Parlamentskorrespondenz Nr. 476 vom 17.05.2006
Vorlagen: Wirtschaft
Einspruch des Bundesrats gegen Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006
Der Bundesrat hat gegen das vom Nationalrat am 29. März beschlossene Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006 Einspruch (1441 d.B.) erhoben. Wie es in der Begründung heißt, würde das Gesetz "den Ausverkauf von österreichischen Unternehmen fördern, den österreichischen Kapitalmarkt schädigen und die Positionen der Kleinaktionäre am österreichischen Kapitalmarkt schwächen", wodurch wichtige Industriestandorte in Mitleidenschaft gezogen würden. Besonders kritisiert wird, dass Beteiligungen bis 26 % als "nicht beherrschend" gelten sollen. (Schluss)