Parlamentskorrespondenz Nr. 652 vom 05.07.2006

Schwerarbeitsregelung abermals im Sozialausschuss

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz-Änderung einhellig angenommen

Wien (PK) – Der Sozialausschuss befasste sich vorerst mit zwei Einsprüchen des Bundesrates. Im Mai hatte die Länderkammer das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 beeinsprucht. In der Begründung heißt es, die vom Nationalrat beschlossene Neufassung des § 123 ASVG prolongiere die verfassungswidrige Diskriminierung, indem sie gleich geschlechtliche Partnerschaften praktisch von der Möglichkeit der Mitversicherung ausschließt bzw. die Möglichkeit einer Mitversicherung davon abhängig macht, dass eine oder einer der gleichgeschlechtlichen PartnerInnen Kinder aus früheren Beziehungen in die gleichgeschlechtliche Beziehung "mitbringt". Ferner werde die Diskriminierung ausgeweitet, da PartnerInnen in (noch) kinderlosen Lebensgemeinschaften verschieden geschlechtlicher Menschen – im Unterschied zu PartnerInnen in kinderlosen Ehen - von der Möglichkeit der begünstigten Mitversicherung ausgeschlossen sind. Es werde die Vielfältigkeit der Lebensformen und Lebenskonzepte negiert und ein einziges Lebenskonzept, das Leben in einer Ehe, bevorzugt. Außerdem werde davon ausgegangen, dass im "Normalfall" Kinder in Ehen erzogen werden; dabei werde außer Acht gelassen, dass über 35 % der in Österreich geborenen Kinder (2003) unehelich geboren werden.

Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) wies darauf hin, dass es sich um keine wirkliche Reparatur handle, dass Diskriminierung nicht beseitigt, sondern ausgebaut werde, dass die Lebensgemeinschaften gegenüber der Ehe benachteiligt und kinderlose Frauen nicht mit Frauen mit Kindern gleichgestellt werden. Verbesserungsbedarf bestünde ihrer Ansicht nach bei der Definition und der Rollenzuweisung von Lebensgefährten.

Abgeordnete Sabine Mandak (G) erklärte, sie könne sich der Einspruchbegründung anschließen, wies darauf hin, dass es kein Zahlenmaterial zu der V-Behauptung, die Ehe weise eine erhöhte Bestandssicherheit gegenüber der Lebensgemeinschaft auf, gebe und wehrte sich gegen die Unterstellung, dass, würde es einem Partner in einer Lebensgemeinschaft schlecht gehen, sich der andere "vertschüssen" würde.

Abgeordnete Ridi Steibl (V) ihrerseits verstand den oppositionellen Vorwurf, die ÖVP vertrete ein mittelalterliches Familienbild, nicht und wies darauf hin, dass die Vorlage auch die gesetzliche Verankerung von Frauenfördermaßnahmen in der Sozialversicherung enthalte.

Den Einspruch des Bundesrates konnte auch F-Abgeordnete Marialuise Mittermüller nicht nachvollziehen, zumal es in der Ehe Rechte und Pflichten gebe, die in der Lebensgemeinschaft nicht bestehen.

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (S) sprach von einem sozialpolitischen Rückschritt und von einer Diskriminierung den anderen Lebensformen gegenüber.

Abgeordneter Walter Tancsits (V) machte auf das Erkenntnis des VfGH aufmerksam, an das man sich zu halten hatte. Geht man vom VfGH-Erkenntnis aus, dann sei der Einspruch des Bundesrates unberechtigt, betonte er.

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat wies darauf hin, dass ein Paar mit der Eheschließung Rechte und Pflichten übernehme, die in der Lebensgemeinschaft nicht bestehen.

Abgeordnete Renate Csörgits (S) erklärte, der Kollektivvertrag der Sozialversicherungsbeschäftigten enthalte bereits eine Bestimmung zur Schaffung von Frauenförderplänen, andere KV seien diesem Beispiel gefolgt.

Der Antrag, den Beschluss des Nationalrates zu wiederholen, wurde mit V-F-Mehrheit angenommen.

