Parlamentskorrespondenz Nr. 338 vom 20.04.2006

Dienstleistungsrichtlinie: Die Stimmen der ExpertInnen

Wien (PK) - "Die EU-Dienstleistungsrichtlinie und deren Konsequenzen für Österreich" waren das Thema einer Enquete des Bundesrates, zu der die vorsitzführende Vizepräsidentin des Bundesrates, Anna Elisabeth Haselbach, heute zahlreiche Experten, Nationalratsabgeordnete, Bundesräte sowie Vertreter von Ressorts, Ländern und Gemeinden sowie einen Vertreter von ATTAC Österreich (Netzwerk für eine demokratische Kontrolle der Finanzmärkte) begrüßte.

Losch: EU-Parlament und Kommission nahe beieinander

Ein in die Thematik einführendes Referat hielt Dr. Michael Losch vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, indem er zunächst den aktuellen Verhandlungsstand auf EU-Ebene darstellte. Nach der Einigung im Europäischen Parlament und dem dazu bereits vorliegenden neuen Kommissionsvorschlag seien erste Gespräche auf Ratsebene am kommenden Samstag beim informellen Ratstreffen in Graz zu erwarten.

Das Europäische Parlament habe gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsentwurf wesentliche Änderungen eingebracht und überdies sei der neue Kommissionsvorschlag sehr eng bei den Vorschlägen des Europäischen Parlaments geblieben. Die Übereinstimmungen zwischen den beiden Entwürfen bezifferte Losch mit 95 % und sah darin die Chance für einen Konsens.

Grundsätzlich werde die Dienstleistungsrichtlinie von ökonomischen Argumenten getragen und als Beitrag zur Lissabon-Strategie verstanden, erläuterte der Experte. Die Dienstleistungsfreiheit sei gegenüber der Warenfreiheit auf dem Binnenmarkt noch unterentwickelt. Zwar könnten Unternehmen die Dienstleistungsfreiheit vor dem EuGH schon jetzt mit guten Aussichten auf Erfolg einklagen, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sei dieser Weg aber aus praktischen Gründen nicht gangbar, daher dränge die Kommission auf eine Kodifikation der Dienstleistungsfreiheit. Dazu gehört eine vereinfachte Behördenkooperation, die Vermeidung komplizierter Bestätigungen, von Übersetzungen und die Einrichtung von One-Stop-Shops. Die Kommission arbeite an einem vereinfachten Kontrollsystem, von dem sie sich einen wesentlichen Schub zur Förderung der KMU erwartet. Wirtschaftsforscher beziffern die zu erwartende zusätzliche Zahl an Arbeitsplätzen infolge der Dienstleistungsrichtlinie mit 600.000, erfuhren die Teilnehmer der Enquete von Michael Losch.

Der Beschluss des Europäischen Parlaments zur Dienstleistungsrichtlinie vom 16. Februar dieses Jahres sei eine Sternstunde des Europäischen Parlamentarismus gewesen. Die Änderungen seien von den europäischen Abgeordneten mit großer Mehrheit vorgenommen worden. Lücken, Interpretationsprobleme und mangelnde Abgrenzungen zu anderen Richtlinien, etwa zur Entsenderichtlinie, konnten überwunden werden. Der Anwendungsbereich der Richtlinie wird präziser definiert, Ausnahmen werden explizit genannt. Der umstrittene Begriff "Herkunftsland-Prinzip" wurde gestrichen und nationale Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit im Interesse der öffentlichen Ordnung, der Sicherheit, des Umweltschutzes und der Gesundheit ermöglicht. Zur Abgrenzung gegenüber der Entsenderichtlinie wird die Kommission ein Leitlinienpapier herausgeben.

Die nun sehr gering gewordenen Unterschiede zwischen den Entwürfen des Parlaments und der Kommission betreffen laut Losch technische und redaktionelle Feinheiten sowie Spezialprobleme, etwa beim Berufsrecht der Notare.

Er hoffe, dass die informelle Ratsdiskussion am kommenden Samstag in Graz ein positives Zeichen in Richtung auf eine politische Einigung beim formellen Rat am 29. Mai in Brüssel bringen werde. Die Gefahr einer Polarisierung sah der Experte angesichts der Kritik, die von neuen Mitgliedsländern sowie von Großbritannien und den Niederlanden geäußert werden. Diese Länder sprechen von einer Verwässerung des ursprünglichen Entwurfs.

Regner: Die Gewerkschaften haben nach wie vor Bedenken 

Evelyn Regner (ÖGB-Europabüro) bekannte sich grundsätzlich zur Dienstleistungsfreiheit, bekundete aber massive Einwände des ÖGB und der Europäischen Gewerkschafter zum vorliegenden Richtlinienentwurf, der trotz der vorgenommenen Änderungen zahlreiche Kritikpunkte offen lasse.

