Parlamentskorrespondenz Nr. 472 vom 16.05.2006

Wasserrechtsgesetznovelle passiert Landwirtschaftsausschuss

Gespräche zu Details der Verwaltungsvereinfachung gehen weiter

Wien (PK) - Nach der Aussprache über den Grünen Pakt verabschiedete der Landwirtschaftsausschuss unter der Vorsitzführung seines Obmanns Fritz Grillitsch mit V-F-Mehrheit eine Wasserrechtsgesetznovelle und verlängerte das auslaufende Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz mit V-S-F-Mehrheit bis 2016.

Mit der Wasserrechtsnovelle 2006 (1356 d.B.) will die Bundesregierung einen Teil der beträchtlichen Mehrkosten, die bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie entstehen, durch Verwaltungsvereinfachungen kompensieren. Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung eines Anzeigeverfahrens für bestimmte Erdwärmepumpen vor und ermöglicht den Entfall der Kollaudierung in bestimmten Fällen.

In der Debatte kritisierten die Abgeordneten Kai Jan Krainer (S) und Wolfgang Pirklhuber (G) unbestimmte Formulierungen und unpräzise Begriffe im Text des Entwurfs, vor allem bei der Definition der Anlagen, die künftig vereinfacht genehmigt werden sollen.

Auch Abgeordneter Jakob Auer (V) hielt präzisere Formulierungen für wünschenswert und problematisierte den Abschluss von Einzelverträgen, die Gemeinden bei Leitungsdurchführungen in der Wasserver- oder Abwasserentsorgung mit allen betroffenen Gutsbesitzern künftig abschließen müssten. Aus Kostengründen trat Auer für eine Beibehaltung der derzeitigen Praxis ein.

Abgeordneter Werner Kummerer (S) klagte darüber, dass ein klares, von Technikern leicht zu vollziehendes Gesetz eine nur noch für Juristen verständliche Form erhalte.

Bundesminister Josef Pröll erinnerte an das Verlangen von Ländern und Städten, die Verwaltung des Wasserrechtsgesetzes zu vereinfachen und kostengünstiger zu gestalten.

Schließlich verständigten sich die Ausschussmitglieder darauf, die offenen Fragen bis zur Abstimmung im Plenum in Vier-Parteien-Gesprächen zu lösen.

Verlängerung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes  

Das mit Ende des Jahres befristete Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz soll verlängert werden, da die Regierung ein gesetzliches Instrumentarium für notwendig hält, um in Notsituationen die Bevölkerung mit Lebensmitteln zu versorgen und Lenkungsmaßnahmen umzusetzen (1424 d.B.).

Während Abgeordneter Karl Freund (V) einen Abänderungsantrag vorlegte, der die Verlängerung des Gesetzes mit dem Jahr 2016 befristet, plädierte Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) dafür, Antidumping-Maßnahmen in das Gesetz aufzunehmen.

Pirklhubers Frage nach den Gründen für die Aufstockung des Lebensmittelbewirtschaftungsbeirates beantwortete Bundesminister Josef Pröll mit der Notwendigkeit eines breiteren Informationsflusses zwischen den mit der Umsetzung des Gesetzes betrauten Behörden. - Der Beschluss erfolgte mit S-V-F-Mehrheit.

(Fortsetzung Anträge)