Parlamentskorrespondenz Nr. 170 vom 01.03.2006

Nationalratsdebatte zu Sozialthemen

Beharrungsbeschlüsse zu Bundesrats-Einsprüchen

Wien (PK) Themen aus dem Sozialausschuss standen im Anschluss an die Debatte über die Volksanwaltschaft auf der Tagesordnung der Sitzung des Nationalrats. Mit Mehrheit fasste der Nationalrat Beharrungsbeschlüsse gegen Einsprüche des Bundesrats - zum einen gegen die Änderung des Angestelltengesetzes, zum anderen gegen die Änderung des Arbeitsvertragsrechts- Anpassungsgesetzes – und verabschiedete eine Novelle zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz.

Abgeordneter Dr. LEUTNER (S) sah in den Änderungen des Angestelltengesetzes keinerlei Handhabe gegen die zunehmende Praxis von unfairen Vertragsklauseln zulasten der Arbeitnehmer, kritisierte insbesondere die Fristverlängerung für den Rückersatz der Ausbildungskosten und sprach insgesamt von einer vertanen Chance.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) erwartete sich hingegen durch dieses Gesetz deutliche Verbesserungen im Bereich der Konkurrenzklausel und der Ausbildungskostenrückerstattung. Er warf der SPÖ vor, aus parteipolitischem Kalkül mit ihrem Einspruch Arbeitnehmerinteressen aufs Spiel zu setzen und zudem die Arbeiterkammer für ihre Parteipropaganda zu missbrauchen.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) bezeichnete Ausbildungskostenrückersatz und Konkurrenzklausel als nicht mehr haltbar und forderte einen grundsätzlichen Ausschluss derartiger Vertragsbestandteile. Das vorliegende Gesetz lehnte er als "Quacksalberei" ab und meinte, geringfügige Verbesserungen bei der Konkurrenzklausel seien durch massive Verschlechterungen beim Ausbildungskostenrückersatz, wie etwa Fristverlängerungen, erkauft worden.

Abgeordneter WALCH (F) begrüßte die Regelung betreffend die Konkurrenzklauseln und qualifizierte die Bestimmungen über den Rückersatz der Ausbildungskosten als ersten Schritt in die richtige Richtung.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN verteidigte seinerseits die Regelungen als Verbesserungen im Interesse der Arbeitnehmer. Was bisher aus Judikatur und Lehre zusammengetragen werden musste, sei nun gesetzlich eindeutig verankert, sagte er.

Abgeordneter KECK (S) verbuchte die Bestimmungen über die Betreuung von schwersterkrankten Kindern als überwiegend positiv, kritisierte aber, dass das Gesetz dabei auf den gemeinsamen Haushalt abstellt.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) erkannte klare Verbesserungen für die Arbeitnehmer durch die Regelung betreffend Konkurrenzklausel und Ausbildungskostenrückersatz.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) sprach hingegen von einem Rückschritt und argumentierte, in der Praxis sei es gerade Angehörigen der Pflegeberufe wegen der Konkurrenzklausel unmöglich, ihren Job zu wechseln.

Abgeordnete MITTERMÜLLER (F) hob die Maßnahmen für pflegende Angehörige im Rahmen der Familienhospizkarenz als positiv hervor und bedauerte die Ablehnung durch die Opposition.

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) warf den Regierungsparteien vor, mit den Änderungen beim Angestelltengesetz die Praxis von unseriösen Vertragsklauseln zum Nachteil der Arbeitnehmer zu unterstützen.

Abgeordnete STEIDL (V) beklagte, durch den Einspruch der SPÖ sei es nicht möglich gewesen, die Bestimmungen zur Familienhospizkarenz schon mit Jahresbeginn in Kraft zu setzen.

Abgeordnete KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) lehnte die Änderungen des Angestelltengesetzes als "sozialpolitischen Keulenschlag" für die Arbeitnehmer ab.

Abgeordnete Mag. SCHEUCHER-PICHLER (V) fand kein Verständnis für die Ablehnung der Bestimmungen betreffend Familienhospizkarenz seitens der SPÖ und qualifizierte die Argumente der Opposition als "an den Haaren herbeigezogen".

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) wies die Anschuldigungen des Abgeordneten Tancsits gegen die Arbeiterkammer scharf zurück und sprach von einem "zutiefst beschämenden Stil".

Abgeordnete MIKESCH (V) unterstützte die Änderungen beim Angestelltengesetz und sah zudem in einem partnerschaftlichen Umgang zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern einen Erfolgsgaranten zur Sicherung der Arbeitsplätze.

Abgeordneter KEUSCHNIGG (V) begrüßte die Erweiterung des Mitgliederkreises bei der Landarbeiterkammer und bedauerte, dieses Gesetz werde nun durch den Einspruch des Bundesrates unnötig verzögert.

Abgeordnete HÖLLERER (V) zeigte sich enttäuscht, dass die SPÖ die Bestimmungen über die Familienhospizkarenz nicht mitträgt, und meinte, es gehe hier doch darum, den Schwächsten zu helfen.

Abgeordnete MAREK (V) warf der SPÖ vor, Regelungen, die eindeutig im Interesse der Arbeitnehmer liegen, verhindern zu wollen.

Abgeordneter Mag. REGLER (V) konstatierte, die SPÖ habe mit ihrer Ablehnung der Bestimmungen hinsichtlich Familienhospizkarenz endgültig den Weg der sozialen Reformen verlassen.

Bei der Abstimmung wiederholte der Nationalrat hinsichtlich Angestelltengesetz und Arbeitsvertragsrecht-Anpassungsgesetz seine ursprünglich gefassten Beschlüsse. Die Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes passierte das Plenum mit Stimmenmehrheit.

Sozialabkommen mit Rumänien

Abgeordnete RIENER (V) erläuterte den Inhalt der Vorlage und plädierte für dessen Annahme, stelle diese Vorlage doch eine gelungene Anpassung an die aktuellen Verhältnisse dar. Die Rednerin votierte zudem für die erforderliche Flexibilität und Sicherheit am Arbeitsmarkt im Sinne der Leitlinien der EU.

Abgeordneter WALCH (F) zeigte sich zufrieden über die konsensuale Haltung der Fraktionen in dieser Angelegenheit. Es sei ein Gesetz, das in die richtige Richtung weise und daher zu begrüßen sei.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) signalisierte gleichfalls Zustimmung zu dieser Materie, erinnerte dabei aber daran, dass derartige Abkommen in der Vergangenheit gekündigt wurden, namentlich mit den Staaten des ehemaligen Jugoslawien, und dieser Zustand sollte schnellstmöglich repariert werden.

Die Vorlage wurde einhellig angenommen.

(Schluss Soziales/Forts. NR)


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