistungen, wie die Errichtung und Erweiterung von Anschlussbahnen, die Rückvergütung des Straßenverkehrsbeitrages im Vor- und Nachlauf zum kombinierten Verkehr, Aufrechterhaltung des Betriebs auf Schmalspurbahnen, Sonderrabatte für bestimmte RoLa-Verbindungen und Rückerstattung von RIV-Mieten im Verkehr mit Spezialwaggons in die Oststaaten, für die 29,4 Mill. € abgegolten wurden. Insgesamt ergibt dies für 2003 einen Betrag von 597,1 Mill. € (2002: 598,9 Mill. €).

Abgeordnete Gabriela Moser (G) bemängelte, dass der Bericht wesentliche Dinge nicht enthalte, es für das Jahr 2002 keinen Bericht gebe, und wollte außerdem wissen, wann in der SCHIG der freie Posten besetzt werde.

Abgeordnete Petra Bayr (S) strich vor allem die fehlenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen für Menschen, die in ihrer Mobilität beschränkt sind, heraus.

Abgeordneter Roderich Regler (V) räumte Schwierigkeiten bei den Abrechnungen ein, betonte aber, dass grundsätzlich die Leistungen für den öffentlichen Verkehr bestehen bleiben.

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (S) hinterfragte spezifische regionale Projekte im Nahverkehr, auch G-Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer sprach regionale Bahnförderungen an und S-Abgeordneter Gerhard Reheis erkundigte sich nach der Nahverkehrsreform und dem Schicksal der Nebenbahnen. Eine Forderung der V-Abgeordneten Karin Hakl betraf den Ausbau des Qualitätsbonus. Ausschussobmann Kurt Eder wollte wissen, was mit der Ökombi passiere.

Staatssekretär Helmut Kukacka stellte fest, die Ökombi werde von der ÖBB gekauft werden. Der Beschluss sei noch nicht gefasst, er werde derzeit vorbereitet. Ökombi werde seinen Schwerpunkt auf die EU-Osterweiterung (bis Türkei) legen. Die geförderten Tarife in Österreich etwa für Pendler oder behinderte Menschen seien niedriger als in vergleichbaren Ländern, teilte der Staatssekretär mit, etwa in der Schweiz seien die Tarife für die Pendler um ein Drittel höher als in Österreich. Die Nahverkehrsreform erfolge in Übereinstimmung mit den Ländern, Gemeinden und den großen Verkehrsunternehmen; eine solche Reform des öffentlichen Verkehrs sei gegen den Widerstand der Länder, Gemeinden und der ÖBB nicht umsetzbar, betonte er. Derzeit laufen Gespräche zwischen Experten und Beamten der Länder und der großen Verkehrsunternehmen. Um den 20. Mai werde es eine Zwischenentscheidung von der Landeshauptleutekonferenz geben. Die Bestellung des zweiten Geschäftsführers in der SCHIG sei bereits ausgeschrieben gewesen, ein Verfahren habe stattgefunden, nur sei die endgültige Entscheidung durch den Bundesminister noch nicht gefallen. (Forts./Führerscheingesetz)