Parlamentskorrespondenz Nr. 376 vom 27.04.2006
Kurze Debatte über Dienstfreistellung freiwilliger HelferInnen
Wien (PK) - Angesichts der zahlreichen Hochwasser- und Murenkatastrophen in den vergangenen Jahren habe sich ihre Fraktion veranlasst gesehen, einen Entschließungsantrag betreffend Dienstfreistellung für freiwillige HelferInnen bei Katastrophen einzubringen, erläuterte Abgeordnete SILHAVY (S). Es sei nämlich nicht einzusehen, dass gerade jene Menschen, die ihren Mitbürgern in schwierigen Lebenssituationen zur Seite stehen, arbeitsrechtlich so schlecht abgesichert sind und ihren Urlaub für die Einsätze opfern müssen. Außerdem handelt es sich dabei oft um Personen, die in ihrer Urlaubszeit Schulungen und Weiterbildungen machen, um für derartige Einsätze gerüstet zu sein.
Deshalb seien klare gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Dienstfreistellung und der Entgeltfortzahlung notwendig, forderte Silhavy.
Abgeordneter WÖGINGER (V) hielt grundsätzlich fest, dass die ehrenamtlichen und freiwilligen Helfer die Hauptträger der Bürgergesellschaft und daher unverzichtbar für das Leben aller sind. Deshalb stelle die arbeits- und sozialrechtliche Absicherung von freiwilligen Helfern für die ÖVP ein großes Anliegen dar. Die Regierungsparteien haben einen eigenen Antrag ausgearbeitet, der sich mit dieser Thematik auseinandersetzt. Wichtig sei vor allem, dass eine einheitliche Regelung auf Länderebene im Bereich der Entgeltfortzahlungspflicht gefunden wird, unterstrich Wöginger, entsprechende Gespräche werden bereits geführt. Seine Fraktion lehne den Fristsetzungsantrag der SPÖ ab, da der Antrag am 16. Mai im Sozialausschuss behandelt wird.
Abgeordneter Dr. RADA (S) setzte sich mit Nachdruck dafür ein, dass die freiwilligen Helfer rechtlich besser abgesichert werden. Es gehe darum, dass sie nicht extra Urlaub für die Einsätze nehmen müssen, dass sie und ihre Familien keinen persönlichen Schaden erleiden und dass sie nicht ihren Arbeitsplatz verlieren. Dringend notwendig sei es auch, dass endlich ausreichende Überschwemmungsbereiche errichtet und die Dämme saniert werden. Die Probleme seien seit vielen Jahren bekannt, aber bislang wurde nichts unternommen.
Sie stimme dem Fristsetzungsantrag nicht zu, da er ihrer Ansicht nach nicht sinnvoll sei, argumentierte Abgeordnete ROSSMANN (F). Es werde nämlich bereits intensiv an einer langfristigen und umfassenden Lösung gearbeitet. Offen ist noch, wie die Abgrenzung zur entgeltlichen Arbeit geregelt werden soll und wie hoch die Aufwandsentschädigungen ausfallen. Keine endgültige Einigung gibt es auch hinsichtlich der Entschädigungen für den Verdienstentgang sowie der Unfall- und Haftpflichtversicherung. Wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten, dann werde es bald eine gute Lösung geben, war Rossmann überzeugt.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) kritisierte scharf, dass die Regierungsfraktionen trotz gegenteiliger Äußerungen die Opposition an der Mitarbeit ausschließen. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die zahlreichen Vertagungen von Anträgen. Auch der gegenständliche Antrag sei vertagt worden, obwohl es sinnvoll sei, die von Abgeordneter Rossmann angesprochenen Probleme gemeinsam zu diskutieren. Sein Vertrauen, dass die Sozialministerin einen guten Vorschlag vorlegen werde, sei gering, sagte Öllinger.
Bei der Abstimmung wurde der Fristsetzungsantrag mit den Stimmen von ÖVP und F mehrheitlich abgelehnt. (Schluss)