Parlamentskorrespondenz Nr. 307 vom 27.04.2005

REGIERUNGSVORLAGEN

ERLEICHTERTE DURCHFÜHRUNG VON AMBULANZ-, SUCH- UND RETTUNGSFLÜGEN

Mit einem Abkommen mit Slowenien will man eine erleichterte Abwicklung zollrechtlicher und grenzpolizeilicher Verfahren bei der Durchführung von Ambulanz-, Such- und Rettungsflügen erzielen. So sieht das Abkommen die Ausnahme vom Zollflugplatzzwang, die Abstandnahme von der grenzpolizeilichen Abfertigung, eine Reduzierung der erforderlichen Zollformalitäten und eine Vereinfachung des Verfahrens bei der Abgabe des Flugplanes vor. (841 d.B.)

NEUREGELUNG DES BEITRAGSZEITRAUMS FÜR GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE

Da der Beitragszeitraum von einem Monat für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Hinblick auf die geringe Höhe der Beiträge einen nicht unbeträchtlichen Verwaltungsaufwand verursacht, wird in Zukunft der Arbeitgeber die Wahlmöglichkeit haben, die Beiträge entweder wie bisher monatlich oder einmal jährlich zu überweisen. Ferner bringt der Gesetzentwurf eine formale Zusammenfassung der Regelung über die Auswahl der MV-Kassen, setzt eine Frist von 6 Monaten im Hinblick auf das neu geschaffene Zuweisungsverfahren und installiert ein Verfahren zur Zuweisung von Arbeitgebern, die nach Ablauf der Fristen noch keinen Beitrittsvertrag mit einer MV-Kasse abgeschlossen haben. (853 d.B.)

(Schluss)