Parlamentskorrespondenz Nr. 195 vom 31.03.2005

EIGENER AUSSCHUSS FÜR ERGEBNISSE DES ÖSTERREICH-KONVENTS

Opposition wollte Debatte im Verfassungsausschuss

Wien (PK) - Anpassungen an gemeinschaftsrechtliche Anforderungen im Lebensmittelberich und im Konsumentenschutz - in Gestalt einer Regierungsvorlage und der SP-Anträge 111/A(E) und 143/A(E) standen an der Spitze der Tagesordnung der Sitzung des Nationalrats. Vor Eingang in die Tagesordnung teilte Präsident Dr. KHOL mit, dass von fast allen Ministerien Berichte über die Arbeitsprogramme der EU eingelangt seien, wodurch der Nationalrat in die Lage versetzt sei, die Legislativprogramme in den Ausschüssen und gegebenenfalls im Plenum zu beraten, noch ehe sie in Strassburg oder Brüssel behandelt würden.

Weiters verwies der Präsident auf einen Regierungsantrag auf Einsetzung eines eigenen Ausschusses zur Beratung der Ergebnisse des Österreichkonvents, über den in der Folge eine Debatte stattfand.

Abgeordneter Dr. CAP (S) wies darauf hin, dass man es hier mit einem Präzedenzfall zu tun habe, da es in dieser wichtigen Materie in der Präsidiale keinen Konsens gegeben habe. Es handle sich bei den zu beratenden Materien größtenteils um Verfassungsfragen, weshalb es nicht einsichtig sei, weshalb sie nicht im Verfassungsausschuss beraten werden sollten. Die Vermutung liege nahe, dass es hier nur darum gehe, diese Fragen nicht in einem Gremium zu behandeln, in dem ein Mitglied der Opposition den Vorsitz innehat. Diese Vorgangsweise könne seitens seiner Fraktion nicht akzeptiert werden.

Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) widersprach ihrem Vorredner und meinte, es gehe darum, die Ergebnisse der Arbeit des Ö-Konvents zu diskutieren. Hier gehe es um die Grundfesten unseres Staates und nicht darum, wer wo welchen Vorsitz innehabe. Diese grundlegenden Dinge beträfen alle, und hier solle man nicht mit einer "kleinlichen Diskussion kommen, wer den Vorsitz führt". Die Einsetzung eines eigenen Ausschusses sei vor dem Hintergrund der Bedeutung des Themas ein wichtiges Symbol, erklärte die Rednerin.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) erinnerte daran, dass viele komplexe Fragen wie der EU-Beitrittsvertrag, die neue europäische Verfassung und selbst die Verfassungsnovelle von 1929 im Verfassungsausschuss beraten worden seien. Da stelle sich die Frage, ob die Argumentation der Regierungsfraktionen stichhaltig sei. Seitens ihrer Fraktion herrsche gegenüber dieser Vorgangsweise ein gerütteltes Maß an Skepsis, dies umso mehr, als es der ÖVP nicht gelungen sei, im Ö-Konvent zu einem Konsens zu gelangen. Ein eigener Sonderausschuss solle offenbar dieses Scheitern überdecken. Im übrigen würde es sich bei einer solchen Vorgangsweise wirklich um einen Präzedenzfall handeln.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) erklärte hingegen, die erste große Verfassungsreform der Zweiten Republik verdiene sich einen eigenen Ausschuss. Man habe monatelang an diesen Fragen gearbeitet, und es sei nicht die Schuld der Regierungsparteien gewesen, dass man hier keinen Konsens gefunden habe. Eine neue, dynamische, moderne Verfassung für Österreich könnte in einem solchen Sonderausschuss erarbeitet werden, weshalb die Opposition nicht gegen ein solches Gremium eintreten solle.

Der Antrag auf Einsetzung eines entsprechenden Ausschusses fand die erforderliche Mehrheit.

Der Präsident erklärte sodann, dass ein Verlangen der Sozialdemokraten bestehe, ihre vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte Anfrage an den Bundeskanzler des Themas "Von 'Speed Kills' zu 'Nichts geht mehr'" dringlich zu behandeln. Weiters wurde eine kurze Debatte zu einer Anfragebeantwortung durch die Justizministerin auf die Anfrage 2380/J der Abgeordneten Dr. Moser in der Causa Tibor Foco verlangt.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) wies als erster Redner zum ersten Punkt der Tagesordnung - Änderungen im Lebensmittelrecht und beim Konsumentenschutz - auf die Bedeutung gesunder Lebensmittel hin, weshalb es von entsprechender Wichtigkeit sei, über Lebensmittelsicherheit zu beraten. In diesem Zusammenhang brauche es auch ein Konzept für vernünftige Ernährung, um gegen die Dickleibigkeit wirkungsvoll vorgehen zu können. Vor allem im Schulbereich gebe es diesbezüglichen Handlungsbedarf.

