Parlamentskorrespondenz Nr. 686 vom 21.09.2005

Vorlagen: Finanzen und Verkehr

Erhöhung von Pendlerpauschale und Kilometergeld

Die Bundesregierung will auf die jüngsten Erhöhungen der  Treibstoffpreise mit einer Anhebung des Pendlerpauschales um 10 % und des Kilometergeldes nach der Reisegebührenvorschrift um 2 Cent auf 38 Cent pro Kilometer reagieren. Der Finanzminister schätzt die steuerlichen Mindereinnahmen auf 28 Mill. € pro Jahr und die Mehraufwendungen für den Arbeitgeber Bund auf jährlich 400.000 €, liest man in den Erläuterungen zum diesbezüglichen Gesetzentwurf. (1066 d.B.)

Hilfe für die ärmsten Menschen der Welt

Zur Umsetzung des Millenniumsziels der Vereinten Nationen, die Zahl armer Menschen bis 2015 zu halbieren, ist es notwendig, die ärmsten Länder zu entschulden und ihnen zinsengünstige Kredite sowie verlorene Zuschüsse zur Verfügung zu stellen. Dem dient eine 14. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA). Österreich will sich mit 239,71 Mill. € an IDA 14 beteiligen und zudem 10,92 Mill. € in den zur Lösung der Probleme hoch verschuldeter armer Länder eingerichteten Treuhandfonds (HIPC-Trust Fund) einzahlen.

Die Internationale Entwicklungsorganisation unterstützt in den 81 ärmsten Ländern der Welt effiziente Programme zur Förderung des Wachstums und zum Abbau der Armut. Begünstigt werden 2,5 Milliarden Menschen; die Hälfte der IDA-Mittel wird in Afrika südlich der Sahara eingesetzt. (1067 d.B.)

Um die Millenniumsentwicklungsziele zur globalen Armutsbekämpfung zu erreichen, ist es auch notwendig, den Afrikanischen Entwicklungsfonds aufzufüllen. Die Regierung beabsichtigt, sich von Seiten Österreichs mit 67,75 Mill. € an der diesbezüglichen 10. Wiederauffüllung des Fonds zu beteiligen und legt dazu einen Gesetzentwurf vor (1063 d.B.).

Der Afrikanische Entwicklungsfonds finanziert zu günstigen Bedingungen (50-jährige Laufzeit zinsenfrei) arme Länder in Afrika, die sich andere Darlehen nicht leisten können. Knapp die Hälfte der Bevölkerung Afrikas lebt in absoluter Armut, die Prioritäten des Fonds liegen daher auf der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung, Basisgesundheitsvorsorge und Primärbildung, Privatsektorentwicklung und guter Gebarung. Dazu kommen die beiden Querschnittmaterien Frauen und Umwelt. In den Erläuterungen der Regierungsvorlage wird auf die wichtige Rolle hingewiesen, die der Fonds bei der Erreichung der Millenniumsziele in Afrika hat. Es geht darum, bis 2015 die Anzahl der Menschen in absoluter Armut und der Hungernden zu halbieren, allen Kindern Primärbildung zu bieten, Kinder- und Müttersterblichkeit stark zu senken, AIDS und andere Krankheiten zu bekämpfen sowie den Zugang zu sauberem Trinkwasser zu ermöglichen.

Damit Entwicklungsländer besser mit den wirtschaftlichen und sozialen Belastungen in der Folge von Naturkatastrophen fertig werden können, schuf der Internationale Währungsfonds Anfang 2005 einen vorerst auf 5 Jahre befristeten Treuhandfonds zur Finanzierung günstiger Kredite. Die Bundesregierung plant, die Nationalbank zu einer Einlage auf das Treuhandkonto in der Höhe von 8,4 Mill. €, verzinst mit 0,5 %, zu ermächtigen. Die letztlich von der Inanspruchnahme des Fonds abhängigen Kosten für Bund und Gemeinden entstehen durch Zinsverluste der Nationalbank, sind aber mit maximal 1 Mill. €, verteilt auf fünf Jahre, gedeckelt (1072 d.B.).

Auf dem Weg zur totalen Liberalisierung des Postmarktes 

Mit einer Postgesetznovelle 2005 will die Bundesregierung die EU-Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste und die Verbesserung der Dienstqualität umsetzen. Für die völlige Öffnung des Postmarkes ist der 1.1.2009 als Termin ins Auge gefasst, aber noch nicht fixiert. Unter welchen Voraussetzungen eine totale Liberalisierung möglich ist, wird die EU-Kommission bis Ende 2006 in Form der "Perspektivstudie" darlegen. Der Zwischenschritt auf dem Weg zur Postliberalisierung, den die Bundesregierung nun plant, sieht gemäß Gesetzentwurf, der dem Nationalrat vorliegt, folgende Neuerungen vor: Die Pflichten von Postdienstleistern, unter anderem auch eine Anzeigepflicht, werden festgelegt und die Aufsicht durch die Regulierungsbehörde ebenso verbessert wie die Eingriffsmöglichkeiten der Behörde bei Verstößen gegen Universaldienstverpflichtungen. Die Zuständigkeit des Postbüros als Schlichtungsstelle für Beschwerden über Postdienstleister wird ausgeweitet. (1068 d.B.)

Änderung im Bundesimmobiliengesetz - Liegenschaftsverkäufe in Wien 

Ein Entwurf zur Änderung des Immobiliengesetzes dient der Absicht der Bundesregierung, die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) mit der Immobiliengesellschaft des Bundes zu verschmelzen. Zugleich werden Voraussetzungen für organisatorische Verbesserungen im BIG-Konzern geschaffen: bei der Führung einer bundesweiten Immobiliendatenbank, bei der Übermittlung von Daten an das Wirtschaftsministerium, bei Ressortberichten und bei der Übernahme von Kosten zur Erfüllung völkerrechtlicher Pflichten durch die BIG. Zudem enthält der Gesetzentwurf die rechtlichen Voraussetzungen für die Veräußerung entbehrlich gewordener bundeseigener Liegenschaften in Wien, darunter auch der bisherigen Amtsvilla des Bundespräsidenten in Heiligenstadt. Voraussetzung für eine Veräußerung der Villa ist aber der Abschluss des anhängigen Restitutionsverfahrens. (1071 d.B.)

26. KFG-Novelle: "Licht am Tag" für mehr Verkehrssicherheit

Die Erhöhung der Verkehrssicherheit, Verbesserungen beim Umweltschutz und Entbürokratisierung sind die Ziele der 26. Kraftfahrgesetz-Novelle (1000 d.B.), mit der eine Reihe von EU-Richtlinien umgesetzt wird. So wird u.a. eine Genehmigungsdatenbank geschaffen, die als Gemeinschaftseinrichtung der KFZ-Versicherer geführt und Teil der zentralen Zulassungsevidenz sein wird. Eine Folge davon werden Erleichterungen beim Direktimport von Fahrzeugen sein. Für technische Büros-Ingenieurbüros wird die Möglichkeit der Zulassung als Begutachter und Prüfer geschaffen. Die in der öffentlichen Diskussion der letzten Zeit am meisten beachtete Neuerung hat folgenden Wortlaut: "Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt." Außerdem werden systematische Änderungen vorgenommen (z.B. bezüglich Anhänger-Kategorien) und gesetzliche Grundlage für die duale Ausbildung zum Führerschein geschaffen.

(Schluss)