Parlamentskorrespondenz Nr. 379 vom 12.05.2005

BIOTECHNOLOGIE, ELEKTRIZITÄTSWIRTSCHAFT, DIENSTLEISTUNGSSCHECK

Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss im Nationalrat

Wien (PK) - Sechs Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss standen am Abend auf der Tagesordnung des Nationalrats. Zunächst wurden unter einem die Biotechnologie-Richtlinie-Umsetzungsnovelle und der Bericht und Antrag des Wirtschaftsausschusses über eine Änderung des ABGB zum Schutz von Personen unter Sachwalterschaft vor fremdnütziger Forschung verhandelt.

Abgeordneter KRAINER (S) kündigte die Ablehnung durch seine Fraktion an und erhob insbesondere Bedenken gegen die seiner Meinung nach durch diese Richtlinie nun mögliche Patentierung von Leben und menschlichen Genen. Auch forderte er einen funktionsbezogenen Stoffschutz, wie er bereits in zwei Ländern besteht. Krainer verlangte zudem die Rückverweisung an den Ausschuss.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) trat aus Wettbewerbsgründen für eine rasche Annahme der Richtlinie ein und erwiderte auf Krainer, die Patentierung von Leben werde durch die Vorlage nicht ermöglicht, sondern vielmehr ausgeschlossen.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) konnte der Richtlinie durchaus positive Seiten abgewinnen, hielt aber einiges noch für verbesserungsfähig und forderte die Regierung auf, bestehende nationale Spielräume zu nutzen.

Abgeordneter Mag. HAUPT (F) meinte hingegen, der nationale Spielraum, aber auch die ethische Dimension seien bei der Umsetzung ausreichend berücksichtigt worden. Mit Nachdruck begrüßte er es, dass nun auch Behinderte in den Ethikkommissionen entsprechend vertreten sind. Überdies erwartete sich Haupt durch die nunmehr beschlossenen Rahmenbedingungen eine Erholung der österreichischen Forschungslandschaft.

Abgeordneter Mag. MOSER (S) qualifizierte den Entwurf als nach wie vor wirtschafts- und forschungsfeindlich und befürchtete vor allem eine Abwanderung der Forschungseinrichtungen durch Rechtsunsicherheit. Unklar sei vor allem die Verwertung durch Lizenzgebühren. Die SPÖ werde jedenfalls nicht zustimmen, dass der medizinische Fortschritt zum Privileg der Reichen werde.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) erwartete sich dem gegenüber durch die Richtlinie mehr Sicherheit für die Konsumenten und für Forschung und Wirtschaft.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) bemängelte den Entwurf als unausgegoren und sah den Anspruch "Kein Patent auf Leben" durch die Richtlinie nicht als erfüllt. Weiters warf der Redner der Regierung vor, den funktionsbezogenen Stoffschutz nicht in adäquater Weise geregelt zu haben.

Staatssekretär Mag. MAINONI erinnerte an die Säumnis Österreichs bei der Umsetzung der Richtlinie und lehnte ein weiteres Zögern durch Rückverweisung als absolut fahrlässig ab. Auch habe die Bioethik-Kommission keinerlei Bedenken gegen die Umsetzung geäußert.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) plädierte für einen umfassenden Stoffschutz anstelle eines funktionsbezogenen Schutzes und hielt es im Übrigen für höchst an der Zeit, den Unternehmen, die in die Forschung investieren und Arbeitsplätze schaffen, durch rasche Umsetzung Sicherheit zu geben.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) äußerte Bedenken hinsichtlich des Zuganges zu den Forschungsergebnissen und kritisierte den vorliegenden Ansatz als zu weit reichend. Es sei zu befürchten, dass sich große Konzerne eine Monopolstellung auf die Verwertung sichern, warnte er.

Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) forderte die Verankerung eines eingeschränkten Stoffschutzes und meinte, ein überzogener Schutz gehe zu Lasten der Wirtschaft.

Abgeordneter GAßNER (S) unterstützte den besonderen Schutz für Menschen, die unter Sachwalterschaft stehen, sah aber noch ein Reihe von offenen Fragen und untermauerte die Forderung seiner Fraktion nach Rückverweisung.

Nach Ablehnung des Rückverweisungsantrages wurde die Umsetzung der Richtlinie mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen. Die Änderung des ABGB passierte das Plenum mit Einstimmigkeit.

