Parlamentskorrespondenz Nr. 138 vom 03.03.2005

HUBERT GORBACH: KEIN GENERELLES TEMPOLIMIT 160 AUF AUTOBAHNEN

Wien (PK) – Vor Eingang in die Debatte stellte Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) fest, dass sich die Dringliche Anfrage den Verkehrsminister wende. Gorbach sei jedoch noch nicht anwesend und er bitte darum, auf sein Eintreffen im Hohen Haus zu warten.

Nationalratspräsident Dr. KHOL wies seinen Vorredner darauf hin, dass der Minister laut Verfassung durch seine Staatssekretäre vertreten werden kann.

Abgeordneter BROSZ (G) stellte sodann den Antrag, den Verkehrsminister zu dieser Debatte beizuziehen. - Der Antrag fand keine Mehrheit.

Die Grünen haben heute diesen Antrag eingebracht, weil Minister Gorbach Mitte Jänner mit einem Vorschlag aufhorchen ließ, der jeder verkehrssicherheitstechnischen, aber auch umweltpolitischen Logik widerspreche, erklärte Erstunterzeichnerin Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G). Ginge es nach dem Minister, dann sollte nämlich Tempo 160 km/h auf bestimmten Autobahnstrecken versuchsweise eingeführt werden. Die Grünen haben diesbezüglich eine Studie in Auftrag gegeben, die sehr deutliche und dramatische Ergebnisse brachte. Nicht nur dass bei 160 km/h ein viel längerer Bremsweg zurückzulegen ist, verursache ein Auto mit 160 km/h genau denselben Lärm wie zwei Pkw mit 130 km/h. Weiters erhöhe sich das Unfall- und Verletzungsrisiko um 77 % sowie das Tötungsrisiko um 116 %. Dies bedeute, dass man in Österreich mit mindestens fünf zusätzlichen Verkehrstoten pro Jahr rechnen müsse.

Außerdem gebe es nirgends in ganz Europa - außer in Deutschland - höhere Geschwindigkeitslimits als in Österreich, gab Glawischnig zu bedenken. Man sollte sich auch vor Augen halten, dass vor Einführung der Tempolimits Anfang der siebziger Jahre 3.000 Verkehrstote zu beklagen waren. Nach der Einführung von 130 km/h auf den Autobahnen und 100 km/h auf den Landstraßen habe sich diese Zahl innerhalb von sehr kurzer Zeit drastisch reduziert, und zwar auf unter 2.000 Verkehrstote. Glawischnig wollte konkret vom Verkehrsminister wissen, ob und wann er an eine Einführung von Tempo 160 km/h denke und welche Konsequenzen er aus den Studien ziehe, die vor den negativen Folgen dieser Maßnahme warnen.

Er sei ein verantwortungsvoller Politiker, der die Verkehrssicherheit zum Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht habe, meinte einleitend Verkehrsminister GORBACH. Sodann erinnerte er an die zahlreichen bereits gesetzte Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit. Als Beispiele nannte der Vizekanzler die Einführung des Vormerksystems, Bewusstseinsbildung durch gezielte Kampagnen und Werbespots, die Durchführung von Verkehrssicherheitsaktionen, der Austausch von Alu-Leitschienen, die Erhöhung der Tunnel- und Baustellensicherheit, die Installierung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen, Mehrphasenführerschein, "Section Control" etc.

Er habe bewusst das Thema der Tempolimits angesprochen, damit eine sachliche Diskussion unter Einbeziehung von Experten und Praktikern in Gang komme, führte der Minister weiter aus. Dabei gehe es aber nicht nur um die Einführung von Tempo 160 km/h auf bestimmten Autobahnabschnitten, sondern insgesamt um das Thema zielorientierte Geschwindigkeitsbeschränkungen. So solle etwa gleichzeitig auch über eine Verschärfung der Straftoleranz diskutiert werden, denn höhere Tempolimits können nur mit einer konsequenten Kontrolle einhergehen. Er möchte auch klarstellen, dass bereits jetzt schon bei besonders gefährlichem Fahrverhalten (Stichwort: Drängeln) auch unterhalb der bestehenden Toleranzgrenzen ein Führerscheinentzug möglich ist. Was die von den Grünen zitierte Studie des VCÖ angeht, die er, Gorbach, erst gestern erhalten habe, so sei es selbstverständlich, dass auch diese Unterlage bei der Beurteilung und Beratung dieses wichtigen Themas berücksichtigt werde.

