Parlamentskorrespondenz Nr. 426 vom 25.05.2005

BUNDESRAT EBNET WEG FÜR EU-VERFASSUNG

Wien (PK) - Der Bundesrat setzte heute den letzten Schritt in der parlamentarischen Behandlung des EU-Verfassungsvertrages durch Österreich. In einer mehrstündigen Sitzung erörterte die Länderkammer abermals Pro und Contra des umfassenden Vertragswerkes und genehmigte schließlich die EU-Verfassung mit Stimmenmehrheit. Gegen den Verfassungsvertrag stimmten die beiden Bundesräte des freiheitlichen Parlamentsklubs Peter Böhm und John Gudenus. Ihr Fraktionskollege Siegfrid Kampl stimmte zwar für den Antrag, gegen den Verfassungsvertrag keinen Einspruch zu erheben, verweigerte aber dem Vertrag selbst dann seine Zustimmung. Der Sitzung wohnte auch der Präsident des Ausschusses der Regionen und Landtagspräsident von Baden-Württemberg, Peter Straub, bei.

Präsident Mag. PEHM unterstrich eingangs der Sitzung die Bedeutung des bevorstehenden Beschlusses, meinte aber, die Freude über diesen wichtigen Schritt des Bundesrates sei heute nicht ungetrübt. Die Bundesräte Kampl und Gudenus hätten Aussagen getätigt, die zutiefst betroffen machen und inakzeptabel seien. Für Aussagen wie diese dürfe kein Platz in einem demokratischen Gremium sein. Pehm teilte mit, dass Siegfried Kampl auf sein Mandat verzichtet habe. Was Bundesrat Gudenus betrifft, erinnerte der Präsident an eine Entschließung des Wiener Landtages, in der der Rücktritt von Gudenus gefordert wurde. Der Landtag habe einstimmig zum Ausdruck gebracht, dass er keinen Vertreter im Bundesrat haben will, der die Nazi-Verbrechen leugnet oder verharmlost. Gudenus schade nach Ansicht des Wiener Landtages dem Ansehen des Bundesrates, des Parlaments und der Republik Österreich. 

Mit Nachdruck betonte Pehm, die NS-Verbrechen seien nicht zu relativieren, zu rechtfertigen, zu entschuldigen oder abzuschwächen. Er, Pehm, erwarte sich deshalb entsprechende Konsequenzen durch Gudenus.

In der Debatte über die EU-Verfassung meinte Bundesrat Dr. BÖHM (F), er verkenne nicht den objektiven Fortschritt der EU-Verfassung gegenüber dem Vertrag von Nizza, insbesondere hinsichtlich der Grundrechts-Charta oder der Stärkung des Europäischen Parlamentes. Ausschlaggebend für sein persönliches negatives Votum sei aber der Umstand, dass über diese Gesamtänderung der Bundesverfassung keine Volksabstimmung abgehalten wird.

Der Übergang vom Einstimmigkeits- zum Mehrstimmigkeitsprinzip erhöhe die Handlungsfähigkeit der EU, schwäche aber gleichzeitig den Einfluss vor allem der kleineren Mitgliedstaaten. Böhm sah überdies insbesondere im Vorrang des EU-Rechts vor dem Nationalrecht einen grundlegenden Eingriff in die österreichische Verfassung, der eine Volksabstimmung seiner Meinung nach unabdingbar mache. Als Jurist, Patriot und Freiheitlicher könne er bei einer solchen ultimativen Preisgabe der Restsouveränität Österreichs ohne Volksabstimmung nicht mitmachen und stimme deshalb heute gegen den Vertrag, erklärte er.

Bundesrat BIERINGER (V) betonte, die ÖVP werde aus voller Überzeugung Ja zu dieser Verfassung sagen, denn nur ein vereintes Europa schaffe dauerhaften Frieden. Der vorliegende Vertrag sei eine Garantie für ein bürgernahes und starkes Europa, diese Verfassung stehe auf dem Boden des Subsidiaritätsprinzips, sie stärke die Mitwirkungsmöglichkeiten und unterstreiche die soziale Dimension, betonte Bieringer. Klar war für den Redner aber auch, dass noch nicht alles ausgefeilt sei. Defizite ortete Bieringer vor allem bei der direkten Demokratie in der EU, meinte jedoch, auch Rom sei nicht an einem Tag entstanden.

