Einstimmig für Erhöhung der Beamtengehälter um 2,35 Prozent
Wien (PK) Einstimmig stimmte der Nationalrat für die Erhöhung der Beamtengehälter um 2,35 % per 1. Jänner 2007.
Abgeordneter PENDL (S) sprach von einem fairen, im Konsens verhandelten Abschluss und rief dazu auf, öffentliche Bedienstete nicht immer nur als Kostenfaktor, sondern vielmehr als Menschen zu sehen, die ausgezeichnete Leistungen erbringen.
Abgeordneter NEUGEBAUER (V) begrüßte ebenfalls das Ergebnis, das seiner Meinung nach auch die Lebendigkeit der Gewerkschaft unter Beweis stellt und somit einen Ausdruck eines funktionierenden sozialen Dialogs liefert. Er apellierte an die Länder, den Gehaltsabschluss rasch nachzuvollziehen.
Abgeordneter Mag. ROSSMANN (G) beurteilte den Abschluss als mäßig und kritisierte vor allem die lineare Erhöhung. Besser wäre es gewesen, durch Sockelbeträge die unteren Einkommen stärker zu erhöhen als die oberen, betonte er.
Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an und bezeichnete die Erhöhung als Schritt in die richtige Richtung. Problematisch erschienen dem Redner allerdings Personaleinsparungen im öffentlichen Dienst. Die Verwaltung sei dadurch gezwungen, mit immer weniger Personal immer mehr und bessere Leistungen zu erbringen. Kurzmann verurteilte insbesondere Einsparungen bei der Polizei.
Abgeordneter DOLINSCHEK (B) gab zu bedenken, man habe möglicherweise eine Chance vertan, durch Sockelbeträge kleinere Einkommen stärker zu berücksichtigen. Er äußerte sich aber zuversichtlich, dass diesbezügliche Reformschritte schon bald vorgenommen werden.
Staatssekretär Dr. FINZ (V) sprach von einem ausgewogenen Abschluss, der die Steuerzahler 231 Millionen € kosten werde. Angesichts der hervorragenden Leistungen des öffentlichen Dienstes sei dieses Geld gut angelegt. Zur Kritik an der linearen Erhöhung bemerkte Finz, die Unterschiede zwischen Niedrigstbezug und Höchstbezug seien in den letzten Jahren von eins zu dreizehn auf ein Verhältnis von eins zu sieben verringert worden.
Bundeskanzler Dr. SCHÜSSEL richtete ein Dankeschön an den öffentlichen Dienst und hob vor allem dessen Leistungen anlässlich der EU-Präsidentschaft und im Zusammenhang mit den Strukturreformen der letzten Jahre hervor. Die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst bezeichnete Schüssel als vorbildlich für die gesamte Arbeitswelt, wobei er insbesondere auf die Vereinbarung von Beruf und Familie, die Karenzregelungen und die Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinwies.
Abgeordnete RIENER (V) nahm zur Gehaltserhöhung aus Sicht der Landesbediensteten Stellung und zeigte sich über die Wertschätzung der Beamten durch Bundeskanzler Schüssel erfreut. Auch die Landesbediensteten in der Steiermark würden eine Gehaltserhöhung von 2,35 % erhalten, betonte sie. Riener wies auch auf die Besoldungs- und Dienstrechtsreform in der Steiermark hin.
Abgeordneter Mag. KOGLER (G) unterstrich, die Grünen würden der Gehaltserhöhung ihre Zustimmung nicht verweigern. Er bedauerte allerdings, dass niemand auf die Anregung seines Fraktionskollegen Bruno Rossmann eingegangen sei, die Struktur des Besoldungsschemas im öffentlichen Dienst zu verändern. Zur Feststellung von Bundeskanzler Schüssel, wonach es im Bundesdienst keine Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen gebe, merkte Kogler an, auch im öffentlichen Dienst gebe es, etwa durch unterschiedliche Zulagen oder übertragene Aufgaben, Gehaltsdifferenzen.
Die Regierungsvorlage wurde vom Nationalrat einstimmig verabschiedet. (Schluss Beamtengehälter/Forts. NR)