Parlamentskorrespondenz Nr. 547 vom 07.06.2006

Alle Parteien für den Ausbau der ambulanten Neuro-Rehabilitation

Patientencharta nun mit allen Bundesländern abgeschlossen

Wien (PK) – Im zweiten Teil der Sitzung des Gesundheitsausschusses stand zunächst ein Vierparteien-Antrag auf der Agenda, in dem die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen ersucht wird, Initiativen für den Ausbau der ambulanten Neuro-Rehabilitation zu setzen. Einstimmig beschlossen wurde auch der Abschluss der Patientencharta mit Salzburg, womit nun auch das letzte Bundesland den Vertrag unterschrieben hat. Mehrheitlich vertagt wurden hingegen drei Entschließungsanträge der Sozialdemokraten, die Forderungen nach einer fairen und transparenten Finanzierung des Gesundheitssystems sowie einer Festlegung von messbaren Gesundheitszielen zum Inhalt hatten.

Von S-Abgeordnetem Johann Maier auf den neuesten BSE-Fall, der in Osttirol aufgetreten ist, angesprochen, teilte Bundesministerin Maria Rauch-Kallat mit, dass die Bestätigung, dass es sich um BSE handelt, während der Ausschusssitzung gekommen sei. Es handle sich um den fünften BSE-Fall in Österreich und um den ersten in Tirol. Der neueste Fall betreffe eine Kuh, die 1993 in Österreich geboren und hier großgezogen wurde. Nach Rücksprache mit Experten habe man alle Rinder, die ein Jahr vor und ein Jahr nach dem Geburtsjahr 1993 geboren wurden, geschlachtet. Der Verdacht auf BSE entstand im Rahmen einer Untersuchung, die nach einem Sturz der Kuh durchgeführt wurde.

Ambulante Neuro-Rehabilitation soll ausgebaut werden

In einem Vierparteien-Antrag wird die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen ersucht, Initiativen für den Ausbau der ambulanten Neurorehabilitation zu setzen. In den Jahren 2003 und 2004 wurde im Auftrag des (damaligen) Strukturfonds eine Studie über "Neurorehabilitation in Österreich" erarbeitet. Darin wurde eine umfassende Bestandsanalyse der derzeitigen stationären und ambulanten Angebote und eine Bedarfsschätzung vorgenommen sowie ein Konzept der ambulanten Neurorehabilitation erarbeitet. Die Studie erbrachte folgende Ergebnisse: Im Jahr 2003 wurden insgesamt 1545 Betten für Neurorehabilitation vorgehalten: rund 770 Betten im stationären Akutbereich und insgesamt 775 Betten in Rehabilitationszentren. Bezüglich der ambulanten Neurorehabilitation bestehe eine Heterogenität der vorhandenen Strukturen hinsichtlich Organisationsform, Finanzierung, Leistungsumfang und Kapazitäten. Die Bedarfsschätzung ergab einen Fehlbestand von rund 700 Betten sowie rund 1.600 ambulanten Plätzen.

Im Rahmen der Studie wurden auch Vertreter/innen der Länder und der Sozialversicherung befragt mit dem Ergebnis, dass der ambulanten Neurorehabilitation aufgrund der erwartbaren demographischen Entwicklung ein sehr hoher Stellenwert beigemessen wird und in einzelnen Bundesländern entsprechende Konzepte bereits in Ausarbeitung bzw. in Planung sind. Es ist geplant, die vorliegenden Ergebnisse der oben angeführten Studie nach deren Abstimmung mit dem Rehabilitationsplan 2004 der Sozialversicherung in den Österreichischen Strukturplan Gesundheit zu integrieren. - Der Vier-Parteien-Antrag betreffend "Ausbau der ambulanten Neuro-Rehabilitation" fand einhellige Billigung; der Entschließungsantrag der Grünen zu diesem Thema wurde mit erledigt.

Für Abgeordnete Gabriela Moser (G) war es nicht nachvollziehbar, warum nicht gleich der Antrag von Grünewald, der wortident mit dem Vierparteien-Antrag sei, übernommen wurde. Abgeordneter Elmar Lichtenegger (F) widersprach seiner Vorrednerin und stellte fest, dass die beiden Anträge nicht völlig ident seien. Der Vierparteien-Antrag beruhe auf einer umfassenden Bestandsanalyse und sei in Absprache mit den Abgeordneten Lackner und Grünewald formuliert worden.

Patientencharta mit dem Land Salzburg abgeschlossen

Der Bund und das Land Salzburg treffen eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (" Patientencharta "). Damit hat Salzburg, als letztes Bundesland, den Wunsch nach einem bilateralen Abschluss geäußert, heißt es im Vorblatt der Regierungsvorlage.

Abgeordnete Erika Scharer (V) begrüßte es, dass nun auch Salzburg als letztes Bundesland die Patientencharta mittrage. Auch G-Mandatarin Gabriela Moser (G) zeigte sich erfreut, bedauerte jedoch, dass daraus keine Rechtsverbindlichkeit erwachse.

Bei der Abstimmung wurde die Patientencharta einstimmig angenommen.

SPÖ-Anträge: Faire und transparente Finanzierung des Gesundheitssystems, Festlegung von messbaren Gesundheitszielen

Ein S-Antrag zielte darauf ab, versicherungsfremde Leistungen (z.B. Lehrlingsförderungen, das Wochengeld etc.) den Krankenversicherungsträgern kostendeckend zu ersetzen. Dies sei im Sinne der Transparenz und würde zudem die finanzielle Lage der Krankenkassen entscheidend verbessern, zeigten die S-Mandatare auf. Eine finanzielle Konsolidierung könne nach Ansicht der Sozialdemokraten nämlich nur über Produktivitäts- und Qualitätssteigerungen sowie über die Einführung einer transparenten, gerechten Finanzierung erfolgen, und nicht über Leistungskürzungen oder die generelle Erhöhung von Selbstbehalten, unterstrich die Abgeordnete Heidrun Silhavy (S).