Bundesrat KONECNY (S) würdigte die EU als großes Friedensprojekt und ökonomische Erfolgsgeschichte und unterstrich, seine Zustimmung zu dieser Verfassung sei kein taktisches Ja, sondern komme aus ganzem Herzen. Konecny sah die Verfassung als Rahmen, der sowohl eine sozialdemokratische als auch eine neoliberale Politik ermögliche. Jene würden irren, die die Verfassung zu einem neoliberalen Projekt erklären, meinte er in Anspielung auf Kritik aus linken Kreisen in anderen EU-Staaten.

Das Europa der Vaterländer war für Konecny eine Parole der Vergangenheit. Wenn es nicht gelingt, über die nationale Dimension hinauszugehen, dann werde der europäische Prozess zu einem Stillstand kommen, warnte er. Die Weiterentwicklung der EU bringe allen Mitgliedstaaten mehr Vorteile als das engstirnige Beharren auf scheinbar nationalen Interessen, stand für den Redner fest. Konecny forderte in diesem Sinn die Entwicklung eines europäischen politischen Diskurses, der den nationalen Egoismus überwindet.

Bundesrat SCHENNACH (G) qualifizierte die Verfassung als ein Fundament, das trotz seiner Unvollständigkeit ohne Alternative sei. Europa löse sich damit von jenen Geistern, die den Kontinent über Jahrhunderte durch nationales Denken in Kriege gestürzt haben.

Auch für den Grünen-Sprecher war die Verfassung ein Fortschritt, insbesondere auf den Gebieten der Grundrechte und der Stärkung der Demokratie, wenngleich er das Fehlen einer sozialen Grundordnung und adäquate Antworten auf die Herausforderungen der Globalisierung beklagte.

Der Bundesregierung warf Schennach vor, keine öffentliche Debatte über die Verfassung geführt zu haben. Die öffentliche Debatte in Österreich über die EU-Verfassung bestreitet Frankreich, formulierte er. Weiters stellte Schennach das einheitliche Ja der Opposition zur Verfassung im Gegensatz zu der, wie er sagte, uneinheitlichen Haltung von Schüssels Koalitionspartner.

Bundeskanzler Dr. SCHÜSSEL begrüßte den Ausbau der Demokratie und des Subsidiaritätsprinzips sowie die Verankerung der Grundrechte und sprach von einer Weiterentwicklung der EU.

Die Argumentation von Bundesrat Böhm bezeichnete der Kanzler als nicht richtig. Von einer Gesamtänderung der Bundesverfassung könne keine Rede sein. In den wichtigsten Fragen bleibe es beim Einstimmigkeitsprinzip, die letzte Entscheidung liege nach wie vor bei den einzelnen Mitgliedsstaaten. Der Vorrang des EU-Rechtes vor dem nationalen Recht wiederum sei seit dem EU-Beitritt gelebtes Recht und keine qualitative Weiterentwicklung.

Mit Nachdruck lehnte Schüssel deshalb eine Volksabstimmung in Österreich ab. Auch die Bundesverfassung sei nie einer Volksabstimmung unterzogen worden, sie sei deshalb aber nicht weniger wert. Schüssel warnte davor, Entscheidungen abzuwerten, nur weil nicht zusätzlich eine Volksabstimmung abgehalten wurde. Eine gemeinsame, EU-weite Volksabstimmung über die Verfassung wäre nach Ansicht des Bundeskanzlers aber wünschenswert gewesen, um ein europäisches Gesamtbewusstsein unter den Bürgern zu erzielen. Er bedauerte, dass ein entsprechender Vorschlag Österreichs kein Gehör in der EU fand. Der jetzige "Fleckerlteppich" von mehreren Referenden sei jedenfalls die schlechteste Variante und nicht gut für Österreich, war für Schüssel klar.

In einer Tatsächlichen Berichtigung präzisierte Bundesrat Dr. BÖHM (F) sein heutiges Abstimmungsverhalten. Er halte eine Volksabstimmung für notwendig, da der integrationsfeste Wesenskern der österreichischen Bundesverfassung durch einen neuerlichen Quantensprung erhebliche modifiziert werde. Gegen die vorliegende EU-Verfassung als solche habe er keine Einwände.

