Parlamentskorrespondenz Nr. 339 vom 20.04.2006
Bundesratsenquete: EU-Dienstleistungsrichtlinie bleibt umstritten
Wien (PK) - Im Anschluss an die Einleitungsreferate wurde die Parlamentarische Enquete des Bundesrats zum Thema "Die EU-Dienstleistungsrichtlinie und deren Konsequenzen für Österreich" mit einer mehrstündigen Diskussion fortgesetzt. Dabei kam es zu keiner Annäherung der Standpunkte zwischen Befürwortern und Skeptikern der Richtlinie. Vor allem Mandatarinnen und Mandatare der SPÖ und der Grünen qualifizierten auch den adaptierten Entwurf der Europäischen Kommission als unzureichend. Vertreterinnen und Vertreter der ÖVP drängten dem gegenüber auf eine rasche Beschlussfassung der Richtlinie.
Eingeleitet wurde die Diskussion durch Bundesrat Ludwig Bieringer (V). Ihm zufolge tritt die ÖVP "unmissverständlich" dafür ein, Wirtschaftsminister Bartenstein den Rücken zu stärken und ihn darin zu unterstützen, die Dienstleistungsrichtlinie noch während der österreichischen Ratspräsidentschaft zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Bieringer zeigte sich überzeugt, dass der neue Textvorschlag der Europäischen Kommission den im Vorfeld geäußerten Bedenken Rechnung trägt und Wettbewerbsfähigkeit mit sozialer Gerechtigkeit verbindet. Durch den angepeilten Bürokratieabbau werde sich auch der Zugang österreichischer Unternehmen zu den Märkten anderer EU-Länder entscheidend verbessern, betonte er. Generell wertete Bieringer den europäischen Binnenmarkt als Erfolgsgeschichte und hielt fest, es müsse das Bestreben aller sein, noch vorhandene Lücken des gemeinsamen Marktes zu schließen. Nur so könne das Wachstumspotenzial voll ausgeschöpft werden.
Abgeordneter Kurt Gaßner (S) übte Kritik an den "schwammigen Formulierungen" der Dienstleistungsrichtlinie und bekräftigte, aus den Bestimmungen der Richtlinie dürften keine Nachteile für die Menschen in Österreich und in Europa entstehen. Er fürchtet unter anderem, dass kleine Unternehmen mit wenigen Beschäftigten "unter die Räder kommen", da diese kaum Möglichkeiten hätten, Dienstleistungen im Ausland anzubieten. Aber auch die Gemeinden - Gaßner zufolge die größten Dienstleister in Österreich - sieht er bedroht. Für ihn stellt sich etwa die Frage, ob diese weiterhin entsprechende Infrastrukturdienstleistungen anbieten könnten und wie sich die Kommunalsteuer entwickeln werde, wenn Dienstleister aus dem Ausland heimische Kleinbetriebe verdrängten.
Bundesrat Erich Gumplmaier (S) sprach von einem unauflöslichen Interessenskonflikt zwischen Kapital und Arbeit und meinte, dieser Konflikt sei selten so sichtbar geworden wie bei der Diskussion über die Dienstleistungsrichtlinie. Auch gegenüber dem auf europäischer Ebene erzielten Kompromiss zeigte er sich skeptisch. Zwar habe man einige Begriffe ausgewechselt, konstatierte er, von den ursprünglichen Zielen der Dienstleistungsrichtlinie habe man sich jedoch nicht verabschiedet.
Deregulierung und niedrigere Preise bedeuteten aber, so Gumplmaier, dass jemand weniger bekomme. Seiner Meinung nach sind 600.000 neue Arbeitsplätze keine Errungenschaft, wenn der einzelne davon nicht leben könne. Für Gumplmaier muss das Ziel ein "soziales Europa" sein, das, wie er sagte, auch den Arbeitnehmern die Zuversicht gebe, dass sie im Zuge der Lissabon-Strategie nicht "unter die Räder kommen".
Bundesrat Stefan Schennach (G) äußerte die Hoffnung, dass die Dienstleistungsrichtlinie in der vorliegenden Form nie in Kraft treten wird, und meinte, er sei froh, dass die Grünen nicht Teil des auf europäischer Ebene erzielten Kompromisses seien. Die Diskussion über die Richtlinie sei von Anfang an ein Kampf gegen Sozial- und Lohndumping gewesen, erklärte er. Schennach erkennt, wie er sagte, an, dass der Dienstleistungssektor einer der wichtigsten Motoren der europäischen Wirtschaft sei und dass in Bezug auf die Beseitigung ungerechtfertigter Hemmnisse Handlungsbedarf bestehe. Notwendige Schutzbestimmungen müssten aber beibehalten werden. Schennach fürchtet zudem Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten.
