Parlamentskorrespondenz Nr. 1000 vom 06.12.2005

Nationalrat fasst Beharrungsbeschluss zum Zukunftsfondsgesetz

Wien (PK) - Die neuen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat lassen w2eitere Einsprüche der Länderkammer gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats erwarten. Mit dem ersten Einspruch seit den letzten Landtagswahlen - gegen das Zukunftsfondsgesetz und das Stipendienstiftungs-Gesetz - hatte sich der Nationalrat nun zu befassen. Er fasste mit Mehrheit einen Beharrungsbeschluss.

Der Bundesrat habe völlig zu Recht den Gesetzesbeschluss des Nationalrates betreffend den Zukunfts- und den Stipendienfonds Einspruch erhoben, erklärte Abgeordneter Mag. POSCH (S). Ein Grund dafür war, dass die Bundesregierung den Weg des Konsenses verlassen habe. Gerade bei jenen Themen, wo es um die Bewältigung der nationalsozialistischen Vergangenheit geht, war es bisher immer der Fall, dass eine gemeinsame Linie gesucht wurde. Außerdem hätte man alle relevanten Gruppen außerhalb des Parlaments in die Entscheidung einbinden müssen, bemängelte er.

Abgeordnete MACHNE (V) bedauerte, dass der Bundesrat das Stipendienstiftungs-Gesetz blockieren will. Sie habe auch keinerlei Verständnis dafür, dass auch Tiroler und Kärntner Bundesräte Einspruch gegen das Gesetz erhoben haben. Immerhin ermögliche das Gesetz, die dramatischen Ereignisse des Jahres 1945 entlang der Drau in Osttirol und Kärnten aufzuarbeiten. Durch das Abkommen von Jalta wurden nämlich alle Kosaken, die zwischen Spittal und Lienz stationiert waren von den Engländern an die Russen ausgeliefert, erinnerte Machne.

Für die Grünen habe sich hinsichtlich der Entscheidungsgrundlagen nichts geändert, gab Abgeordnete Mag. STOISITS (G) zu bedenken. Was die Ausführungen ihrer Vorrednerin angeht, so sei sie überrascht darüber, dass mit dem Geld, das den Zwangsarbeitern vorenthalten wurde, nun über die Kosaken geforscht werden soll.

Da über diese Materie schon sehr ausführlich diskutiert wurde, wolle er die Argumente nicht noch einmal anführen, meinte Abgeordneter SCHEIBNER (F). Verwundert zeigte er sich jedoch darüber, dass die Opposition den Konsens, der wirklich gesucht wurde, verlassen hat. Er glaube auch, dass es ein gutes Signal sei, wenn man den Nachkommen von Zwangsarbeitern die Möglichkeit gibt, mit Geldern aus diesem Topf Nachforschungen oder wissenschaftliche Studien zu betreiben.

Der Antrag des Verfassungsausschusses, den Beschluss des Nationalrates über das Zukunftsfonds-Gesetz und das Stipendienstiftungs-Gesetz zu wiederholen, wird mehrheitlich angenommen. (Schluss Zukunftsfondsgesetz/Forts. NR)