Bundesrat Mag. GUDENUS (F) stellte in seiner Rede, wie er selbst sagte, überzeichnete Überlegungen zur vorliegenden EU-Verfassung an und meinte in diesem Zusammenhang, dass derzeit ein "Verrat an Europa" stattfinde. Der Vertrag greife tief in die nationalen Verfassungen ein und beraube sie ihrer Autonomie. Sein heutiges "Nein" sei kein "Nein" zu Europa, sondern ein "Nein" zu einem von oben herab gewollten Europa, das sich zu einer "demokratischen Form des Staatsterrorismus" entwickelt habe. Für ihn sei eine Volksabstimmung über den Verfassungsvertrag zwingend und er vermisse die Diskussion über die Finalität Europas. Die Verfassung, so mutmaßte Gudenus, werde einen europäischen Bundesstaat schaffen und die existenzielle Eigenständigkeit Österreichs einschränken.

Brüssel werde zunehmend zu einem Synonym für Neoliberalismus, Sozialdumping, Globalisierung und Bürokratisierung. Als nächste Übel bezeichnete Gudenus die Dienstleistungsrichtlinie als Quelle für Sozialdumping, die Verpflichtung zu mehr militärischen Anstrengungen, die Verdoppelung der Entwicklungshilfe und den neuen Finanzplan, der viel Geld kosten werde. Die Verfassung stelle eine Ermächtigung für Brüssel dar, aus Europa eine "Despotie" zu machen und die Mitgliedstaaten zu "Protektoraten ohne Truppeneinmarsch zu degradieren". Sie zerstöre die in jedem Mitgliedstaat gewachsene Demokratie, denn Rat und Kommission seien Legislativ- und Exekutivorgan zugleich und das Europäische Parlament stelle eine Parteienvertreterversammlung ohne ausreichende Kontroll- und Gesetzgebungsfunktion dar. Die wichtigsten Verbündeten von Brüssel seien Business und Hochfinanz, während der Mittelstand ausdünne. Dieses Europa habe der Marktwirtschaft ihre soziale Dimension genommen, sagte Gudenus.

In eigener Sache stellte er fest, dass er sicherlich angeklagt würde, sollte die Resolution des Wiener Landtages stimmen.

Bundesrat KNEIFL (V) erinnerte daran, dass die Geschichte Europas immer eine Geschichte der Kriege gewesen sei. Die vorliegende EU-Verfassung, die Kneifl als "Betriebsanleitung für den Wiedereintritt Europas in die Weltgeschichte" bezeichnete, dokumentiere, dass man es nun anders machen wolle. Man habe aus der Geschichte gelernt und trage heute die Konflikte nicht auf dem Schlachtfeld, sondern in Verhandlungen am grünen Tisch aus. "Wir sind die Zeit", appellierte Kneifl, und wenn wir gut arbeiten würden auch die Zeiten gut. Der vorliegende Vertragstext müsse daher mit positiver Arbeit ausgefüllt werden.

Mit der Verfassung erweise sich Europa als ein pragmatischer Interessensverband, bemerkte der V-Bundesrat und warnte davor, die Verfassung überfrachten zu wollen. Die Erwartungen würden in diesem Fall nicht erfüllt werden können. Abschließend bedankte er sich bei den österreichischen Verhandlerinnen und Verhandlern, insbesondere bei der Bundesregierung, die wesentliche Punkte, wie die Verankerung des Minderheitenschutzes, die Gleichheit der Mitgliedstaaten, Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung, einen europäischen Tierschutz und die Einstimmigkeit in sensiblen Bereichen, durchgesetzt haben.

Bundrätin NEUWIRTH (S) unterstrich, sie werde mit großer Überzeugung für die Ratifikation der Vertrages stimmen, wobei sie es als einen Wermutstropfen empfinde, dass es nicht gelungen sei, eine europäische Volksabstimmung darüber abzuhalten. Der Vertragstext sei besser als das, was man bisher hatte, und stelle einen wichtigen Schritt zu effizienteren Spielregeln dar. Sie begrüßte vor allem den hohen Stellenwert, den die Verfassung sozialen Fragen beimisst, und meinte, es werde an den Verantwortlichen liegen, diesen Zielen auch Taten folgen zu lassen.