Der Vizekanzler machte darauf aufmerksam, dass er sich eine Erhöhung des Tempolimits nur bei ganz bestimmten, gut ausgebauten Strecken vorstellen könnte. Außerdem gebe es noch eine Reihe von anderen Faktoren, die eine Rolle spielen, wie z.B. die baulichen Gegebenheiten, die Sichtverhältnisse, das Verkehrsaufkommen und das Vorhandensein von flexiblen Geschwindigkeitsanzeigen. Weiters müsste der Umgang mit einer höheren Geschwindigkeit im Rahmen der Führerscheinausbildung oder Kursen erlernt werden. Ein generelles Tempolimit von 160 km/h auf Autobahnen stand für ihn jedenfalls nie zur Diskussion, resümierte Gorbach.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) zeigte sich unzufrieden mit der Stellungnahme von Minister Gorbach, da er einen Großteil der Fragen nicht beantwortet habe. So wurden etwa die Themen Feinstaub oder Schadstoffbelastung überhaupt nicht erwähnt, kritisierte die Rednerin. Sie habe den Eindruck, dass der Minister teilweise seine Forderung nach Tempo 160 km/h bereits zurückgenommen habe, da es nach der Nennung von ersten Teststrecken einen Aufschrei in der Bevölkerung gab. Es sei einfach eine Tatsache, dass höhere Tempolimits zu mehr Unfällen, mehr Lärm- und Feinstaubbelastung sowie zu einem größeren volkswirtschaftlichen Schaden führen.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Abgeordnete MANDAK (G) klar, dass Minister Gorbach nicht deshalb zu spät gekommen sei, weil er wichtige Verhandlungen mit Bürgermeister Häupl führen musste, vielmehr sei er bereits um 14.58 Uhr in der Säulenhalle gewesen, wo er mit Journalisten sprach und offenbar Öffentlichkeitsarbeit in eigener Sache gemacht hat.

Die ÖVP werde nichts tun, was die Sicherheit der Menschen oder ihre Gesundheit in irgendeiner Weise gefährdet, unterstrich eingangs Abgeordneter MIEDL (V). Er könne die Haltung der Grünen nur schwer akzeptieren, da sie das Thema Verkehrssicherheit nur dann in den Mund nehmen, wenn es ihnen passt. Gestern zum Beispiel, als es darum ging, das Vormerksystem zu beschließen, das einen Meilenstein in der Verkehrssicherheit darstelle, haben sie nicht mitgestimmt. Er trete für eine umfassende und sachliche Diskussion im Sinne der Verkehrssicherheit ein, "und die werden wir uns nicht verbieten lassen". Das primäre Ziel sei, den Verkehr sinnvoll zu steuern und einen Ausgleich zwischen dem berechtigten Wunsch nach Mobilität und den erträglichen Belastungen für die Menschen und die Umwelt zu finden.

Abgeordneter EDER (S) hielt den Zeitpunkt für die Diskussion für verfrüht, da die technischen Voraussetzungen noch nicht gegeben seien. Darüber hinaus habe die ASFINAG auf die mögliche Haftpflicht verwiesen, zumal die österreichischen Autobahnen nur auf das Tempo 130 km/h ausgerichtet seien. Kritisch betrachtete Eder auch die Pläne des Ministers, Inhaber von B-Führerscheinen leichter zu A-Führerscheinen zu verhelfen. Er vermutete daher eher eine politische Motivation seitens der FPÖ, um Stimmen zu gewinnen. Mit diesen Themen lenke man von den tatsächlich wichtigen Fragen der Verkehrspolitik, wie etwa Verkehrssicherheit, Generalverkehrsplan, Postbusse, Nahverkehr und ÖBB ab, meinte Eder.

Abgeordneter WITTAUER (F) vertrat die Ansicht, dass Bundesminister Gorbach außerordentlich viel für die Verkehrssicherheit getan habe. Der Minister wolle lediglich über die Erhöhung des Tempolimits diskutieren. In Deutschland gebe es auf einem Drittel der Autobahnen überhaupt keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Dennoch seien in Deutschland weniger Unfälle als in Österreich zu verzeichnen. Wesentlich sei, so Wittauer, dass man die Erhöhung des Tempolimits im Zusammenhang mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen sehen müsse. Die Umweltbeeinträchtigung erfolge seiner Meinung nach weniger durch höhere Geschwindigkeiten, sondern vielmehr durch die europäische Erweiterung. Selbstverständlich sei nicht daran gedacht, 160 km/h in Ballungszentren zuzulassen. Flexibel heiße, dort sofort die Geschwindigkeit zu reduzieren, wo es notwendig sei.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) bevorzugt, wie er betonte, eher schnellere Züge. Durch höhere zulässige Geschwindigkeiten auf den Autobahnen stiegen Lärmbelastung sowie Unfallgefahr. Mehr Lärm verursache gesundheitliche Schäden, meinte der Arzt Grünewald, und sprach in diesem Zusammenhang den Anstieg der Feinstaubpartikel in der Luft an. Diese führten laut WHO heute schon zu bis zu 13.000 zusätzlichen Todesfällen bei Kindern. Klar sei auch, dass diese Feinstaubpartikel Asthma und sogar Lungenkrebs hervorrufen können.   

