Parlamentskorrespondenz Nr. 900 vom 21.11.2005

Vorlagen: Verkehr

Güterbeförderungsgesetz und Gelegenheitsverkehrs-Gesetz werden an Gewerbeordnung angepasst

Die Güterbeförderung gilt in Hinkunft ausdrücklich als ein reglementiertes Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Im Zuge von Anpassungen des Güterbeförderungsgesetzes an die Gewerbeordnung (1159 d.B.) wird überdies die Möglichkeit der Untersagung des Gewerbes der Güterbeförderung in einer weiteren Betriebsstelle vorgesehen, wenn für die dort eingesetzten Fahrzeuge keine Abstellplätze nachgewiesen werden können. Ferner tritt die Eintragung ins Gewerberegister an die Stelle der bisherigen Ausstellung eines Gewerbescheines.  

Gleiches gilt für das Gewerbe nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz. Auch hier erfolgt durch eine Regierungsvorlage eine Anpassung an die Gewerbeordnung und die damit verbundene Festlegung als reglementiertes Gewerbe. Die Bestimmungen hinsichtlich Untersagung des Gewerbes mangels geeigneter Abstellplätze bzw. Eintragung ins Gewerberegister sind dabei an die entsprechenden Paragraphen des Güterbeförderungsgesetzes angelehnt. (1160 d.B.)

Landeshauptleute ausschließlich zuständig für heimischen Kraftlinienverkehr

Durch die Änderung des Kraftliniengesetzes (1170 d.B.) soll nun klargestellt werden, dass im Bereich der Konzessionsvergabe bei Bestellleistungen im gemeinwirtschaftlichen Bereich jedenfalls in Konformität mit den Bestimmungen sowohl des nationalen als auch des EU-Vergaberechts vorzugehen ist. Mit dem Wegfall der Bestimmungen über die verfahrensfreie Verlängerung der Konzessionsdauer entspricht die Vorlage darüber hinaus den privatrechtlichen Grundsätzen des Nichtdiskriminierungs- und des Transparenzgebotes.

Neben einigen Verwaltungsvereinfachungen legt die Novelle auch die ausschließliche Zuständigkeit des Landeshauptmanns für den nationalen Kraftlinienverkehr fest. Ferner zielt die Gesetzesänderung darauf ab, die höchstzulässige Konzessionsdauer von zehn auf acht Jahre zu verringern und den Ländern durch die Möglichkeit der Einschränkung der Konzessionsdauer einen verkehrspolitischen Gestaltungsspielraum einzuräumen.

ÖBB: Grüne wollen Bau und Betrieb der Infrastruktur wieder zusammenführen

Abgeordnete Gabriela Moser (G) warnt in einem Entschließungsantrag vor einer drohenden Verschlechterung des Erhaltungszustandes des Schienenetzes der ÖBB und verlangt eine Korrektur der ÖBB-Reform. Sie fordert deshalb eine Wiedervereinigung der ÖBB-Infrastruktur Bau AG mit der ÖBB Infrastruktur Betrieb AG, zumal, wie sie ins Treffen führt, die für die fehlenden Erhaltungsmaßnahmen an vielen Strecken des Schienenetzes verantwortlichen finanziellen Lücken bei der ÖBB Infrastruktur Betrieb AG erst durch die Trennung von Bau und Betrieb im Zuge der ÖBB-Reform verursacht wurden. (716/A(E))

Kinder in Schulbussen: SPÖ fordert Zählregel von 1:1

Ein Antrag der SPÖ auf Änderung des Kraftfahrgesetzes sieht vor, für die Beförderung von Kindern im Gelegenheitsverkehr bzw. in Schulbussen eine altersunabhängige Zählregel von 1:1 einzuführen. Abgeordneter Kurt Eder kritisiert in der Begründung seiner Initiative, dass nach den geltenden Bestimmungen drei Kinder unter vierzehn Jahren als zwei Kinder gezählt werden dürfen und Kinder unter sechs Jahren überhaupt nicht zählen. Dies sei gerade aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zu verantworten, heißt es. (722/A).

SPÖ drängt auf Lärmschutzwand an Donauländebahn in Favoriten

Die Wiener SP-Mandatare Petra Bayr und Anton Gaal treten in einem Entschließungsantrag für die Errichtung einer Lärmschutzwand und den Einbau anderer lärm- und erschütterungshemmender baulicher Einrichtungen an der Bahnstrecke der Donauländebahn in Wien-Favoriten ein. Für zehntausende Anrainer würde dies eine wirkliche Verbesserung der Lebensqualität bedeuten, argumentieren sie. (724/A(E))

 

(Schluss)