Parlamentskorrespondenz Nr. 366 vom 11.05.2005

ÖSTERREICHISCHES PARLAMENT RATIFIZIERT EU-VERFASSUNG

Verfassungsvertrag mit einer Gegenstimme angenommen

Wien (PK) - Die Ratifizierung der Europäischen Verfassung stand an der Spitze der Tagesordnung der ersten Plenarsitzung des Nationalrats in dieser Woche. Mehr als 30 Rednerinnen und Redner, darunter der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die Außenministerin, befassten sich ebenso ausführlich wie zustimmend, aber durchaus auch kritisch mit dem Vertragswerk. Die Ratifizierung der EU-Verfassung erfolgte am frühen Nachmittag beinahe einstimmig; einzig F-Abgeordnete Barbara Rosenkranz stimmte gegen die Vorlage. Die EU-Verfassung muss nun auch noch vom Bundesrat - dessen nächste Sitzung ist für den 25. Mai anberaumt - gebilligt werden.

Abgeordneter Mag. MOLTERER (V) sagte als erster Redner der Debatte im Nationalrat, man beschließe heute mit einer breiten Mehrheit die neue europäische Verfassung, und dies sei ein historischer Schritt für die Zukunft des Kontinents und seiner Bürger, der auch für unser Land und unsere Bevölkerung von immens großer Wichtigkeit sei. Molterer erinnerte daran, dass nach dem Krieg die damaligen Politiker richtig erkannt hatten, dass ein vereintes Europa die Grundlage für eine friedliche Entwicklung des Kontinents bilde. Besonders wies der Redner auf das Wirken Richard Coudenhove-Kalergis hin, der bereits in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Notwendigkeit einer solchen Einigung propagiert habe.

Mit der jüngsten EU-Erweiterung sei es endlich zur Überwindung der Grenzen in Europa gekommen, ein Ereignis von eminenter Bedeutung. Auch auf die neuen Herausforderungen der Globalisierung laute die Antwort Europa, denn Europa sei die Perspektive, die man offensiv anstreben und leben müsse. Man müsse positive Veränderungen vornehmen und Reformen umsetzen, um den Kontinent entsprechend zu gestalten, und auch für die Sicherheit der Bürger müsse man im europäischen Kontext adäquat Sorge tragen.

Aus all diesen Gründen sage seine Fraktion aus voller Überzeugung Ja zu dieser Europäischen Verfassung. Dieses Dokument trage der Kritik, die EU sei teilweise bürgerferne, Rechnung. Die Verfassung bringe die EU den Bürgern näher, sorge für mehr Transparenz und für die nötige Subsidiarität. Auch bringe die neue Verfassung mehr Mitwirkungsmöglichkeiten. Es gebe gleiches Recht für alle, die soziale Dimension werde gestärkt. Vorgebrachte Kritik wie jene, die Verfassung bewirke eine Abschaffung der Neutralität, verfange nicht, weil sie schlicht falsch sei. Die neue Verfassung garantiere ein starkes und bürgernahes Europa, damit beginne eine neue Ära, in der die Handlungsfähigkeit Europas nach innen und außen gestärkt werde. Diese Verfassung garantiere "das Europa, das wir wollen". Seine Fraktion stimme daher gerne zu, sagte Molterer.

Abgeordneter Dr. GUSENBAUER (S) bezeichnete in Übereinstimmung mit Molterer die EU als das erfolgreichste Friedensprojekt der Geschichte. Im Gegensatz zu seinem Vorredner meinte er allerdings im Zusammenhang mit der steigenden EU-Skepsis, viele Menschen hätten den Eindruck, dass die EU nicht die Antwort auf die Globalisierung sei, sondern dass sie die Auswirkungen der Globalisierung vielmehr verschärfe.

Auch haben nach Meinung Gusenbauers die Menschen in Europa keine Möglichkeit, die Entwicklung der EU zu beeinflussen, da das normale demokratische Wechselspiel auf EU-Ebene nicht funktioniere. Es habe daher darum zu gehen, in der EU mehr Demokratie einzuführen und den Bürgern Instrumente zu geben, ihre Zufriedenheit oder Unzufriedenheit über die EU-Politik zum Ausdruck zu bringen, folgerte der Redner.