ÄNDERUNG DES ELEKTRIZITÄTSWIRTSCHAFTS - UND -ORGANISATIONSGESETZES

Im Zuge der Liberalisierung des Strommarktes galt es einen Markt für die so genannte Ausgleichsenergie zu schaffen, informierte Abgeordneter KOPF (V). Es wurden Verrechnungsstellen eingerichtet, die marktkonforme Preise für diese Ausgleichsenergie zu ermitteln hatten. Das System funktioniere zwar bestens, allerdings habe der Verfassungsgerichtshof Teile des Gesetzes aus formalen Gründen aufgehoben. Deshalb müsse heute eine neue gesetzliche Grundlage für diese Verrechnungsstellen geschaffen werden, erläuterte Kopf.

Damit der Strommarkt funktioniere, müsse gewährleistet werden, dass alle Teilnehmer einen effektiven Zugang zum Markt haben, leitete Abgeordneter OBERHAIDINGER (S) seine Wortmeldung ein. Deshalb war es notwendig, so genannte Ausgleichmechanismen zu schaffen, wobei die Aufgaben von Verrechnungsstellen übernommen wurden. Aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes müsse heute eine Reparatur vorgenommen werden.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) schloss sich seinen Vorrednern an. Ergänzend merkte er noch an, dass bezüglich der materiellen Ausübungsvoraussetzungen und hinsichtlich der Aufgaben der Bilanzgruppenkoordinatoren keinerlei Veränderungen eintreten.

Die Grünen stimmen dieser erforderlichen Anpassung zu, kündigte Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) an. Da es auch die Länder betrifft, plädiere ihre Fraktion für eine rasche und einheitliche Umsetzung.

Auch Abgeordneter ZWEYTICK (V) stimmte seinen Vorrednern zu. Ziel dieser Vorlage sei die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Verrechnungsstellen, erläuterte er.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN ging auf die Wortmeldung des Abgeordneten Oberhaidinger ein. Im Gegensatz zu ihm sehe er "in Sachen Energieausweis keinen Streit". Die Ausweisgestaltung sei eine Aufgabe der Länder im Rahmen deren Baukompetenz. Was den zivilrechtlichen Teil betrifft, so habe das Justizministerium einen Entwurf betreffend die Vorlage bei Abschluss von Miet- und Kaufverträgen erstellt.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

AUSSENHANDELSGESETZ 2005 UND ÄNDERUNG DES KRIEGSMATERIALGESETZES

Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) bewertete die Änderungen im Kriegsmaterialgesetz in wesentlichen Segmenten als unzureichend. Es sei absurd, dass z.B. für harmlosere Waffen deutlich strengere rechtliche Bestimmungen gelten als für schwere Waffen gemäß dem Kriegsmaterialgesetz. Darüber hinaus geben seiner Meinung nach auch die Strafbestimmungen Anlass zu Kritik. Besonders gravierend sei die mangelnde Transparenz im Bewilligungsverfahren.

Sie verstehe nicht, warum die Sozialdemokraten das Außenhandelsgesetz ablehnen, zumal es eine wesentliche Verbesserung des Außenhandelsregimes bringe, erklärte Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V). Es gebe klare Kontrollbestimmungen und Österreich komme seinen Verpflichtungen betreffend Vermittlung und technische Unterstützung voll nach. Auch bestehe keine Lücke zwischen Außenhandelsgesetz und Kriegsmaterialgesetz im Bereich der Technologie, hielt die Rednerin dem Abgeordneten Hoscher entgegen.

Abgeordneter Ing. GARTLEHNER (S) räumte ein, dass es beim Außenhandelsgesetz zwar grundsätzliche Verbesserungen gebe, aber trotzdem bestehen noch viele Mängel, die auch von Amnesty International aufgezeigt wurden.

Das Gesetz entspreche den internationalen und europäischen Rechtsnormen und biete mehr Flexibilität insbesondere im Kampf gegen den Terrorismus, betonte Abgeordneter DI HOFMANN (F). Außerdem komme es zu Erleichterungen für die Wirtschaft.

