Parlamentskorrespondenz Nr. 932 vom 15.12.2006

Vorlagen: Soziales, Familie

SPÖ und ÖVP beantragen Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes

SPÖ und ÖVP haben einen gemeinsamen Antrag auf eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes und des Kinderbetreuungsgeldgesetzes eingebracht. Durch den Antrag soll sichergestellt werden, dass Asylberechtigte und Fremde, die legal in Österreich leben, hinsichtlich des Bezugs von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld nicht benachteiligt werden.

Demnach sollen in Hinkunft sowohl Familienbeihilfe als auch Kinderbetreuungsgeld rückwirkend bis zur Geburt des Kindes ausgezahlt werden, sobald der Nachweis des Aufenthaltsrechts für das Kind erbracht wurde. Rückzahlungen sind allerdings nur insoweit vorgesehen, als der Fremde im betroffenen Zeitraum über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel verfügte und sowohl er als auch das Kind ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hatten. Analoge Bestimmungen sind für Adoptiv- und Pflegekinder vorgesehen.

In Kraft treten sollen die neuen gesetzlichen Bestimmungen dem Antrag zufolge rückwirkend mit 1. Juli 2006. Eine Übergangsbestimmung im Kinderbetreuungsgeldgesetz soll überdies sicherstellen, dass auch jene Fremde erfasst sind, deren Anträge seit Geltung des so genannten "Haubner-Erlass" gestellt wurden und die bereits erledigt sind. Neu ist schließlich, dass auch Personen, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wurde, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld eingeräumt wird. (62/A)

Grüner Vorschlag bezüglich der Gewährung von Familienleistungen für ausländische Kinder

In dem Antrag der Grünen auf Änderung des Familienlastenausgleichs- und des Kinderbetreuungsgeldgesetzes wird darauf hingewiesen, dass beide die Auszahlung beider Leistungen für Personen nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft sklavisch an eine bestimmte Form des rechtmäßigen Aufenthaltes für Kind und Bezugsberechtigten geknüpft sind. Den Materialien des Fremdenrechtspakets sei jedoch zu entnehmen, dass das Motiv des Gesetzgebers die "Erhöhung der sozialen Treffsicherheit" war. Die Erfahrungen in der Praxis in den letzen Monaten würden aber zeigen, dass genau das nicht eingetreten ist. Es seien Systemlücken aufgetreten, die eine Diskriminierung ausländischer Familien, in einigen Fällen auch von österreichischen Kindern, bewirken. Ungleiche Startbedingungen von Kindern rechtmäßig in Österreich lebender, ausländischer StaatsbürgerInnen können weder aus rechtlichen Überlegungen, noch aus gesellschafts- und integrationspolitischen Gründen hingenommen werden, unterstreichen die Grünen.

Die vorgeschlagene Neufassung deckt daher bisher nicht erfasste Personen ab und sieht (sofortige) Ansprüche auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld vor. Dabei geht es um folgende Personengruppen: in Österreich geborene Kinder von einem rechtmäßig im Sinne des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes aufhältigen Elternteil; Kinder von Personen, denen in Österreich ein verlängerbares Aufenthaltsrecht zukommt, weil ihnen im Heimatland Folter oder unmenschliche Behandlung droht (Subsidiär Schutzberechtigte gem. § 8 AsylG 2005) sowie Kinder von AsylwerberInnen, die einer legalen Beschäftigung nachgehen und keine Leistungen aus der Grundversorgung beziehen. Auch bei Pflege- und Adoptivkindern sollte es nach Ansicht der Grünen zu Verbesserungen kommen, da Pflege- und Adoptiveltern oft monatelang auf die notwendigen Dokumente warten müssen und während dieser Zeit keinen Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld haben. (65/A) (Schluss)