Parlamentskorrespondenz Nr. 757 vom 10.10.2005

Khol zu 85 Jahre Kärnten frei und ungeteilt - Wortlaut

Wien/Klagenfurt (PK) - Vor 85 Jahren nutzte das Kärntner Volk die Chance des Selbstbestimmungsrechtes und votierte mit großer Mehrheit für die gerade zu sich findende Republik Österreich. Aus eigener Initiative und mit eigenen Kräften , unter großen Opfern hatte vorher der Kärntner Abwehrkampf viele besetzte Gebiete befreit und den Vormarsch der Besatzer in weite Teile Kärntens verhindert, Abwehrkampf und Volksabstimmung haben Kärnten weitgehend unversehrt für die junge Republik erhalten. Dafür ist die Republik dankbar und bekundet diesen Dank jeden Jahr aufs Neue. Die stolze Devise "Kärnten frei und ungeteilt" wurde aber nur dadurch ermöglicht, dass ein großer Teil der Slowenischsprechenden für Österreich gestimmt hat: das klein gewordene, zerrissene, hungernde und blutende Österreich. Heute, 85 Jahre nach der Volksabstimmung, ist aber immer noch ein Versprechen vollständig einzulösen, das vor der Abstimmung, am 26. 9. 1920, die Kärntner Landesversammlung erklärt hat: "Die Landesversammlung erklärt, dass sie den slowenischen Landsleuten ihre sprachliche und nationale Eigenart jetzt und alle Zeit wahren will und dass sie deren geistigem und wirtschaftlichem Aufblühen die selbe Fürsorge angedeihen lassen wird wie den den deutschen Bewohnern des Landes. Eine genaue Bearbeitung dieser Grundsätze wird nach durchgeführter Wiedervereinigung mit den Kärntner Slowenen vereinbart werden. Dieses feierliche Versprechen schützt alle Kärntner Slowenen. Daher stimmt am 10. Oktober für ein ungeteiltes und freies Kärnten."

Im Sinn dieses feierlichen  Versprechens appelliere ich an die Kärntner heute, den Vorschlag für einen Konsens zu offenen Fragen der Volkstumspolitik, wie er der Kärntner Konsenskonferenz vorliegt, umzusetzen. Noch heuer, 85 Jahre nachdem sich so viele Slowenischsprechende zu Österreich bekannt haben, wäre dies eine gute und symbolische Geste!

Dann könnten wir auch endlich das Volksgruppengesetz zeitgemäß ausgestalten und die Rechte der Volksgruppen verstärken.

Aber auch der Bund ist dem Bundesland Kärnten ebenso wie allen Bundesländern etwas schuldig: einen kräftigeren Föderalismus als jenen des Jahres 1920. Der Gedanke der Bundessstaatsreform ist 1992 von Kärnten ausgegangen. Die Verfassungsreform ist immer noch ein Programm. Der Bericht des Vorsitzenden des Österreich-Konvents Franz Fiedler liegt jetzt im Verfassungsausschuss des Nationalrats und wird dort gründlich bearbeitet. Die Verfassungsreform geht weiter. Dabei müssen die Länder neue Zuständigkeiten erhalten und der Bundesrat neue Rechte. Die Vorschläge, die der Bundespräsident unlängst gemacht hat, sind großteils weiterführend und können unterstützt werden. Ich würde aber weiter gehen: Die Landeshauptleute sind in Grundsatzfragen einzubinden, das Doppelmandat in allen Landesverfassungen zu ermöglichen, der Finanzausgleich soll im Bundesrat beschlossen werden, unter Einbeziehung der Landeshauptleute. Ein Rechnungshof-Vizepräsident sollte vom Bundesrat gewählt werden, ebenso einer der Volksanwälte. Die Mitwirkung des Bundesrates an der Bundesgesetzgebung sollte auf Ausschussebene im Nationalrat erfolgen. (Schluss)

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