Sie teile die Kritik der Sozialdemokraten, allerdings komme sie zu einem anderen Schluss, führte Abgeordnete SBURNY (G) aus. Das neue Außenhandelsgesetz stelle eine wesentliche Verbesserung dar, da es übersichtlicher und klarer gestaltet ist. Kritik übte Sburny jedoch daran, dass nun nicht mehr klar sei, ob militärisch-technisches Wissen bezüglich sämtlicher Waffenarten und der Transfer dieses Wissens tatsächlich von den Regelungen erfasst ist. Dies könne zu der absurden Situation führen, dass zwar die Ausfuhr physischer Waffen geregelt ist aber nicht der Transfer von Wissen auf dem elektronischen Weg. Schließlich brachte sie noch einen Entschließungsantrag betreffend Änderungsbedarf des Kriegsmaterialgesetzes ein.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN berichtete, dass jene Änderungen des Außenhandelsgesetzes, die einen Konnex zum Kriegsmaterialgesetz haben, im Konsens mit dem Innenministerium erfolgt sind. Diese Novelle bringe eine Reihe von Verbesserungen, war der Ressortchef überzeugt. Das Gesetz sei übersichtlicher und klarer geworden, unterstrich Bartenstein, außerdem wurden die innerstaatlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit Gütern, die aus Vorläufersubstanzen für chemische oder biologische Waffen verwendet werden können, verbessert. Gleichzeitig wurde der Versuch unternommen, die Bestimmungen wirtschafts- und administrationsfreundlich zu gestalten.

Er glaube, dass die Kritik, die von Seiten der SPÖ und der Grünen geäußert wurde, nicht berechtigt sei, meinte Abgeordneter Dr. MAIER (V). Unterstreichen wolle er noch, dass das Gesetz äußerst wirtschaftsfreundlich gestaltet wurde.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen; der G-Entschließungsantrag wurde dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zugewiesen.

ÄNDERUNG DES BETRIEBLICHEN MITARBEITERVORSORGEGESETZES

Abgeordnete TAMANDL (V) erinnerte daran, dass mit der Abfertigung Neu ein neues und effizientes Instrument der betrieblichen Vorsorge geschaffen wurde. Mitarbeiter, die nach dem 31. Dezember 2002 in ein neues Dienstverhältnis eingetreten sind, werden automatisch in das neue System eingegliedert. 150.000 Unternehmen haben bis dato noch keinen Beitrittsvertrag mit einer Mitarbeitervorsorgekassa abgeschlossen. Im Rahmen eines neu geschaffenen Systems wird nun festgelegt, dass nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten ein Zuweisungsverfahren einzuleiten ist.

Abgeordneter RIEPL (S) bedankte sich bei Minister Bartenstein dafür, dass er so schnell diese Novelle zum Mitarbeitervorsorgegesetz dem Nationalrat zugeleitet hat. Allerdings gebe es noch einen weiteren Verbesserungsbedarf, merkte der Redner an, und auch die Ertragslage der Kassen entspreche noch nicht den Erwartungen.

Eine Evaluierung des Gesetzes habe ergeben, dass 178.000 Mitarbeiter noch keinen Vertrag mit einer Kasse abgeschlossen haben, berichtet Abgeordnete ROSSMANN (F). Dieses Gesetz ermögliche nun, dass alle Lücken geschlossen werden.

Vielleicht sollte man auch evaluieren, was schließlich am Ende herauskommen wird, schlug Abgeordnete SBURNY (G) vor, da bei weitem nicht jene Erträge erzielt werden, die versprochen wurden. Ebenso wie ihr Kollege Riepl war sie der Auffassung, dass man irgendwann einmal über eine Beitragserhöhung sprechen muss.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN dankte für die breite Zustimmung zur Novelle. Was die Vorschläge hinsichtlich der Beitragserhöhung betrifft, so wolle er darauf hinweisen, dass die derzeitigen Zahlen auf Basis eines Sozialpartnerkonsenses festgesetzt wurden. Außerdem habe nicht die Regierung bestimmte Renditen versprochen, sondern diese Erwartungen wurden auch von den Sozialpartnern formuliert.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

DER DIENSTLEISTUNGSSCHECK KOMMT

Abgeordnete SILHAVY (S) war der Auffassung, dass die mit dem Dienstleistungsscheck angestrebten Ziele nicht erreicht werden. Da dieses Modell nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze gehe, können die Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten in den Haushalten nicht legalisiert werden. Außerdem schaffe der Scheck neue prekäre Beschäftigungsformen, wovon primär Frauen betroffen sein werden. Da die Beschäftigungszeit auf einen Monat begrenzt wird, werden damit de facto Kettenverträge legalisiert, kritisierte Silhavy. Zudem haben die Betroffenen keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Pflegefreistellung und dergleichen.

