Parlamentskorrespondenz Nr. 442 vom 05.06.2007

Klima- und Energiefonds, EU-Anpassungen in der Abfallwirtschaft

Vermarktungsnormengesetz einstimmig angenommen

Wien (PK) – Neue EU-Verordnungen, besonders solche über die Verbringung von Abfällen, machten Anpassungen im Abfallwirtschaftsgesetz nötig. Abgeordnete Dr. LICHTENECKER (G) bemängelte als erste Rednerin zu diesem Punkt der Tagesordnung das Fehlen ausreichender Grundlagen für eine gemeinschaftliche Abfallwirtschaft und klagte über eine Begriffsvielfalt, die es den Ländern unmöglich mache, gemeinsam in der Abfallwirtschaft zu handeln. Dies beeinträchtige auch das elektronische Datenmanagement, das durch die vorliegende Novelle verbessert werden soll, sagte die Rednerin und sah diesbezüglich Handlungsbedarf beim Umweltminister. Auch die niedrigen Sammel- und Verwertungsquoten in haushaltsnahen Sammelsystemen wertete Lichtenecker als einen klaren ökologischen Rückschritt. Die Novelle bringe kleine Vorteile, sei aus Sicht der Grünen aber insgesamt abzulehnen.

Abgeordneter STEIER (S) befasste sich zunächst mit der Förderung von Abfallvermeidungsmaßnahmen, für die nun 500.000 € eingesetzt werden sollen. Der Redner hielt eine Präzisierung für notwendig, um deutlich zu machen, welche Projekte gefördert werden können, dies geschehe durch den vorliegenden Abänderungsantrag. Zudem hätte er sich aber auch gewünscht, dass sich der Minister bei der Auswahl der Förderungsprojekte von den wichtigsten Stakeholdern beraten lasse. An der Umsetzung dieser Forderung werde er weiter arbeiten.

Unklar seien auch die Auswirkungen der neuen Regelung für die Pflichten und Rechte bei der Beendigung eines Sammel- und Verwertungssystems. Eine Bewertung, bezogen auf die Folgen der Novellierung auf Lizenzentgelte, Pipeline-Material, Nachlaufmaterial und Rückstellungen, fehle. Wir werden nachjustieren müssen, schloss Abgeordneter Steier.    

Abgeordneter DI KLEMENT (F) wertete die Kritik Steiers als ein Zeichen dafür, dass diese Novelle nicht ausreichend sei. Zudem warnte Klement vor der Belastung der Betriebe beim Datenmanagement. Es gehe nicht an, ein Abfallwirtschaftsgesetz so aufzublähen, dass nur Betriebe mit eigener Rechtsabteilung damit arbeiten könnten. Die Umstellung auf den vollelektronischen Begleitschein sei keine Erleichterung und bringe laut Klement Probleme in der Praxis. Notwendige Übersetzungen bei grenzüberschreitenden Geschäften bringe Kostenbelastungen für die Betriebe. Dieses Gesetz sei unüberschaubar und unpraktikabel geworden, daher lehnten es die Freiheitlichen ab.

Abgeordneter STEINDL (V) erläuterte den Gesetzesvorschlag im Detail und begrüßte die Novelle als einen weiteren Schritt auf dem Weg zum E-Governement. "Hätte man die Registrierung von Abfällen schon in der Vergangenheit ernst genug genommen, hätten wir heute nicht so große Probleme mit der Altlastensanierung", meinte Abgeordneter Steindl.

Abgeordneter SCHALLE (B) nannte den Fall falsch deklarierter Spitalsabfälle, die von Österreich in die Slowakei verbracht worden seien, um zu zeigen, wie wichtig gemeinschaftliche Registrierungsvorschriften und Regelungen für den grenzüberschreitenden Handel mit Abfällen seien. Dabei sollten aber unzumutbare bürokratische Belastungen für Betriebe beim Abfallmanagement vermieden werden. Der Redner beklagte erhebliche Mehrkosten durch dieses Gesetz und meldete Zweifel an den behaupteten künftigen Einsparungsmöglichkeiten durch den EDV-Einsatz im Abfallmanagement an. Das BZÖ könne dieser Novelle daher nicht zustimmen.