Eine echte Gesundheitsreform könne es nur dann geben, wenn auch Maßnahmen, die zur Reduktion der Beitragsschulden der Arbeitgeber bei der Sozialversicherung führen, vorgesehen sind, argumentierte Abgeordnete Renate Csörgits (S). Die Zahlungsmoral der Unternehmer habe sich auch nicht verbessert, im Jahr 2005 gab es von Seiten der Gebietskrankenkassen Rückforderungen in der Höhe von 925,9 Mill. €.

Außerdem müsse ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, das u.a. die Anmeldung bei der Sozialversicherung vor Arbeitsantritt vorsieht, geschnürt werden, forderten die S-Abgeordneten im Entschließungsantrag. Um einen fairen und gleichen Zugang zur Basisversorgung sowie zur Spitzenmedizin sicherzustellen und um die Finanzierbarkeit des Systems zu garantieren, müsse gewährleistet werden, dass alle ihre Beiträge zahlen.

Gemeinsam mit den GesundheitsreferentInnen der Länder sollte das Gesundheitsressort auch einen verbindlichen Katalog mit "qualitativ und quantitativ messbaren" Gesundheitszielen für die nächsten zehn Jahre erarbeiten, verlangten S-Mandatare in einem weiteren Entschließungsantrag. So sollen u.a. ein deutlicher Rückgang der Morbidität und Mortalität in Folge von Herz-Kreislauferkrankungen und eine verstärkte Inanspruchnahme der Vorsorgemaßnahmen im Hinblick auf Krebserkrankungen erreicht sowie Erkrankungen des Bewegungsapparates hintangehalten werden. Weitere Gesundheitsziele beziehen sich auf Demenzerkrankungen, das Hospizwesen und die betriebliche Gesundheitsförderung.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) sah einen dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich der Finanzierung des Gesundheitssystems. Die Grünen hätten zum Beispiel schon seit langem gefordert, die Höchstbemessungsgrundlage anzuheben.

Abgeordnete Maria Grander (V) ging auf den S-Antrag betreffend die Festlegung von Gesundheitszielen ein. Die darin enthaltenen Forderungen werden derzeit umgesetzt, und zwar in Form der Gesundheitsplattform und der Qualitätssicherung. Aus diesem Grund stelle sie einen Vertagungsantrag.

Es sei auch nicht richtig, dass es derzeit überhaupt keine Gesundheitsziele gebe, ganz im Gegenteil, unterstrich Abgeordneter Elmar Lichtenegger (F). Bezüglich der Bekämpfung der Schwarzarbeit verwies der Redner auf den Feldversuch im Burgenland, wo erste positive Trends zu verzeichnen sind. Die Ergebnisse sollen Anfang Juli evaluiert und dann im Jahr 2007 flächendeckend umgesetzt werden.

Abgeordnete Anna Höllerer (V) war der Auffassung, dass viele Punkte, die im S-Antrag betreffend Finanzierung der Krankenversicherung, enthalten sind, bereits erfüllt wurden. Es sei klar, dass gerade in diesem Bereich immer wieder innovative Maßnahmen gesetzt werden müssen, aber die bisherigen Reformen zeigen eindeutig ihre Wirkung. Außerdem konnten die Krankenkassen, im Gegensatz zu den negativen Prognosen, die im Antrag zu finden sind, ein positives Ergebnis vorlegen.

Bezüglich der Finanzierung der Krankenkassen gab Bundesministerin Rauch-Kallat bekannt, dass in der laufenden Gesetzgebungsperiode zusätzlich 900 Mill. € zur Verfügung gestellt wurden. Darüber hinaus konnten Einsparungen etwa in der Verwaltung und bei den Medikamenten im Ausmaß von 400 Mill. € erzielt werden. Laut Prognose der Sozialversicherung hätte es 2005 einen Abgang von 529 Mill. € geben sollen, das Ergebnis für 2005 wies aber ein Plus von 20 Mill. € aus. Rauch-Kallat wies auch auf die unterschiedliche Gebarung der einzelnen Kassen hin und strich heraus, dass von den Gebietskrankenkassen nur die Oberösterreichische und die Salzburger positive Ergebnisse aufweisen, allen anderen Gebietskrankenkassen hätten "leichte bis starke Abgänge" zu verzeichnen. Eine positive Gebarung weisen die Beamtenversicherung, die Versicherung der Gewerbetreibenden, der Bauern und der Eisenbahner auf.

Im Zusammenhang mit dem generellen Rauchverbot in überdachten öffentlichen Räumen regte die Ministerin an, u.a. auch die Säulenhalle des Parlaments zur Nichtraucherzone zu erklären, andernfalls setze man sich der Gefahr aus, von Schülern, die das Hohe Haus besuchen, nicht ernst genommen zu werden.

Weiters merkte Rauch-Kallat an, dass vergangenen Donnerstag im Europäischen Parlament die Kinderarzneimittelrichtlinie in zweiter Lesung beschlossen wurde. Sie werde mit 1. Juli in Kraft treten. Dies sei ein schöner Erfolg der österreichischen Ratspräsidentschaft, fügte sie hinzu.

Alle drei Entschließungsanträge wurde mit V-F-Mehrheit vertagt.(Schluss)