Abgeordnete STEIBL (V) sprach von einem weiteren Meilenstein in der Familienpolitik. Sie erinnerte ihre Vorrednerin an SPÖ-Presseaussendungen, wo die Einführung eines Dienstleistungsschecks als langjährige sozialdemokratische Forderung bezeichnet wird.

Abgeordnete SBURNY (G) stand der Einführung des Dienstleistungsschecks negativ gegenüber, weil damit Modelle, wie sie von der Volkshilfe und vom Hilfswerk angeboten werden, untergraben werden. Bei diesen Institutionen erhielten die Menschen nämlich eine richtige Anstellung mit allen Ansprüchen, die daraus erwachsen. Positiv sei jedoch, dass nun die Tätigkeiten wesentlich klarer benannt werden als in der ursprünglichen Fassung, räumte Sburny ein. Außerdem stelle es eine Verbesserung dar, dass nun die Geringfügigkeitsgrenze als Höchstgrenze festgelegt wurde. Grundsätzlich gehe das Modell aber in die völlig falsche Richtung und das Gesetz sei in der Praxis auch unkontrollierbar, resümierte die G-Mandatarin.

Auch Abgeordnete ROSSMANN (F) wies Abgeordnete Silhavy darauf hin, dass sich SPÖ-Vorsitzender Gusenbauer wiederholt für die Einführung eines Dienstleistungsschecks ausgesprochen hat, weil damit die organisierte illegale Beschäftigung bekämpft werden könne.

Der Dienstleistungsscheck solle dazu beitragen, dass haushaltsnahe Dienstleistungen in den legalen Bereich übergeführt werden, erklärte Bundesminister Dr. BARTENSTEIN. Nun müsse man abwarten, wie sich diese Maßnahme entwickelt und man werde daher sicher bald eine Evaluierung vornehmen. So werde man eventuell darüber diskutieren, ob in Zukunft haushaltsnahe Dienstleistungen, insbesondere dann, wenn sie im Zusammenhang mit Kinderbetreuung stehen, steuerlich geltend gemacht werden können.

Grundsätzlich stehe sie der Idee eines Dienstleistungsschecks nicht negativ gegenüber, meinte Abgeordnete CSÖRGITS (S), aber der vorliegende Entwurf sei meilenweit von den Vorschlägen von Gusenbauer entfernt. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen werde man nicht die Schwarzarbeit bekämpfen können und außerdem komme es auch noch zu einem Lohndumping, befürchtete die Rednerin.

Abgeordneter STEINDL (V) war der Auffassung, dass mit dem Dienstleistungsscheck ein erster richtiger Schritt gemacht werde, um illegale Beschäftigungsverhältnisse zu legalisieren.

Abgeordneter HOFMANN (F) vermisste konkrete Vorschläge von Seiten der Sozialdemokraten. Er gehe davon aus, dass tatsächlich ein Teil jener Personen, die bis jetzt "schwarz" arbeiten, in den legalen Bereich "herüberwandern".

Abgeordnete MAREK (V) konnte sich nicht der Kritik der Arbeiterkammer anschließen, wonach die Arbeitnehmer nun von wichtigen arbeitsrechtlichen Standards ausgeschlossen werden. Richtig sei vielmehr, dass die Betroffenen mit dem Dienstleistungsscheck erstmals in das Sozialsystem einbezogen werden.

Abgeordnete SBURNY (G) stellte in einer weiteren Wortmeldung klar, dass sie einen Fall aus Frankreich geschildert habe, der aber durchaus auch in Österreich möglich sein werde. Ihrer Ansicht nach wird es nicht kontrollierbar sein, wie viele Stunden jemand für einen Dienstleistungsscheck arbeite.

Das Dienstleistungsscheckgesetz und damit in Zusammenhang stehende Gesetzesänderungen wurden vom Nationalrat mehrheitlich beschlossen.

(Schluss Wirtschaft/Forts. NR)