Parlamentskorrespondenz Nr. 228 vom 29.03.2007
Familienpolitisches Ziel: Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Wien (PK) - Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) ortete im Zusammenhang mit der Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes (V-S- Antrag 146/A[E]) und dem G- Antrag 70/A(E) zu einem modernen Modell der Elternkarenz ein Scheitern des Projektes Kindergeld auf mehreren Ebenen. Einerseits in Bezug auf den Wiedereinstieg von Frauen in die Arbeitswelt, andererseits hinsichtlich eines größeren Männeranteils in der Karenz. Zudem habe es ein bürokratisches Chaos rund um das Kindergeld gegeben. Der vorliegende Antrag erwecke den Eindruck, es brauche eines gewissen Nachdrucks, damit die Regierung ihr eigenes Regierungsprogramm auch umsetze. Hier brauche es aber den entsprechenden politischen Willen, um beim Kindergeld wirklich ein modernes und zeitgemäßes Modell zu erarbeiten, schloss die Rednerin.
Abgeordnete STEIBL (V) warf den Grünen vor, ihr Modell sei lebensfremd. Die Pläne der Regierungsparteien hingegen seien Ziel führend und ziele durch die anvisierte Flexibilisierung auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ab. Die Rednerin erläuterte die Vorhaben ihrer Fraktion auf diesem Gebiet und zeigte sich überzeugt, mit dem vorliegenden Konzept auf dem richtigen Weg zu sein, sei dieses Modell doch kindergerecht, sozial ausgewogen und familienfreundlich.
Abgeordnete ROSENKRANZ (F) meinte, das Kinderbetreuungsgeld gehe auf eine Initiative ihrer Partei zurück. Es habe eine Jahrzehnte dauernde Benachteiligung von Frauen aufgehoben, die vor der Schwangerschaft nicht berufstätig gewesen waren, und sollte Wahlfreiheit gewähren. Diesen seinerzeit eingeschlagenen Weg solle man weitergehen und, wo dies geboten erscheine, optimieren. So solle man den Bezugszeitraum ausweiten und die Zuverdienstgrenze aufheben. Das Barcelona-Ziel möge aus wirtschaftlicher Hinsicht erforderlich erscheinen, doch Kindererziehung sei ein eigener Wert, den man darob nicht vernachlässigen dürfe, unterstrich die Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) empfand es als angenehm, dass die Ansichten ihrer Vorrednerin nicht mehr entscheidend für die Regierungslinie seien. Die Barcelona-Ziele zu erreichen sei durchaus erstrebenswert, es gelte, die entsprechenden Betreuungseinrichtungen adäquat auszubauen, zu verbessern und vermehrt anzubieten. Beim Kindergeld gebe es großen Reform- und Nachholbedarf, dem trage man nun auch Rechnung. Es brauche eine faire Lösung, die für die Betroffenen Rechtssicherheit schaffe, betonte die Rednerin.
Abgeordnete HAUBNER (B) erklärte, man dürfe in dieser Angelegenheit nicht mit zweierlei Maß messen. Sie erläuterte die von ihr während ihrer Zeit als verantwortliche Ministerin gewählte Vorgangsweise und berief sich auf einen entsprechenden Regierungskonsens in dieser Frage. Ihrer Ansicht nach sei das Kindergeld keineswegs gescheitert, vielmehr handle es sich dabei um die bedeutendste familienpolitische Maßnahme der letzten Jahre, mit der ein wahrer Paradigmenwechsel in der Familienpolitik eingeleitet worden sei. Die vorliegenden Anträge seien hingegen wenig zweckdienlich, sagte die Rednerin. Das Kindergeld sollte vielmehr mit einer echten Wahlmöglichkeit weiterentwickelt werden, appellierte Haubner, die einen entsprechenden Entschließungsantrag einbrachte.
