Parlamentskorrespondenz Nr. 517 vom 24.05.2006

Nationalrat: Vom Wasserrecht bis zum Kinderbetreuungsgeld

Die Parteien begrüßen Verbesserungen beim Kinderbetreuungsgeld

Wien (PK) – In der Debatte über die Wasserrechtsgesetznovelle 2006 beklagte Abgeordneter DI KUMMERER (S), dass trotz gegenteiliger Zusicherung im Landwirtschaftsausschuss des Nationalrats keine Vier-Parteien-Gespräche über eine Adaptierung der vorliegenden Wasserrechtsgesetznovelle stattgefunden hätten. Er sprach sich daher für eine Rückverweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss aus. Kummerer zufolge haben im Landwirtschaftsausschuss alle vier Fraktionen auf einen Änderungsbedarf der Regierungsvorlage hingewiesen.

Abgeordneter Jakob AUER (V) wies Vorwürfe seines Vorredners zurück, der Parlamentsmehrheit sei Wasser offenbar kein Anliegen mehr. Er erachtet die vorliegende Gesetzesnovelle für erforderlich, weil die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie erhebliche Mehrkosten verursacht habe. Auer gab jedoch zu bedenken, dass es zu einer "katastrophalen" Ausweitung der Kosten für die Gemeinden führen würde, sollten diese beim Bau von Wasserleitungen Einzelverträge mit jedem Grundbesitzer abschließen müssen.

Abgeordneter Dr. PIRKLHUBER (G) warf Umweltminister Pröll vor, in der Frage des Schutzes des Wassers "völlig versagt" zu haben. Pröll habe gegenüber der EU eine Ausnahmegenehmigung für höhere Nitratwerte erreicht, kritisierte er. Damit ermögliche der Minister eine Intensivierung der Landwirtschaft. Ein von Pirklhuber namens der Grünen vorgelegter Entschließungsantrag zielt auf die Verankerung effizienter Hochwasserschutzmaßnahmen im Wasserrechtsgesetz ab.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) kündigte an, seine Fraktion werde der vorliegenden Wasserrechtsnovelle zustimmen. Er habe sich davon überzeugt, dass der Kritik von verschiedenen Seiten Rechnung getragen worden sei, argumentierte er. Scheuch wies auf das Einsparungspotential durch die Novelle hin.

Umweltminister DI PRÖLL ging auf die Beweggründe für die vorliegende Reform ein und erinnerte daran, dass Österreich auf Grund der EU-Wasserrahmenrichtlinie zahlreiche gesetzliche Änderungen vornehmen habe müssen. Um die zusätzlichen Anforderungen für die Behörden abzufedern, habe man an einem Entlastungsprogramm für die Behörden gearbeitet, skizzierte er. Die vorliegende Novelle sehe nunmehr eine Straffung von Behördenverfahren vor, ohne dass dadurch, wie Pröll versicherte, die Wasserqualität beeinträchtigt würde. Generell wies der Minister darauf hin, dass Österreich auf EU-Ebene das Einstimmigkeitsprinzip im Bereich der Wasserpolitik wahren habe können.

Abgeordneter WIMMER (S) meinte, die Wasserrechtsgesetznovellen 2003 und 2005 hätten sich als "Pfusch" und "Flop" erwiesen. Die Kosten für die Gemeinden und die Bürger seien "explodiert". Jetzt werde, so Wimmer, die Notbremse gezogen. Seiner Auffassung nach ist die vorliegende Gesetzesnovelle jedoch viel zu kompliziert und enthält zahlreiche unbestimmte Begriffe.

Abgeordneter DI Klaus Hubert AUER (V) bekräftigte, Österreich sei "Wasserland Nummer 1 in Europa". Die Regierungsparteien würden alles daran setzen, damit dies auch so bleibe, unterstrich er. Von der vorliegenden Novelle erwartet sich Auer eine Beschleunigung von Verfahren und mehr Bürgernähe. Den vorgesehenen Spielraum bei der Festlegung von Schutz- und Schongebieten wertete er als sinnvoll.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) setzte sich mit dem geplanten Verkauf von Liegenschaften im Tennengebirge durch die Bundesforste auseinander und äußerte die Befürchtung, dass es dadurch zu einer Gefährdung der Wasserressourcen in diesem Gebiet kommen könne. In einem von ihr vorgelegten Entschließungsantrag fordern die Grünen den Landwirtschaftsminister in diesem Sinn auf, gegen den Verkauf vorzugehen.

