Parlamentskorrespondenz Nr. 927 vom 23.11.2005

Passives AK-Wahlrecht für Ausländer wird gesetzlich fixiert

Wien (PK) - Im zweiten Teil der Sitzung des Sozialausschusses befassten sich die Abgeordneten zunächst mit einem V-F-Antrag betreffend die Ausdehnung des passiven Wahlrechts bei Arbeiterkammerwahlen auf ausländische Arbeitnehmer. Diese Umsetzung einer EU-Gemeinschaftsrechtsvorgabe, die von den Oppositionsparteien schon lange gefordert wurde, konnte einstimmig verabschiedet werden. Weiters wurde über zwei S-Anträge beraten, welche die Themen Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Jugendarbeitslosigkeit zum Inhalt hatten.

Konsens über gesetzliche Verankerung des passiven Wahlrechts für Ausländer bei AK-Wahlen

Die Regierungsfraktionen haben dem Nationalrat einen Antrag vorgelegt, in dem das passive Wahlrecht bei Arbeiterkammerwahlen auf Ausländer ausgedehnt wird. Dies ist u.a. eine Reaktion auf das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, bei dem entschieden wurde, dass der Ausschluss von Arbeitnehmern aus Mitgliedstaaten der EU, des EWR oder aus Drittstaaten, mit denen ein Abkommen in Bezug auf die Nichtdiskriminierung bei den Arbeitsbedingungen besteht dem Gemeinschaftsrecht widerspricht. Obwohl die gemeinschaftsrechts-konforme Umsetzung schon bei den letzten Arbeiterkammerwahlen 2004 mittels eines Erlasses des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit sichergestellt wurde, ist es erforderlich, die nationalen Regelungen ausdrücklich zu ändern, heißt es in der Begründung.

Seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen, weil damit ein großes Problem gelöst werde, erklärte Abgeordneter Richard Leutner (S). Auch seine Fraktionskollegin Heidrun Silhavy begrüßte die "dringend notwendige Änderung", die ihrer Meinung nach zur besseren Integration der ausländischen Arbeitnehmer sowie zur Stärkung der Interessenvertretungen beitragen werde.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) erinnerte daran, dass das Urteil des EuGH schon viel früher hätte umgesetzt werden sollen. Bedenken äußerte er hinsichtlich des Abänderungsantrags der Regierungsparteien, weil damit Menschen, die länger als 18 Monate arbeitslos sind, vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen werden. Er brachte deshalb einen Abänderungsantrag ein, in dem die Grünen fordern, dass eine mindestens sechs Monate lange Kammerzugehörigkeit als Voraussetzung für die Wahrnehmung einer Funktion festgelegt wird.

Abgeordneter Walter Tancsits (V) gab zu bedenken, dass die Arbeiterkammern bereits in den 90er Jahren ein sehr modernes Wahlrecht eingeführt haben. Neben der Umsetzung der EU-Vorgaben soll nun auch die überlange Wahldauer von drei auf zwei Wochen gekürzt werden. Außerdem sieht der von Tancsits eingebrachte Abänderungsantrag vor, dass jene Personen wählbar sind, die in den letzten zwei Jahren in Österreich insgesamt mindestens sechs Monate in einem die Kammerzugehörigkeit begründenden Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis standen. In einer Ausschussfeststellung wurde zudem zum Ausdruck gebracht, dass bei der Umsetzung der Briefwahl die Gestaltung des Wahldokuments österreichweit  einheitlich erfolgen soll und besonderes Augenmerk auf den amtlichen Charakter der Unterlagen zu legen ist. Was das EuGH-Urteil angeht, so sehe er die Gefahr, dass nun auch Klagen hinsichtlich der österreichischen Pflichtmitgliedschaft Tür und Tor geöffnet sei.

Bundesminister Martin Bartenstein freute sich darüber, dass alle vier Parteien dem Antrag zustimmen wollen. Auch er sehe durchaus eine gewisse Dringlichkeit in dieser Frage aufgrund des EuGH-Urteils. Positiv sei auch die Verkürzung der Wahldauer zu bewerten.

Bei der Abstimmung wurden der Antrag (in der Fassung eines V-F-Abänderungsantrages) ebenso wie die Ausschussfeststellung einstimmig angenommen; der G-Abänderungsantrag fand keine Mehrheit.