Der Redner erinnerte sodann an den Hintergrund der aktuellen Debatte und meinte, das Gesetz entspreche nicht den Anforderungen, die an das Regelwerk zu stellen wären, weshalb seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen könne, wenngleich nicht verhehlt werden solle, dass sie einige positive Ansätze beinhalte. Insgesamt aber würden die Lebensmittel auch weiterhin nicht sicherer, und genau darin liege das Problem des gegenständlichen Entwurfs. Es brauche eine klare Verantwortlichkeit, und diese solle beim Gesundheitsministerium liegen, so der Redner.

Abgeordnete RIENER (V) verteidigte hingegen die Vorlage als zweckmäßig und verwies dabei auf das gesamteuropäische Konzept zur Steigerung der Lebensmittelsicherheit, das mit dem gegenständlichen Entwurf entsprechend umgesetzt werde. Zudem brachte die Rednerin einen umfangreichen Abänderungsantrag ein, mit welchem den Anregungen der Bundesländer Oberösterreich und Vorarlberg Rechnung getragen werde.

Sodann erläuterte die Rednerin die Details der Vorlage und ging auf jene Punkte ein, die eine nachhaltige Verbesserung des Ist-Zustandes bewirkten. Von besonderer Bedeutung sei ein umfassendes Kontrollsystem, das den Bürgern noch mehr Sicherheit gebe. Sie könne daher nicht nachvollziehen, weshalb nicht auch die Opposition diesem wichtigen Gesetzesentwurf die Zustimmung gebe.

In einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung kritisierte Abgeordneter Mag. MAIER (S) die Vorgangsweise der Regierungsparteien, mitten in der Debatte einen derart umfassenden Abänderungsantrag einzubringen.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) meinte, es sei bezeichnend, dass diese unzweckmäßige Vorgangsweise, die zu Recht von seinem Vorredner kritisiert worden sei, seitens der Regierungsfraktionen gar nicht kommentiert würde. Zum Thema selbst verwies der Redner auf die europäische Strategie zur Lebensmittelsicherheit und ortete ein massives Umsetzungsdefizit von österreichischer Seite auf diesem Gebiet.

Man begrüße eine europäische Harmonisierung in diesem Themenbereich, weitere Präzisierungen wären jedoch notwendig, erklärte der Redner, der entsprechende Beispiele hiezu anführte, um sodann auf die Defizite der Vorlage hinzuweisen, die nach Meinung seiner Fraktion vorlägen. Vor allem im Bereich der Kontrolle stelle sich die Frage, ob die erforderliche Unabhängigkeit und das Vieraugenprinzip hier wirklich gegeben seien. Auch fehle es an den erforderlichen jährlichen Berichten an den Nationalrat. "Aus diesen und aus vielen anderen Gründen" werde seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen, kündigte der Redner an.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) bedauerte, dass die Opposition dem Entwurf nicht zustimmen wolle, erreiche dieser doch die erforderliche Hebung der Sicherheit am Lebensmittelsektor und sei mithin von entsprechender Wichtigkeit. Man habe hier eine innovative Lösung gefunden und gehe den richtigen Weg, zumal damit auch die diesbezüglichen europäischen Verordnungen entsprechend umgesetzt würden, weshalb ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

Bundesministerin RAUCH-KALLAT erläuterte den Inhalt und die Ziele der Vorlage und zeigte sich dabei überzeugt davon, dass mit diesem Entwurf den gestellten Anforderungen entsprochen werde. Zudem allerdings sei auf die Eigenverantwortung des Einzelnen zu verweisen, und gerade in diese Richtung habe ihr Haus in den letzten Jahren viele wichtige Initiativen gesetzt, auf welche das Regierungsmitglied anhand einiger Beispiele einging.

Abgeordnete SCHASCHING (S) sah in dem Gesetz keinerlei Verbesserungen für die Sportler und kritisierte vor allem den Wegfall der Meldepflicht für Nahrungsergänzungsmittel. Gerade die Fälle Hans Knauss und Elmar Lichtenegger sollten aufhorchen lassen und auf die Dringlichkeit des Problems aufmerksam machen, meinte die SP-Sportsprecherin, die vor einer Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung, aber auch vor einem Schaden für die Reputation österreichischer Sportler warnte.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) betonte hingegen, dieses Gesetz sichere die Weltklassequalität der österreichischen Nahrungsmittel. Der Opposition warf er vor, mutwillig Kleinigkeiten herauszusuchen, um nur ja nicht zustimmen zu müssen.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) ortete gravierende Mängel und vermisste insbesondere eine verbesserte und transparente Kennzeichnung der Lebensmittel sowie der Art der Tierhaltung und forderte zudem die Konzentration der Kompetenzen für die Lebensmittelsicherheit im Gesundheitsressort. Weitere Anliegen Mosers waren die Einbeziehung der Futtermittelkontrolle in das Gesetz und eine Meldepflicht bei Nahrungsergänzungsmitteln. Auch befürchtete die Rednerin, dass die Kontrollen weder finanziell noch personell ausreichend gesichert sind.