Abgeordnete Marianne Hagenhofer (S) brachte zwei konkrete Beispiele aus ihrer Region vor und wollte von den Experten des Wirtschaftsministeriums wissen, inwieweit die Dienstleistungsrichtlinie hier Änderungen brächte. Zum Einen wies sie auf den Bau einer Umfahrungsstraße hin, deren Ausschreibung ein bayerisches Unternehmen nicht zuletzt deshalb gewonnen habe, weil die Arbeitnehmer, was in Deutschland legal sei, jedes Monat zwölf Stunden "zum Wohl der Firma" arbeiten hätten müssen. Zum Anderen machte sie geltend, dass die Vorbeugemaßnahmen gegen Schwarzarbeit auf Baustellen in Deutschland viel umfangreicher als in Österreich seien.
Bundesrat Franz Perhab (V) bekräftigte, die ÖVP werde dafür sorgen, dass sich die Dienstleistungsrichtlinie zum Vorteil und nicht zum Nachteil kleiner und mittlerer österreichischer Unternehmen entwickeln werde. Für ihn ist diese Richtlinie schon allein deshalb erforderlich, um den Binnenmarkt zu vollenden. Auch Österreich habe sich zur Lissabon-Strategie bekannt, unterstrich Perhab. Als Ziel der Richtlinie sieht er u.a. den Abbau bürokratischer Hindernisse und Vorteile für die Konsumenten.
EP-Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G) gab eingangs zu bedenken, dass das Europäische Parlament der Dienstleistungsrichtlinie "einige Giftzähne" gezogen habe. Sie zeigte sich aber auch mit dem nunmehr vorliegenden Kompromissvorschlag unzufrieden. Sollte die Richtlinie in der vorliegenden Form umgesetzt werden, werde das einen "Rattenschwanz von Verfahren" vor dem Europäischen Gerichtshof nach sich ziehen, prophezeite sie. Die Richtlinie sei rechtlich so schlecht und so widersprüchlich formuliert, dass sie das "krasse Gegenteil" von der auf EU-Ebene angestrebten "Better Regulation" sei. So ist ihrer Darstellung nach beispielsweise das Herkunftslandprinzip zu einem Restriktionsverbot mutiert, dessen Auslegung die Politik an den EuGH delegiere. Gleiches gelte für den Begriff der Verhältnismäßigkeit.
Lichtenberger sprach sich für eine Beschränkung der Dienstleistungsrichtlinie auf rein kommerzielle Dienstleistungen und die lückenlose Umsetzung des "Führerscheinprinzips" aus. Ein einmal erworbener Führerschein gelte zwar in allen EU-Ländern, dennoch müsse man sich an die jeweiligen Verkehrsregeln des Landes, in dem man unterwegs sei, halten, erläuterte sie.
Katharina Schinner (Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband) befasste sich mit der Dienstleistungsrichtlinie aus dem Blickwinkel der Wirtschaft und gab zu bedenken, dass 99 % der Unternehmen in Österreich Klein- und Mittelbetriebe seien. Sie glaubt, dass sich Privathaushalte auch nach Inkrafttreten der Dienstleistungsrichtlinie anfänglich noch an heimische Betriebe wenden werden, große Betriebe aber vermutlich billigere, ausländische Unternehmen beauftragen. Vor allem in Grenzlandregionen werde es dadurch zu einer starken Wettbewerbsverzerrung und zu einem Anstieg der Konkurse kleiner Betriebe kommen, fürchtet Schinner.
Abgeordnete Carina Felzmann (V) gab zu bedenken, dass der europäische Binnenmarkt derzeit vor großen Herausforderungen steht. Um gegenüber den anderen Wirtschaftsmächten in der Welt, die teilweise sehr hohe Wachstumsraten aufweisen, zu bestehen, müsse es gelingen, den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr in Europa zu beleben. Sie hoffe, dass der nun vorliegende Entwurf zur Dienstleistungsrichtlinie rasch und schnell weiter behandelt wird, zumal 70 % der gesamten Wirtschaftsleistung der EU davon betroffen sind.