Staatssekretär Mag. KUKACKA trat für eine offene, sachgerechte und emotionslose Diskussion dieses Themas ein. Selbstverständlich müsse vorher geklärt werden, ob es zu zusätzlichen gesundheitlichen Gefährdungen oder ökologischen Belastungen komme, stellte er fest. In die Überlegungen seien selbstverständlich auch die Fragen der Verkehrssicherheit und der Verkehrsflüssigkeit einzubeziehen. Er selbst habe den Vorschlag des Ministers nicht unterstützt, er entziehe sich jedoch nicht einer umfassenden Diskussion mit allen Für und Wider.

Durch Verordnung könnten bereits heute schon unter bestimmten Voraussetzungen die Geschwindigkeitsbeschränkungen angehoben werden, erläuterte Kukacka. Durch die Verkehrsleitsysteme, die nun eingeführt würden, würde sich der Verkehrsfluss verbessern, die Sicherheit erhöhen, die Unfälle und die externen Kosten würden stark reduziert. Man müsse auch die europäische Dimension berücksichtigen, sagte der Staatssekretär. Die Verkehrsstatistik zeige, dass die Autobahnen wesentlich sicherer seien als das niederrangige Straßennetz. Kukacka kündigte für den 16. März eine Verkehrssicherheitsenquete der ÖVP an. Erst nach Vorliegen grundlegender wissenschaftlicher Erkenntnisse könne man Feldversuche durchführen, meinte er. 

Abgeordneter DI MISSETHON (V) wies auf die technologischen Entwicklungen hin, wie den Ausbau der Infrastruktur und die technische Ausrüstung der Kraftfahrzeuge. In den Verkehrsleitsystemen sah Missethon das tatsächliche Entwicklungspotenzial. Die Frage auf 160 km/h ja oder nein zu verkürzen, sei jedenfalls zu wenig. Es gehe darum, wie man Verkehrsströme "entschleunige" und wenn nötig auch beschleunige. Viel mehr müssten seiner Ansicht nach auch die ökologischen Aspekte berücksichtigt werden.

Abgeordnete BINDER (S) fragte, ob jene, die bei 160 km/h Stärke zeigen wollen, auch bereit seien, sich den Gegebenheiten anzupassen. Höhere Geschwindigkeit könne durchaus zu mehr Auffahrunfällen führen, sagte Binder. Die Anhaltewege würden länger, alles in allem gebe es viele offene Fragen und Probleme. Nur mit einem flächendeckenden Kontrollsystem und ausgebauten Verkehrsleitsystemen könne eventuell einmal über die Erhöhung des Tempolimits gesprochen werden.

Abgeordnete Dr. BLECKMANN (F) mutmaßte, dass es nicht viele gibt, die noch nicht 160 km/h auf Autobahnen gefahren sind. Der Vizekanzler habe sich auch noch auf keine Teststrecke festgelegt. Eine derartige Teststrecke würde jedoch das Erreichen des Kyoto-Zieles nicht gefährden. Auf der Autobahn seien auch nicht Kinder vom Feinstaub betroffen. Bleckmann sprach sich auch dafür aus, das Thema gelöst zu diskutieren. Tempolimits müssten für die VerkehrsteilnehmerInnen nachvollziehbar sein, merkte sie an, dann würden sie auch beachtet. Wenn man daher aufgrund der Gegebenheiten Tempolimits senke, müsse auch eine sektorale Erhöhung möglich sein. In diesem Sinne glaube sie, dass ein derartiges flexibles System auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verkehrsflüssigkeit beitragen könne.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) brachte einen Entschließungsantrag der Grünen betreffend dringendes Maßnahmenpaket für gesündere Luft ein. Darin wird ein verbindliches Nein zu Tempo 160 km/h und eine Reduktion der Feinstaubbelastung gefordert. Die Grünen sprechen sich auch gegen eine Aushöhlung der UVP aus und treten für den Ausbau sowie ein verbessertes qualitatives Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln, für den Ausbau der Infrastruktur und für eine umfassende Kontrolle des Straßenverkehrs ein.

Vizekanzler GORBACH stellte in einer weiteren Wortmeldung klar, er habe nie die generelle Einführung von Tempo 160 auf Autobahnen angedacht und auch nicht gefordert. Er sei sich bewusst, dass das auf Grund der Topographie in Österreich nicht möglich sei und keinen Sinn mache. Auch eine festgelegte Teststrecke gebe es noch nicht. Gorbach zufolge soll allerdings im Jahr 2006 ein Feldversuch gestartet werden, die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und die Umwelt würden mitberücksichtigt.

