Parlamentskorrespondenz Nr. 255 vom 18.04.2005

VERHANDLUNGSGEGENSTÄNDE AUS DEN BEREICHEN JUSTIZ UND VERKEHR

Regierungsvorlagen 806, 858, 859, 861 und 863; Petitionen 59 und 60

ERHÖHTER URHEBERSCHUTZ IN DEN NEUEN MEDIEN

Der WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger erhöht durch eine Reihe von Bestimmungen den Standard des internationalen Schutzes auf ein Niveau, wie es der in Österreich geltenden innerstaatlichen Rechtslage bereits entspricht, und bietet – ebenso im Einklang mit dem österreichischen Urheberrechtsgesetz - Antworten auf die Herausforderungen der digitalen Technologie, insbesondere des Internets, für den internationalen Rechtsschutz der ausübenden Künstler in Bezug auf ihre hörbaren Live-Darbietungen und auf ihre auf Tonträgern festgelegten Darbietungen sowie für den Rechtsschutz der Tonträgerhersteller. (806 d.B.)

SONDERGERICHT FÜR SIERRA LEONE: ÖSTERREICH KANN STRAFVOLLZUG ÜBERNEHMEN

Zur Untersuchung und Verfolgung der im Zuge des elfjährigen Bürgerkriegs in Sierra Leone begangenen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen wurde am 16. Jänner 2002  durch  einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen den Vereinten Nationen und der Regierung Sierra Leones das Sondergericht für Sierra Leone als gemischtes Gericht, das sich aus internationalen und nationalen Richtern und Anklägern zusammensetzt und seinen Sitz in Freetown hat, eingerichtet.

Ein Abkommen zwischen Österreich und dem Sondegericht schafft nun die Rechtsgrundlage für die allfällige Übernahme der Vollstreckung der von diesem Gericht verhängten Freiheitsstrafen durch Österreich. Konkret kann somit der Kanzler des Sondergerichts an Österreich das Ersuchen richten, in einem bestimmten Fall den Strafvollzug zu übernehmen, wobei Österreich jeden Fall einzeln prüft. Sofern die verurteilte Person kein österreichischer Staatsangehöriger ist, kann die Vollstreckung abgelehnt werden, wenn sie unvertretbare Nachteile für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung der Republik Österreich nach sich ziehen würde. (858 d.B.)

ALKOHOL- UND SUCHTGIFTVORTESTGERÄTE FINDEN EINGANG IN DIE StVO

Die bedeutendsten Neuerungen einer von der Regierung vorgelegten Änderung der Straßenverkehrsordnung betreffen die gesetzliche Verankerung von Alkohol- und Suchtgiftvortestgeräten, die Erweiterung des Kreises der zu Untersuchungen hinsichtlich des Vorliegens einer Alkohol- und Suchtgiftbeeinträchtigung befugten Ärzte sowie den Übergang der Zuständigkeit für die Erlassung von Verordnungen gemäß § 43 Abs. 1a auf Autobahnen vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Länder.

Mit der Einführung der Vortestgeräte soll die Effizienz von Alkohol- und Suchtgiftkontrollen auf der Straße wesentlich gesteigert werden. Die Alkohol-Vortestgeräte liefern bereits einen Verdacht auf Alkoholisierung, sodass in der Folge nur noch Personen zur Alkomatuntersuchung aufgefordert werden müssen, bei denen die Überprüfung der Atemluft mit dem Vortestgerät einen Verdacht ergeben hat. Da die Vortestgeräte - anders als die Alkomaten - weder eine Aufwärm- noch eine Wartezeit erfordern, können Kontrollen mit ihrer Hilfe wesentlich schneller durchgeführt werden. Die Suchtgift-Vortestgeräte oder -streifen werden, wie es in den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage heißt, eine Vermutung auf das Vorliegen einer Beeinträchtigung durch Suchtgift liefern und so die Arbeit der Organe der Straßenaufsicht erleichtern. Die Landesregierung wiederum kann in Zukunft Ärzte nach Absolvierung einer speziellen Weiterbildung zur Durchführung von Alkomatuntersuchungen ermächtigen. (859 d.B.)

