Parlamentskorrespondenz Nr. 1048 vom 21.12.2005

729. Sitzung des Bundesrats

Mit Einspruch gegen Feinstaubpaket ist zu rechnen

Wien (PK) – In seiner heutigen Sitzung hat die Länderkammer eine umfangreiche Tagesordnung zu behandeln. Nur in einem Fall, beim Umweltrechtsanpassungsgesetz, das u.a. ein Maßnahmenpaket gegen die Feinstaubproblematik enthält, ist – das ist dem Bericht des zuständigen Ausschusses zu entnehmen - mit einem Einspruch zu rechnen. Der Einspruch gegen die Sammelnovelle ist vor allem im unzureichenden Novellierungsvorschlag für das Immissionsschutzgesetz-Luft begründet, heißt es dazu in der Begründung. "Die Maßgabe, dass verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf Autobahnen und Schnellstraßen, wenn sie länger als drei Monate gelten sollen, der Zustimmung des Verkehrsministers bedürfen, stellt einen verfassungsrechtlich bedenklichen Eingriff in die Vollzugshoheit der Landeshauptleute dar. Dies umso mehr als der sachlich unzuständige Minister entscheiden soll, ob die nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft und den zugehörigen EU-Richtlinien notwendige mittel- oder langfristige Maßnahme gesetzt werden darf. Entgegen den ursprünglichen Intentionen des Entwurfs wird die Palette der möglichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Feinstaubbelastung nicht erweitert, sondern eingeschränkt." Außerdem wird auf die Europarechtswidrigkeit dieses Immissionsschutzgesetzes-Luft hingewiesen.

In vier Fällen - beim Sicherheitsbericht 2004, beim Verwertungsgesellschaftenrechtsänderungsgesetz 2006 sowie bei der Änderung des Forschungs- und Technogieförderungsgesetzes und der Änderung des Kraftfahrliniengesetzes - ist in den jeweiligen Ausschüssen des Bundesrates infolge Stimmengleichheit kein Beschluss zu Stande gekommen.

Gemäß den Ausschussberichten ist bei folgenden Beschlüssen des Nationalrates damit zu rechnen, dass sie ohne Einspruch den Bundesrat passieren: Änderung des Arbeiterkammergesetzes und des Arbeitsverfassungsgesetzes, Änderung des Berufsausbildungsgesetzes, Änderung des Preisauszeichnungsgesetzes, Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2006, Vertrag mit Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2006, Berufsrechts-Änderungsgesetz für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker 2006, Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006, 2. Dienstrechts-Novelle 2005, Änderung des Informationssicherheitsgesetzes, Bundesvergabegesetz 2006, ORF-Gesetz, Änderung des Tierversuchsgesetzes, Abkommen mit China über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich, Änderung des BG zur Errichtung einer "Brenner Basistunnel AG", einer Brenner Eisenbahn GmbH", des Eisenbahngesetzes und des Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetzes, Kooperationsabkommen über ein Globales Ziviles Satellitennavigationssystem – GALILEO zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und China bzw. Israel, Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention, BG über die Gewährung eines Bundeszuschusses an Kärnten aus Anlass der 85. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung und Abgabenänderungsgesetz 2005. Auch soll der Bericht zur Jahresvorschau des BM.I 2005 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates zur Kenntnis genommen werden.

Letzter Punkt der Tagesordnung ist die Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 1. Halbjahr 2006.

Ferner haben die Bundesräte Konecny (S) und Schennach (G) eine Reihe von Fristsetzungsanträgen eingebracht. Demnach sollen dem jeweiligen Ausschuss zur Berichterstattung über folgende Gesetzesbeschlüsse des NR eine Frist bis 24. Jänner 2006 gesetzt werden: Änderung des Volkszählungsgesetzes 1950; BG über die Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen und Änderung des Postgesetzes, des Meldegesetzes und des Bildungsdokumentationsgesetzes; Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes; Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes; Änderung des Angestelltengesetzes; Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005; Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005; 2. Schulrechtspaket 2005; Hochschulgesetz 2005. - Die Abstimmung hierüber erfolgt nach Erledigung der Tagesordnung.

(Forts. mögl.)


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