Parlamentskorrespondenz Nr. 368 vom 16.05.2007
Vorlagen: Umwelt
Bundes-Umwelthaftungsgesetz
Zur Umsetzung der EU-Richtline "über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden" hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein Bundes-Umwelthaftungsgesetz vorgelegt, der auf dem Verursacherprinzip aufbaut. Das Gesetz soll für die Schädigung von Gewässern und Böden gelten, wobei die Begriffe "Umweltschaden", "Vermeidungstätigkeit" und "Sanierungstätigkeit" präzise definiert werden. Um die Kosten für Vermeidungs- und Sanierungstätigkeiten tatsächlich tragen zu können, werden potenzielle Verursacher von Umweltschäden verpflichtet, Risikovorsorgen zu treffen. Im Anhang des Gesetzes werden jene wirtschaftlichen Tätigkeiten genannt, die mit dem Risiko einer Gefährdung von Böden und Gewässern verbunden sind, etwa in den Branchen Abfall, Wasserver- und -entsorgung, Chemie, Gefahrguttransport, Kokereien u.a. Der Anhang enthält auch detaillierte technische Spezifikationen für Sanierungsmaßnahmen (95 d.B.). (Schluss)