Probleme ortete die Referentin bei der Abgrenzung zur Entsenderichtlinie und bei der Daseinsvorsorge und bezweifelte, dass die Dienstleistungsrichtlinie richtig in den makroökonomischen Kontext Europas eingebettet sei. Denn von einem Nachhinken Europas auf dem globalen Dienstleistungsmarkt könne keine Rede sein. Im Gegenteil, der Anteil Europas wuchs in den letzten Jahren stärker als jener der USA, Chinas oder Indiens. Die Gewerkschaften seien trotzdem nicht grundsätzlich gegen die Dienstleistungsfreiheit, es kommt ihnen aber darauf an, wie sie gestaltet und umgesetzt wird.

Die Referentin schilderte chronologisch den Weg von der ursprünglichen "Bolkestein-Richtlinie", die als demokratiepolitisch bedenklich eingestuft wurde, und den Protest des Europäischen Gewerkschaftsbundes hervorrief. Die Protestbewegung, die im März 2005 in europaweiten Großdemonstrationen gipfelte, leitete ein Umdenken ein, das zu einem Kraftakt des Europäischen Parlaments und zu Abstimmungen über mehr als tausend Abänderungsanträge führte.

Aus Sicht der Gewerkschaften seien die Änderungen im Europäischen Parlament positiv zu bewerten, sagte Regner: "Die Richtlinie wurde vom Kopf auf die Füße gestellt". Nach wie vor offen sind für die Expertin aber folgende Punkte: Eine effektive Ausnahme des gesamten Arbeitsrecht inklusive des kollektiven Arbeitsrechts aus der Richtlinie; der Vorrang der Grundrechte gegenüber der Dienstleistungsrichtlinie; eine effektive Ausnahme der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse; die generelle Herausnahme sozialer Dienstleistungen und der Gesundheitsdienstleistungen; die Gewährung nationalen Gestaltungsspielraums bei der Regelung grenzüberschreitender Dienstleistungen, um einen Senkungswettlauf auszuschließen, und umfassende Kontrollen und Sanktionen durch europaweite Zustell- und Vollstreckungsübereinkommen.

Aschauer: Zweifel an versprochenen Arbeitsplätzen 

Mag. Melitta Aschauer (AK Wien) besprach die Dienstleistungsfreiheit als eine der kompliziertesten Rechtsmaterien der letzten Jahre, die Diskussion darüber sei aber auch deshalb so interessant, weil es sich um eines der wenigen europäischen Themen handle, die von den Bürgern intensiv diskutiert werden. Ausgangspunkt seien zwei Konzepte für den Binnenmarkt: Ein durch Liberalisierung geschaffener und eines mit höheren Normen für die Arbeitnehmer in Europa. Deutlich habe dies Kommissar Bolkestein, der Initiator des ursprünglichen Richtlinienentwurfs gemacht, der in einem Interview seine persönliche Motivation für die Dienstleistungsrichtlinie mit der Aussicht begründete, endlich sein Ferienhaus in Südfrankreich von billigen Arbeitskräften aus den neuen Mitgliedsländern renovieren zu lassen.

Die Aussicht auf Wirtschaftsaufschwung und neue Arbeitsplätze, mit der für die Dienstleistungsrichtlinie geworben werde, ließen die Expertin befürchten, dass diese Versprechungen ebenso wenig gehalten werden wie jene, die bei der Einrichtung des Binnenmarktes, der Euro-Einführung oder der EU-Erweiterung abgegeben wurden. Die Prognose für 600.000 zusätzliche Arbeitsplätze werfe die Frage auf, für welchen Zeitraum sie gelte. Problematisch seien auch die durch die Dienstleistungsrichtlinie ausgelösten Verteilungseffekte.

Zwar sei der ursprüngliche Kommissionsvorschlag aus dem Jahr 2004 vom Europäischen Parlament wesentlich verändert worden, die Interessen, die die Kommission zu ihrem ersten Vorschlag bewogen haben, bestehen aber weiter. Daher könne keine Entwarnung gegeben werden. Zwar sei das Herkunftslandprinzip nun nicht mehr im Entwurf vorhanden, der nationale Handlungsspielraum bleibe aber trotzdem extrem eingeschränkt. Auch die neue Regelung geht laut Aschauer hinter den Status quo und die Rechtssprechung des EuGH zurück. Nur vier statt 30 rechtfertigende Gründe sollen künftig für nationale Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit geltend gemacht werden können.

Bedenken äußerte die Expertin auch aus der Sicht der Konsumenten, da auch der neue Vorschlag teilweise zu wenig klar sei. Den KonsumentInnen werde zugemutet, sich über die Ausübungsvorschriften für Dienstleister in allen EU-Mitgliedsländern zu informieren. "Für eine Illusion" hielt die Referentin schließlich die angestrebte Kontrolle durch eine verbesserte und vereinfachte Behördenkooperation. Sie sah einerseits unüberwindliche Sprachprobleme und meldete überdies Zweifel daran an, dass etwa estnische oder lettische Behörden die österreichischen Behörden bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie unterstützen werden.