Als positive Punkte hob Neuwirth die stärkere Rolle der Regionen und Gemeinden hervor, sowie die Festschreibung der Subsidiaritätsprüfung durch die nationalen Parlamente. Aus der Sicht des Bundesrates sei insbesondere die ausdrückliche Erwähnung der lokalen und regionalen Selbstverwaltung hervorzuheben, so wie die Festlegung von Konsultationsmechanismus und das Klagsrecht des Ausschusses der Regionen. Sie erwarte sich eine entsprechende Einbindung des Städtebundes, sagte sie, und die Fortsetzung des erfolgreichen Weges der EUREGIO.

Bundesrätin KONRAD (G) kündigte an, den Verfassungsvertrag nicht begeistert aber aus pragmatischen Gründen zuzustimmen. Denn aus ihrer Sicht enthalte er neben positiven Punkten, wie die Verankerung der Grundrechte und der sozialen Rechte als Menschenrechte, auch Negatives. Dennoch stelle der Text einen Fortschritt gegenüber Nizza dar.

Konrad betrachtete die EU auch aus der Sicht junger Menschen. Für diese sei Europa zu einem selbstverständlichen Teil des Alltags geworden, zu einem Raum, der nicht mehr geteilt ist. Einen wesentlichen Aspekt stelle für junge Menschen aber der soziale Zusammenhalt dar. Konrad bedauerte die oft negativ geprägten Diskussionen über die Zukunft Europas und forderte die Regierung auf, mehr Energie in die Information und die öffentliche Auseinandersetzung über dieses Thema zu investieren.

Abschließend kritisierte sie die Aussagen von Bundesrat Gudenus zur Entwicklungshilfe und bedauerte, dass er nicht die nötigen Konsequenzen aus seinen Aussagen ziehe.

Bundesministerin Dr. PLASSNIK betonte, der Verfassungsvertrag sei der erste gemeinsame Verhandlungserfolg der 25 EU-Staaten, was über eine Symbolwirkung hinaus gehe. Das Werk verbinde jeden EU-Bürger und jede EU-Bürgerin, was es bisher nicht gegeben habe.

Plassnik interpretierte den Vertrag als eine Weiterentwicklung und Konsolidierung der bisherigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen. Er bringe mehr an Demokratie für das Europäische Parlament, das zum gleichwertigen Gesetzgeber werde, sowie für die nationalen Parlamente. Er bringe Transparenz bei der Gesetzgebung und mehr Klarheit durch eine Vereinfachung der Verfahren. Was den Bereich der Grund- und Menschenrechte betreffe, gebe es keine andere Verfassung, die in einer derartigen Dichte auf Wertvorstellungen eingehe. Es werde darin ein Gesellschaftsmodell verankert, das von Nichtdiskriminierung ausgehe. Der moderne Zielkatalog sei keine Selbstverständlichkeit für Verfassungen und spreche so wichtige Punkte, wie die Bekämpfung der Armut und sozialen Ausgrenzung, den Schutz des Kindes und die Vollbeschäftigung, an. Es werde an uns selbst liegen, so Plassnik, das Motto: "In Vielfalt geeint" mit Leben zu erfüllen, um Europa weiter zu entwickeln.

Bundesrat WEISS (V) bemühte anfangs den Vergleich mit der prächtigen Krone eines Baumes, die nicht dauerhaft sein könne, wenn der Baum nicht verwurzelt ist, um auf die Bedeutung der Verfassung im Hinblick auf die Regionen und die nationalen und regionalen Parlamente hinzuweisen. Durch das Vetorecht der nationalen Parlamente seien nun auch diese neben den Mitgliedstaaten Herrn der Verträge. Österreich kenne schon bisher eine starke Einbindung des Nationalrats und Bundesrats bei der EU-Gesetzgebung. Die entsprechenden Bestimmungen müssten den neuen Gegebenheiten nun angepasst werden. In diesem Zusammenhang sprach sich Weiss für ein gemeinsames Organ beider Kammern im Hinblick auf die Subsidiaritätsprüfung aus. Der Bundesrat könne in Hinkunft die Landtage konsultieren, berichtete er. Voraussetzung dafür seien eine ausreichende Information, ein taugliches Koordinierungsverfahren der Länder untereinander und eine gleichzeitige Koordination mit dem Nationalrat.