Abgeordneter Mag. HAUPT (F) appellierte an die Ministerin, sich in der EU für eine effiziente Förderung der Lebensmittelsicherheit einzusetzen und ein entsprechendes Projekt der Organisation "Tierärzte ohne Grenzen" bezüglich des Kaukasus zu unterstützen. Handlungsbedarf sah Haupt bei den Nahrungsergänzungsmitteln, wo er auf eine gesetzliche Regelung noch in diesem Jahr drängte.

Abgeordneter LACKNER (S) sprach von Schwachstellen bei der Kontrolle des Gesetzes und gab zu bedenken, eine effiziente Überwachung werde angesichts der knappen Personalressourcen und der dürftigen finanziellen Absicherung nicht möglich sein. Budgetkosmetik gehe hier vor Lebensmittelsicherheit, brachte Lackner seine Kritik auf den Punkt.

Abgeordnete HÖLLERER (V) sah durch dieses Gesetz hingegen die Lebensmittelsicherheit "vom Feld bis zum Teller" garantiert. Erfreut zeigte sie sich darüber, dass dabei auch auf die spezifischen Bedingungen der Kleinproduzenten Rücksicht genommen wurde.

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) konnte in dem Gesetz keine Antworten auf die anstehenden Probleme erkennen und verwies insbesondere auf den Bereich des Handels mit gefälschten Arzneimitteln. Gefordert wären nach Ansicht Spindelbergers ein Kompetenzzentrum im Gesundheitsressort sowie die Schaffung einer Internetpolizei.

Abgeordnete TURKOVIC-WENDL (V) erwartete sich von diesem Gesetz Gesundheitsschutz sowie Schutz vor Täuschung und erinnerte zudem an das hervorragende Renommee der österreichischen Lebensmittelproduzenten.

Abgeordnete CSÖRGITS (S) bekräftigte die Kritik ihrer Fraktion am Fehlen einer einheitlichen Kompetenz für Lebensmittelsicherheit und vermisste zudem schärfere Sanktionen. Sie forderte eine rechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmens und nicht der einzelnen Mitarbeiter für Verstöße gegen die Bestimmungen.

Abgeordnete Mag. SCHEUCHER-PICHLER (V) sah durch dieses Gesetz die durchgehende Kontrolle der Lebensmittelkette gesichert und hob die Berücksichtigung der kleinen Produzenten als besonders positiv hervor.

Abgeordneter KRAINER (S) bemängelte vor allem die Regelung der Information der Öffentlichkeit über Verstöße gegen das Gesetz. Konkret hätte sich der Redner eine Namensnennung von Erzeugern und beanstandeten Produkten erwartet, um die Bevölkerung vor Gesundheitsschäden zu schützen.

Abgeordnete MIKESCH (V) begrüßte die Bedachtnahme auf die für Österreich typischen Produktions- und Vermarktungsstrukturen und kam zu dem Schluss, der Almkäse und die Brettljause seien nun gesichert.

Abgeordnete SILHAVY (S) deponierte ihre Bedenken gegen die Werbung für gesundheitsbezogene Produkte in den Medien und forderte Meldepflicht und Kontrolle. Konsumenten sollten die Möglichkeit erhalten, sich in einem öffentlichen Register über die entsprechenden Produkte zu informieren, schlug sie vor.

Abgeordneter ESSL (V) stellte fest, die Bevölkerung könne weiterhin mit ruhigem Gewissen und mit Genuss österreichische Lebensmittel von heimischen Bauern kaufen und konsumieren. Mit Zufriedenheit registrierte der Redner, dass die direkte Vermarktung und die traditionellen Herstellungsmethoden durch das Gesetz ausdrücklich berücksichtigt wurden.

Abgeordnete SCHARER (S) wies auf die Vielzahl unterschiedlicher Lebensmittelprodukte hin, zu deren Beurteilung die KonsumentInnen bessere Instrumente brauchten. Dazu gehörten ihrer Auffassung nach verbindliche Herkunftsbezeichnungen, Nährwertkennzeichnungen und eine umfassende Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte, eingeschlossen auch jener Tiere, die mit gentechnisch veränderten Produkten gefüttert worden sind. Derzeit herrsche jedoch Unübersichtlichkeit, sagte Scharer, und die mangelhaften Angaben trügen auch nicht zum Ernährungsbewusstsein bei. Ältere Menschen hätten Schwierigkeiten mit der Lesbarkeit, die Strafen seien zu gering und die Ministerin habe verabsäumt, verstärkte Kontrollen anzuordnen.