In Summe stellte Gusenbauer fest, diese Verfassung sei bei all ihren Defiziten ein wichtiger Schritt und jedenfalls besser als das bisherige europäische Vertragswerk. Sie sei keine Garantie für eine bessere Politik, aber eine Chance und Voraussetzung dafür. Als Fehler wertete es der SP-Chef, dass es zu keiner EU-weiten Volksabstimmung über die Verfassung kommen konnte.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) beklagte mangelnde Kommunikation zwischen der EU und ihren Bürgern und forderte einen verstärkten Einbau von Elementen der direkten Demokratie. Für wichtige Projekte und in Verfassungsfragen sollte es seiner Meinung nach das Instrument einer EU-weiten Volksabstimmung geben.

Mit Nachdruck bekannte sich Scheibner zu einer EU als Bund souveräner Staaten und betonte überdies die Aspekte der Sicherheit, der Freiheit, des Friedens und der gemeinsamen Verantwortung für Außen- und Sicherheitspolitik. Er beklagte, dass es nicht möglich war, das Demokratiedefizit zu beseitigen, meinte jedoch, eine Ablehnung der Verfassung wäre die schlechteste Antwort auf die Herausforderungen der Union. Auch Scheibner hätte sich eine europaweite Abstimmung über die Verfassung gewünscht und bedauerte, dass es in Österreich zu keiner Mehrheit für eine nationale Volksabstimmung gekommen ist.

Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) hielt nach, wie er sagte, gründlicher Abwägung der Vorzüge und Mängel ein klares Ja zur Verfassung für geboten. Europas Demokratie werde dadurch deutlich in ihrer Grundlage gefestigt, die Handlungsfähigkeit der Union werde verbessert, die Charta der Grundrechte unter Einschluss sozialer Grundrechte sei ein sensationeller Erfolg, meinte er.

An die Kritiker der Verfassung gerichtet gab Van der Bellen zu bedenken, die Alternative zu dem vorliegenden Vertragswerk wäre nicht irgend eine Idealverfassung, sondern ein Rückfall auf den  "miserablen" Vertrag von Nizza. Bei Nichtannahme der Verfassung drohe die EU, in eine Depression zu versinken. Als erstaunlich betrachtete es der Redner, dass der EU-Konvent mit seinen 25 verschiedenen Staaten zu einem Konsens finden konnte, der Österreich-Konvent hingegen nicht.

Bundeskanzler Dr. SCHÜSSEL sprach von einem Schritt in ein offenes, bürgernahes und demokratisches Europa und bezeichnete die Verfassung als Höhepunkt des europäischen Einigungsprozesses. Mit diesem Vertragswerk sei man der schon von Leopold Figl geäußerten Vision näher gekommen, ein friedliches, soziales, wirtschaftlich starkes und demokratisches Europa für seine Bürger zu schaffen.

An Vorteilen hob der Bundeskanzler vor allem die Stärkung der Mitbestimmungsmöglichkeiten des Europäischen Parlamentes wie der nationalen Parlamente, aber auch aus österreichischer Sicht bedeutende Elemente wie die Verankerung der nationalen Minderheitenrechte und des Gleichheitsprinzips aller Mitgliedstaaten hervor. Mit Nachdruck trat Schüssel dem Argument entgegen, diese Verfassung wäre neoliberal geprägt. Gerade für die soziale Union so wichtige Prinzipien wie die Vollbeschäftigung oder die volle Solidarität seien in der Verfassung festgeschrieben, betonte er. Den Vorrang des europäischen Rechtes gegenüber dem nationalen Recht hielt Schüssel wiederum für selbstverständlich und gut.

In der Frage einer Volksabstimmung erinnerte der Bundeskanzler an den Vorschlag Österreichs, ein europäisches Referendum über die Verfassung abzuhalten, und bedauerte, dass diese Initiative in der EU kein Gehör fand.

Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) qualifizierte die Verfassung als gelungene Lösung, Vielfalt zu bewahren und gemeinsame Wege zu gehen. Die Rednerin erwartete sich davon vor allem eine Stärkung der nationalen Parlamente und einen Zuwachs von Verantwortung für die Abgeordneten. Es gelte nun, von den Rechten, die dieser Vertrag ermöglicht, Gebrauch zu machen, um den Ängsten und Bedenken der Bevölkerung entgegenzuwirken. Die Verfassung sei sicher nicht perfekt, aber das Beste, das wir haben, sagte sie.

Abgeordneter Dr. CAP (S) räumte ein, vieles an der Kritik der Bevölkerung sei berechtigt, zum überwiegenden Teil sei auch die Regierung für die negative EU-Stimmung unter den Bürgern verantwortlich. Er kritisierte insbesondere, dass die Koalitionsparteien gegen einen Vorstoß der SPÖ auf Einführung einer europäischen Volksabstimmung votiert hatten. Irritiert zeigte er sich auch über die Haltung des BZÖ in der Frage eines Verfassungsreferendums in Österreich.

Klar war für Cap allerdings, dass diese Verfassung ein Schritt in die richtige Richtung sei und den Bedürfnissen der Bevölkerung entgegenkomme, zumal sie mehr Möglichkeiten biete, Einfluss zu nehmen auf das, was in Brüssel geschieht.

Abgeordneter Dr. BÖSCH (F) wertete die Verfassung als deutliche Verbesserung des Status quo. Die EU werde dadurch nicht zu Vereinigten Staaten von Europa, sondern zu einem Staatenbund mit einer Vielfalt, bei dem die einzelnen Mitglieder auch weiterhin ihre Interessen vertreten, gleichzeitig aber auch durch gemeinsames Handeln auf die Herausforderungen der Globalisierung reagieren können.

Diese Verfassung muss sich nach den Worten des Redners nicht verstecken, man kann sie durchaus öffentlich vertreten. Bösch hielt es deshalb für wichtig, das Vertragswerk durch eine Volksabstimmung zu sanktionieren. Er bedauerte, dass sich seine Fraktion mit ihrer Forderung nach einer Volksabstimmung nicht durchsetzen konnte.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) unterstützte die Verfassung ausdrücklich und betonte, Aufgabe aller Kritiker müsste es nun sein, nicht diese Verfassung zu verhindern, sondern auf allen Ebenen für eine Verbesserung der EU zu arbeiten. Sie begrüßte insbesondere die Verankerung der sozialen Grundrechte und der positiven Diskriminierung der Frauen und meinte, wer gegen die Verfassung argumentiere, argumentiere auch gegen einen europäischen Grundrechtskatalog.

Verärgert reagierte Glawischnig auf die Haltung des BZÖ, dem sie vorwarf, mit seiner zwei Tage vor der Abstimmung im Parlament vorgebrachten Forderung nach einer Volksabstimmung die Bevölkerung zu verhöhnen.

Vizekanzler GORBACH erkannte in der Verfassung eine neue Qualität der EU hin zu mehr Transparenz und mehr Demokratie und zu einem Europa als Wertegemeinschaft. Als besonders positiv hob er den Grundrechtskatalog, die Verankerung des Solidaritätsprinzips und die Einführung einer europäischen Bürgerinitiative hervor.

Mit dieser Verfassung werde wieder ein Schritt für mehr Sicherheit und Frieden in Europa gesetzt. Trotz mancher Kritikpunkte, zum Beispiel EURATOM, gewinnen die Mitgliedstaaten bei Erhaltung ihrer Souveränität und Eigenstaatlichkeit mehr Möglichkeiten, Kompetenzen und Rechtssicherheit, so dass man dieser Verfassung mit gutem Gewissen zustimmen kann, schloss Gorbach.