Abgeordneter DOBNIGG (S) begrüßte klare Regelungen bei der Verbringung von Abfällen und die Aufnahme der Erzeuger gefährlicher Abfälle in die Registrierungspflicht. All das diene dem Umweltschutz. Den unvermeidlichen kurzfristigen Mehraufwendungen stünden langfristig Einsparungen im Abfallmanagement gegenüber, zeigte sich Dobnigg überzeugt. Dieser Novelle sei zuzustimmen, weil sie positiv für den Wirtschaftsstandort, die Umwelt und die Beschäftigung zu beurteilen sei. Ein von Abgeordnetem Dobnigg vorgelegter Abänderungsantrag enthielt Präzisierungen im Text der Novelle. 

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) zeigte sich erfreut über das Importverbot für Asbestabfälle und erinnerte an den Auslöser für dieses generelle Verbot, an den Einsatz von BürgerInnen gegen die Ablagerung hochgiftiger Asbestabfälle aus Italien auf niederösterreichischen Deponien.

Abgeordneter SIEBER (V) besprach die Novelle positiv und brachte einen Entschließungsantrag ein, um zu verhindern, dass Menschen bei der Ablagerung von Asbestabfällen in Kontakt mit den Abfällen kommen.

Auch Abgeordneter STAUBER (S) sah in der Umstellung auf elektronisches Abfallmanagement ein Gebot der Stunde. Umweltminister Pröll ersuchte der Redner, die diesbezüglichen Kosten seitens des Bundes zu übernehmen und damit zu verhindern, dass Bürger belastet werden. Die Kritik Klements wegen der Belastung von KMU wies der Redner zurück.

Abgeordneter KAINZ (V) hielt es für vernünftig, die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle verstärkt zu kontrollieren und dafür Methoden des E-Government einzusetzen. Erfolgreiche Abfallpolitik ist auch erfolgreiche Klimaschutzpolitik, sagte Kainz.

Abgeordneter HÖRL (V) meinte, diese Novelle könne von der Wirtschaft gerade noch verkraftet werden. Die Betriebe übernähmen eine Aufgabe, die bisher von den Behörden erledigt worden sei. Daher sei dafür zu sorgen, dass nur jene Daten erfasst werden, die tatsächlich gebraucht würden.  

Abgeordneter KOPF (V) begrüßte den Entschließungsantrag, der den Weg ebne für die in wenigen Monaten kommende Deponieverordnung über die Behandlung von im Inland anfallenden Asbestabfällen.

Die AWG-Novelle 2007 wurde in der Fassung des Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen. Der Entschließungsantrag betreffend Asbest wurde mehrheitlich angenommen.

Klima- und Energiefonds kommt

Abgeordnete Dr. LICHTENECKER (G) betonte, eine konsequente Klimaschutzpolitik bedürfe eines längerfristigen und mutigen Handelns. Sie vermisse daher eine klare Feststellung im Gesetz über eine langfristige Einrichtung des Klima- und Energiefonds. Die Schwerpunktsetzung sei bis heute nicht klar, die Aussagen des Ministers, der Staatssekretärin und der Wirtschaftskammer seien unterschiedlich und unklar. Auch der Rechnungshof habe an der Konstruktion des Fonds schon Kritik geübt. Lichtenecker hält auch die Führung des Fonds durch vier Ministerien für nicht zielgerichtet, die Expertengruppe ist ihr viel zu dünn besetzt. Bei diesen Strukturen komme es zu Doppelgleisigkeiten, Verzögerungen und Inkonsequenz, so das Resümee der grünen Abgeordneten.