Fürnkranz: Österreich Gewinner der Dienstleistungsrichtlinie

Mag. Christina Fürnkranz von der Industriellenvereinigung unterstützte die Dienstleistungsrichtlinie und sah im Abbau der Markthindernisse im Dienstleistungsbereich ein enormes Potential für Wachstum und Beschäftigung sowie eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung des Lissabon-Ziels. Gleichzeitig warnte sie auch vor einer Verwässerung der Richtlinie.

Klar war für Fürnkranz, dass Österreich mit seiner exportorientierten Dienstleistungswirtschaft zu den größten Gewinnern bei der Öffnung der Dienstleistungsmärkte zählt. Sie rechnete mit 10.000 neuen Arbeitsplätzen als Folge der Richtlinie und verwies auf Studien, wonach 1 Mill. € an Dienstleistungsexporten eine Wertschöpfung von 0,8 Mill. € im Inland sowie 17 neue Arbeitsplätze bringen. Fürnkranz begrüßte es, dass auch bei der überarbeiteten Dienstleistungsrichtlinie das Prinzip der einheitlichen Ansprechpartner für die Dienstleister aufrecht erhalten werden konnte, befürchtete andererseits aber einen Verlust an Rechtssicherheit durch die Streichung des Herkunftslandprinzips aus dem ursprünglichen Entwurf.

Stock begrüßt Abbau bürokratischer Barrieren

Mag. Markus Stock von der Wirtschaftskammer Österreich begrüßte ebenfalls den Vorschlag für eine Dienstleistungsrichtlinie und meinte, es sei an der Zeit, durch einen gesetzlich verbindlichen Rahmen bürokratische Hindernisse und Diskriminierungen im Dienstleistungsbereich abzubauen. Stock bedauerte allerdings, dass die öffentliche Diskussion durch eine Reihe von Missverständnissen und unbegründeten Ängsten geprägt sei. So sei es nicht richtig, dass die Richtlinie zum Ausverkauf des Wassers, der Energie und sonstiger Leistungen der Daseinsvorsorge kommen werde. Vielmehr bestehe keinerlei Zwang zur Öffnung dieser geschützten Dienstleistungssektoren, betonte er. Ins Leere geht nach den Worten Stocks auch der Vorwurf des Qualitätsdumpings, bleibe doch die nationale Überprüfung fachlicher Qualifikationen voll erhalten. Keine Rede könne auch von einem Wettlauf nach unten bei Löhnen, Konsumentenschutz und Umweltstandards sein. Vielmehr würden Sonderregelungen gerade diese Bereiche sichern, auch würden entsendete Arbeitnehmer den kollektivvertraglichen Lohn und jene Sozialleistungen erhalten, die im Land der Dienstleistungserbringung vorgeschrieben sind.

Aus der Sicht der Wirtschaftskammer forderte Stock eine unmissverständliche Klarstellung, dass die einheitlichen Ansprechstellen nicht nur Niederlassungswilligen, sondern auch vorübergehend grenzüberschreitend tätigen Dienstleistern zur Verfügung stehen sollen. Weitere Anliegen Stocks waren die Beibehaltung der Berufsanerkennungsrichtlinie, Ausnahmen von der Berufshaftpflichtversicherung etwa für Meisterbetriebe sowie ausreichende Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten des Ziellandes.

Litschel sieht offene Fragen im Pflegebereich

Veronika Litschel, Vorsitzende vom Netzwerk Sozialwirtschaft, untersuchte die Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie auf die Anbieter im sozialwirtschaftlichen, insbesondere im Pflegebereich und kam zu dem Schluss, mit der Richtlinie entferne sich Europa wieder ein Stück von der Sozialunion.

Litschel ortete viele offene Fragen und unklare Abgrenzungen und meinte, trotz der Ausnahmebestimmungen für soziale Dienste, sei dieser Bereich nach wie vor von der Regelung betroffen. So würden etwa Subjektförderungen wie private Kinderbetreuungseinrichtungen oder mobile Betreuungsleistungen für ältere und behinderte Menschen nach der derzeitigen Formulierung und Auslegung in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen. Litschel befürchtete, dass dadurch der gemeinwohlorientierte Sektor der Sozialleistungen nicht mehr weiter geschützt werden könne. Mit Problemen rechnete sie dabei vor allem bei der häuslichen Pflege alter Menschen. Hier gebe es nunmehr kein Arbeitsrecht und keine Qualitätskontrolle mehr, auch fehle die Abgrenzung zur Gesundheitsdienstleistung, warnte sie. Offene Fragen, die eigentlich politisch entschieden werden sollten, würden so auf die Ebene des Europäischen Gerichtshofs verlagert, der Staat gebe die gerade in diesem Bereich so wichtigen Gestaltungsspielräume aus der Hand, kritisierte Litschel.

(Fortsetzung)

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