 

ZULÄSSIGKEIT VON VERTRAGLICHEN ZESSIONSVERBOTEN WIRD EINGESCHRÄNKT

Durch ein Zessionsrechts-Änderungsgesetz sollen vertragliche Zessionsverbote  – soweit sie Geldforderungen zwischen Unternehmern betreffen – nur mehr dann wirksam sein, wenn sie im Einzelnen ausgehandelt worden sind und den Gläubiger nicht gröblich benachteiligen. Ziel der Regierungsvorlage ist es zu vermeiden, dass marktmächtige Unternehmen ihren wirtschaftlich schwächeren Vertragspartnern einseitig Zessionsverbote aufoktroyieren. Aus Gründen des Verkehrsschutzes sollen aber selbst solche Zessionsverbote nur mehr relativ, also zwischen den Vertragspartnern, wirken. Den Erwerb einer Forderung durch den neuen Gläubiger soll ein solches Zessionsverbot nicht mehr verhindern. (861 d.B.)

 

EUROPÄISCHE VERTEIDIGUNGSAGENTUR ERHÄLT PRIVILEGIEN UND IMMUNITÄTEN

Einem Beschluss des Rates der Europäischen Union zufolge sollen der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) und ihren Bediensteten die im EU-Rahmen üblichen Vorrechte und Befreiungen, die für ihre Funktionsfähigkeit erforderlich sind, eingeräumt werden.

Im Einzelnen wird der EDA damit insbesondere die Immunität von der Gerichtsbarkeit und staatlichen Zwangsmaßnahmen in Bezug auf ihre Vermögenswerte, die Unverletzlichkeit der Archive, die Befreiung von Steuern unter den im Beschluss festgelegten Bedingungen und Erleichterungen für den Nachrichtenverkehr gewährt. Die Bediensteten der Agentur genießen funktionelle Immunität und Steuerbefreiung für ihre Gehälter und anderen Bezüge unter den im Beschluss festgelegten Bedingungen. (863 d.B.)

PETITION GEGEN VERZÖGERUNGEN BEIM UMBAU DES HAUPTBAHNHOFS ST. PÖLTEN

Abgeordneter Anton Heinzl (S) überreichte dem Nationalrat eine Petition, die auf einer einstimmig verabschiedeten Resolution des Gemeinderates von St. Pölten beruht und sich gegen Verzögerungen beim geplanten Umbau des Hauptbahnhofs St. Pölten und beim Weiterbau der Güterzugumfahrung St. Pölten wendet. Der Gemeinderat macht geltend, dass der Umbau des St. Pöltener Bahnhofs jahrelang diskutiert worden sei und eine weitere Verschiebung des Bauvorhabens um zwei Jahre auf 2008 ein Affront wäre, noch dazu wo die Bevölkerung mittlerweile bereits über den ursprünglich vereinbarten Baubeginn 2006 informiert wurde. Für den Gemeinderat ist der jetzige Bahnhof einer der "veraltetsten und hässlichsten" Österreichs und entspricht auch funktionell nicht mehr der heutigen Zeit. (59/PET)

PETITION GEGEN DIE UMWANDLUNG DES LANDESGERICHTS ST. PÖLTEN

Der Gemeinderat von St. Pölten spricht sich gegen die drohende Umwandlung des Landesgerichts St. Pölten in ein Regionalgericht im Rahmen der diskutierten Neuregelung der Gerichtsorganisation aus. Ein solcher Schritt würde den Bürgerinnen und Bürgern der Niederösterreichischen Landeshauptstadt den Zugang zum Recht erschweren, heißt es in einer Resolution, da künftig für sämtliche Rechtsmittelverfahren das Oberlandesgericht Wien zuständig wäre. Verwiesen wird unter anderem auf lange Anfahrtswege und höhere Anfahrtskosten nicht nur für die beteiligten Parteien, sondern auch für Zeugen, Sachverständige und Rechtsvertreter. Gleichzeitig befürchten die Gemeinderäte eine Überlastung des Oberlandesgerichts Wien, das zu einem "unübersichtlich monströsen und schwerfälligen Gerichtshof" mutieren könnte. Auch diese Resolution wurde von SPÖ-Abgeordnetem Anton Heinzl dem Nationalrat als Petition vorgelegt. (60/PET) (Schluss)