Abgeordnete STEIBL (V) sah im Gegensatz zu ihrer Vorrednerin im vorliegenden Gesetzentwurf eine gute Grundlage für eine bessere Lebensmittelsicherheit. Man müsse auch die Eigenverantwortung jedes Einzelnen berücksichtigen, meinte sie und warf der Opposition vor, eine negative Stimmung zu verbreiten. Steibl sprach auch den Wunsch nach der Kennzeichnung von frisch zubereiteten Speisen in der Gastronomie aus.

Als Steirerin begrüßte sie den Durchbruch bei der Phyrn-Schober-Achse und dem Semmering-Basistunnel-Neu als einen weiteren Schritt zu einem nachhaltigen Lebensraum.

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) kritisierte, dass vieles ungeregelt bleibe, weshalb die Lebensmittel in Zukunft nicht sicherer würden. Kaipel lehnte insbesondere die Unterschiede zwischen dem agrarischen Betriebsmittelrecht und dem Lebensmittelrecht ab und forderte eine effiziente Kontrolle sowie die Ausnutzung des Strafrahmens bei Verstößen. Seiner Meinung nach werde auch die unterschiedliche Auslegung des elementaren Begriffs "in Verkehr bringen" zu Rechtsunsicherheit führen. Jedenfalls werde man die anstehenden Probleme mit dem neuen Gesetz nicht in den Griff bekommen, so seine Prognose.

Abgeordnete FRANZ (V) unterstrich die Wichtigkeit, die Lebensmittelüberwachung auf EU-Ebene zu harmonisieren. Mit dem vorliegenden Lebensmittelsicherheitsgesetz sei eine durchgehende Kontrolle gewährleistet und die mehrjährigen Kontrollpläne würden für weitgehende Sicherheit sorgen, meinte sie.

Abgeordneter GRILLITSCH (V) betonte, dass sowohl die Nachvollziehbarkeit bei Lebensmitteln als auch die Sicherheit für bäuerliche Betriebe wichtig sei. Um auf die Qualität heimischer Produkte hinzuweisen, erinnerte er an die Beschlussfassung des Bundestierschutzgesetzes sowie an die Rinder- und Schweinedatenbanken. Grillitsch brachte in diesem Zusammenhang einen Entschließungsantrag betreffend Konsumenteninformation durch Kennzeichnung heimischer Produkte ein.

Abgeordnete MAREK (V) zeigte sich überzeugt, dass mit dem vorliegenden Gesetz dem steigenden Bedarf nach gesunden Lebensmitteln entsprochen werde. Sie ging dann näher auf Kosmetika und Spielzeug ein und sprach die Hoffnung aus, dass man die in Arbeit befindliche neue EU-Richtlinie für Spielzeuge bei der nationalen Umsetzung nützen werde, in Richtung Produkthaftung zu gehen.

Abgeordneter KEUSCHNIGG (V) gab gegenüber der Opposition zu bedenken, dass es sich bei diesem Gesetz um ein Rahmengesetz mit Verordnungsermächtigung handelt. Damit könne man rascher auf Entwicklungen eingehen. Keuschnigg begrüßte insbesondere die integrierten Kontrollpläne, womit man neue Wege beschreite. Er begrüßte es auch, dass man auf die Situation der Kleinerzeuger mit Sensibilität eingegangen.

Abgeordneter Dr. PIRKLHUBER (G) unterstützte den von den Koalitionsparteien eingebrachten Abänderungsantrag zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz. Grundsätzlich gebe es jedoch noch viele Probleme, sagte Pirklhuber. Er brachte dann einen Entschließungsantrag der Grünen ein, der sich in vielen Bereichen mit jenem der Koalitionsparteien deckt. Die Grünen verlangen darin jedoch auch die Kennzeichnung von Tierschutzstandards und die Bindung des AMA-Gütesiegls an gentechnikfreie Futtermittel. Er meinte auch, dass die Herkunftsbezeichnung erst auf EU-Ebene erkämpft werden müsse.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz unter Berücksichtung des V-F-Abänderungsantrages mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ mehrheitlich angenommen.

Der V-F-Entschließungsantrag betreffend Konsumenteninformation durch Kennzeichnung heimischer Produkte wurde von ÖVP und FPÖ ebenfalls mehrheitlich angenommen. Der Entschließungsantrag der Grünen betreffend Kennzeichnung tierischer Lebensmittel erhielt nur die Unterstützung der SPÖ und der Grünen und wurde somit mehrheitlich abgelehnt.

(Schluss Lebensmittel/Forts. NR)


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