Abgeordneter ESSL (V) hielt fest, er verstehe das "Getöse" um den Grundstücksverkauf im Tennengebirge an einen einheimischen Unternehmer nicht. Das Wasser werde nicht schlechter, wenn das Grundstück einem Privateigentümer gehöre, und die Wasserressourcen würden dadurch auch nicht gefährdet, betonte er. Zustimmend äußerte sich Eßl zur vorliegenden Wasserrechtsgesetznovelle.

Abgeordnete SCHÖNPASS (S) erklärte, es möge stimmen, dass die vorliegende Gesetzesnovelle in Detailbereichen zu Verwaltungsvereinfachungen führt. In anderen Bereichen komme es aber zu mehr Rechtsunsicherheit, klagte sie. Schönpass prophezeite vermehrte Rechtsmittelverfahren und appellierte an die Koalitionsparteien, dem Rückverweisungsantrag der SPÖ zuzustimmen.

Abgeordneter Ing. WINKLER (V) wies darauf hin, dass im Wasserrecht bereits mehrfach Schritte zur Verwaltungsvereinfachung gesetzt worden seien. Auch mit der vorliegenden Novelle würden Verfahrensabläufe beschleunigt und vereinfacht und für die Bevölkerung transparenter gestaltet, zeigte er sich überzeugt. Unter anderem hob er hervor, dass künftig gleichzeitig mit der Bewilligung von Wasseranlagen Schutz- und Schongebiete festgelegt würden.

Abgeordnete WALTHER (S) hielt fest, auch die SPÖ sei stets "begeistert", wenn es um Verwaltungsvereinfachungen gehe. Sie warnte aber davor, den guten Ruf Österreichs als Wasserland zu gefährden, und mahnte in diesem Sinn weitere Verhandlungen über die vorliegende Gesetzesnovelle ein.

Abgeordneter GRILLITSCH (V) machte darauf aufmerksam, dass 99 % der österreichischen Bevölkerung mit Quell- und Grundwasser versorgt würden. Das sei weltweit einzigartig, unterstrich er. Gleichzeitig seien 90 % an Abwasserreinigungsanlagen angeschlossen. Die vorliegenden Gesetzesänderungen sind Grillitsch zufolge das Ergebnis von Verhandlungen mit den Ländern, sie führten zu präventiven Kosteneinsparungen durch eine Entbürokratisierung von Verfahren.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) sagte, die Menschen hätten es "satt", dass Nitrat- und Pestizidwerte im Wasser nicht zurückgingen. Was die vorliegenden Gesetzesnovelle anbelangt, fragte er sich, wo die vielfach genannten Verwaltungsvereinfachungen blieben. Seiner Meinung nach wird die Arbeit lediglich in Richtung der Gemeinden verlagert. Es dürfe nicht passieren, dass diese zivilrechtliche Verträge abschließen müssten, damit sie notwendige Wasserleitungen legen könnten, bekräftigte Gassner.

Die Wasserrechtsgesetznovelle wurde vom Nationalrat mit V-F-Mehrheit angenommen. Der Rückverweisungsantrag der SPÖ war zuvor in der Minderheit geblieben. Ebenfalls abgelehnt wurden die beiden Entschließungsanträge der Grünen betreffend wirksame Verhinderung von Hochwasserschäden und betreffend Verkauf strategisch wichtiger Wasserressourcen im Salzburger Tennengebirge.

Der nächste Tagesordnungspunkt betraf die Änderung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes.

Es sei schon bezeichnend, dass kein einziger Redner von ÖVP und BZÖ auf die Erhöhung der Nitratwerte eingegangen ist, meinte einleitend Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G). Was das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz angeht, so sei es seiner Ansicht nach zu wenig, einfach nur die Laufzeit des Gesetzes zu verlängern. Es müssten Lösungen für die drängenden aktuellen Probleme gefunden werden, wie etwa die Qualität der Lebensmittel, die landwirtschaftlichen Erzeugerpreise und die Konsumentensicherheit im Bereich Etikettierung und Ursprungskennzeichnung.

