Parlamentskorrespondenz Nr. 931 vom 24.11.2005

Vorlagen: Justiz, Wirtschaft

Energie-Ausweis für Gebäude kommt

Mit dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (1182 d.B.) wird - in Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie - normiert, dass beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden dem potenziellen Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes vorgelegt wird. Die Bestimmungen der Richtlinie (2002/91/EG) beziehen sich größtenteils auf bautechnische Vorschriften und sind daher von den Ländern umzusetzen. Die Regelung, einen Energieausweis vorzulegen, fällt als zivilrechtliche Angelegenheit allerdings in die Kompetenz des Bundes. Die Senkung des Energieverbrauchs in Gebäuden ist - aus Gründen der Ressourcenschonung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes - im öffentlichen Interesse.

Wohnrechtsnovelle bringt Konsolidierung und Abrundung

Nach der Neukodifizierung des Wohnungseigentumsrechts im Jahr 2002 soll jetzt die Wohnrechtsnovelle 2006 (1183 d.B.) "offenkundig gewordene Mängel und Verbesserungswürdigkeiten" durch einen "glättenden Gesetzgebungsakt" beseitigen. Die inhaltlichen Änderungen betreffen das Wohnungseigentumsrecht, das Mietrecht (z.B. durch Erweiterung der Erhaltungspflicht des Vermieters um die Beseitigung von Gesundheitsgefahren) und das Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht. Mit der Novelle will man, wie es im Vorblatt heißt, "unter Beachtung und Wahrung der vor drei Jahren getroffenen Systementscheidung gleichsam nachbessern".

E-Recht hat Auswirkungen auf die Gerichtsgebühren

Die vorliegende Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006 (1168 d.B.) trägt in erster Linie der nunmehr bestehenden Möglichkeit der elektronischen Übermittlung von Urkunden an die Gerichte und der elektronischen Abfrage auch der Urkundensammlung des Grundbuchs Rechnung und reagiert weiters auf den von der Praxis geäußerten Wunsch nach einer gerechteren Gestaltung des Tarifsystems bei einvernehmlicher Scheidung.

So wird etwa für die elektronische Abfrage der Urkundensammlung des Grundbuchs eine Justizverwaltungsgebühr eingeführt. Durch Reduktion der Eingabengebühr für Grundbuch- und Firmenbucheingaben bei elektronischer Urkundenübermittlung wiederum will die Regierungsvorlage einen Anreiz geben, die Urkunden in elektronischer Form vorzulegen. Im Rechtsanwaltstarifgesetz und im Notariatstarifgesetz wird eine mit dieser Reduktion korrespondierende Entlohnungserhöhung geschaffen.

Bei den Gebühren für die einvernehmliche Scheidung geht es u.a. darum, die Vergleichsgebühr für den Fall zu erhöhen, dass in der Scheidungsvereinbarung bücherliche Rechte begründet oder übertragen werden; im gegenteiligen Fall wird die Vereinbarungsgebühr dafür etwas ermäßigt.

Im Insolvenzrecht soll im Fall der Annahme eines Zwangsausgleichsvorschlages durch die Gläubiger über eine Straffung der einzelnen Verfahrensschritte die gesetzliche Grundlage für eine möglichst rasche Aufhebung des Konkursverfahrens geschaffen werden. Die derzeitige Trennung zwischen der Bestätigung des Ausgleichs und der Aufhebung des Konkurses wird aufgegeben, der Konkurs gilt nunmehr mit Eintritt der Rechtskraft der Zwangsausgleichsbestätigung schon auf Grund des Gesetzes als aufgehoben.

Elektronische Signatur für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker

Ziel eines Berufsrechts-Änderungsgesetzes für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker (1169 d.B.) ist es, dem Gebot der Nichtdiskriminierung elektronischer Signaturen im Geschäfts- und Rechtsverkehr dieser Berufsgruppen zum Durchbruch zu verhelfen.

Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker sollen demnach durch Einführung einer elektronischen "Berufssignatur" künftig in die Lage versetzt werden, im Rahmen ihrer Berufstätigkeit – unter Nachweis ihrer Eigenschaft als Attribut der Signatur - mit den Rechtswirkungen einer eigenhändigen Unterschrift elektronisch zu unterfertigen. Daneben sollen die Notare und die Ziviltechniker über eine besondere elektronische "Beurkundungssignatur" verfügen können, die ihnen auch im hoheitlichen Bereich ihrer Tätigkeit die Möglichkeiten der elektronischen Signatur zur Erstellung öffentlicher Urkunden eröffnet.

Um nun diese Signaturkarten auch strafrechtlich möglichst gut abzusichern und die bestehenden Papierausweise der Berufsträger in eine zeitgemäße Form zu bringen, sollen von den jeweiligen Kammern an ihre Mitglieder nunmehr amtliche Lichtbildausweise in Kartenform ausgegeben werden, die mit den qualifizierten Zertifikaten für die Berufs- bzw. Beurkundungssignaturen mit Bürgerkartenfunktion zu versehen sind. Bei den Ausweiskarten für die elektronische Beurkundungssignatur zur Ausstellung öffentlicher Urkunden sollen den jeweiligen Amtsinhaber zusätzliche Sorgfaltsanforderungen in Bezug auf ihre Aufbewahrung treffen. Auch die Kammern, die in Ansehung dieser Signaturen als Registrierungsstellen im Sinn des Signaturgesetzes fungieren, sollen durch verschiedene Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass nur befugte Standesmitglieder die jeweiligen Signaturen verwenden.

Koalition will Prüfungskompetenz des Rechnungshofs für gemeinnützige Bauvereinigungen

Gemeinnützige Bauvereinigungen sollen, unabhängig von den Beteiligungsverhältnissen, in die Prüfungskompetenz des Rechnungshofs einbezogen werden. Einen entsprechenden Antrag (741/A) haben die Koalitionsfraktionen vorgelegt. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass gemeinnützige Bauvereinigungen einerseits von Ertragssteuern befreit und anderseits verhalten sind, ihre Tätigkeit unmittelbar auf die Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben des Wohnungs- und Siedlungswesens zu richten.

Alle Fraktionen für Unterstützung von Maßnahmen gegen Folter

Die Berichte über so genannte Geheimgefängnisse in Osteuropa nehmen die Fraktionen zum Anlass für einen Entschließungsantrag (740/A[E]), in dem die Regierung ersucht wird, sich auf europäischer und internationaler Ebene weiterhin konsequent für die Einhaltung des absoluten Verbots von Folter und anderer Formen grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe einzusetzen. U.a. fordern sie die Ratifizierung einschlägiger Abkommen. (Schluss)