Einspruch des Bundesrates gegen Schwerarbeitsregelung

Der Bundesrat hat auch gegen das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006, das insbesondere die Neuregelung der Schwerarbeitspension enthält, Einspruch erhoben. Viele Versicherte, die schwer gearbeitet haben, würden nicht unter die Bestimmungen fallen, heißt es in der Einspruchsbegründung, überdies würden Frauen benachteiligt. Auch InvaliditätspensionistInnen seien von der Schwerarbeiterregelung ausgeschlossen. Der Bundesrat rechnet damit, dass aufgrund der vorgesehenen Bestimmungen mittelfristig lediglich 1.500 Personen jährlich die Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen können.

F-Abgeordneter Maximilian Walch verteidigte die Regelungen der Pensionssicherungsreform, hob hervor, dass damit viele Möglichkeiten geschaffen wurden, früher in Pension zu gehen. Zudem wurde die Hacklerregelung bis 2010 – bis 2007 abschlagsfrei - verlängert.

Abgeordneter Dietmar Keck (S) hatte der Einspruchsbegründung nichts hinzuzufügen. Aufgrund der beschlossenen Regelungen falle fast kein Arbeitnehmer unter die Schwerarbeitsregelung, nach Berechnungen in der voestalpine kein einziger. Machen wir ein Gesetz, das schwer arbeitenden Menschen zugute kommt, forderte er die Ausschussmitglieder auf.

Abgeordneter Walter Tancsits (V) warf ein, das Gesetz könne heute nicht verändert werden. Wer dem Beharrungsbeschluss nicht beitrete, der lehne die Begünstigungen für die schwer arbeitenden Menschen ab.

Abgeordnete Sabine Mandak (G) hätte gerne auf die einzelnen Punkte der Einspruchsbegründung von den Regierungsvertretern eine inhaltliche Antwort.

Abgeordneter Karl Dobnigg (S) wies darauf hin, dass laut PVA pro Jahr 1.500 Personen die Schwerarbeitsregelung in Anspruch nehmen können.

Abgeordneter Dietmar Keck (S) gab zu bedenken, dass die Schwerarbeiterregelung zum Teil auf das Nachtschwerarbeitergesetz abstelle. Kaum ein Arbeiter erfülle aber beispielsweise das Kriterium der übergroßen Hitzebelästigung, skizzierte er, nicht einmal Hochofenarbeiter. Probleme für Arbeiter mit Wechselschicht sieht er hinsichtlich der Erfüllung jener Bestimmung, wonach sechs Nachtdienste im Monat erforderlich seien.

Abgeordnete Renate Csörgits (S) kritisierte, die Regelung, die auf dem Tisch liege, werde nur wenigen Menschen die Möglichkeit geben, eine Schwerarbeitspension in Anspruch zu nehmen. Frauen haben ihr zufolge überhaupt keine Chance.

Staatssekretär Sigisbert Dolinschek machte geltend, dass seit Anfang Mai eine sozialpartnerschaftlich besetzte Arbeitsgruppe tage, um eine Empfehlung in Bezug auf Nachtschichten auszuarbeiten. Generell meinte er, jede Stichtagsregelung bringe Ungerechtigkeiten, man habe sich aber auf Bestimmungen geeinigt, die leicht administrierbar seien. Dolinschek wies auch auf einen Bericht der EU-Kommission hin, in dem das österreichische Pensionssystem positiv bewertet werde. 

Der Antrag, den Beschluss des Nationalrates zu wiederholen, fand bei den beiden Regierungsparteien Zustimmung.

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz wird adaptiert

Einhellig stimmten die Abgeordneten einer Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), des Arbeitsverfassungsgesetzes und des Landarbeitsgesetzes zu. Die Gesetzesänderung wurde notwendig, da Österreich die EU-Richtlinie über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit nicht hinreichend in österreichisches Recht umgesetzt hat und deshalb vom Europäischen Gerichtshof verurteilt wurde. Die Änderungen betreffen vor allem die Aufgaben und Befugnisse von Sicherheitsvertrauenspersonen.

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein hielt zur Gesetzesvorlage fest, das Urteil des EuGH werde aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit selbstverständlich umgesetzt. Er übte jedoch Kritik an den seiner Meinung nach komplizierten und bürokratischen Vorgaben und sprach von einer Überregulierung. Alle fünf zu ändernden Punkte hätten in einer EU-Richtlinie, so Bartenstein, nichts verloren. Ihm zufolge geht es beispielsweise darum, dass in Betrieben mit unter fünf Arbeitnehmern nicht erforderlichenfalls, sondern jedenfalls Erste-Hilfe-Fachkräfte vorhanden sein müssten. Auch die Abgeordneten äußerten sich zum Teil skeptisch.