Die Grünen haben bereits eine Reihe von Anträgen zu diesen Themen eingebracht, diese wurden aber immer wieder vertagt. Sodann brachte er einen Entschließungsantrag betreffend die nachhaltige Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln zu fairen, kostendeckenden Erzeugerpreisen ein. Dieser enthielt einen umfassenden Forderungskatalog, wobei sich die Grünen u.a. die Schaffung einer EU-weiten verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von landwirtschaftlichen Rohstoffen und Produkten, die Reduzierung von Milchüberschüssen sowie einen wirkungsvollen EU-Außenschutz unter Einbeziehung sozialer, Umwelt- und Tierschutzstandards als Kriterien für die internationale Handelspolitik wünschten.

Abgeordneter FREUND (V) gab seinem Vorredner gegenüber zu bedenken, dass ein Teil seiner Forderungen bereits erfüllt sei oder mit Positionen des Ministers und der Bauernschaft übereinstimme. So wurde etwa bereits im März 2005 eine EU-weite Herkunftskennzeichnung beschlossen. Was die Eindämmung der Milchüberschüsse angeht, so habe sich die Bundesregierung immer dafür eingesetzt, dass die Quoten aufrecht erhalten werden sollen. Auch die Forderung nach einem besseren Außenschutz der EU sei eine Position, die Landwirtschaftsminister Pröll schon immer eingenommen hat. Er habe sich oft dafür ausgesprochen, dass es keine gänzliche Liberalisierung der Agrarmärkte geben kann. Der Verlängerung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes werde seine Fraktion gerne zustimmen.

Die vorliegende Gesetzesänderung diene in erster Linie dazu, die Bevölkerung in Notsituationen ausreichend mit Lebensmitteln zu versorgen, erläuterte Abgeordnete BINDER-MAIER (S). Es soll entsprechend vorgesorgt werden, falls Wasser, Lebensmittel, Futtermittel, Saat, Pflanzen und Düngemittel knapp werden.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) befasste sich in seiner Wortmeldung vor allem mit der ländlichen Entwicklung. Er glaube, dass man angesichts eines Minus von 100 Mill. € für die ÖPUL-Förderungen nicht von einem zufriedenstellenden Ergebnis sprechen könne. Da müsste man sich andere Alternativen überlegen, forderte Scheuch von Landwirtschaftsminister Pröll ein.

Es liege im Interesse aller, dass das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz auf unbefristete Zeit verlängert wird, meinte Abgeordnete SCHIEFERMAIR (V). Damit in Notzeiten aber ausreichend Lebensmittel zur Verfügung stehen, müssen auch die Rahmenbedingungen passen. Ein wichtiger Teil davon sei, dass es genügend Arbeitskräfte in der Landwirtschaft gibt. Derzeit stehe man vor dem Problem, dass die Bauern auf keine Saisonniers zurückgreifen können, da das Kontingent ausgeschöpft ist. Hier müsse eine Lösung gefunden werden.

Die Lebensmittelsicherheit basiere auf zwei Pfeilern, nämlich der Versorgungssicherheit und der Sicherheit der Qualität der Produkte, erklärte Abgeordneter PREINEDER (V). In Österreich gebe es sehr hohe Standards, was von den Konsumenten auch anerkannt werde. Es sei aber klar, dass gute Produkte ihren Preis haben und nicht immer noch billiger werden können. Wichtig sei auch, dass sich Österreich im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung klar abgrenze, damit heimische Produkte auch als solche erkennbar sind.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) stellte richtig, dass heute über das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz abgestimmt werde; über das Lebensmittelsicherheitsgesetz wurde gestern abgestimmt.

Der Gesetzentwurf wurde bei Vorliegen der erforderlichen verfassungsmäßigen Mehrheit mehrheitlich angenommen; der G-Entschließungsantrag betreffend "Faire, kostendeckende landwirtschaftliche Erzeugerpreise" wurde abgelehnt. 

Mit dem Kinderbetreuungsgeld befassten sich eine Regierungsvorlage und ein S- Antrag.

Heute soll eine kleine, schon seit langem notwendige Reparatur des Kinderbetreuungsgeldes beschlossen werden, die eine Verbesserung für Familien mit Mehrlingsgeburten bringe, konstatierte Abgeordnete Mag. KUNTZL (S). Erforderlich wäre jedoch eine viel größere Reform des Kinderbetreuungsgeldes, wie dies im S-Antrag formuliert wurde. Als Beispiele führte die Rednerin eine flexiblere Gestaltung des Kinderbetreuungsgeldes, die Wahlmöglichkeit zwischen einer Zuverdienstgrenze und einer Zeitgrenze (keine Zuverdienstgrenze bei Arbeitszeitreduktion), einen besseren Kündigungsschutz, Wiedereinstiegshilfen sowie den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen an. Es sei unverständlich, warum die Regierungsfraktionen diesen Antrag nicht zustimmen wollen, zumal der mittlerweile vorliegende Evaluierungsbericht genau in jenen Punkten Reformbedarf aufzeige, die in der SPÖ-Initiative angesprochen werden. Es wäre wichtig, dass diese Studie vollinhaltlich dem Parlament zur Verfügung gestellt wird.