Bundesministerin Dr. KDOLSKY erläuterte ihre familienpolitischen Ziele und meinte, es gelte, echte Wahlfreiheit zu schaffen und dabei das Wohl des Kindes im Vordergrund zu behalten, wozu auch entsprechende Betreuungseinrichtungen gehörten. Ein weiteres Ziel sei die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wozu es einer adäquaten Flexibilisierung beim Kindergeld bedürfe. In diesem Zusammenhang arbeite man an diesbezüglichen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Abgeordnete Dr. EDER-GITSCHTHALER (V) begrüßte den vorliegenden Antrag von ÖVP und SPÖ, der einen weiteren Schritt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedeute. Ihr sei es wichtig, den Eltern eine echte Wahlfreiheit zu geben, sagte Eder-Gitschthaler und appellierte, ein kinderfreundlicheres Klima zu schaffen. Die Problematik sei vielschichtig, aber man müsse jungen Menschen wieder mehr Mut zum Kind machen. Die Rahmenbedingungen müssten unterschiedlichen Familiensituationen Rechnung tragen, forderte sie und trat dafür ein, für Tagesmütter einheitliche Standards und eine soziale Absicherung zu erarbeiten. Auch bei der Wirtschaft sollte mehr Verständnis für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgebracht werden. Eder-Gitschthaler wünschte sich auch eine steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und einen steuerlichen Anreiz für familienfreundliche Betriebe.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) sah, wie er sagte, keinen Anlass, den Ausführungen von Ministerin Kdolsky und seiner Vorrednerin zu widersprechen, er schränkte aber ein, dass es nicht darum gehe, Mut zum Kind zu machen. Viele junge Menschen wünschten sich Kinder, sie scheiterten aber an der Realität, stellte Öllinger fest. Von den Menschen würde Flexibilität und Mobilität verlangt werden, was für eine Familie schwierig sei. Viele lebten auch in unsicheren Verhältnissen. Daher müsse man einerseits über die realen Umstände und andererseits über das Kinderbetreuungsgeld nachdenken. Dieses habe das Ziel, einfach und treffsicher zu sein sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und den Wiedereinstieg zu fördern, nicht erreicht. Die Administration sei viel zu kompliziert, meine Öllinger, aber man könne die Zuverdienstgrenze nicht einfach aufheben. Öllinger kritisiert scharf den ehemaligen Bundesminister Haupt, der eine Weisung herausgegeben hatte, zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld nicht zurück zu verlangen.
Abgeordnete Mag. GROSSMANN (S) gab Öllinger Recht und meinte, wenn man Mut für Kinder brauche, laufe vieles falsch. Das Regierungsprogramm enthalte nun Verbesserungen, um die Fehlsteuerungen der letzten Jahr zu korrigieren. Ziel sei die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wobei auch die Wirtschaft gefordert sei. Mit der Flexibilisierung des Kindergeldes werde ein großer Schritt gesetzt, sagte sie und begrüßte die Absicht, entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Sie befürwortete weiters jugendpolitische Maßnahmen und eine sinnvolle Reform und Vereinheitlichung des Jugendschutzes. Nicht vergessen dürfe man jedoch die Bewusstseinsbildung, merkte sie an.
Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) bezeichnete das Kinderbetreuungsgeld als die größte familienpolitische Errungenschaft in der Zweiten Republik. Die Flexibilisierung betrachtete sie als einen Rückschritt, und sie forderte die Aufhebung der Zuverdienstgrenze. Einer Verkürzung des Bezugszeitraums stand sie kritisch gegenüber. Im Gegensatz dazu verlangte sie eine schrittweise Anhebung des Bezugszeitraums bis zum sechsten Lebensjahr. Darüber hinaus sollten Transferleistungen nur österreichischen StaatsbürgerInnen zustehen. Die Idee von Bundesministerin Kdolsky, das Geld an die Kinderbetreuungsstätten direkt zu überweisen, hält sie für inakzeptabel
Abgeordnete FUHRMANN (V) konzentrierte sich in ihrer Wortmeldung auf die Jugendpolitik. Ein zentraler Punkt dabei stellen ihrer Meinung nach die Kinderrechte dar, wobei es darum gehe, diese in der Verfassung zu verankern. Sie sprach sich auch für die Harmonisierung des Jugendschutzgesetzes aus, das sich jedoch stark an der Prävention orientieren müsse. Jugendliche dürften nicht kriminalisiert, sondern müssten unterstützt werden. Abschließend begrüßte Fuhrmann die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre.
Abgeordneter DOLINSCHEK (B) unterstrich die Errungenschaften des Kinderbetreuungsgeldes aus seiner Sicht und betonte, dass der Übergang von einer Versicherungsleistung zu einer Familienleistung einen Meilenstein darstelle. Den Betroffenen würde dadurch die Wahlfreiheit gegeben und alle bekämen nun Geld. Man könne selbstverständlich über Verbesserungen diskutieren, sagte Dolinschek, und er könne einer flexibleren Gestaltung durchaus etwas abgewinnen. Das BZÖ sei immer gegen eine Zuverdienstgrenze gewesen, weil es schwer administrierbar sei und Unsicherheit schaffe.