SPÖ fordert Ausweitung der Pflegefreistellung

Vom Sozialausschuss mit V-F-Mehrheit vertagt wurde ein Antrag der SPÖ, dem zufolge auch für die Pflege von Stiefkindern bzw. von Kindern von LebensgefährtInnen eine Pflegefreistellung möglich sein müsse. Ferner soll das Erfordernis des gemeinsamen Haushaltes für die Inanspruchnahme der Pflegefreistellung entfallen. Nach den jetzigen Bestimmungen des Urlaubsgesetzes könne beispielsweise im Scheidungsfall ein Elternteil trotz gemeinsamer Obsorge keine Pflegefreistellung in Anspruch nehmen, erläuterte Abgeordneter Dietmar Keck (S).

Abgeordneter Walter Tancsits (V) begründete die Vertagung damit, dass man zunächst die in Aussicht genommenen familienrechtlichen Änderungen in Bezug auf Patchwork-Familien abwarten solle, bevor man sozialrechtliche Änderungen vornehme. Seiner Auffassung nach ist überdies noch zu klären, ob man in Hinkunft auf die gemeinsame Obsorge oder auf den gemeinsamen Haushalt abstelle, um entweder dem leiblichen Vater oder dem Stiefvater eine Pflegefreistellung zu ermöglichen. Eine Gesetzesänderung dürfe aber nicht dazu führen, dass ein Kind drei Elternteile habe, mahnte er.

Abgeordneter Maximilian Walch (F) schloss sich dem Vertagungsantrag an. Gesetzliche Änderungen könnten nur im Einvernehmen mit den Sozialpartnern erfolgen, betonte er.

Abgeordnete Sabine Mandak (G) bezeichnete den Antrag als "sehr unterstützenswert" und wies auf die Bedeutung der "sozialen Elternschaft" hin. Mandak wünscht sich aber auch, wie sie sagte, eine Umwandlung der Familienhospizkarenz in eine Hospizkarenz, um Sterbebegleitung auch für die beste Freundin oder den besten Freund zu ermöglichen.

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein gab zu bedenken, dass man die Forderungen der SPÖ aus der Sicht der Arbeitswelt betrachten müsse. Es sei beispielsweise schwierig, den Nachweis zu führen, dass man Teil einer Patchworkfamilie sei. Überdies dürfe es zu keiner indirekten Benachteiligung von herkömmlichen Familien kommen, sagte der Minister.

Abgeordnete Renate Csörgits (S) meinte dazu, der Missbrauch im Bereich der Pflegefreistellung sei sehr gering. Je schlechter es am Arbeitsmarkt aussehe, desto weniger würde Pflegefreistellung in Anspruch genommen.

Schließlich lehnte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien einen Entschließungsantrag der SPÖ ab, der eine automatische Zuweisung an eine Mitarbeitervorsorgekasse durch den Hauptverband der Sozialversicherungsträger zum Ziel hat, wenn ein Betrieb trotz Aufforderung und Fristsetzung durch den Hauptverband von sich aus keine Mitarbeitervorsorgekasse auswählt. Immerhin würden zur Zeit rund 12 Mill. € an Beiträgen, für die noch keine Mitarbeitervorsorgekasse ausgewählt wurde, von den Krankenkassen vorübergehend "zwischengeparkt", heißt es im Entschließungsantrag. Da diese Gelder aber jederzeit verfügbar sein müssten, sei eine längerfristige Veranlagung nicht möglich und somit der Zinssatz relativ niedrig.

Die Koalitionsparteien begründeten die Ablehnung des Antrags damit, dass er mit 1. Juli aufgrund des Inkrafttretens entsprechender Bestimmungen de facto hinfällig geworden sei. Zu Überlegungen von Abgeordnetem Franz Riepl (S), den Beitragssatzes für Unternehmer zu erhöhen, merkte Wirtschaftsminister Martin Bartenstein an, Änderungen müssten - so wie die bestehenden Bestimmungen über die Mitarbeitervorsorge - wieder auf Sozialpartnerebene verhandelt werden. (Schluss)


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