Parlamentskorrespondenz Nr. 506 vom 15.06.2005

VORLAGEN: SOZIALES

MASSNAHME GEGEN SCHWARZUNTERNEHMERTUM

Geht es nach den Sozialdemokraten, dann soll in das ASVG die Bestimmung aufgenommen werden, dass Dienstgeber jede bei ihnen beschäftigte Person vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger anmelden und binnen sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung abmelden muss. Die An- sowie Abmeldung durch den Dienstgeber wirkt auch auf den Bereich der Unfall- und Pensionsversicherung, soweit eine Pflichtversicherung vorliegt. Damit will die SPÖ eine Maßnahme gegen das Schwarzunternehmertum setzen, heißt es in der Begründung des Antrages.(640/A)

BERUFSGESETZ FÜR SOZIALARBEITERiNNEN

Aus Sicht der Grünen ist es, um in Hinkunft den Sozialarbeiterinnen einen Berufsschutz zu gewährleisten und eine Qualitätssicherung zu garantieren, notwendig, ein bundeseinheitliches Berufsgesetz für SozialarbeiterInnen zu beschließen. (645/A [E])

GLEICHSTELLUNG IN DER LEHRLINGSAUSBILDUNG GEFORDERT

In einem Entschließungsantrag treten S-Abgeordnete dafür ein, dass zwischen der Lehrlingsausbildung in Unternehmen und der Lehrlingsausbildung in gemeinnützigen Vereinen, Gemeinden oder z.B. Rettungsorganisationen keine Unterschiede mehr gemacht und somit gleiche Rahmenbedingungen geschaffen werden. (647/A [E]) (Schluss)

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