Für überlegenswert hält Gorbach die Idee, Schadstoffmessstellen und Verkehrsbeeinflussungsanlagen zu koppeln. Bei zu hohen Schadstoffbelastungen könnten dann gegebenenfalls auch reduzierte Tempolimits verhängt werden, skizzierte er.

Abgeordneter DI REGLER (V) appellierte an die Opposition, "die Alarmglocken wieder abzustellen". Sowohl ÖVP als auch FPÖ hätten heute klar gemacht, dass es keine gesetzliche Neuregelung in Bezug auf Tempo 160 auf Autobahnen geben werde. Die bestehenden Tempolimits blieben aufrecht.

Regler findet jedoch nichts dabei, zu prüfen, ob es einzelne Stellen auf Autobahnen gebe, wo man das Tempolimit erhöhen könnte. Es rege sich auch niemand auf, dass in manchen Ortsgebieten Tempo 60 oder Tempo 70 erlaubt sei, meinte er. Tempo 160 auf bestimmten Autobahnteilstücken kann er sich allerdings nur dann vorstellen, wenn die baulichen Voraussetzungen gegeben sind, eine flexible Geschwindigkeitsanzeige besteht und eine Lärmbeeinträchtigung der Bevölkerung ausgeschlossen ist.

Abgeordnete Mag. BECHER (S) kündigte die Zustimmung der SPÖ zum Entschließungsantrag der Grünen an, weil dieser, wie sie erklärte, zum Teil langjährige Forderungen der SPÖ beinhalte. Die Begründung des Antrages könne ihre Fraktion aber nicht zur Gänze teilen, unterstrich sie. Generell hielt Becher fest, in der Verkehrspolitik liege vieles im Argen. Unter anderem forderte sie die weitere Entflechtung von Güter- und Individualverkehr.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) unterstrich, er unterstütze die Idee von Vizekanzler Gorbach in Bezug auf Tempo 160. Man solle Staatsbürger durch Regeln nicht dort einschränken, wo es nicht notwendig sei, argumentierte er. Aussagen, wonach der FPÖ die Anzahl der Verkehrstoten egal sei, wies er strikt zurück. Als falsch wertete Scheuch zudem Berechnungen von Grün-Abgeordneter Moser, denen zufolge es bei Erhöhung des Tempolimits weniger Platz auf den Autobahnen geben würde.

Abgeordneter PARNIGONI (S) sagte, es werde angesichts der Personalknappheit bei der Exekutive schwierig sein, genügend Beamte für die notwendige Überwachung von Tempo 160 zur Verfügung zu stellen. Überdies gab er zu bedenken, dass bei erlaubtem Tempo 160 ein Führerscheinentzug erst bei einer Geschwindigkeit von 220 km/h in Frage komme. Für erforderlich hält Parnigoni flexiblere und selektivere Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Abgeordneter MIEDL (V) stellte gegenüber seinem Vorredner richtig, dass auch bei Einführung von Tempo 160 die Grenze für einen Führerscheinentzug bei 180 km/h bleiben würde.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) führte aus, er sei gerne bereit, über Verkehrsvermeidung und die Reduktion von Schadstoffemissionen im Straßenverkehr zu diskutieren. Aussagen wie "je geringer die Geschwindigkeit desto weniger Unfälle, desto weniger Tote und desto weniger Schadstoffe" qualifizierte er allerdings als "Milchmädchenrechnung". Scheibner gab außerdem zu bedenken, dass nachvollziehbare Tempolimits eher eingehalten würden als starre Beschränkungen. Flexible Tempolimits heiße nicht "freie Fahrt für freie Bürger".

Abgeordneter ÖLLINGER (G) fragt sich, warum die Regierung nicht überhaupt für Tempo 200 oder für die Aufhebung jeglicher Tempolimits eintrete. Er habe kein einziges Argument gehört, warum gerade Tempo 160, sagte er. Öllinger selbst sieht viele Argumente für die Beibehaltung der geltenden Höchstgeschwindigkeit. So würde sich ihm zufolge das Risiko für Verkehrsunfälle bei Anhebung des Tempolimits von 130 km/h auf 160 km/h verdoppeln. Überdies machte er geltend, dass man Abgase, Lärm und höheren Treibstoffverbrauch mit Telematik nicht in den Griff bekomme.

Der Entschließungsantrag der Grünen betreffend dringendes Maßnahmenpaket "Gesunde Luft statt Feinstaub-Atemnot" blieb bei der Abstimmung in der Minderheit. (Schluss)