Parlamentskorrespondenz Nr. 715 vom 28.09.2005

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr als wichtiges Ziel

Nationalrat beschließt "Fahren mit Licht am Tag"

Wien (PK) - Fragen der Verkehrssicherheit standen im Zentrum der weiteren Debatte des Nationalrats. Verhandelt wurden die 26. KFG-Novelle, ein Antrag der Grünen, zwei Anträge der SPÖ (213/A[E] und 387/A[E]), eine Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes, die Satzung der internationalen Fernmeldeunion, das Unfalluntersuchungsgesetz und zwei weitere SP-Anträge.

Abgeordneter EDER (S) stellte eingangs den Antrag auf getrennte Abstimmung, da man die gegenständliche Thematik im Ausschuss teilweise recht kontroversiell diskutiert habe, sodass ein differenziertes Abstimmungsverhalten angezeigt sei. Konkret setzte sich Eder sodann mit der Frage des Fahren mit Licht am Tag auseinander und berichtete den Diskussionsverlauf im Ausschuss. Seine Fraktion werde "Licht am Tag" zustimmen, kündigte Eder an.

Abgeordneter MIEDL (V) plädierte gleichfalls für "Licht am Tag", diente diese Maßnahme doch der Erhöhung der Verkehrssicherheit, wie die Experten feststellten. Könnte man nur einen einzigen Verkehrstoten damit vermeiden, dann hätte sich die heute gesetzte Maßnahme schon gelohnt. Sodann ging der Redner auf weitere Punkte der in Rede stehenden Novelle ein.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) unterstrich, dass auf diesem Gebiet ein sehr breiter Konsens bestehe, hielt aber ergänzend fest, dass man sich auch der schwächsten Verkehrsteilnehmer, der Fußgänger und der Radfahrer, annehmen müsse, die von dieser Maßnahme möglicherweise nicht in dem wünschenswerten Ausmaß profitieren könnten. Dementsprechend sei es begrüßenswert, dass man sich auf eine Evaluation der Novelle geeinigt habe.

Abgeordneter WITTAUER (F) unterstrich, die vorliegende Gesetzesnovelle sei ein kleiner Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit. Trotz zahlreicher Bedenken sei es gelungen, Fahren mit Licht am Tag durchzusetzen. Es werde weniger Verkehrstote geben, zeigte sich Wittauer mit Hinweis auf Expertenmeinungen überzeugt.

Abgeordnete BAYR (S) beklagte bürokratische Hürden beim Anbringen von Ersatzteilen an Autos und Motorrädern. Ihrer Meinung nach sind diese Hürden vom Aspekt der Verkehrssicherheit her nicht begründbar. Das Hearing im Verkehrsausschuss zum Fahren mit Licht am Tag hat Bayr zufolge nicht wirklich eindeutige Ergebnisse gebracht, sie unterstützt, wie sie sagte, aber den Kompromiss, Licht am Tag nunmehr für zwei Jahre befristet einzuführen.

Abgeordneter KÖSSL (V) führte aus, mit der Verpflichtung zum Fahren mit Licht am Tag werde eine jahrelang diskutierte Maßnahme zu mehr Verkehrssicherheit gesetzlich verankert. Er machte darauf aufmerksam, dass bereits jetzt 50 % der Autofahrer mit Licht am Tag fahren. Die Experten seien sich nicht ganz einig gewesen, sagte Kößl, er sei im Endeffekt aber überzeugt, dass die Entscheidung für Licht am Tag richtig sei.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) begrüßte die in der vorliegenden KFG-Novelle verankerte duale Ausbildung für den Erwerb des Führerscheins. Dies führe zu einer Senkung der Führerscheinkosten, konstatierte sie. Negativ wertete Rest-Hinterseer hingegen, dass die "Schulbusbeförderungsregel" nicht verändert werde und auch in Zukunft mehr als ein Kind pro Sitz transportiert werden könne.