Die freihändige Vergabe an die Kommunalkredit sei darüber hinaus ein Verstoß gegen die EU-Richtlinien, meinte Lichtenecker. Sie sieht auch die Gefahr, dass es in anderen Bereichen zu Mittelreduktionen kommt. Diese Bedenken würden von mehreren Landesregierungen geteilt. Lichtenecker gab daher dem Präsidenten der Wirtschaftskammer Recht, der gefordert hatte, einen zweiten Klimafonds einzurichten, um umweltfreundliche Technologien mehr zu fördern. Ziel müsse es sein, unabhängiger von Energieimporten zu werden und den ökologischen Anteil bei der Energie zu steigern. Schließlich brachte sie einen Entschließungsantrag ein, in dem unter anderem die Ergänzung und Aufstockung der Mittel des Fonds in den kommenden acht Jahren und eine ökosoziale Steuerreform gefordert werden.

Abgeordnete BAYR (S) meinte im Gegensatz dazu, dass der Fonds seine Aufgabe als wichtiges Instrument zum Klimaschutz erfüllen werde. Sie wies auf die Ausschussfeststellung hin, wonach der Schwerpunkt auf Forschung und Entwicklung liege. Gefragt seien selbstverständlich  Umsetzungsmaßnahmen, die sehr viel mehr Geld kosten werden wie der Klima- und Energiefonds, so Bayr. Als einen wichtigen Aspekt erachtete sie die Bewusstseinsbildung, man müsse aber auch die Leistbarkeit ökologischen Handelns im Auge behalten, bemerkte Bayr. Alles in allem werde der Fonds einen wichtigen Beitrag zu einer kohärenten Klima- und Energiepolitik leisten, sagte sie, wobei sie gerne mehr NGOs in die Begutachtung miteinbezogen hätte.

Abgeordneter HOFER (F) sah im Klima- und Energiefonds einmal mehr den Beweis dafür, dass die SPÖ ihre Vorstellungen gegenüber der ÖVP nicht hatte durchsetzen können. Er erinnerte in diesem Zusammenhang auch an den Vorschlag des Bundeskanzlers, einen unabhängigen Klimaschutzbeauftragten zu installieren. Nun habe man einen Fonds mit zwei Geschäftsführern und vier zuständigen Ministerien. Das bedeute eine außerordentliche aufwändige Verwaltung, gab er zu bedenken. Hofer brachte daher einen Entschließungsantrag ein, in dem gefordert wird, einen unabhängigen Klimaschutzbeauftragten zu installieren. Seine Sorge sei, dass große Konzerne versuchen werden, den Fonds auszuräumen. Hofer bekräftigte einmal mehr die Ablehnung der Atomkraft durch die FPÖ und brachte einen weiteren Entschließungsantrag mit dem Ziel ein, aus dem EURATOM-Vertrag auszusteigen. Wesentlich werde in Zukunft sein, so Hofer weiter, den Energieverbrauch zu senken. Deshalb halte er eine thermische Sanierungsoffensive für notwendig. Neben der Wohnbauförderung der Länder sollte es dafür eine zusätzliche Förderschiene seitens des Bundes geben. Damit würden auch rund 20.000 Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft gesichert. Auch zu diesem Thema legte Hofer einen Entschließungsantrag vor.

Abgeordneter KOPF (V) erinnerte daran, dass der ehemalige Bundeskanzler Wolfgang Schüssel vor der Wahl die Einrichtung eines Klima- und Energiefonds versprochen hatte, und dieses Versprechen werde nun eingelöst. Man werde in Zukunft sehr viel mehr in die Erforschung neuer Energieträger und neuer Technologien investieren müssen, um den Quantensprung, den wir brauchen, auch erreichen zu können, betonte Kopf. Er sprach auch die Steigerungen des Kraftverkehrs an, die ihm beängstigend scheint, weshalb er es für erforderlich hält, den öffentlichen Nahverkehr besonders zu fördern. Vor diesem Hintergrund allein sei es sinnvoll, dass sowohl der Umweltminister als auch der Verkehrsminister als auch der Energieminister für den Fonds zuständig seien, stellte Kopf gegenüber der Opposition fest, denn diese Minister seien auch für die Umsetzung verantwortlich.

