Parlamentskorrespondenz Nr. 906 vom 11.12.2006

Vorlagen: Soziales

Regierungsvorlage bringt Erhöhung der Mindestpensionen

Entsprechend der bei der letzten Nationalratssitzung einstimmig beschlossenen Entschließung wurde nun ein Entwurf für ein Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 (SRÄG 2007) bezüglich der Erhöhung der Mindestpensionen vorgelegt. Wie vorgesehen sollen die Ausgleichszulagenrichtsätze ab 1. Jänner 2007 für Alleinstehende von 701,04 € auf 726 € sowie für Paare von 1.072,89 € auf 1.091,14 € erhöht werden. Weiters sollen auch die - in der Entschließung nicht ausdrücklich genannten - übrigen Ausgleichzulagenrichtsätze (für hinterbliebene Pensionsberechtigte) sowie der Kinderzuschlag erhöht werden. Im Hinblick auf diese außertourliche Erhöhung sind jedoch die AusgleichszulagenbezieherInnen von der Einmalzahlung für das Jahr 2007 ausgenommen. Von der vorgeschlagenen Maßnahme werden ingesamt rund 230.000 Menschen profitieren; die Mehrkosten dafür werden sich auf rund 76 Mill. € belaufen. (12. d.B.)

Behinderten-Gleichstellung: Grüne verlangen weitere Begleitgesetze...

Die Grünen erkennen zwar an, dass mit der Beschlussfassung über ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und über ein zugehöriges Begleitgesetz wichtige Schritte zur Schaffung einer diskriminierungsfreien Rechtsordnung gesetzt worden sind, sie verlangen jedoch eine Fortsetzung des Weges und mahnen in einem Entschließungsantrag weitere Begleitgesetze ein. Ihrer Ansicht nach sind noch eine Reihe von Gesetzesänderungen, insbesondere im Bildungs-, Verkehrs- und Baubereich, notwendig. (48/A[E])

... und machen erste konkrete Vorschläge für Gesetzesänderungen

Mittels eines Antrags auf Änderung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Bundesbehindertengesetzes legen die Grünen konkrete Vorschläge vor, um die Situation von Behinderten zu verbessern. So fordern sie unter anderem die Verankerung eines Anspruchs auf Unterlassung und Beseitigung einer Diskriminierung im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, die grundsätzliche Tragung der Prozesskosten durch den Beklagten, eine Streitwertbegrenzung, die Festschreibung einer Beweislastumkehr sowie die Einführung von Verbandsklagen, um zielorientierte Musterprozesse anstelle von "Klagsfluten" zu ermöglichen. Zudem soll Abgeordneter Theresia Haidlmayr zufolge im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz nachdrücklich auf die Verpflichtung des Bundes zur Gleichbehandlung und zur Diskriminierungsfreiheit im Rahmen seiner Förderpolitik hingewiesen werden. Für nach Inkrafttreten des Gesetzes bewilligte Neubauten bzw. genehmigte Verkehrsmittel sollen, geht es nach den Grünen, keine Übergangsfristen gelten.

Die vorgeschlagenen Änderungen im Bundesbehindertengesetz betreffen insbesondere die Erweiterung des Bundesbehindertenbeirats um zwei Behinderten-VertreterInnen und die Ausweitung der Rechte und Pflichten des Behindertenanwalts. (58/A)

Grüne wollen Anwendung der Gebärdensprache erleichtern

In einem Entschließungsantrag urgieren die Grünen ein "Bündelgesetz" zur faktischen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Anwendung der Österreichischen Gebärdensprache. Die im Jahr 2005 erfolgte Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache in der Verfassung sei ein wichtiges und positives Signal gewesen, heißt es in der Begründung des Antrags, damit dieses im Alltag aber Wirkung zeige, seien konkrete gesetzliche Bestimmungen notwendig. Den Grünen geht es konkret etwa um den gleichberechtigten Zugang von Gehörlosen zu Bildung, Wissen und Kultur sowie um eine funktionierende Kommunikation bei Behördenwegen und im Gesundheitswesen. (51/A[E])

(Schluss)