Verkehrsstaatssekretär Mag. MAINONI hielt fest, es habe im Verkehrsausschuss des Nationalrats eine unvoreingenommene Diskussion über Fahren mit Licht am Tag gegeben. Für ihn hat sich dabei bestätigt, dass Licht am Tag überwiegend Vorteile für die Verkehrssicherheit bringt. Mainoni rechnet auf Basis einer Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit mit bis zu 30 Unfalltoten weniger pro Jahr.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) betonte, das Verkehrssicherheitsprogramm von Minister Hubert Gorbach sei erfolgreich. Dies zeigten aktuelle Daten. Achleitner begrüßte auch die Einführung von Fahren mit Licht am Tag. Die neue duale Führerscheinausbildung wird ihr zufolge zu einer Senkung der Führerscheinkosten führen.

Abgeordneter MARIZZI (S) erklärte, wenn man bedenke, dass es in Österreich jährlich 800  Verkehrstote gebe, seien auch kleine Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit wie Fahren mit Licht am Tag bedeutsam. Er bedauerte in diesem Zusammenhang allerdings, dass einige Verkehrssicherheits-Vorschläge der SPÖ von den Koalitionsparteien nicht aufgegriffen worden seien.

Abgeordneter HORNEK (V) wies darauf hin, dass Parallelimporte von landwirtschaftlichen Fahrzeugen künftig durch eine zentrale Datenbank erleichtert würden. Bisher habe man oft monatelang auf eine Einzeltypisierung warten müssen, erläuterte er. Mit der nunmehrigen Änderung würde, so Hornek, einer langjährigen Forderung der Bauern Rechnung getragen.

Abgeordneter REHEIS (S) brachte das Thema Verkehrslärm zur Sprache und zeigte sich enttäuscht, dass ein Vorschlag der SPÖ zur Kennzeichnung lärmarmer Reifen im Rahmen der vorliegenden Gesetzesnovelle nicht berücksichtigt worden sei. Bei entsprechender Kennzeichnung könnte der umweltbewusste Konsument bewusst lärmarme Reifen kaufen, meinte er.

Abgeordneter WATTAUL (F) äußerte sich zustimmend zur Gurtenpflicht für alle Lenker und Beifahrer von schweren Lastkraftwagen. Es sei notwendig, hier mehr Bewusstseinsbildung zu schaffen, betonte er. Mehr Gedanken machen sollte man sich Wattaul zufolge auch über Maßnahmen zur Minimierung von Übermüdung im Straßenverkehr.

Abgeordneter HEINZL (S) hielt fest, Fahren mit normalem Abblendlicht bei Tag könne nur eine Zwischenlösung sein. Abblendlicht als Tagesbeleuchtung setze überdies ordentlich eingestellte Scheinwerfer voraus. Heinzl mahnte in diesem Sinn die sukzessive Ausrüstung aller neuen Fahrzeuge mit einem speziellen Tagesfahrlicht und eine Informationskampagne betreffend die richtige Einstellung von Scheinwerfern ein.

Abgeordneter GAHR (V) wies darauf hin, dass Genehmigungsverfahren für Direktimporte von Kraftfahrzeugen durch den sukzessiven Aufbau einer entsprechenden Datenbank ab 1. Juli 2007 massiv erleichtert und beschleunigt würden. Für ihn bringt der damit verbundene Bürokratieabbau eine wichtige Entlastung für die Wirtschaft. 

Abgeordneter HAUBNER (V) verwies darauf, dass bereits heute die Hälfte der Autolenker Licht am Tag einschalte. Noch höher sei dieser Wert auf Autobahnen. Viele Autofahrer seien also bereits jetzt von der erhöhten Verkehrssicherheit durch diese Maßnahme überzeugt, betonte Haubner.

Abgeordneter GLASER (V) erklärte in Richtung Abgeordnetem Marizzi, im Verkehrsausschuss seien sehr wohl einige Vorschläge der SPÖ berücksichtigt worden. Darüber hinaus unterstrich er, dass man mit der vorliegenden KFG-Novelle nicht nur Fahren mit Licht am Tag einführe, vielmehr würden auch eine Reihe weiterer Bestimmungen geändert und mehrere EU-Richtlinien umgesetzt.