Abgeordnete STEIBL (V) sprach im Zusammenhang mit der Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes von einer Abfederung von Härten für Familien mit Mehrlingsgeburten. Die angesprochene Evaluierungsstudie zeige unter anderem, dass das Kinderbetreuungsgeld gerade in der Phase der Familiengründung eine wichtige Maßnahme zur Armutsbekämpfung ist. Die derzeitige Regelung des Kündigungsschutzes sehe sie positiv, da sie als "leichter Wink" verstanden werden kann, wieder in den Beruf einzusteigen. Nachdenken könnte man aber sicher über die flexible Gestaltung sowie über die Zuverdienstgrenze.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) verstand die Vorgangsweise hinsichtlich der Veröffentlichung der Studie nicht. Wenn sie erst dann dem Parlament zugeleitet werden soll, nachdem sie die Ministerin "inhaltlich in Ansicht genommen hat", dann vermute er, dass noch etwas redigiert werden soll. Die bisher bekannten Ergebnisse belegen aber klar, dass das primäre Ziel, nämlich die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, nicht erreicht wurde; die Studie belegt sogar das Gegenteil.

Die Opposition versuche immer wieder das Kinderbetreuungsgeld schlecht zu machen, aber dies wird ihnen nicht gelingen, entgegnete Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) ihren Vorrednern. Ein Erfolg des Kinderbetreuungsgeldes war es, dass der Bezieherkreis ausgeweitet wurde. Während im Jahr 2000 noch 70.000 Personen Unterstützung bekamen, waren es im Jahr 2006 schon 170.000 Frauen. Sehr positiv aufgenommen wurde auch die Zuverdienstmöglichkeit, hob Achleitner hervor, zumal es früher ein De-facto-Berufsverbot gab. Außerdem habe eine OGM-Studie ergeben, dass über 75 % der Bezieher und Bezieherinnen mit dem Kinderbetreuungsgeld zufrieden sind. Um eine noch bessere Akzeptanz zu erreichen, trat sie für eine Aufhebung der Zuverdienstgrenze und eine stärkere Beteiligung der Väter ein.

Es gehe nicht darum, das Kinderbetreuungsgeld schlecht zu machen, erwiderte Abgeordnete BINDER-MAIER (S). Es sei aber legitim zu hinterfragen, ob es sich dabei um echte Unterstützung handelt und ob die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert wird. Außerdem erinnerte sie die Vorrednerin daran, dass es früher die Teilzeitkarenz gegeben hat; die Frauen konnten also sehr wohl erwerbstätig sein.

Auch Abgeordnete STADLER (V) erinnerte an die Schwächen des früheren Modells. Es gab weniger Bezieherinnen, keine Wahlfreiheit und ein De-facto-Berufsverbot und kein Recht auf Teilzeit. In der Studie stehe, dass die Mehrheit der Bezieherinnen zufrieden ist mit dem jetzigen Kinderbetreuungsgeld und dass drei Viertel der Eltern den Wunsch haben, ihr Kind selbst zu betreuen.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sei nach Ansicht von Abgeordneter SCHÖNPASS (S) noch lange nicht erreicht. Das Kinderbetreuungsgeld müsste so flexibel sein, wie es auch die Mütter und Väter in ihren Berufen sein müssen. Wenn ein Elternteil kürzer beim Kind bleiben möchte, dann sollte das Kinderbetreuungsgeld kürzer, aber dementsprechend höher ausbezahlt werden, wünschte sie sich. Ein anderer sehr wichtiger Punkt ist, dass es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder von Alleinerziehenden ab dem ersten Lebensjahr geben soll. Damit eingeschlossen ist auch die Forderung nach ausreichenden finanziellen Mitteln für die Gemeinden.