Abgeordneter Dr. LOPATKA (V) war der Auffassung, dass vor allem die Bürger und Bürgerinnen die "Hauptgewinner" der europäischen Verfassung sein werden, da große Fortschritte bei den sozialen Grundrechten sowie bei den Bürger- und Freiheitsrechten erzielt wurden. Für ihn als Christdemokraten sei es ganz entscheidend, dass neben der Wirtschaft die Frage der Werte in den Mittelpunkt gerückt wird. Weitere Gewinner seien die Parlamente, die Gebietskörperschaften und Regionen sowie die Mitgliedstaaten der EU, weil es nun eine klare Kompetenzverteilung gibt. Es werde natürlich auch die Europäische Union selbst gestärkt, war Lopatka überzeugt, was in einer globalisierten Welt von großer Bedeutung ist.

Abgeordneter Dr. EINEM (S) bemängelte, dass von Seiten der Regierung nicht ausreichend über die Verfassung informiert wurde. Er hätte sich gewünscht, dass - ebenso wie vor dem EU-Beitritt und vor der Einführung des Euro - eine echte inhaltliche Diskussion über die europäische Verfassung stattgefunden hätte. Wenn es darum geht, die Arbeit der Regierung zu bewerben, dann werde auch kein Aufwand gescheut, gab Einem zu bedenken.

Angesichts mancher Debattenbeiträge gewinne man den Eindruck, dass Österreich heute aus einem finsteren, unterentwickelten Tunnel herauskomme und "nun endlich in das Licht der EU komme", wo es Gott sei Dank Rechte gibt und wo man sich verwirklichen kann, konstatierte Abgeordneter Dr. BÖHMDORFER (F). Er möchte daher ganz deutlich sagen, dass Österreich einer der höchstentwickelten Rechts- und Sozialstaaten ist. Richtig sei jedoch, dass Österreich mit Hilfe dieser Verfassung besser mitwirken könne, wie dies auch der Bundeskanzler bereits festgestellt hat. Seine Fraktion hätte sich zwar gewünscht, dass eine Volksabstimmung durchgeführt wird, der größere Koalitionspartner habe jedoch eine andere Meinung vertreten. Mit Bedauern stellte Böhmdorfer fest, dass nun doch eine europäische Staatsanwaltschaft kommen wird und dass vom Einstimmigkeitsprinzip im Strafrecht abgegangen wird.

Abgeordnete Dr. LUNACEK (G) sprach im Zusammenhang mit der Verankerung von Grundrechten in der europäischen Verfassung von einem wichtigen Schritt in Richtung einer politischen Union. Gerade im Gedankenjahr sollte man auch auf das Friedensprojekt Europa hinweisen, das nun auch auf die Region Südosteuropa ausgedehnt werden müsse. Die Grünen sehen die Verfassung auch als Auftrag an Europa, seine internationale Verantwortung verstärkt wahrzunehmen. Es gehe nicht nur darum, in allen Ländern wirtschaftlich vertreten zu sein, sondern es müsse auch auf die Einhaltung von sozialen Rechten, Menschenrechten, demokratischen und ökologischen Standards geachtet werden. Bedauern äußerte Lunacek darüber, dass sich Bundeskanzler Schüssel nicht ausreichend für eine gemeinsame europäische Volksabstimmung eingesetzt hat.

Mit dem vorliegenden Verfassungswerk "habe man nichts weniger als den ersten gemeinsamen Verhandlungserfolg der erweiterten europäischen Union vor aus", stellte Außenministerin Dr. PLASSNIK fest. Dies sei ein Novum in der Geschichte Europas, denn 25 gleichberechtigte, souveräne Staaten haben gemeinsam die Regeln für ihr Zusammenwirken geschaffen. Mit dieser Verfassung werde ein Stück moderner europäischer Identität geschaffen, wobei die kulturellen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Eigenheiten der einzelnen Länder voll respektiert werden, betonte die Ressortchefin. Die Verfassung werde für 450 Millionen Menschen gelten und ein Band der Gemeinsamkeit schaffen.