Abgeordneter SCHALLE (B) warf der Regierung vor, mit dem Fonds falsche Tatsachen vorzuspiegeln. Mit einer aufgeblähten Personalpolitik fördere man die Fortsetzung des großkoalitionären Proporzes, kritisierte Schalle. Er vermisste auch eine ausreichende Information für die Klein- und Mittelbetriebe. So wie der Aufbau nun aussehe, befürchte er, dass das Geld wieder nicht ausgegeben werde. Österreich habe eine historische Chance, bei der ökologischen Energiegewinnung Markführer zu werden. Dies bedürfe aber einer engagierten Politik, die Veit Schalle derzeit vermisst.

Bundesminister DI PRÖLL versicherte, dass die Höhe der Mittel für den Fonds in Europa einzigartig seien. Man werde die gesetzten Ziele nur gemeinsam erreichen, appellierte er an die Abgeordneten. Mit dem Fonds werde man drei große Programmlinien fördern, einerseits Forschung und Entwicklung zu forcieren, andererseits den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu gestalten und schließlich die Marktreife zu fördern. Es gehe darum, die ökologische Industrialisierung zu unterstützen und zu nutzen. Der Kritik von Abgeordneter Lichtenecker hielt er entgegen, dass er nur so lange budgetieren könne, so lange das  Doppelbudget gelte. Er wies auch die Kritik an der vermeintlichen aufgeblähten Bürokratie zurück. Die beiden GeschäftsführerInnen würden am freien Markt gesucht und die besten ausgewählt werden, versicherte der Minister. Die Projekte würden ohne zusätzliche Bürokratie von der Kommunalkredit und FSG bewertet.

Abgeordneter EDER (S) schloss sich den Aussagen des Ministers an, räumte aber ein, dass man nun einige Übergangsphasen bewältigen müsse, um in das neue Energiezeitalter einzutreten. So habe man beispielsweise noch immer 900.000 einzelne Ölöfen. Hier könnte man zur CO2-Reduktion Programme anbieten, um schwefelfreies Heizöl besser auf den Markt zu bringen und abzusetzen. Auch im öffentlichen Nahverkehr seien neue Ansätze notwendig. Diese Übergangsphasen dauern lange, so Eder, aber hier müsse man verantwortungsvoll für die Bevölkerung handeln.

Abgeordnete Dr. MOSER (S) meinte dazu, die Übergangsphase dauere schon sehr lange, man müsse endlich zur Umsetzung kommen. Der Klima-und Energiefonds werde nicht dazu beitragen, die massive Reduktion von Abgasen schneller voranzutreiben. Niemand hindere uns daran, die Heizungssysteme in den Einfamilienhäusern auf ökologischere Systeme umzustellen. Die Umsetzung sei deshalb so dringend, da man an Hand der Sturmkatastrophen und Überschwemmungen nachvollziehen könne, dass sich solche bedrohlichen Begleiterscheinungen des Klimawandels häufen, wovon die Landwirtschaft besonders betroffen sei.

Abgeordneter GRILLITSCH (V) bekannte sich ausdrücklich zum Klimaschutz und zur Reduktion der CO2-Emissionen und meinte, gerade die Bäuerinnen und Bauern würden die Auswirkungen des Klimawandels als erste erkennen. Der Redner betonte weiters die Bedeutung einer unabhängigen Energieversorgung, von der er sich eine Beschäftigungsoffensive und einen Technologieschub sowie einen Beitrag zu einer CO2-neutralen Energieerzeugung erwartete.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) konnte in dem Gesetz keinerlei ökologische Aspekte erkennen und kritisierte, der Regierung gehe es bloß darum, nach einem großkoalitionärem Proporz Posten zu besetzen, von alternativer Energie hätten Rot und Schwarz aber "keine Ahnung". Er bedauerte überdies, die Chance zur Investition in die Photovoltaik sei verpasst worden.

Abgeordneter SCHOPF (S) rechnete mit neuen Impulsen für die alternative Energieproduktion und betonte, der Klimafonds werde beweisen, dass man mit einer vernünftigen Energiepolitik Arbeitsplätze schaffen kann.

Abgeordneter Mag. HAUSER (F) zeigte sich hingegen skeptisch hinsichtlich der Auswirkungen des Fonds und mahnte vor allem, das große Potential bei der Förderung der thermischen Gebäudesanierung auszunützen.  

