Parlamentskorrespondenz Nr. 918 vom 12.12.2006
EU-Ausschuss des Bundesrates diskutiert Liberalisierung der Post
Wien (PK) – Der EU-Ausschuss des Bundesrates befasste sich heute mit dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Liberalisierung der Postdienste. Dabei handelt es sich um einen Vorschlag, der erst gestern dem EU-Ministerrat vorgelegt worden war. Die Mitglieder des Bundesrates nahmen die gegenständliche Richtlinie zum Anlass, im Rahmen des zweiten Testlaufs zum Subsidiaritätsprüfungsverfahren darüber zu beraten, ob diese mit dem Prinzip der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit übereinstimmt.
Das Subsidiaritätsprüfungsverfahren soll die nationale Parlamente in Zukunft so früh wie möglich in den europäischen Gesetzgebungsprozess einbinden. Sie haben dabei die Möglichkeit, Stellungnahmen an die Kommission zu übermitteln. Die Kommission hat im Frühjahr dieses Jahres während der österreichischen Ratspräsidentschaft zugesagt, auf diese in angemessener Frist zu reagieren und die Argumente zu berücksichtigen. Bevor das Verfahren umgesetzt wird, wird es im Rahmen der COSAC, der Konferenz der EU-Ausschüsse der nationalen Parlamente und des EU-Parlaments, getestet.
Kneifel: ParlamentarierInnen haben Vermittlerrolle zwischen BürgerInnen und EU
Der Präsident des Bundesrates und Vorsitzende des EU-Ausschusses Gottfried Kneifel (V) betonte am Beginn der Sitzung, dass dieses Prüfungsverfahren unabhängig vom EU-Verfassungsvertrag, dessen Zukunft derzeit ungewiss ist, in die Wege geleitet werde. Er halte es für sinnvoll, dass sich die ParlamentarierInnen mehr als bisher mit EU-Themen befassen. Das EU-Projekt sei chancenlos, sagte er, wenn es nicht von der Bevölkerung angenommen wird. Gerade die Abgeordneten und BundesrätInnen seien in der Lage, hier als VermittlerInnen tätig zu sein. Das Subsidiaritätsprüfungsverfahren sei dazu ein kleiner Mosaikstein. Es könne nur sinnvoll sein, in einem frühen Stadium in die Debatte einzusteigen, um "das Eisen zu schmieden, bevor es erkaltet". Man werde daher in Hinkunft viel öfters europäische Themen aufgreifen müssen, was hohe Anforderungen an die MandatarInnen stelle, zugleich aber auch mehr Zufriedenheit für die Arbeit bedeute, bemerkte Kneifel. Die ParlamentarierInnen müssen in der Lage sein, so der Bundesratspräsident, den Bürgerinnen und Bürgern über EU-Themen Auskunft zu geben und Vor- und Nachteile von EU-Vorschriften zu erörtern.
Konecny: Zusammenarbeit mit EU-Institutionen hat noch viele Mängel
Bundesrat Albrecht Konecny (S) thematisierte demgegenüber die bestehenden Mängel in der Zusammenarbeit mit den EU-Institutionen, ohne jedoch die Fortschritte leugnen zu wollen. Bisher sei nämlich nur der Gang zum EuGH zur rechtlichen Überprüfung offen gewesen. Im Hinblick auf die nunmehr vorgesehene Mitwirkung der nationalen Parlamente im EU-Gesetzgebungsprozess äußerte er sich skeptisch, weil sich das Mitwirkungsrecht auf "Verschleißvorlagen", wie er sich ausdrückte, beziehe. Denn, wie die Erfahrungen zeigen, erfahren die Vorlagen der Kommission oft noch umfangreiche Änderungen. Außerdem befürchtete er, dass die Kommission eher zurückhaltend reagieren werde. Er plädierte daher dafür, die Erfahrungen mit der Begrenzung der Mitwirkungsrechte für die nationalen Parlamente auf EU-Ebene einzubringen, denn so wie das Subsidiaritätsprüfungsverfahren derzeit vorgesehen ist, könne es seiner Meinung nach nicht bleiben. Präsident Kneifel räumte zwar ein, dass es sich derzeit um eine "Trockendock-Übung" handle, dennoch sollte man die Chancen, die darin liegen, nützen.
Liberalisierung der Postdienste - viele Fragen sind noch offen
Als Auskunftspersonen standen den Bundesrätinnen und Bundesräten Ministerialrat Alfred Stratil vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie der stellvertretende Generaldirektor der Österreichischen Post AG Rudolf Jettmar zur Verfügung. Stratil führte aus, dass als Datum für die Liberalisierung der 1.1.2009 angestrebt werde. Der Entwurf selbst sehe einen völlig offenen Postmarkt vor. Die Kommission habe mit der Vorlage des Richtlinienentwurfs die Auflage der geltenden Postrichtlinie erfüllt, nämlich bis Ende 2006 eine Perspektivenstudie zu präsentieren. Diese sollte erheben, ob es möglich ist, den Postmarkt völlig zu liberalisieren, gleichzeitig aber auch einen Universaldienst aufrecht zu erhalten. Auf dieser Grundlage war die Kommission aufgefordert, eine Richtlinie für die Neuregelung des Postmarkts vorzulegen.