Der Verhandlungsprozess an sich war schon eine positive Erfahrung für Europa, da es einen derart demokratischen und transparenten Prozess vorher noch nie gegeben hat. Mit dem Beschluss über die Verfassung setze der Nationalrat heute ein klares Zeichen für ein wiedervereinigtes, handlungsfähiges und ein in die Zukunft gerichtetes Europa. In außenpolitischer Hinsicht lege die neue Verfassung nicht nur die Instrumente und Funktionen fest, sondern auch die Zielsetzungen des Handelns der EU. Dabei stehen folgende Grundsätze im Mittelpunkt: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gleichheit, Solidarität, die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde sowie der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts. Mit der Verfassung werde sich auch das Bewusstsein verfestigen, dass Europa gemeinsam ungleich mehr Gewicht und Durchsetzungsvermögen hat als einzelne Mitgliedstaaten. Was die Menschen heute bewege, sei die Absicherung eines europäischen Lebensmodells, eine wettbewerbsfähige, soziale Marktwirtschaft, eine von Pluralismus und Toleranz geprägte Gesellschaft, ein hohes Maß an Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit und sozialer Schutz, Gleichheit von Frauen und Männern, Solidarität und Vielfalt.

Für Abgeordneten NEUGEBAUER (V) stellte das Verfassungswerk einen "wahren Fortschritt gegenüber den bisherigen Vertragstexten" dar. So konnten z.B. bewährte Traditionen wie der sozialpartnerschaftliche Dialog in die Bestimmungen eingebracht und die regionale und kommunale Selbstverwaltung festgeschrieben werden. Neugebauer erinnerte sodann daran, dass Bertha von Suttner vor 100 Jahren den Friedensnobelpreis erhalten hat. Es sei nämlich das wirkliche Ziel der europäischen Einigung, dass Kriege nicht nur praktisch unmöglich werden, sondern auch denkunmöglich sind.

Die Europäische Union habe nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges als Friedensprojekt begonnen, erinnerte auch Abgeordneter SCHIEDER (S). Die europäische Verfassung bringe auch keine gravierenden Änderungen bei der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, zumal ausdrücklich auf die Wahrung des besonderen Charakters der Verteidigungspolitik einzelner Mitgliedstaaten hingewiesen wird. Damit seien die neutralen Staaten gemeint, die selbstverständlich ihre Neutralität beibehalten können, unterstrich Schieder. Die SPÖ bekenne sich zu einer positiven Weiterentwicklung der Neutralität, zum Gewaltmonopol der UNO, zur Notwendigkeit von Beschlüssen im Sicherheitsrat und zur Möglichkeit des "opting-out" im EU-Vertrag. Kritik übte Schieder daran, dass die Bevölkerung nicht ausreichend informiert wurde und nicht versucht wurde, auf die Sorgen der Menschen einzugehen.

Das Herzstück einer Demokratie sei die Verfassung, unterstrich eingangs Abgeordneter WITTAUER (F). Ihm wäre es daher lieber gewesen, wenn man der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben hätte, über ein so wichtiges Thema abzustimmen. Wird keine Abstimmung durchgeführt, dann sollte zumindest der Verfassungsgerichtshof eine Prüfung vornehmen können. Er persönlich werde der Ratifizierung zustimmen, weil die Verfassung für Europa, für Österreich und die zukünftigen Generationen wichtig ist.

Die Grünen stimmen heute mit großer Überzeugung mit Ja, da die österreichische Bevölkerung allen Abgeordneten den Auftrag erteilt hat, sie nicht nur ins neue Europa hineinzuführen, sondern auch für ein demokratisches Europa zu kämpfen, erklärte Abgeordneter Dr. PILZ (G). Auch wenn noch vieles fehle und der Verfassungsprozess erst begonnen habe, so liege nun zum ersten Mal ein Fundament aus Demokratie und Menschenrechten in einem geeinten Europa vor. Es handle sich seiner Meinung nach um eines der größten politischen Reformwerke, an dem auch Abgeordnete des österreichischen Nationalrats beteiligt waren.