Abgeordnete BINDER-MAIER (S) hielt es für notwendig, die Rahmenbedingungen für das Kindergeld zu verändern, indem man es flexibler gestaltet. Man sollte den Betrag für Alleinerziehende auch an jenen für Paare angleichen, verlangte sie. Den Vorschlag, die Zuverdienstgrenze abzuschaffen, dafür aber als Voraussetzung die Wochenarbeitszeit zu reduzieren, hielt Binder-Moser für eine interessante Anregung.
Bundesministerin BURES dankte für die Initiative der Parlamentarier zu diesem wichtigen frauen- und familienpolitischen Thema. Die Ministerin sah Fehlentwicklungen beim Kinderbetreuungsgeld und bekannte sich daher zu Veränderungen und zur Verbesserung als Konsequenz der Evaluierung. Es gehe um mehr Wahlmöglichkeiten für die Familien und um eine größere Entscheidungsfreiheit für die Eltern, wie sie das Kinderbetreuungsgeld beziehen wollen. Zugleich soll das Kindergeld einen Anreiz für mehr Engagement der Väter in der Kindererziehung bieten. Sie hoffe auf eine stärkere Beteiligung der Väter, sagte Ministerin Bures. Mehr Wahlmöglichkeiten für die Familien setze allerdings einen Schub beim Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen voraus. Nach Gesprächen mit den Landeshauptleuten zeigte sich die Frauenministerin diesbezüglich zuversichtlich. Die Familien brauchen Kinderbetreuungseinrichtungen mit hoher Qualität - denn überall dort, wo dies in Europa gewährleistet sei, habe man eine höhere Geburtenrate, weil die Familien dort leichter ja zum Kind sagen können.
Abgeordnete ZWERSCHITZ (G) hielt es für nicht nachvollziehbar, dass die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes erst mit Anfang 2008 umgesetzt wird. Zudem drängte die Abgeordnete auch auf Beschluss längst vorliegender Anträge zum Thema "Kinderrechte in die Verfassung" und "Absenkung des Wahlalters auf sechzehn Jahre", wie das auch im Regierungsübereinkommen zu lesen sei. Das Familienbild von FPÖ und BZÖ problematisierte Zwerschitz, es entspreche nicht der Realität, sagte sie und wies auf Probleme der Mütter hin, nach der Babypause Arbeit und eine gesicherte Alterversorgung zu finden. Zwerschitz klagte auch über eine Benachteiligung von Alleinerzieherinnen. Ebenfalls nicht gelöst wurde das Problem jener Mütter oder Väter, die längere Zeit nicht arbeiten können, weil ihnen keine Kinderbetreuungseinrichtung zur Verfügung steht.
Abgeordneter EINWALLNER (V) besprach die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes positiv, weil sie eine Modernisierung der Familienpolitik bedeute. Wahlfreiheit statt Zwang sei die Devise, weil nicht alle Mütter oder Väter zu Hause bleiben wollen. Weiters plädierte der Redner dafür, die Jugendschutzbestimmungen bundesweit zu vereinheitlichen.
Abgeordneter DI KLEMENT (F) sah die funktionierende Familie als Kern der Gesellschaft und des Staates. Die Freiheitlichen haben ein durchaus modernes Familienbild, meinte er gegenüber den Grünen, hielt aber nichts davon, Kinder unter drei Jahren ihren Müttern wegzunehmen und sie in Betreuungseinrichtungen zu erziehen. Die Flexibilisierung würde Mütter dazu animieren, ihre Kinder irgendeiner Betreuungseinrichtung zu überlassen. Klement beklagte auch den realen Wertverlust der Kinderbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages. Die Freiheitlichen fordern eine automatische Wertanpassung der Familienleistungen an die Geldwertentwicklung, schloss Klement.
Abgeordnete RUDAS (S) will Schluss machen mit der Strategie, Frauen ein schlechtes Gewissen zu bereiten. Frauen wissen selbst, wie sie ihr Familienleben gestalten wollen - Selbstbestimmung sei gefragt. Freude äußerte die Abgeordnete in ihrer ersten Rede vor dem Nationalrat über die nun fortschrittlichere Haltung der ÖVP in der Frage der Senkung des Wahlalters auf sechzehn Jahre.
