Parlamentskorrespondenz Nr. 890 vom 16.11.2005

Anträge der Oppositionsfraktionen in Erster Lesung

Wien (PK) Die letzten Punkte der Tagesordnung der 127. Sitzung des Nationalrats betrafen Erste Lesungen von Anträgen der Oppositionsfraktionen.

S- Antrag auf Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

Abgeordnete SILHAVY (S) machte geltend, die Menschen machten sich trotz Pensionsreform nach wie vor große Sorgen um die staatliche Pension. Gleichzeitig könnten sich immer weniger Menschen eine Privatvorsorge leisten, konstatierte sie. Den vorliegenden Antrag der SPÖ begründete Silhavy damit, dass Menschen nach der derzeitigen Rechtslage bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gezwungen werden könnten, vorzeitig mit Abschlägen in Pension zu gehen. Sie forderte dem gegenüber eine echte Wahlfreiheit älterer Arbeitsloser zwischen Arbeitslosenversicherung und Korridorpension.

Abgeordnete LENTSCH (V) räumte ein, die Vorschläge der SPÖ seien nicht von der Hand zu weisen. Die Inanspruchnahme eines vorzeitigen Pensionsantritts sollte freiwillig bleiben, stimmte sie mit Abgeordneter Silhavy überein.

Abgeordneter WALCH (F) betonte, es sei die jetzige Koalition, die durch die Pensionsharmonisierung "endlich" Gerechtigkeit in das Pensionssystem gebracht habe. Zudem hob er hervor, dass Arbeitgeber, die ältere Beschäftigte kündigen, Strafe zahlen müssten, wenn diese seit mindestens zehn Jahre im Betrieb beschäftigt waren.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) signalisierte Zustimmung zum Antrag der SPÖ und bekräftigte, dieser sei klar formuliert und schlüssig begründet.

Der vorsitzführende Dritte Nationalratspäsident DI PRINZHORN wies den Antrag 674/A dem Sozialausschuss zu.

S- Antrag auf Änderung des Gebührengesetzes

Abgeordneter Mag. MAIER (S) gab zu bedenken, dass es kaum noch unbefristete Mietverträge gebe. Für befristete Mietverträge müsse aber die gleiche Gebühr bezahlt werden wie für unbefristete Verträge, kritisierte er. Der vorliegende Antrag der SPÖ solle, so Maier, gewährleisten, dass Wohnen wieder günstiger werde.

Abgeordnete TAMANDL (V) sprach sich für eine Gesamtlösung hinsichtlich der Einhebung von "Bagatellsteuern" aus und wandte sich dagegen, Gebühren für Mietverträge gesondert zu behandeln.

Abgeordneter NEUDECK (F) meinte, es sei zu überlegen, ob man bei der Verlängerung von Mietverträgen nicht auf eine neuerliche
Vergebührung verzichten solle. Wie seine Vorrednerin trat er aber dafür ein, im Zuge einer nächsten Steuerreform generell sämtliche Bagatellsteuern zu überdenken.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) unterstützte den Antrag der SPÖ und wies darauf hin, dass aufgrund der letzten Wohnrechtsnovellen der Abschluss befristeter Mietverhältnisse leichter möglich sei. Dadurch häufe sich aber auch die Zahl der Mietverträge und der in diesem Zusammenhang eingenommenen Gebühren.

Der vorsitzführende Dritte Nationalratspräsident DI PRINZHORN wies den Antrag 656/A dem Justizausschuss zu.

G- Antrag für ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) erläuterte die Intentionen ihres Antrages und wiederholte ihre zentrale Forderung nach einer Gleichstellung von behinderten Menschen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, dabei auch auf die gegenwärtigen Defizite in diesem Bereich hinweisend, die ihr gar nichts anderes übrig gelassen hätten als diesen Antrag hier einzubringen.

Abgeordneter Dr. HUAINIGG (V) meinte hingegen, das beschlossene Gesetz sei ein wichtiger Fortschritt. Alle hätten sich sehr bemüht, man solle diesem Gesetz erst einmal eine Chance geben. Sollte es Nachbesserungsbedarf geben, werde man diesen berücksichtigen, kündigte der Redner an.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) nannte die Vorschläge der Antragstellerin unterstützenswert und trat für eine frühere Einführung der Barrierefreiheit ein. Sodann sprach die Rednerin zum Thema Behindertenanwalt.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) zeigte Verständnis für die Ungeduld der Antragsstellerin, hielt ihr aber entgegen, dass es verschiedenste Interessen gebe, und Aufgabe der Politik sei es, diese unterschiedlichen Interessen entsprechend auszugleichen. Man müsse die Fortschritte sehen und dürfe nicht leugnen, dass sehr vieles durchgesetzt wurde. Zudem sei von der zuständigen Ministerin weiteres Arbeiten an dieser Materie angekündigt worden.

Die Vorlage wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

S- Antrag auf Änderung der Straßenverkehrsordnung

Abgeordnete SCHARER (S) erläuterte den Hintergrund des Antrags und begründete dieses Ansinnen mit dem steigenden Bedarf an Hebammen, denen man es daher ermöglichen müsse, rasch zum Ort ihres Wirkens zu gelangen. Dementsprechend müsse man akzeptable Rahmenbedingungen schaffen und die Hebammen den Ärzten in dieser Hinsicht gleichstellen.

Abgeordneter PREINEDER (V) meinte, man solle diesen Antrag eingehend diskutieren, seine Fraktion werde ihn bei der nächsten Novelle der Straßenverkehrsordnung entsprechend mit bedenken.

Abgeordneter WITTAUER (F) sprach sich auch für eine entsprechende Diskussion zum Thema aus, gab aber zu bedenken, dass viele Berufsgruppen eine solche Ausnahmeregelung begehren würden, weshalb die Meinung seiner Fraktion zu dieser Frage eher kritisch sei.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) votierte aus Gründen der Gleichbehandlung dafür, dem Antrag zu entsprechen, wobei aber auch auf eine entsprechende Kontrolle Bedacht genommen werden müsse.

Der Antrag wurde dem Verkehrsausschuss zugewiesen.

G- Antrag auf Änderung des ABGB

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) plädierte ein weiteres Mal für eine rechtliche Gleichstellung von "Lesben und Schwulen", zu welchem Zweck sie gegenständlichen Antrag gestellt habe, sei es doch "höchste Zeit zu einer Gesamtgleichstellung" nach dem Motto "gleiches Recht für gleiche Liebe".

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) erklärte, ihre Fraktion lehne eine "Homo-Ehe" ab, werde aber selbstverständlich allfällige Diskriminierungen bei Lebensgemeinschaften gemäß der Erkenntnisse des VfGH beseitigen. Eine Ehe von Homosexuellen werde es aber mit der ÖVP nicht geben.

Abgeordnete Mag. BECHER (S) äußerte sich hingegen zustimmend zu den Wünschen der Grünen und verlieh ihrer Hoffnung Ausdruck, dieses Thema werde nicht länger auf die lange Bank geschoben.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) erklärte, man kenne seine Meinung zu diesem Thema, er spreche sich gegen jede Diskriminierung von Homosexuellen aus, und genau daran arbeite ja die Justizministerin. Die Ehe sei allerdings klar definiert, die entsprechenden Privilegien sollten daher Familienleistungen sein.

Der Antrag wurde dem Justizausschuss zugewiesen.

(Schluss Erste Lesungen/Forts. NR)