Parlamentskorrespondenz Nr. 523 vom 27.06.2007

Außenpolitischer Ausschuss genehmigt internationale Abkommen

Kampfmittelrückstände, Partnerschaft EU-AKP, Schutz für UN-Personal

Wien (PK) - Die Tagesordnung des Außenpolitischen Ausschusses hatte heute internationale Abkommen zum Gegenstand, wobei die Palette von den Kriegsfolgeschäden über die Entwicklungszusammenarbeit bis hin zur Wiener Energiegemeinschaft und zum Schutz von UN-Personal bei Friedenseinsätzen reichte. Am Beginn der Sitzung wurde der Abgeordnete Reinhard Eugen Bösch (F) zum Obmannstellvertreter gewählt. Die ursprünglich vorgesehene Aussprache über aktuelle Fragen aus dem Bereich des Ausschusses wurde einstimmig von der Tagesordnung abgesetzt.

Maßnahmen gegen explosive Kampfmittelrückstände

Einstimmigkeit herrschte im Ausschuss über ein Protokoll (97 d.B.), das Maßnahmen vorsieht, die nach Beendigung von Konflikten die Gefahren und negativen Auswirkungen explosiver Kampfmittelrückstände auf ein Mindestmaß beschränken sollen.

Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) begrüßte das Abkommen, erneuerte aber in diesem Zusammenhang die Forderung ihrer Fraktion nach einem Totalverbot von Streumunition einschließlich der Vernichtung der diesbezüglichen Bestände des Bundesheeres.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) meinte zu einem Streumunitions-Verbot, er sei nicht grundsätzlich dagegen, sehe aber Probleme bei der Definition, zumal auch Schrot als Streumunition gedeutet werden könnte. Das Ziel derartiger Initiativen müsse jedenfalls sein, dass unbeteiligte Menschen nicht zu Schaden kommen.

Partnerschaft der EU mit AKP-Staaten wird vertieft

Mit S-V-G-B-Mehrheit genehmigte der Ausschuss eine Änderung des Partnerschaftsabkommens (100 d.B.) von Cotonou zwischen der EU und den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, in der Karibik und im Pazifik (AKP-Staaten). Damit sollen nun die politische Dimension vertieft, der partnerschaftliche Ansatz des Abkommens gestärkt und finanzpolitische Aspekte präzisiert werden.

In diesem Zusammenhang regelt ein eigenes Protokoll (98 d.B.) zum Europäischen Entwicklungsfonds, das das bisher geltende Finanzprotokoll ablöst, die Finanzierung der im Änderungsabkommen zum Abkommen von Cotonou vereinbarten Schritte und Maßnahmen und setzt einen Finanzrahmen bis zum Jahr 2013. Ein weiteres Abkommen (99 d.B.) passt schließlich die derzeit übliche Verfahrensweise den künftigen Erfordernissen an und trägt damit den Änderungen des Cotonou-Abkommens Rechnung. Beide Verträge passierten den Ausschuss mit S-V-G-B-Mehrheit.

In der Debatte machte Abgeordnete Petra Bayr (S) auf die Notwendigkeit aufmerksam, dafür zu sorgen, dass die Mittel in den Staaten des Südens auch tatsächlich zur Armutsbekämpfung eingesetzt werden. Sie wünschte weiters auch bessere Bedingungen für Studierende aus Entwicklungsländern in Österreich und forderte u. a. legale Arbeitsmöglichkeiten.

Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) wiederum wollte eine stärkere Verankerung der Möglichkeiten der Geberländer, die Zusammenarbeit mit Staaten, die die Menschenrechte verletzen, zu kündigen.

Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch (F) sprach sich gegen alle drei Verträge aus und verlangte eine Kursänderung in der Entwicklungszusammenarbeit, wobei er die europäische Entwicklungshilfe als ineffizient kritisierte. In vielen Ländern seien die politischen Voraussetzungen nicht gegeben, um dort EU-Mittel hineinfließen zu lassen, sagte er.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) bekannte sich hingegen zur Entwicklungshilfe als Beitrag zur Schaffung einer ökonomisch besseren Zukunft in der Dritten Welt. Wer sich gegen unbeschränkte Zuwanderung ausspricht, der müsse ein 100-prozentiger Verfechter der Entwicklungshilfe sein, argumentierte er überdies.

Abgeordneter Franz Glaser (V) begrüßte die drei Abkommen als Rahmen für die Europäische Entwicklungszusammenarbeit, war sich aber klar darüber, dass dadurch die Probleme der Entwicklungsländer nicht mit einem Schlag gelöst werden können.

Staatssekretär Hans Winkler wies die Kritik der Freiheitlichen zurück und betonte, angesichts des großen Volumens der Entwicklungszusammenarbeit der EU sei die Effizienz "eigentlich sehr gut". Auch sehe die EU immer stärker den Zusammenhang zwischen Entwicklung und Migration.

Amtssitzabkommen für Energiegemeinschaft in Wien

Einstimmig genehmigte der Ausschuss ferner ein Amtssitzabkommen (133 d.B.), das das genaue Procedere für die 2006 gegründete Energiegemeinschaft mit Sitz in Wien regelt. Konkret umfasst das Abkommen die Privilegien und Immunitäten der Angestellten, die Unverletzlichkeit des Sitzes der Gemeinschaft und die Befreiung von der Gerichtsbarkeit sowie von Steuern und Zöllen.

Verbesserter Schutz bei UN-Missionen

Ein Fakultativprotokoll (29 d.B.) zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen weitet den Anwendungsbereich nunmehr auf Einsätze zum Zweck der Leistung humanitärer oder politischer Hilfe oder von Entwicklungshilfe im Rahmen der Friedenskonsolidierung aus und wurde ebenfalls einstimmig genehmigt. (Schluss)