Abgeordneter PACK (V) fordert namens der ÖVP Wahlfreiheit für Mütter und Väter, diese Freiheit müsse sowohl für jene gelten, die arbeiten gehen, als auch für jene, die zuhause bleiben wollen. Die Erfolgsgeschichte Kinderbetreuungsgeld werde fortgesetzt, zeigte sich der Abgeordnete überzeugt und lobte die Familienministerin für ihren Einsatz gegen das "Kampftrinken" von Jugendlichen. Pack bewertete den diesbezüglichen Impuls der Ministerin als sehr positiv und wünschte der Ministerin viel Erfolg für ihr Engagement.
Abgeordneter FÜLLER (S) machte darauf aufmerksam, dass viele Eltern nicht vor der Frage stehen, ob sie zuhause bleiben wollen, weil sie sich dies finanziell nicht leisten können. Der Abgeordnete plädierte dafür, den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes für Männer zu verbessern. Auch die Haltung der Wirtschaft gegenüber Männern, die in Karenz gehen wollen, sei zu verbessern.
Abgeordneter PRASSL (V) betonte die Verantwortung der Eltern für die Erziehung ihrer Kinder und sah die Politiker gefordert, die Eltern darin zu unterstützen. Österreich könne stolz darauf sein, zu den familienfreundlichsten Ländern Europas zu gehören. Das Kinderbetreuungsgeld habe dazu einen wichtigen Beitrag geleistet. Es erleichtere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Abgeordnete SCHÖNPASS (S) sprach von einem ersten Schritt, den die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes auf dem Weg zu einer modernen Familienpolitik darstellt. Besonderes Augenmerk legte die Rednerin auf den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen und sprach die Hoffnung aus, dass möglichst viele Bundesländer dem Beispiel Oberösterreichs beim Ausbau der Kinderbetreuung folgen werden.
Abgeordneter PRINZ (V) sah die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes als einen wichtigen Schritt zur Unterstützung der Familien. Zur Lösung der Probleme infolge Überschreitung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld wird die Familienministerin klare Regelungen schaffen, zeigte sich Prinz überzeugt.
Abgeordnete SCHITTENHELM (V) begrüßte es, dass mit dem Kinderbetreuungsgeld ein soziales Netz für die Familien geknüpft wurde, und hielt die Kritik der Grünen an dieser Einrichtung für völlig unverständlich. Die heute besser ausgebildeten Frauen streben berufliche Karrieren an, dem habe die Politik Rechnung zu tragen. Die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes sei ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen.
Abgeordneter SCHEIBNER (B) riet der ÖVP, sich mit den Vorschlägen des BZÖ auseinanderzusetzen, wenn es ihr mit der Verbesserung der Familienpolitik ernst sei. Bei dieser Gelegenheit erinnerte Scheibner die ÖVP daran, dass sie den Kinderbetreuungsscheck im Jahr 1999 abgelehnt habe. Die Zuverdienstgrenze will Scheibner aufheben, weil sie seiner Meinung nach ungerecht ist.
Abgeordnete AUBAUER (V) zitierte aus den Erläuterungen zu den gesetzlichen Bestimmungen über das Kinderbetreuungsgeld und mahnte eine klarere Formulierung von Gesetzestexten ein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten maßgeschneiderte Konzepte gemeinsam für den Berufsausstieg und den Berufseinstieg von Eltern erstellen und umsetzen, schlug Abgeordnete Aubauer vor.
Abgeordnete HÖLLERER (V) wies den Vorwurf der Grünen zurück, beim Kinderbetreuungsgeld herrsche administratives Chaos. Die Vorstellungen der Grünen würden zu einer viel komplizierteren Administration des Kindergeldes führen. Die Familienministerin habe es auf sich genommen, für eine rechtsstaatlich korrekte und zugleich sensible Vorgangsweise bei der Überschreitung der Zuverdienstgrenze zu sorgen. Die Rednerin begrüßte die größere Wahlfreiheit beim Kinderbetreuungsgeld durch die Flexibilisierung. Diese Regelung liege näher bei der Realität der Familien, sagte Höllerer.
Bei der Abstimmung wurde die Ausschussentschließung zur Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes mit Mehrheit angenommen. Der Entschließungsantrag der Grünen zum Thema Elternkarenz blieb - wie zuvor im Ausschuss - in der Minderheit. Auch der B-Entschließungsantrag auf Aufhebung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld fand keine Mehrheit. (Forts.)