Auch die ständige Kritik der Opposition ändere nichts daran, dass das Kinderbetreuungsgeld ein Beispiel für die erfolgreiche Familienpolitik der Bundesregierung sei, konstatierte Abgeordnete MITTERMÜLLER (F). Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die gesamten Familienleistungen des Jahres 2005 in der Höhe von 5,7 Mrd. €. Durch das Kinderbetreuungsgeld wurde endlich erreicht, die Familienarbeit als Leistung anzuerkennen und abzugelten. Außerdem sei es gelungen, den Geburtenrückgang zu stoppen.

Abgeordnete PFEFFER (S) ging auf die Evaluierungsstudie ein, die einen dringenden Handlungsbedarf aufzeige. Anstatt der oft zitierten Wahlfreiheit gebe es einen Zwang, sich für oder gegen die Berufstätigkeit zu entscheiden. Mütter wollen aber beides, Beruf und Kind. Gerade gut ausgebildeten Frauen werden durch die bestehende Form des Kinderbetreuungsgeldes Karriere- und Zukunftschancen genommen.

Bundesministerin HAUBNER zeigte sich erfreut, dass das Parlament dieser wichtigen Verbesserung einstimmig zustimmen werde. Diese Verbesserung sei ein Wunsch der Eltern, sie sei eine von vielen, die in den letzten vier Jahren gesetzt worden seien. Das Kindergeld sei ein wesentlicher Beitrag zur Unterstützung der Eltern, erklärte die Ministerin, die in diesem Zusammenhang an die zahlreichen Maßnahmen der Regierung erinnerte, die auf diesem Gebiet gesetzt worden seien. Zudem ging das Regierungsmitglied auf Aspekte der aktuellen Situation ein, dabei besonders auf die diesbezügliche Evaluierung verweisend. Abschließend zeigte sich die Ministerin davon überzeugt, dass man hier den richtigen Weg eingeschlagen habe.

Abgeordnete LENTSCH (V) meinte, das Kindergeld für alle sei eine echte Erfolgsgeschichte. Die Zufriedenheit mit dieser Maßnahme sei evident, und man ändere dieses Gesetz heute, um es noch besser zu machen. Damit werde ein weiterer wichtiger Schritt im Interesse der Familien gesetzt. Die Regierung werde auch weiterhin allen helfen, die Familien gründen und Kinder in die Welt setzen wollten.

Abgeordneter RIEPL (S) erklärte, seine Fraktion werde dieser Änderung zustimmen, weil sie Verbesserungen und Erleichterungen bringe. Seine Fraktion habe jedoch weitere Verbesserungsvorschläge, die von der Regierung aufgegriffen werden sollten. Konkret brauche es mehr Anreize für Väter, meinte der Redner.

Abgeordnete MAREK (V) sagte, der Umstand, dass die Regierungsfraktionen immer wieder Verbesserungen vornehmen, zeige, dass sie für positive Neuerungen aufgeschlossen seien. Das Kindergeld sei um vieles besser als alle Regelungen, die es unter SP-Kanzlern gegeben habe, die Erfolge sprächen für sich.

Abgeordnete Mag. TRUNK (S) kritisierte das Fehlen von Kinderbetreuungsplätzen und votierte für ein Konzept, wo die Eltern selbst entscheiden könnten, welche Art von Kinderbetreuung sie wünschten. Es brauche eine flächendeckende Kinderbetreuung und entsprechende Rahmenbedingungen, um ein familienfreundliches Österreich auch real lebbar zu machen, so Trunk.

Abgeordneter PRINZ (V) redete einer Familienorientierung das Wort und setzte sich dafür ein, den Bedürfnissen der Kinder zu entsprechen. Kinder bräuchten Fürsorge und Betreuung durch die Eltern, und dies müsse auch entsprechend ermöglicht werden. Die Regierung stehe mit ihren Maßnahmen dafür, sie betreibe Familienpolitik mit Herz und Verstand.

Abgeordnete ROSSMANN (F) erläuterte die Hintergründe für die Einführung des Kindergeldes und meinte, mit dieser Maßnahme entspreche man den Wünschen der Eltern und setze wichtige Schritte für ein kinderfreundliches Österreich. Schritte, die zudem laufend weiter verbessert würden. Besonders bedeutend sei, dass diese Leistung allen Müttern zur Verfügung stehe und echte Pensionszeiten begründe, zeigte sich die Rednerin zufrieden mit der Politik der Regierung.

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig angenommen, der (negative) Bericht des Ausschusses über den S-Antrag fand eine Mehrheit. (Forts.)