Nach dem heutigen Beschluss werde man aber darüber diskutieren müssen, in welche Richtung Europa gehen soll. Soll es eine gemeinsame Friedensordnung geben oder Aufrüstung und militärische Interventionen? Sollen friedenserhaltende Einsätze nur auf Basis eines UNO-Mandats durchgeführt werden oder soll sich Europa auf gefährliche militärische Missionen ohne völkerrechtliche Mandate einlassen? Streiten werden man auch darüber müssen, führte Pilz weiter aus, ob es ein Europa der Kanzler und Regierungen wird oder ein Europa der Bürgerinnen und Bürger sowie der Parlamente. Außerdem gehe es darum, ein Europa zu schaffen, wo es eine faire Besteuerung und einen gerechten sozialen Ausgleich gibt, weil der europäische Wohlfahrts- und Bildungsstaat das Fundament der Friedensordnung bildet.

Am "Haus Europa" werde nun schon seit 55 Jahren gebaut, erinnerte Abgeordneter DI REGLER (V), und es war daher dringend notwendig, dass nun endlich auch das Fundament errichtet wurde. Die Verfassung stärke unter anderem die Grundrechte der Bürger, die sozialen Rechte werden als gleichberechtigt anerkannt. Ebenso bleibe die Vielfalt gewahrt und auch an der Neutralität werde nichts geändert. Der heutige Beschluss bilde die Basis für ein Europa des Friedens, der Gerechtigkeit und der Solidarität, betonte Regler.

Dass die EU-Bürger nun schon seit 60 Jahren in Frieden leben können, sei nicht zuletzt ein Erfolg der europäischen Zusammenarbeit, meinte Abgeordnete Mag. GROSSMANN (S). Die EU-Verfassung sei das Ergebnis eines schwierigen und wechselvollen Annäherungsprozesses, der viele Jahrzehnte gedauert hat und bei weitem noch nicht abgeschlossen ist. Die Tatsache aber, dass die Prioritäten ganz klar auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gelegt wurden, habe auch zahlreiche negative Auswirkungen auf das Leben der Bürgerinnen gehabt. Zu sehr haben sich die Verantwortlichen in den europäischen Gremien als Erfüllungsgehilfen global agierender Konzerne einspannen lassen, urteilte Grossmann. Die derzeitige Bundesregierung trage diesen Kurs leider mit, wie etwa die Diskussion um die Dienstleistungsrichtlinie beweise. Es sei daher nicht verwunderlich, dass in Österreich die EU-Skepsis besonders groß ist.

Die Freiheitlichen sagen Ja zu einer europäischen Verfassung, aber auch zu einer gemeinsamen Volksabstimmung, betonte Abgeordneter Dr. BLECKMANN (F). Außerdem sollte vom Verfassungsgerichtshof die Frage geklärt werden, ob eine Volksabstimmung zwingend notwendig ist. Sie brachte sodann einen Entschließungsantrag ein, in dem die Bundesregierung unter anderem ersucht wird, weiterhin und verstärkt für die Abhaltung EU-weiter Volksabstimmungen über künftige Änderungen des Vertragswerks der EU, die die Grundprinzipien nationaler Verfassungen betreffen, einzutreten.

Abgeordnete SBURNY (G) erinnerte ihre Vorrednerin daran, dass die Grünen im November 2004 einen Antrag auf eine EU-weite Volksabstimmung eingebracht haben, der jedoch von den Regierungsparteien abgelehnt wurde. Den Bundeskanzler wies Sburny darauf hin, dass die Initiative für eine EU-weite Volksabstimmung von Johannes Voggenhuber ausging, die auch von Farnleitner unterstützt wurde. Schüssel habe es jedoch dann in der Regierungskonferenz unterlassen, eine entsprechende Initiative einzubringen, zeigte die Rednerin auf. Deshalb bringen die Grünen ihren Entschließungsantrag heute nochmals ein.

Abgeordnete MACHNE (V) meinte, sie freue sich als "wirklich überzeugte Europäerin" darüber, dass heute diese Verfassung beschlossen werde. Sie verwies auf die Tätigkeit des Ausschusses der Regionen und wertete es als positiv, dass durch die neue Verfassung die regionale und lokale Selbstverwaltung entsprechenden Stellenwert erhalte.