Der aktuelle Entwurf zur Dienstleistungsrichtlinie belege, dass der Versuch, einen Interessenausgleich zu schaffen, auch komplett schief gehen könne, urteilte Abgeordnete Michaela Sburny (G). Die meisten Kritikpunkte seien von den Experten bereits aufgezeigt worden, zum Beispiel die Auslagerung der politischen Verantwortung an die Gerichte oder die völlige Rechtsunsicherheit in vielen Bereichen. Auch ihre Fraktion setze sich für die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung ein, aber dafür müsse es ganz klare Rahmenbedingungen geben, betonte Sburny. Einerseits müssen Standards gesichert und andererseits Barrieren abgebaut werden - Stichwort "sektorale Harmonisierung"; beides sei jedoch nicht gelungen.
Die von der Europäischen Kommission geplante Dienstleistungsrichtlinie ziele auf die Stärkung des Binnenmarktes ab, hob Manfred Allerstorfer (Unternehmer) positiv hervor. Allerdings war auch er überzeugt davon, dass entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. Ausgehend von der überarbeiteten Fassung der Kommission befasste sich Allerstorfer dann mit den möglichen Folgen für die Klein- und Mittelbetriebe und insbesondere mit den Chancen und Risken im grenznahen Raum. Er führe selbst ein Unternehmen im Mühlviertel, wo 95 % der Betriebe nicht mehr als 20 Mitarbeiter haben, führte Allerstorfer weiter aus. Die Dienstleistungsrichtlinie führe dazu, dass diese Klein- und Kleinstbetriebe, die teilweise schon jetzt unter sehr schwierigen Bedingungen arbeiten müssen, noch mit zusätzlicher Konkurrenz aus anderen Mitgliedstaaten, wo oft viel niedrigere soziale, ökologische und ökonomische Standards gelten, rechnen müssen. Auch wenn der nunmehrige Entwurf durch die Verhandlungen im Europäischen Parlament entschärft wurde, so gebe es doch noch eine Reihe von Bestimmungen, die zu einer Ungleichbehandlung der Unternehmen aus den unterschiedlichen Mitgliedstaaten führen, war Allerstorfer überzeugt. Eine Harmonisierung des Marktes sei seiner Meinung nach nur dann möglich, wenn für alle Teilnehmer die gleichen Spielregeln gelten.
Abgeordneter Konrad Steindl (V) war überzeugt davon, dass Österreich für den Wettbewerb bestens gerüstet sei. Als Beispiel dafür führte er die gute Ausbildung der Facharbeiter an. Er glaube, dass der derzeitige Entwurf einen guten und pragmatischen Ansatz darstelle und ein Beitrag für die weitere positive Entwicklung am Arbeitsmarkt sei, zumal auf das nationale Recht abgestellt wurde.
Renate Kamleithner (Arbeiterkammer Oberösterreich) wies darauf hin, dass derzeit 32 Millionen Menschen in Europa Arbeit suchen. Die prognostizierten zusätzlichen 600.000 neuen Jobs in einem Sektor, der 70 % der Wirtschaftstätigkeit umfasst, stellen daher doch eine sehr dürftige Bilanz dar, entgegnete sie Bundesrat Perhab. Außerdem sage die Kopenhagener Studie nichts aus über die Qualität der Arbeitsplätze und darüber, wo und in welchem Zeitraum diese Jobs entstehen werden. Keine Information gebe es auch darüber, wie viele Jobs vorher vernichtet werden, gab Kamleithner zu bedenken. Es sei dem großen Engagement der Arbeitnehmervertretungen zu verdanken, dass die Richtlinie nun weitaus sozial verträglicher sei als der ursprüngliche Kommissionsentwurf. Dennoch wurden aber einige wesentliche Forderungen noch nicht erfüllt. Schließlich wies sie noch auf ein Problem hin, das noch nicht aufgezeigt wurde, nämlich die Scheinselbständigkeit. Man gehe davon aus, dass es in Europa 23 Millionen scheinselbständige Personen gibt.
Für Bundesrat Wolfgang Schimböck (S) ging es vor allem darum, dass die Bedürfnisse der Arbeiter und Angestellten entsprechend berücksichtigt werden. Wenn nun versprochen wird, dass die Konsumenten höhere Qualität zu niedrigeren Preisen erwarten können, dann sei dies nur möglich, wenn das Lohnniveau abgesenkt wird, befürchtete er. Ebenso wie Sburny kritisierte er, dass die politische Verantwortung an die Gerichte übertragen wird.