SPÖ fordert umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Chancen für Jugendliche

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (S) machte darauf aufmerksam, dass es trotz einiger Versuche von Seiten der Bundesregierung nicht gelungen sei, die Jugendarbeitslosigkeit in den Griff zu bekommen. Der von der SPÖ vorgelegte Entschließungsantrag sieht ein 10-Punkte-Programm vor, dass folgende Forderungen umfasst: bessere Berufs- und Bildungsberatung für Jugendliche, gebührenfreies Nachholen des Hauptschulabschlusses für alle, eine Ausbildungsgarantie für Jugendliche, die Schaffung eines Lastenausgleiches zwischen den Betrieben durch einen Lehrlingsfonds, die Einrichtung von regionalen Jugendbeschäftigungsgipfeln, eine flexiblere Lehrlingsausbildung, die Schaffung neuer Lehrberufe mit Zukunftsperspektive, die Aufwertung der Berufsschulen, beste Qualifizierung der Ausbilder und Ausbilderinnen und Vergabe von Auszeichnungen für besondere Ausbildungsqualität. Konkret regte die SPÖ etwa an, ein Modulsystem anzubieten, bei dem die Lehrlinge neben einem Basismodul mehrere Zusatzmodule ohne Verlängerung der Lehrzeit wählen können. An Berufsschulen sollten auch Schlüsselqualifikationen wie rhetorische Kompetenz, Bewerbungstraining, Teamarbeit, Mitarbeiterführung, Zeitmanagement, Konfliktlösung und ähnliches unterrichtet werden.

Abgeordneter Walter Tancsits (V) machte darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung ein sehr beachtliches Beschäftigungspaket vorgelegt habe und außerdem zusätzlich 160 Mill. € für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bereit stellt. Auch der "Blum-Bonus" greife noch besser als man erwartet habe.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) hielt seinem Vorredner eine Aussage von Blum entgegen, wonach er froh sei, wenn es nur 20 % Missbrauch beim Bonus gebe. Was die Ausbildung der Jugendlichen angeht, so sollte man genügend Mittel für die Begleit- und Stützlehrer zur Verfügung stellen, damit das Nachholen des Hauptschulabschlusses gar nicht mehr notwendig ist. Hinsichtlich des Lehrlingsfonds merkte Öllinger an, dass es eine solche Einrichtung zum Beispiel in der Bau- und Holzbranche gebe, wo eine Kollektivvertragsregelung erzielt wurde. Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) schlug vor, dass bezüglich des Lehrlingsfonds eine Lösung wie bei der Einstellung von behinderten Menschen getroffen wird.

Abgeordneter Franz-Josef Huainigg (V) bezweifelte, dass es der richtige Weg sei, Unternehmer zu bestrafen, wenn sie keine behinderten Menschen einstellen. Er sprach sich für den Weg des Belohnens, Förderns und Stützens aus, wie er etwa auch im Bereich der integrativen Berufsausbildung gegangen werde.

Ausschussvorsitzende Heidrun Silhavy (S) machte geltend, dass die Jugendarbeitslosigkeit zuletzt weiter gestiegen sei. Das zeigt ihrer Ansicht nach die Erfolglosigkeit der von der Regierung gesetzten Maßnahmen. Dennoch fehle seitens der Koalitionsparteien die Bereitschaft, sich ernsthaft mit Alternativvorschlägen der Opposition auseinanderzusetzen, bedauerte sie.

Arbeitsminister Martin Bartenstein lobte zunächst die gute Arbeit des Regierungsbeauftragten Egon Blum, die u.a. dazu geführt habe, dass das Lehrstellenangebot deutlich gestiegen ist. Wichtig sei es auch, dass die Regierung zusätzlich 160 Mill. € für Qualifizierungsmaßnahmen bereit stellt und das Budget des AMS aufgestockt habe. Bartenstein wies weiters darauf hin, dass nicht einmal die rot-grüne Koalition in Deutschland die Idee eines Lehrlingsausgleichsfonds verwirklicht habe, weil ihr letztendlich klar geworden sei, dass man damit das Gegenteil von dem erreichen würde, was man wolle. Er arbeite gemeinsam mit dem AMS daran, der Arbeitslosigkeit Herr zu werden, bekräftigte er, und gehe davon aus, dass die "Horrorszenarien" der SPÖ nicht Wirklichkeit würden. Die Opposition warnte der Minister, kleine und große Unternehmen gegenseitig auszuspielen.