Zur Frage der Volksabstimmung meinte Weiss, diese sei seiner Auffassung nach nicht notwendig. Er könne keine neuerliche Gesamtänderung der Verfassung erkennen. Außerdem könne nur über Gesetzesbeschlüsse und nicht über Staatsverträge eine Volksabstimmung abgehalten werden, weshalb man diese bereits beim Ermächtigungsgesetz hätte ansetzen müssen.

Bundesrat LINDINGER (S) wies darauf hin, dass die Verfassung das Leben von cirka 450 Mill. EU-Bürgern und -Bürgerinnen regeln werde. Sie stärke das Europäische Parlament und werde zum gleichberechtigten Gesetzgebungsorgan. Wichtig seien ihm insbesondere die Mitbestimmungsrechte in Fragen der Justizpolitik, der inneren Sicherheit und der Agrarausgaben. Auch die EU-Polizeibehörde werde der parlamentarischen Kontrolle unterliegen und das Europäische Parlament werde in Zukunft den Kommissionspräsidenten wählen und nicht nur, wie bisher, bestätigen. Mit dem europäischen Volksbegehren komme erstmals ein Element der direkten Demokratie auf europäischer Ebene. Lindinger zeigte sich auch zufrieden über die bessere und frühere Einbindung der nationalen Parlamente in die europäische Gesetzgebung, über die Verankerung des Minderheitenschutzes und des Diskriminierungsverbots sowie von sozialen Zielen.

Es sei ein kleines politisches Wunder, dass dieser Verfassungsvertrag in Zeiten wieder erstehender Nationalismen und des Neoliberalismus zustande gekommen ist, schloss Lindinger.

Bundesrat WEILHARTER (F) bezeichnete es als grundsätzlich begrüßenswert, eine Verfassung für rund 450 Mill. Menschen zu haben. Er bedauerte es, dass Europa nicht den Mut hatte, die Bürgerinnen und Bürger dazu in einer Volksabstimmung zu befragen. Als positive Punkte wertete er es, dass in Hinkunft politische Willkürakte, wie die Sanktionen, nicht mehr möglich sein werden, dass die Bürgerrechtscharta Bestandteil der Verfassung geworden ist und militärische und sicherheitspolitische Entscheidungen weiterhin der Einstimmigkeit unterliegen. Das Vertragswerk könne aber nur einen ersten Schritt darstellen und man müsse in Zukunft daran arbeiten, die Verfassung nicht versteinern zu lassen, merkte er an.

Auch wenn neben einigen anderen Punkten die Bestellung der Kommissare und Kommissarinnen nicht seinen Vorstellungen entspreche, so respektiere er, dass die Entscheidung gefallen sei. Er werde daher keinen Einspruch erheben, aber kritisch an der Weiterentwicklung mitwirken.

Bundesrätin LICHTENECKER (G) stimmte ihren Vorrednerinnen und Vorrednern hinsichtlich der Stärken des Verfassungsvertrages zu, weshalb sie auch ein klares "Ja" dazu sagen könne. Dennoch ortete sie einige Mängel und meinte, es fehle eine gemeinsame Sozialordnung. Sie vermisste auch einheitliche Regelungen über ökonomische Rahmenbedingungen, die die Globalisierung mit einschließen. Die Demokratie in Europa sei noch immer unvollständig ausgebildet, bedauerte sie und verlieh ihrer Sorge Ausdruck, es könne sich ein militärisches Kerneuropa bilden. Lichtenecker fehlt auch die Möglichkeit eines europäischen Referendums als wichtiger Bestandteil, um Europa zu bewegen. An die Bundesregierung richtete sie den Appell, eine bessere Informationspolitik zu betreiben.

In einer Tatsächlichen Berichtigung ging Bundesrat BIERINGER (V) auf die Kritik Lichteneckers am Kameradschaftsbund ein. Er wies auf die zahlreichen Sozialprojekte dieser Vereinigung hin und unterstrich, dass sich der Kameradschaftsbund als Mahner für den Frieden verstehe. (Schluss 721. BR-Sitzung/Forts. 722.)

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