Thomas Kerschbaum (Rechtsfürsorger und Personalvertreter im Wiener Jugendamt) bekräftigte im Namen der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten die Forderungen der Arbeiterkammer und des ÖGB. Im besonderen wies er auf die generelle Herausnahme von Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen hin. Bedauerlich sei zudem, dass der öffentliche Dienst, der seiner Meinung nach das Rückgrat des Sozialsystems ist, in der Diskussion kaum vorkommt oder falsch dargestellt wird. Bei der Dienstleistungsrichtlinie gehe es um die grundsätzliche Entscheidung, ob der Begriff Sozialunion wirklich mit Leben erfüllt werde oder nur geschriebenes Wort bleibe.
Bundesrat Peter Mitterer (OF) vertrat die Auffassung, dass es nicht notwendig sei, eine so kontroversielle Debatte zu führen, da – bei Durchsicht aller Punkte – fast durchwegs eine gemeinsame Linie zwischen den Fraktionen erkennbar bar. So werde etwa die Kritik hinsichtlich der Ausnahme sozialer Dienstleistungen vom Anwendungsbereich auch von der Sozialministerin Haubner geteilt, zeigte Mitterer auf. Auch was die Verlagerung der politischen Verantwortung auf die Gerichtsebene betrifft, so wies Mitterer darauf hin, dass darüber noch gesprochen werden müsse.
Michael Losch (Sektionsleiter im BM für Wirtschaft und Arbeit) erinnerte daran, dass nach langen und schwierigen Verhandlungen ein Kompromiss im Europäischen Parlament erzielt wurde. Die Kommission habe nun einige Dinge nachgebessert und selbst ein Papier vorgelegt. Zwischen diesen beiden Positionen bewegt sich nun die Diskussion, bemerkte Losch, man wolle nun abwarten, wie die Mitgliedstaaten reagieren. Er glaube jedoch, dass das "window of opportunity" genützt und dass das Paket nicht mehr aufgeschnürt werden soll.
Es sei richtig, dass es bei der Dienstleistungsrichtlinie um die gemeinsame Zukunft gehe, replizierte Evelyn Regner (ÖBG) auf die Wortmeldung von Felzmann, deshalb haben sich auch die mittel- und osteuropäischen Gewerkschaften den Protesten angeschlossen. Sie sei sehr froh darüber, dass heute diese Enquete abgehalten wurde, da es notwendig sei, dass die Nationalstaaten rechtzeitig Druck machen, um falsche EU-Entscheidungen noch abwenden zu können.
Melitta Aschauer (Arbeiterkammer Wien) bekräftigte, dass sie sich natürlich über jeden zusätzlichen Arbeitsplatz in Europa freue. Sie wollte mit ihrer Kritik nur zum Ausdruck bringen, dass die Dienstleistungsrichtlinie keinen Richtungswechsel in der makroökonomischen Politik in Richtung mehr Wachstum und Beschäftigung ersetzen könne. Außerdem betonte sie noch einmal, dass die Fragen der Kontrolle, der Sanktionierbarkeit und der Vollstreckung unmittelbar mit der Richtlinie zusammenhängen.
Christina Fürnkranz meinte, die Diskussion zeige, dass es immer noch viele Missverständnisse zur Dienstleistungsrichtlinie gebe, die es aufzuklären gelte. Fürnkranz erläuterte vor dem Hintergrund des Ist-Zustandes die rechtlichen Grundlagen und zeigte sich optimistisch, dass diese Richtlinie den heimischen Unternehmen sehr gute Chancen biete, die es zu nutzen gelte.
Markus Stock befasste sich mit der thematisierten Auslagerung an die Gerichte, wo er die in diesem Zusammenhang angesprochenen Ängste als unbegründet ansah. Auch zur sektoriellen Harmonisierung nahm der Redner entsprechende Klarstellungen vor. Der ursprüngliche Entwurf sei sicherlich nicht optimal gewesen, mittlerweile habe es aber entsprechende Überarbeitungen gegeben, es liege mithin ein tragfähiger Kompromiss vor, sodass zur Sorge kein Grund mehr bestehe.
Veronika Litschel zeigte sich hingegen nicht überzeugt von den Argumenten ihres Vorredners. Es brauche politische Entscheidungen, einen klaren politischen Willen, und keine Verlagerungen an die Gerichte, die eben keine politische, sondern gemäß ihrem Selbstverständnis juristische Lösungen treffen würden. Zudem sei es ihrer Ansicht nach problematisch, den sozialen Bereich kommerzialisieren zu wollen. Es brauche Rechtssicherheit und eine gut durchdachte Lösung, für die man sich auch die entsprechende Zeit nehmen müsse.
Die Vorsitzende dankte allen Teilnehmern für ihre Diskussionsbeiträge und schloss sodann die Tagung. (Schluss)