Parlamentskorrespondenz Nr. 142 vom 07.03.2005
REGIERUNGSVORLAGEN UND BERICHT AN DEN BUDGETAUSSCHUSS
BUDGETBEGLEITGESETZ BRINGT HILFSFONDS FÜR AUSLANDSKATASTROPHEN
Die Regierung hat dem Nationalrat parallel zum Budget 2006 ein - nur wenige Artikel umfassendes - Budgetbegleitgesetz zur Beratung vorgelegt. Unter anderem beabsichtigt sie, für Hilfsmaßnahmen in Folge von Katastrophen im Ausland einen eigenen Fonds einzurichten, und schlägt die Erlassung eines entsprechenden Gesetzes vor. Der Fonds soll vom Außenministerium verwaltet werden, bereitstellen will die Regierung - nach Maßgabe bundesfinanzgesetzlicher Vorsorge - bis zu 100 Mill. € jährlich. Auch die vom Bund nach der Flutkatastrophe in Südostasien zugesagte Sofort- und Wiederaufbauhilfe soll über den Fonds abgewickelt werden.
Das Budgetbegleitgesetz enthält aber auch noch eine zweite im Zusammenhang mit der Tsunami-Katastrophe stehende Maßnahme. Finanzminister Karl-Heinz Grasser wird ermächtigt, Sri Lanka zwei Trinkwasseraufbereitungsanlagen inklusive der notwendigen Chemikalienausstattung zu überlassen. Die Anlagen gelangten im Rahmen des Hilfseinsatzes des österreichischen Bundesheers in Sri Lanka zum Einsatz und sollen nach Abschluss des Hilfseinsatzes im Einsatzort belassen werden. Der Wert der über 30 Jahre alten, jedoch generalüberholten Anlagen beträgt jeweils 62.000 €, jener der Chemikalien- und Verbrauchsgüterausstattung 64.730 €.
Gleichzeitig soll der Finanzminister mit dem Budgetbegleitgesetz die Ermächtigung erhalten, den Geschäftsanteil des Bundes an der Flughafen Linz GesmbH im Nominale von 5,6 Mill. € um einen Preis von insgesamt 6,5 Mill. € je zur Hälfte an das Land Oberösterreich und die Stadt Linz zu veräußern. Derzeit hält der Bund 40 % der Flughafenanteile, das Land Oberösterreich und Linz jeweils 30 %.
Schließlich sieht das Budgetbegleitgesetz noch Dienstrechtsänderungen im Schulbereich vor. Zum einen werden die Vergütungen für die Klassenführung an allgemein bildenden Pflichtschulen vereinheitlicht, zum anderen ist eine Verlängerung des Jahresnormmodells im Landeslehrerdienstrecht auf unbestimmte Zeit in Aussicht genommen. Die daraus entstehenden Mehrausgaben für den Bund werden mit rund 10 Mill. € für das Jahr 2006 und mit je rund 25 Mill. € für die Jahre 2007 bis 2009 beziffert. (829 d.B.)
BUNDESFINANZGESETZ-NOVELLE 2005
Mit einer Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2005 will die Bundesregierung auf Entwicklungen reagieren, die seit der Erstellung des Budgets 2005 eingetreten sind. So soll die verstärkte Ausschüttung von Mitteln (bis zu einem Betrag von 6,2 Mill. €) durch den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) durch Umschichtung von Budgetmitteln sichergestellt werden. Eine Überschreitungsermächtigung dient der Bereitstellung von Mitteln bis zu einem Betrag von insgesamt 100 Millionen € für den noch einzurichtenden Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland. In beiden Fällen sollen die Mehrausgaben durch Ausgabeneinsparungen bei anderen Ansätzen eingespart werden. – Darüber hinaus enthält die BFG-Novelle verrechnungstechnische Änderungen, etwa zur ordnungsgemäßen Verbuchung des Mehraufkommens aus der Tabaksteuer infolge des Finanzausgleichsgesetz 2005 sowie für Umschichtungen. Die Eckdaten des Budgets 2005 bleiben unverändert (828 d.B.).
BERICHT ÜBER FINANZSCHULDEN UND WÄHRUNGSTAUSCHVERTRÄGE 2004
Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat dem Budgetausschuss einen Bericht vorgelegt, dem entnommen werden kann, dass er im Jahr 2004 das finanzgesetzliche Limit von 19,686.533.268 Mrd. € für die Schuldenaufnahme ausgenützt hat. Für Konversionszwecke wurden insgesamt 3,043.002.896 Mrd. € aufgenommen. Im Rahmen von Tilgungen wurden zum Erwerb eigener Wertpapiere durch Abschluss und Veränderung von Währungstauschverträgen sowie durch die Aufnahme von Finanzschulden 4,529,390.364 Mrd. € an Verpflichtungen übernommen und 4,530.028.997 Mrd. € an Forderungen begründet. In Form von Krediten wurden Finanzschulden in der Höhe von insgesamt 1,480.896.638 Mrd. € aufgenommen. (34 BA). (Schluss)