Parlamentskorrespondenz Nr. 720 vom 04.08.2006

Vorlagen: Soziales, Landwirtschaft

SPÖ-Antrag: Mehr Frauen in Spitzenpositionen beim AMS

In einem Entschließungsantrag fordern die S-Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek und Heidrun Silhavy den Bundesminister Bartenstein auf, die Regierungskurie im Verwaltungsrat des AMS zu beauftragen, die gesetzlichen Kriterien bei den anstehenden Personalentscheidungen im AMS vollinhaltlich zu beachten. Sie erinnern daran, dass neben der Bestqualifikation auch die Förderung von Frauen ein maßgebliches Kriterium für solche Entscheidungen sein soll. Die SPÖ wirft dem Minister vor, dass es ihm statt der Förderung von Frauen in Spitzenpositionen um die Versorgung von Kabinettsmitarbeitern bzw. Sekretären der ÖVP gehe. (852/A[E])

Sozialdemokraten fordern zusätzliche Mittel für die Blum-Förderung

Die Lehrstellenlücke (Differenz zwischen angebotenen Lehrstellen und Zahl der Jugendlichen ohne betrieblichen Ausbildungsplatz) ist von 2000 bis 2006 um fast 150 % gestiegen, betont S-Abgeordnete Heidrun Silhavy in ihrem Entschließungsantrag und weist darauf hin, dass trotz Einführung der Blum-Förderung 2005 auch im vergangenen Jahr die Lehrstellenlücke um weitere 5 % gewachsen ist. Die Blum-Förderung konnte also nur das weitere Aufgehen der Lehrstellenlücke bremsen, die Lücke aber nicht verkleinern. Mit 31. August läuft nun die Blum-Förderung aus. Die jetzt budgetierten 59 Mill. € reichen bestenfalls aus, so Silhavy, das erste Lehrjahr in der jetzt laufenden Förderperiode auszufinanzieren. Schon für das 2. und 3. Lehrjahr der jetzt geförderten Lehrverträge gibt es keine Mittel, auch nicht für neue Lehrstellen ab September 2006. Da die für 2006 und 2007 budgetierten zusätzlichen 285 Mill. € für aktive Arbeitsmarktpolitik bereits vollständig verplant sind und im regulären AMS-Budget angesichts der angespannten Arbeitsmarktlage keine Spielräume bestehen, fordert die S-Sozialsprecherin von den Ministern Bartenstein und Grasser, die erforderlichen Mittel für die Fortführung der Blum-Förderung sicherzustellen. (858/A[E])

SPÖ gegen Liegenschaftsverkäufe durch die Bundesforste

Der S-Abgeordnete Johann Maier weist in einem Entschließungsantrag darauf hin, dass die Vermögensregelung zwischen Bund und Ländern, die im Zusammenhang mit der Bundesverfassung 1920 ausgeklammert geblieben ist, einer späteren Regelung vorbehalten wurde. Diese Regelung sei aber bislang noch nicht erfolgt.

Am 29. Juni 2002 hat dann der Verfassungsgerichtshof aufgrund einer vom Land Salzburg eingebrachten Klage eine Entscheidung gefällt, die für alle österreichischen Bundesländer von geradezu historischer Bedeutung ist, zeigt S-Mandatar Maier im Antrag auf. Es geht dabei um das Vermögen aus der Zeit der Monarchie, das im Jahr 1920 vorläufig dem Bund zur treuhändischen Verwaltung zugeschlagen wurde. Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass es diese Vermögensregelung zwischen Bund und Länder bisher – entgegen der Behauptung des Bundes – nicht gegeben hat. In dem Erkenntnis heißt es auch, dass der Bund den Ländern hinsichtlich dieser Vermögensteile verantwortlich ist und er diese beispielsweise nicht ohne weiteres einfach verkaufen darf.

Eben der zunehmende Verkauf von Liegenschaften habe die Bundesländer – insbesondere Salzburg – auf den Plan gerufen, erklärt Maier. Es gehe dabei um Veräußerungen von Liegenschaften durch die Bundesforste (22 % der Bundesforste liegen auf dem Salzburger Landesgebiet) sowie um den möglichen Verkauf von historischen Gebäuden (z.B. BIG-Verkäufe). Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird daher von ihm aufgefordert, in Abstimmung mit dem Bundesminister für Finanzen über die Eigentümervertreter des Bundes im Aufsichtsrat der Österreichischen Bundesforste AG sicherzustellen, dass Liegenschaftsverkäufe durch die Bundesforste AG bis zum Abschluss dieser Vermögensauseinandersetzung ausgesetzt werden und die Aufsichtsräte bei geplanten Verkäufen ihr Vetorecht ausüben. (805/A[E]

(Schluss)