Wie Stratil erläuterte, überlässt der vorliegende Entwurf vieles den Mitgliedstaaten. Als Beispiel dafür nannte er die Finanzierung und Gestaltung des Universaldienstes oder die Möglichkeit, einen Lizenzdienst zuzulassen. Diese breite Gestaltungsmöglichkeit sei aus der Sicht der Subsidiarität begrüßenswert, meinte Stratil. Zentrale Frage sei jedoch, ob man mit einem bestimmten Stichtag einen Monopolbereich abschaffen, gleichzeitig aber einen flächendeckend funktionierenden Universaldienst sicherstellen kann.
Die Fragen der Bundesrätinnen und Bundesräte bezogen sich in erster Linie auf die Themen Finanzierung und Gestaltung der Universaldienste. So sprach Bundesrat Albrecht Konecny (S) allfällige Defizite der Universaldienste und die Überlegungen, wie diese Defizite abzudecken sind, an. Er thematisierte auch den Zugang zu Briefkästen durch Anbieter, die keine Universaldienste leisten. Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G) erkundigte sich nach dem geplanten Umfang der Universaldienste und fragte, ob bereits eine Ausschreibung für den Regulator vorliege. Sie wollte auch wissen, ob für den Fall vorgesorgt ist, falls sich kein Universaldienstleister findet. Bundesrat Hans Ager (V) wiederum sprach die Finanzierung an und Bundesrat Franz Eduard Kühnel (V) wollte wissen, ob ein Lizenzsystem vorgesehen ist.
Dazu stellte Ministerialrat Stratil nochmals fest, dass der Richtlinienentwurf die Details den einzelnen Staaten überlässt. Der Umfang des Universaldienstes werde als ein Mindestumfang definiert. Auch wenn sich kein Unversaldienstleister finde, hätten die einzelnen Staaten durch eigene Regelungen vorzusorgen. Was die Finanzierung betreffe, so würden einige Möglichkeiten, wie die Subventionierung durch das Budget, Quersubventionen durch den Wettbewerbsdienst, aber auch Fonds mit Finanzierung anderer Betreiber, im Entwurf aufgelistet. Dieser Punkt stelle einen Streitpunkt unter den Mitgliedstaaten dar. Die Einführung eines Lizenzsystems sei nach derzeitigem Stand durchaus möglich, aber nicht verpflichtend. Stratil vertrat persönlich dazu die Auffassung, dass ein solches im Bereich der Post nicht viel bringe.
Generell sei es schwierig, die Kosten für den Universaldienst zu beziffern, denn dazu müsste man die einzelnen Teilbereiche gesondert berechnen, so Stratil weiter. Ebenso schwierig sei das Problem der Hausbriefanlagen, nachdem die Regelung im Postgesetz vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden ist. Rudolf Jettmar glaubte, eine verfassungskonforme Lösung nur im Rahmen der Neuordnung des Postmarktes finden zu können.
Als ein ungelöstes Problem bezeichnete es Jettmar auch, einerseits die Liberalisierung zu anzustreben, andererseits die Frage der Finanzierung in die nationale Verantwortung zu legen. Der Wegfall eines Monopols bedeute mehr Wettbewerb, sinkende Preise und für den ehemaligen Monopolisten weniger Einnahmen. Wenn dieser als einziger Universaldienstleister übrig bleibt und man dazu die Struktur der Dienstverhältnisse bei der Österreichischen Post mit einbezieht, werde klar, dass die Liberalisierung umfassend und unter den verschiedensten Aspekten diskutiert werden müsse. Nicht vergessen dürfe man, so Jettmar, dass die Post auch private Aktionäre hat. Jettmar bezweifelte auch, ob eine Liberalisierung tatsächlich zu niedrigeren Preisen führt und ob dies nicht auch zu einer Belastung für das Budget werden könnte.
Auf die Frage von Bundesrat Franz Perhab (V), ob man sicherstellen könne, dass die Postdienstleistung in vollem Umfang und zu fairen Preisen aufrecht erhalten bleibt, meinte Stratil, auch hier überlasse die Richtlinie den Nationalstaaten die konkrete Ausführung. Bundesrat Manfred Gruber (S) knüpfte daran an und brachte die notwendige Versorgung des ländlichen Raums zur Sprache. So wie Bundesrat Perhab ging auch er auf die Konsequenzen für die Mitarbeiterinnen und die Mitarbeiter der Post ein. Rudolf Jettmar wies darauf hin, dass die Position von rund 80 % der MitarbeiterInnen nicht veränderbar sei, weshalb man sehr vorsichtig mit Flexibilität und Kosten umgehen müsse. Die Liberalisierung sei mit außerordentlich vielen Nebenbedingungen verbunden, weshalb er die Bundesrätinnen und Bundesräte ersuchte, die verschiedensten Aspekte bei der Ausgestaltung des Postgesetzes zu diskutieren und zu berücksichtigen.
Am Ende der Debatte wurde der Antrag, dem COSAC-Sekretariat zu melden, dass der vorliegende Kommissionsentwurf den Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit entspricht, einstimmig angenommen. (Schluss)