Abgeordneter KAINZ (V) zeigte sich überzeugt, dass Fahren mit Licht am Tag in einiger Zeit selbstverständlich sein wird. Österreich spiele hier eine Vorreiterrolle, bekräftigte er. Kainz hofft allerdings, dass Licht am Tag bald europaweit einheitlich eingeführt wird.

Abgeordnete MACHNE (V) konstatierte, im Verkehrsausschuss hätten sie die Argumente des Vertreters vom Kuratorium für Verkehrssicherheit für die Einführung von Licht am Tag am meisten überzeugt. Autos mit Licht seien einfach sichtbarer. Ideal wären Machne zufolge spezielle Tagesfahrlichter.

Abgeordneter PREINEDER (V) sprach im Zusammenhang mit der vorliegenden KFG-Novelle von einem weiteren Schritt zu mehr Verkehrssicherheit. Positiv bewertete er außerdem die in Aussicht genommene Genehmigungsdatenbank, mit der Importe von Maschinen und Geräten erleichtert würden. Derzeit müsse man oft mehrere Monate auf die Typisierung von Direktimporten warten, skizzierte Preineder.

Die 26. KFG-Novelle wurde von den Abgeordneten in Dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen. Zuvor waren in Zweiter Lesung Teile des Gesetzentwurfes einstimmig gebilligt worden. Mehrheitlich nahm der Nationalrat die ablehnenden Berichte des Verkehrsausschusses über die drei Oppositionsanträge zur Kenntnis.

Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes

Abgeordneter STEIER (S) äußerte sich kritisch zur vorliegenden Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes. Unter anderem bemängelte er, dass künftig trotz festgestellter Mängel eine Weiterfahrt von Gefahrenguttransporten möglich sein soll. Damit untergrabe man sowohl die bestehenden Sicherheitsstandards für Gefahrenguttransporte als auch die allgemeine Verkehrssicherheit nachhaltig, sagte Steier.

Abgeordneter DI REGLER (V) hielt seinem Vorredner entgegen, die vorliegende Gesetzesnovelle beeinträchtige die Verkehrssicherheit in keiner Weise. Mit der Novelle würden vielmehr auf Basis internationaler Vorgaben zahlreiche Verschärfungen im Gefahrengutbeförderungsgesetz verankert. Eine Weiterfahrt von Gefahrenguttransporten sei, so Regler, nur dann möglich, wenn die festgestellten Mängel die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) räumte ein, dass mit der vorliegenden Novelle internationale Vorgaben umgesetzt würden, die ihrer Meinung nach einige Verbesserungen für die Verkehrssicherheit bringen. Auf der anderen Seite würden aber einige strenge Strafbestimmungen aufgeweicht, klagte sie. Insgesamt wertete Moser die Novelle als unzureichend.

Abgeordneter WITTAUER (F) bekräftigte, ein wesentlicher Bestandteil der vorliegenden Gesetzesnovelle sei mehr Sicherheit bei Gefahrenguttransporten. Unter anderem verwies er auf die Erhöhung von Strafrahmen und die Anpassung der Kontrollen an entsprechende EU-Richtlinien.

Abgeordnete BINDER-MAIER (S) bezeichnete es als positiv, dass künftig Meldungen bezüglich Gefahrguttransporten an den Verkehrsminister vorgesehen sind. Kritisch beurteilte sie jedoch, dass es zu einer weiteren Liberalisierung im Sinne der Frächter komme. Dadurch ergeben sich eine Reihe von Nachteilen für die Arbeitnehmer, die vor allem mit erhöhten Haftungen konfrontiert sind. Die Umsetzung der Forderungen der Wirtschaftskammer beweise zudem, dass man wieder einen Kniefall vor der Wirtschaft gemacht hat, urteilte die SPÖ-Mandatarin. Zusammenfassend müsse man sagen, dass das vorliegende Gesetz nachhaltig die Sicherheitsmaßnahmen des österreichischen Gefahrengutrechts untergrabe.

