Parlamentskorrespondenz Nr. 743 vom 03.10.2005

Vorlagen: Wirtschaft, Familie, Medien

Regierung will "Familie & Beruf Management GmbH" errichten

Die Regierung hat dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der auf die Errichtung einer gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf abzielt. Die "Familie & Beruf Management GmbH" soll unter u.a. das Management von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernehmen, neue, innovative Modelle entwickeln, als leicht zugängliche Informations- und Beratungsstelle für regionale und betriebliche Familieninitiativen fungieren, die Familienallianz - eine offene Plattform von Institutionen und Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Arbeitswelt, Medien und Wissenschaft - betreuen und bewusstseinsbildend wirken. Konkret geht es etwa um die Durchführung des Audit Familie & Beruf, des Audit Familienfreundliche Gemeinde und die Durchführung von Pilotprojekten. Darüber hinaus obliegt der Gesellschaft die Koordination der Forschungsförderungen für das Österreichische Institut für Familienforschung.

Seitens des Bundes wird der Gesellschaft der Regierungsvorlage zufolge ein Stammkapital in der Höhe von 70.000 €, eine jährliche Basisabgeltung in der Höhe von 523.000 € sowie eine einmalige Bareinlage in der Höhe von 125.000 € für anfallende Startkosten zur Verfügung gestellt. Zudem erhält sie für die Durchführung operationeller Maßnahmen und für Forschungsförderung jährlich mindestens 2,14 Mill. €.

Ihre Arbeit aufnehmen soll die Gesellschaft mit 1. Jänner 2006, wobei der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin gegenüber dem Sozialministerium weisungsgebunden sein wird. Ein vierköpfiger Aufsichtsrat, dem zwei VertreterInnen des Sozialministeriums sowie je ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit angehören, soll u.a. Programme und Projekte genehmigen sowie das jährliche Arbeitsprogramm und den Jahresabschluss prüfen. Ein Beirat kann Empfehlungen aussprechen.

In den Erläuterungen wird darauf verwiesen, dass die Schaffung einer Koordinierungsstelle zur Bündelung, Umsetzung und Koordinierung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Regierungsprogramm festgeschrieben ist. Die Ausgliederung dieser nicht hoheitlichen Aufgaben aus dem Sozialministerium stehe zudem im Interesse der Vorgaben des EU-Rechts, heißt es. (1070 d.B.)

Regierung schlägt Änderung des Informationssicherheitsgesetzes vor

Die Regierung schlägt eine Änderung des Informationssicherheitsgesetzes vor. Konkret geht es um eine generelle Ermächtigung der Regierung bzw. einzelner Ressorts, bilaterale bzw. multilaterale Abkommen abzuschließen, die den gegenseitigen Schutz von als vertraulich klassifizierten Informationen (Verschlusssachen), vor allem im Bereich der Hochtechnologie, zum Inhalt haben. Solche Abkommen sind - neben einer Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung - oftmals Voraussetzung dafür, dass ein österreichisches Unternehmen, das sich um einen Auftrag im Hochtechnologie- bzw. Sicherheitsbereich bewirbt, entsprechende Bewerbungsunterlagen erhält. Gleichzeitig werden in Anlehnung an bisher gemachte Erfahrungen einzelne Bestimmungen des Informationssicherheitsgesetzes ergänzt, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. (1084 d.B.)

Neuregelung des Verwertungsgesellschaftenrechts

Die Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Verwertungsgesellschaftenrecht neu geregelt wird (1069 d.B.). Derzeit sind die einschlägigen Bestimmungen auf das Verwertungsgesellschaftengesetz und die Urheberrechtsgesetz-Novelle 1980 aufgeteilt. Vom geltenden Recht abweichende Regelungen betreffen laut Vorblatt eine wirksamere Gestaltung der Staatsaufsicht und deren Übertragung auf die KomAustria, eine eingehendere Regelung der Organisationsvorschriften und die Neuregelung des Schiedsverfahrens. Damit wird eine Rechtsetzung in einem Bereich angestrebt, der im EU-Recht noch nicht geregelt ist.