Sozialstaatssekretär Sigisbert Dolinschek trat dafür ein, die Unternehmer zu motivieren, Lehrlinge anzustellen. Die Ausgleichstaxe im Behinderteneinstellungsgesetz will er, wie er auf eine Frage von Abgeordneter Haidlmayr antwortete, nicht als Strafsteuer verstanden wissen.

Der Beratungen über den Antrag 176/A(E) wurden mit V-F-Mehrheit vertagt.

10-Punkte-Programm der SPÖ betreffend bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Noch immer sei es sehr schwierig, Beruf und Familie zu vereinbaren, gab Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) zu bedenken. Davon zeuge auch die niedrige Geburtenrate. Die von den Sozialdemokraten beantragte Änderung des Mutterschutzgesetzes, des Väter-Karenzgesetzes und des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes beinhaltet u.a., dass jene ArbeitnehmerInnen, die den schriftlichen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in der Karenz oder auf Elternteilzeit rechtzeitig beim Arbeitgeber eingebracht haben, das Recht auf Antritt der Teilzeitbeschäftigung haben sollen, wenn der Arbeitgeber nicht binnen einer gesetzlich definierten Frist eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht erhebt. Der Arbeitgeber hat zu beweisen, dass eine Beschäftigung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers in Elternteilzeit oder Teilzeitkarenz schwerwiegende betriebliche Interessen so nachhaltig beeinträchtigt, dass eine allenfalls erforderliche Umorganisation der betrieblichen Abläufe sachlich nicht zu rechtfertigen ist. Außerdem ist ein Recht auf Teilzeitarbeit für Eltern festzulegen; dieses Recht soll zumindest bis zum Ablauf des ersten Schuljahres, jedenfalls aber bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes bestehen. Um das Recht auf Elternteilzeit durchsetzen zu können, dürfe es auch keine Beschränkung auf Betriebe einer bestimmten Betriebsgröße oder auf Betriebe mit Betriebsräten geben. Für Eltern, die eine Elternteilzeit in Anspruch nehmen, soll auch ein Kündigungsschutz gelten. Es wird beantragt, die Kündigung durch den Arbeitgeber zu beschränken und eine entsprechende Anfechtungsmöglichkeit vorzusehen.

Abgeordnete Ridi Steibl (V) erinnerte daran, dass die Bundesregierung gerade im Bereich der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine Reihe von erfolgreichen Maßnahmen gesetzt habe. In den Bundesländern gebe es zwar noch einiges zu tun, räumte die Rednerin ein, aber zum Beispiel bei der Betreuung der über 3jährigen Kinder liege die Versorgungsrate schon bei 86 %. Viele Punkte, die von der SPÖ gefordert werden, habe man auch schon umgesetzt, etwa die Möglichkeit, auf Teilzeit umzusteigen bis zum 7. Lebensjahr. Außerdem führte sie noch das Kinderbetreuungsgeld und die Familienhospizkarenz ins Treffen.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) wies seine Vorrednerin darauf hin, dass sehr viele Beschäftigte von der Teilzeitregelung ausgenommen sind. Er halte die Vorschläge der SPÖ für durchaus diskutierenswert.

Abgeordnete Renate Csörgits (S) schloss sich ihrem Vorredner an und gab vor allem zu bedenken, dass Österreich bei der Betreuung der unter 3jährigen Kinder sehr schlecht abschneide. Außerdem habe die Regierung den Kündigungsschutz verschlechtert und den Teilzeitkarenzurlaub abgeschafft, kritisierte sie.

Bundesminister Martin Bartenstein ging auf den Forderungskatalog der Sozialdemokraten ein und kam zu dem Urteil, dass viele Punkte bereits umgesetzt wurden. Was die Teilzeitregelung anbelangt, so habe man lange diskutiert und letztlich einsehen müssen, dass eine solche Bestimmung für kleine und mittlere Betriebe sehr schwer umsetzbar sei. Er sei jedoch davon überzeugt, dass bei Kleinbetrieben vieles auf informellen Wege möglich sei und gesetzliche Vorschriften oft nicht die beste Lösung darstellen.

Der Antrag wurde bei der Abstimmung abgelehnt. (Fortsetzung)