Abgeordneter WATTAUL (F) hatte eine ganz andere Sichtweise als seine Vorrednerin. Er habe den Eindruck, dass das Gesetz extrem verschärft wurde. Die neuen Regelungen werden auch zu Mehrkosten für die Unternehmen führen. Wattaul verteidigte zudem die Absenkung der Mindeststrafen, die bisher absolut zu hoch und nicht angemessen waren.

Das Gesetz wurde mit Mehrheit angenommen.

Vertrag der Internationalen Fernmeldeunion

Bei diesem Staatsvertrag handle es sich eigentlich um eine Anpassung der technischen Modalitäten, erläuterte Abgeordnete REST-HINTERSEER (G). Die Rednerin nahm den Tagesordnungspunkt zum Anlass, um an einige Petitionen zum Thema Mobilfunk zu erinnern. Nicht nur bei vielen Bürgern, sondern auch in zahlreichen Gemeinden gebe es großen Unmut darüber, dass die Betroffenen nicht gefragt werden, ob Mobilfunkanlagen auf dem Gemeindegebiet errichtet werden können. In Italien zum Beispiel werde ein anderer Weg beschritten, informierte Rest-Hinterseer. Dort gibt es nicht nur Überprüfungen und Monitoringverfahren nach der Errichtung von Anlagen, sondern die Bürger können in einem öffentlich zugänglichen Imissionskataster Einsicht nehmen und schauen, wo überall Mobilfunkanlagen stehen und welche Belastungen von ihnen ausgehen. In Österreich muss in dieser Frage noch sehr viel getan werden, forderte die G-Mandatarin. Eine Untersuchung sollte sich zum Beispiel mit der Frage beschäftigen, wie hoch die Belastung in öffentlichen Verkehrsmitteln ist, wenn mehrere Personen Handys benutzen. Ein Gutachten habe nämlich vor kurzem ergeben, dass dann eine ungeheure Vervielfachung der Strahlenbelastung messbar ist.

Der Staatsvertrag wurde einstimmig genehmigt.

Unfalluntersuchungsgesetz, Antrag 247/A, Antrag 400A/E

Er freue sich darüber, mitteilen zu können, dass seine Fraktion dem Unfalluntersuchungsgesetz zustimmen werde, kündigte Abgeordneter EDER (S) an. Es sei nämlich gelungen, gegenüber dem ursprünglichen Entwurf noch eine Reihe von Punkten hineinzuverhandeln. Als Beispiele nannte er, dass es nun zu keiner parallelen Ermittlung durch die Untersuchungsstelle und die Staatsanwaltschaft kommt, dass es einen verbesserten Rechtsschutz für die Beschuldigten gibt und dass Unfälle von der neuen Institution selbst untersucht werden können. Sodann ging Eder auf den S-Antrag betreffend die Einrichtung eines Bundesamtes für Güterverkehr ein, der im Ausschuss aber keine Zustimmung fand. Völlig unverständlich sei für ihn, warum auch der zweite S-Antrag betreffend die Einführung rechtsverbindlicher Grenzwerte für die Griffigkeit von Fahrbahnen abgelehnt wurde.

Die Einigung über das Unfalluntersuchungsgesetz war ein Beispiel für gelebten Parlamentarismus, meinte Abgeordneter MIEDL (V). Im wesentlichen gehe es bei der Materie darum, dass die Daten von Unfällen nun gesammelt werden und dass mit ihnen im Sinne der Prävention auch gearbeitet wird. In diesem Bereich müsse der Dialog zwischen Politikern, Wissenschaftern und Praktikern noch viel mehr ausgebaut werden, war Miedl überzeugt.

Es sei hoch an Zeit, dass nun endlich ein Konsens in dieser Frage gefunden werden konnte, konstatierte Abgeordnete Dr. MOSER (G). Allerdings gebe es noch viel Handlungsbedarf bezüglich der Unfallstatistik.

Gerade für ein Tourismusland wie Österreich sei es sehr wichtig, dass auch die Seilbahnen von den Untersuchungen erfasst werden, urteilte Abgeordneter WITTAUER (F).

Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) wies darauf hin, dass mit dem Unfalluntersuchungsgesetz insbesondere eine EU-Richtlinie umgesetzt wird. Ebenso wie ihr Fraktionskollege Eder erinnerte sie daran, dass die SPÖ zunächst einige Bedenken bezüglich des Erstentwurfes geäußert hat. Es habe sich gezeigt, dass es bei entsprechender Bereitschaft der Regierungsparteien möglich sei, einen guten Kompromiss zu finden.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) ging auf die Eckpunkte des Gesetzes ein. Durch die Einrichtung einer Untersuchungsstelle soll vor allem die Prävention noch mehr in den Vordergrund gerückt werden, betonte sie.

Es sei der Initiative der Sozialdemokraten zu verdanken, dass es nunmehr auch im Bereich der Seilbahnen zu mehr Sicherheit kommt, hob Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) hervor. Zudem konnten noch einige weitere Anregungen der Opposition ins Gesetz aufgenommen werden, weshalb schließlich ein guter Kompromiss erreicht wurde.

Der heutige Tag sei ein guter Tag für die Verkehrssicherheit, zumal eine Reihe von Gesetzen in diesem Bereich gemeinsam beschlossen werden konnten, stellte Staatssekretär Mag. KUKACKA fest. Auch in der Frage "Licht am Tag", wo sogar die Experten nicht ganz einer Meinung sind, habe man sich für die Einführung dieser Maßnahme entschieden, weil die positiven Auswirkungen überwiegen. Allerdings habe man sich entschlossen, eine zweijährige Evaluierungsphase vorzusehen, um die Entwicklungen genau beobachten zu können. Vizekanzler Gorbach werde diese Frage auch zu einem Thema im Rahmen der österreichischen EU-Präsidentschaft machen, kündigte der Staatssekretär an. Außerdem soll eine Bewusstseinskampagne durchgeführt werden. Genauso wichtig sei die Einführung der unabhängigen Unfalluntersuchungsstelle, war Kukacka überzeugt. Im Schienenbereich war es zum Beispiel bis dato üblich, dass die Eisenbahn selber ihre Unfälle untersucht und analysiert.

Abgeordneter DI ACHLEITNER (F) sprach von einem weiteren Meilenstein im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms von Bundesminister Gorbach. Die Unfalluntersuchungsstelle, die als Organisationseinheit im BMVIT eingerichtet wird, wird sich in erster Linie mit der Unfallforschung und Unfallprävention beschäftigen. Was den Antrag der SPÖ bezüglich die Einführung von Grenzwerten für die Griffigkeit von Fahrbahnen betrifft, so wies die Rednerin darauf hin, dass schon jetzt laufend Messungen durchgeführt werden, die sich an den international gültigen Richtwerten orientieren. Bei neuen Fahrbahnen gibt es bereits einen verbindlichen Mindestgrenzwert, informierte sie.

Mit dem vorliegenden Unfalluntersuchungsgesetz werde dem Bedürfnis nach Schutz und Sicherheit aller Bürger und Bürgerinnen in allen Lebenslagen Rechnung getragen, meinte Abgeordneter GAHR (V). Die Einrichtung dieser Stelle werde dazu führen, dass die Zuständigkeiten klar geregelt und die Ursachenforschung optimiert wird.

Auch Abgeordneter RÄDLER (V) war der Auffassung, dass es gerade für ein Tourismusland von großer Bedeutung sei, hohe Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Er begrüße es daher sehr, dass alle vier Parteien zustimmen werden.

Abgeordneter BÖHM (V) kam auf das Seilbahnunglück im Tiroler Ötztal zu sprechen. Gerade dieses Beispiel zeige, wie wichtig es sei, eine unabhängige Untersuchungsstelle damit zu befassen, damit Interessenkonflikte vermieden werden können. Positiv sei auch, dass in Hinkunft der internationale Datenaustausch verbessert wird.

Das Unfalluntersuchungsgesetz wurde einstimmig angenommen. Der Nationalratspräsident stellte zudem ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. Die beiden (negativen) Ausschussberichte wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen. (Schluss Verkehr/Forts. NR)