Parlamentskorrespondenz Nr. 258 vom 18.04.2005

VERHANDLUNGSGEGENSTÄNDE AUS DEN BEREICHEN LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT

Regierungsvorlagen 860 und 862, Antrag 587/A

DER KAMPF GEGEN DEN FLUGLÄRM

Mit einem Bundesgesetz über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen soll die diesbezügliche EU-Richtlinie umgesetzt werden. Richtlinie und Gesetzentwurf gelten wegen des Verkehrsaufkommens ausschließlich dem Flughafen Wien-Schwechat, wo durch Betriebsbeschränkungen aus dem Jahr 1972 die EU-Anforderungen bereits erfüllt werden. Sollten weitere lärmbedingte Betriebsbeschränkungen notwendig werden, wären die neuen Verordnungen aufgrund des neuen Bundesgesetzes zu erlassen. Neue und strengere Lärmhöchstwerte der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) bei der Zulassung von Flugzeugen werden die Lärmsituation in der Umgebung von Flughäfen auf längere Sicht verbessern und den Ausbau der Flughafeninfrastruktur entsprechend dem Marktbedarf erleichtern, heißt es in den Erläuterungen (860 d.B.).

RATIFIKATION DES ÜBEREINKOMMENS FÜR DAS EUROPÄISCHE FORSTINSTITUT

Das bedeutende Forstland Österreich nimmt in der internationalen forstlichen Forschung eine zentrale Rolle ein und kooperiert schon lange und eng mit dem Europäischen Forstinstitut (EFI). 2003 erhielt das Europäische Forstinstitut den Status einer internationalen Organisation. Eine Regierungsvorlage dient der Ratifikation des diesbezüglichen Übereinkommens.

Das Übereinkommen legt die Aufgaben des Europäischen Forstinstitutes fest, zu denen insbesondere Forschungsarbeiten in den Bereichen Forstpolitik, Ökologie, Mehrzwecknutzung, Ressourcen und Gesundheit zählen. Dazu kommen Bestimmungen zur Organisation des Institutes und seinen Organen: Rat, Konferenz, Vorstand und Sekretariat (862 d.B.).

V/F: MEHR FLEXIBILITÄT BEI DER FINANZIERUNG DES KLIMASCHUTZES

Mit einer Änderung des Umweltförderungsgesetzes wollen die Umweltsprecher der Koalitionsparteien, die Abgeordneten Kopf (V) und Wittauer (F), die Förderungsmöglichkeit von Klimaschutz-Investitionen im Ausland erweitern. Um günstige Preise beim Ankauf von Klimaschutz-Zertifikaten zu nützen, wird dem Umweltminister eine Vorgriffsmöglichkeit auf Fördermittel künftiger Budgetjahre eingeräumt. Solche Vorgriffe sollen ab 100 Mill. € an das Einvernehmen mit dem Finanzminister und insgesamt an einen jährlichen Gesamtrahmen von 289 Mill. € gebunden sein (587/A).

(Schluss)