Parlamentskorrespondenz Nr. 482 vom 18.05.2006

Vorlagen: Landwirtschaft, Gesundheit

Grüne: Gentechnik-Lebensmittel in gesonderten Regalen anbieten

Die Grünen weisen in einem Entschließungsantrag darauf hin, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel seit April 2004 EU-weit gekennzeichnet werden müssen, wobei die Kennzeichnungspflicht ab  einem Schwellenwert von 0,9 % vorgesehen ist. Ein wesentliches Argument dafür war, dass die Konsumenten "Wahlfreiheit" haben sollen. Sie können jedoch nur dann eine bewusste Wahl treffen, wenn gentechnisch veränderte Produkte im Handel klar als solche erkennbar sind, argumentiert der G-Abgeordnete Pirklhuber. Es soll daher der Lebensmittelhandel gesetzlich dazu verpflichtet werden, Produkte, die GVO enthalten oder daraus hergestellt sind, in jeweils gesonderten und deutlich gekennzeichneten Regalen, getrennt von den übrigen Lebensmitteln, zum Verkauf anzubieten. (819/A[E])

V-F-Antrag: GVO-freier Anbau soll in Österreich erhalten bleiben

Österreich ist hinsichtlich der Gentechnikfreiheit Vorreiter und Vorbild in der europäischen Union, heißt es in einem Antrag der Regierungsparteien. Trotz des Auslaufens des so genannten Moratoriums bei der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen durch Neuzulassungen auf europäischer Ebene habe es Österreich geschafft, bisher im Anbau GVO-frei zu bleiben. Damit dies auch in Zukunft gewährleistet ist, haben V-F-Abgeordnete einen umfangreichen Forderungskatalog ausgearbeitet. Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden darin unter anderem ersucht, die bestehenden nationalen Importverbote weiterhin aufrecht zu erhalten, auf die Europäische Kommission einzuwirken, dass diese keine Zulassung ausspricht, wenn im zuständigen Ministerrat die einfache Mehrheit für die Zulassung eines GVO-Produkts nicht erreicht wird, bei der Unterstützung der Errichtung gentechnikfreier Zonen eine koordinierende Rolle einzunehmen, die Einhaltung der EU-weit festgesetzten klaren Kennzeichnung von allen Produkten mit gentechnisch veränderten Bestandteilen weiterhin zu kontrollieren, einen Informationsschwerpunkt für Konsumenten zu setzen, die Gentechnikfreiheit beim Saatgut durch geschlossene Saatgutvermehrungsgebiete weiterhin abzusichern sowie auf europäischer Ebene für eine gemeinschaftsweite harmonisierte Regelung der Koexistenz und der Haftung einzutreten. (759/A[E])

Grüne fordern Verankerung der Palliativmedizin an den Universitäten

G-Abgeordneter Kurt Grünewald fordert die Gesundheitsministerin auf, in Kooperation mit dem Wissenschaftsressort Anreizsysteme zu schaffen, die es den medizinischen Universitäten erleichtern, Professuren für Palliativmedizin einzurichten. Die universitäre Verankerung würde die notwendige Bewusstseinsbildung für palliativmedizinische Probleme unter den zukünftigen ÄrztInnen verbessern, argumentieren die Grünen. Derzeit gibt es nur an der medizinischen Universität Wien eine derartige Professur, die vorerst für zwei Jahre aus privaten Geldern gesponsert wird. (767/A[E])

G-Antrag: Gesetzliche Berufsvertretung für PsychotherapeutInnen

Vor 15 Jahren wurde die Psychotherapie als eigenständige wissenschaftliche Disziplin und Behandlungsmethode im österreichischen Psychotherapiegesetz verankert und in der entsprechenden ASVG-Novelle der ärztlichen Behandlung gleichgestellt. Darauf weisen die Grünen in einem Entschließungsantrag hin. Mittlerweile stellen die über 5.000 berufsberechtigten PsychotherapeutInnen und die etwa 2.000 PsychotherapeutInnen in Ausbildung die – nach den ÄrtzInnen – zweitstärkste Gruppe der Gesundheitsberufe. Die Etablierung der Psychotherapie im Gesundheitswesen, die Wahrnehmung der zunehmend komplexeren Vertretungsaufgaben und die aktive Teilnahme an den maßgeblichen gesundheitspolitischen Entscheidungen erfordern nach Auffassung der G-Abgeordneten die Schaffung einer eigenen gesetzlichen Interessenvertretung. (770/A[E])

Patientencharta mit dem Land Salzburg abgeschlossen

Der Bund und das Land Salzburg treffen eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte ("Patientencharta "). Bereits Anfang der 90er Jahre setzten Diskussionen über die Weiterentwicklung und Kodifizierung der Patientenrechte ein. Da es sich dabei um eine Querschnittsmaterie handelt, die zudem sowohl in Bundes- als auch in Landesvorschriften geregelt ist, wurde der Versuch unternommen, auf Grundlage von 15a B-VG-Vereinbarungen eine vollständige und übersichtliche Zusammenfassung der Patientenrechte vorzunehmen. Die Lösung bietet den großen Vorteil, dass sowohl längst bestehende als auch neu zu schaffende Patientenrechte in einem Stück Bundesgesetzblatt zusammengefasst sind, womit trotz kompetenzrechtlicher Zersplitterung eine übersichtliche und vollständige Information möglich ist. Nach den Bundesländern Kärnten, Burgenland, Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien hat nunmehr auch Salzburg, als letztes Bundesland, den Wunsch nach einem bilateralen Abschluss geäußert, heißt es im Vorblatt der Regierungsvorlage (1329 d.B.)

Grüne: Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen darf nicht aufgehoben werden

Die Grüne Fraktion macht in einem Entschließungsantrag darauf aufmerksam, dass laut dem österreichischen Bundestierschutzgesetz in Zirkussen, Varietes und ähnlichen Einrichtungen keine Arten von Wildtieren gehalten oder zur Mitwirkung verwendet werden dürfen. Die EU-Kommission ist nun der Auffassung, dass diese Regelung die gemeinschaftsrechtlich gewährleistete Dienstleistungsfreiheit verletzt. Aus der Sicht der Grünen steht das Tierschutzgesetz jedoch sehr wohl im Einklang mit den EU-Vorgaben, da ein vertragskonformes Ziel – nämlich der Tierschutz – verfolgt wird, der seit 1999 auch im Gemeinschaftsrecht eine bedeutende Aufwertung erfahren hat. Auch erfülle der angesprochene Paragraph die vier Rechtfertigungsstandards der Rechtsprechung des EUGH, sodass die Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit als gerechtfertigt anzusehen ist. Die österreichische Bundesregierung wird daher aufgefordert, das österreichische Verbot der Haltung bzw. Mitwirkung von Wildtieren durch alle notwendigen Maßnahmen abzusichern und auf EU-Ebene zu verteidigen. Die EU-Präsidentschaft sollte auch zum Anlass genommen werden, ein Totalverbot der Wildtierhaltung in Zirkussen und ähnlichen Einrichtungen in den europäischen Gremien nachhaltig zu vertreten und EU-weit durchzusetzen. (771/A[E] ) (Schluss)