Bundeskanzler Dr. SCHÜSSEL setzte sich in einer weiteren Wortmeldung mit der Frage einer allfälligen Volksabstimmung auseinander und erinnerte daran, dass er bereits 1996 eine diesbezügliche Initiative lanciert habe. Es habe aber keinen Sinn, sich darüber zu streiten, wer diese Idee als erster gehabt habe, wichtig sei, dass es sich um eine gesamtösterreichische Initiative gehandelt habe, und darauf sollte man gemeinsam stolz sein, sagte der Kanzler.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) vertrat die Auffassung, es sei seitens des kleineren Regierungspartners unglaubwürdig, zuerst dem Ermächtigungsgesetz zuzustimmen und danach die Forderung nach einer Volksabstimmung zu erheben. Dieser Klub nähme die rechtlichen Konsequenzen seiner eigenen Handlungen nicht ernst. Die Verfassung selbst sei ein Schritt in die richtige Richtung und sollte daher gesamteuropäisch unterstützt werden, merkte der Redner an.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) kündigte an, sie werde diesem Vertrag nicht zustimmen, weil sie der Meinung sei, dass darüber das gesamte österreichische Volk entscheiden solle. Was für Dänen oder Briten recht sei, müsse auch für Österreich billig sein. Sie sei überzeugt davon, dass eine Volksabstimmung auch ob des teiländernden Charakters dieses Beschlusses für die Bundesverfassung geboten sei. In diesem Sinne brachte die Rednerin einen entsprechenden Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung ein, die demokratiepolitisch erforderlich sei. Die anderen Abgeordneten fragte die Rednerin, weshalb sie die Debatte mit dem Bundesvolk scheuten.

Präsident Dr. PRINZHORN erklärte den eben eingebrachten Antrag für nicht zulässig und verwies die Abgeordnete auf einen entsprechenden Präsidialbeschluss.

Abgeordneter DONABAUER (V) wiederholte die historische Argumentation seines Klubobmannes und trat gleich ihm dafür ein, diese Verfassung zu ratifizieren, lasse diese doch neue und positive Entwicklungen erwarten.

Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) votierte ebenfalls für die Annahme dieser Verfassung, weil sie eine Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes bedeute. Gleichwohl gebe es Kritik an der EU, auf die entsprechend eingegangen werden sollte. Es gebe ein Informationsdefizit, welches Misstrauen gegenüber der Union evoziere. Hier seien weitere Schritte gefordert, betonte die Rednerin, die überdies bemängelte, dass es nach wie vor ein Übergewicht des Wirtschaftlichen über das Soziale gebe. Hier müsse sich die Union weiterentwickeln.

Abgeordneter Mag. LANGREITER (V) wies auf den friedenspolitischen Aspekt dieses Vertrags hin und erklärte, es sei wichtig, auf die bedeutende Rolle der regionalen und kommunalen Verwaltung nicht zu vergessen. Damit könnte so manches demokratiepolitische Defizit ausgeräumt werden, zeigte sich der Redner überzeugt.

Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) erklärte, die Grünen würden den V-F-Antrag auf europaweite Volksabstimmungen unterstützen, sie fragten sich aber, ob die Regierungsfraktionen auch dem diesbezüglichen G-Antrag zustimmen werden.

Abgeordneter Dr. CAP (S) kündigte an, seine Fraktion werde beiden Anträgen zustimmen und wies auf die Bedeutung dieses Instrumentariums hin, weshalb ein geschlossenes Abstimmungsverhalten zweckdienlich wäre. Zudem sollte man danach trachten, das dies auch europaweit umgesetzt werde.

In der Abstimmung wurde der Vertrag mehrheitlich angenommen. Der V-F-Antrag über europaweite Volksabstimmungen erhielt wie der entsprechende G-Antrag gleichfalls die erforderliche Mehrheit.

(Schluss EU-Verfassung/Forts. NR)