Parlamentskorrespondenz Nr. 292 vom 25.04.2005

VERHANDLUNGSGEGENSTÄNDE: THEMA VERFASSUNG

GRÜNE FORDERN RATIFIZIERUNG DES 12. UND DES 14. ZUSATZPROTOKOLLS ZUR EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION

Die Grünen fordern, dass die Regierung dem Nationalrat bis Ende April die notwendigen Vorlagen zur Ratifizierung des 12. und des 14. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention vorlegt. Beide Zusatzprotokolle wurden von Österreich bereits unterzeichnet. Das 12. Zusatzprotokoll sieht einen allgemeinen Diskriminierungsschutz vor, der auch Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung umfasst. Das 14. Zusatzprotokoll sieht vor, die mittel- und langfristige Wirksamkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu sichern. Damit soll auch gewährleistet werden, dass Individualbeschwerden in angemessener Frist behandelt werden können. (566/A[E])

GRÜNE FORDERN RÜCKTRITT DER REGIERUNG

Angesichts der Spaltung der FPÖ und der Gründung des "Bündnis Zukunft Österreich" (BZÖ) fordern die Grünen einen Rücktritt der Regierung. Ihrer Ansicht nach sind Neuwahlen erforderlich, da die jetzige Regierung demokratisch nicht legitimiert sei. Der Entschließungsantrag der Grünen wurde in der Nationalratssitzung am 5. April dringlich behandelt. (577/A[E])

SPÖ BEANTRAGT NEUWAHLEN

Die SPÖ hat einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der laufenden Gesetzgebungsperiode des Nationalrats eingebracht und spricht sich für Neuwahlen noch vor dem Sommer aus. Begründet wird der Antrag von SPÖ-Vorsitzendem Alfred Gusenbauer damit, dass aufgrund der Gründung des "Bündnis Zukunft Österreich" (BZÖ) nicht mehr mit einer geordneten Regierungsarbeit gerechnet werden könne und sich Bundeskanzler Schüssel in der Abhängigkeit einer Vereinigung befinde, die sich, so der Antrag, niemals einer Wahl gestellt habe. Zudem ist es nach Meinung der SPÖ völlig ungewiss, wie viele Abgeordnete im Nationalrat dem neuen BZÖ und wie viele der alten FPÖ angehörten. Nur Neuwahlen könnten klare Verhältnisse schaffen. (592/A)

SPÖ WILL LEITBILD DER SCHULE VERFASSUNGSMÄSSIG VERANKERN

Auch wenn das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit bei Schulgesetzen fallen sollte, will die SPÖ Ziele, Werte und Aufgaben der österreichischen Schule in zeitgemäßer Form verfassungsrechtlich verankert wissen. Damit soll verhindert werden, die Schule zum Spielball wechselnder parlamentarischer Mehrheiten zu machen, argumentieren die AntragstellerInnen. Darüber hinaus wollen sie, dass die Bestimmungen betreffend den Religionsunterricht, das Verhältnis von Schule und Kirche und die konfessionellen Privatschulen nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden können. Die entsprechenden Vorschläge zur Änderung der Artikel 14, 14a und 151 Bundes-Verfassungsgesetz sind Inhalt des Antrages Nr. 571/A.

(Schluss)