Abgeordneter HORNEK (V) wertete das Gesetz als wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung einer nachhaltigen Energieversorgung durch Steigerung der Energieeffizienz und Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger. Er erwartete sich von dem Fonds einen weiteren Ausbau der Technologieführerschaft im Bereich Umwelttechnik, eine erhöhte Versorgungssicherheit, aber auch 12 000 neue Arbeitsplätze.

Abgeordnete Dr. EDER-GITSCHTHALER (V)  sah in dem Gesetz die Verwirklichung eines ÖVP-Wahlversprechens und sprach von einem Meilenstein mit Vorbildwirkung und einem Zeugnis für das ehrliche Bemühen Österreichs um den Klimaschutz.

Abgeordneter DI AUER (V) wies auf die Bedeutung des Waldes für den Klimaschutz hin und rief zu einer verstärkten Nutzung der Holzreserven als Energieträger auf.

Der Entwurf wurde mit S-V-Mehrheit angenommen. Die Entschließungsanträge der Grünen und der FPÖ blieben in der Minderheit.

Vermarktungsnormengesetz ersetzt Qualitätsklassengesetz 1967

Abgeordnete SCHÖNPASS (S) bezeichnete das vorliegende Gesetz als seit langem überfällig und unterstrich die Bedeutung der Vermarktungsnormen, die ihrer Meinung nach die inländischen Qualitätserzeugnisse fördern und dem Wettbewerb dienen. Österreichische Produkte müssen sich vor diesem Wettbewerb nicht fürchten, war sich die Rednerin sicher.

Abgeordneter FREUND (V) schloss sich den zustimmenden Ausführungen seiner Vorrednerin an und meinte, wer in Österreich erzeugte Lebensmittel kauft, könne sicher sein, dass er hochwertige und gesunde Produkte zu sich nimmt. Österreich sei auf dem richtigen Weg, um international konkurrenzfähig zu sein.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) unterstützte das Gesetz grundsätzlich und begrüßte insbesondere die Ausnahmen für den Ab-Hof-Verkauf als Schutzmaßnahmen für eine bäuerliche Produktion. Was den internationalen Aspekt betrifft, bekannte sich der Redner zum freien Handel, dies allerdings nur unter der Voraussetzung von gleichen sozialen und ökologischen Standards.

Abgeordneter Dr. HAINBUCHER (F) kündigte ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion an, blieb aber bei seiner Kritik an der Agrarpolitik der ÖVP, die er für das "Bauernsterben" und eine Verunsicherung der Landwirte verantwortlich machte.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) äußerte sich positiv zum vorliegenden Gesetz, das er als notwendige, inhaltlich richtige Anpassung bezeichnete.

Abgeordneter FAUL (S) gab zu bedenken, die Qualitätsnormen würden nicht von allen EU-Staaten eingehalten, was zu Wettbewerbsnachteilen für österreichische Produkte führen könne.

Abgeordneter AUER (V) leitete aus der erstmals positiven agrarischen Handelsbilanz den Schluss ab, die österreichische Qualität habe sich auf dem Weltmarkt durchgesetzt. Er regte zudem ein eigenes Qualitätszeichen für Produkte aus österreichischer Erzeugung und Verarbeitung an.

Abgeordneter REHEIS (S) hob ebenfalls die hohe Qualität der österreichischen landwirtschaftlichen Produkte hervor, nahm seine Wortmeldung aber überdies zum Anlass, auf das Energiesparpotenzial in den öffentlichen Gebäuden, vor allem im Parlament, hinzuweisen.

Abgeordneter HÖFINGER (V) sah das Gesetz unter dem Aspekt von Sicherheit und Verlässlichkeit für Produzenten und Konsumenten und begrüßte ferner die Ausnahmen für den Ab-Hof-Verkauf im Interesse der Kleinerzeuger.

Abgeordneter GAßNER (S) appellierte an das Hohe Haus, den bereits vorliegenden Grünen Bericht bald einer öffentlichen Debatte zu unterziehen.

Bei der Abstimmung wurde das Gesetz einstimmig angenommen.

(Schluss Umwelt, Landwirtschaft/Forts. NR)